Die Geistliche Güteradministration (auch: Geistliche Güterverwaltung oder Heidelberger AdministrationEilers, Wanderung Bd. 2, S. 24 u. a. O.) war eine Finanz- und Verwaltungsbehörde der Kurpfalz, die in Heidelberg ansässig war.

Zuständigkeiten Örtlich zuständig war sie für die „Untere Pfalz“ (Rheinpfalz). Das Rechnungsjahr begann an „Cathedra Petri“Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 16. (22. Januar).

Sachliche Zuständigkeit Im Zuge der Säkularisation von Klöstern, Stiften und anderen kirchlichen Institutionen infolge der Einführung der Reformation in der Kurpfalz übernahm die Geistliche Güteradministration zahlreiche derartige Einrichtungen. Um sie abzuwickeln – insbesondere ging es um die Versorgung der dort zuletzt noch verbliebenen Kleriker – und um die der Kurpfalz so zugeflossenen Vermögenswerte zu verwalten, wurde die Behörde geschaffen. Sie hieß zunächst Der unteren kurfürstlichen Pfalz Kirchengüter- und Gefällverwaltung, später umbenannt in Geistliche Güteradministration.Keddigkeit, Werling, Schulz, Lagemann: Otterberg, S. 532. Die Aufgaben der Geistlichen Güteradministration bestanden darin, das ihr anvertraute Vermögen ordnungsgemäß zu verwalten und zugleich die Kirchengebäude, Schulen und Hospitäler zu unterhalten und Almosen aus den Einkünften zu bestreiten.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 6. Der Verwaltung war gestattet, im Namen des Kurfürsten Schreiben und Verträge auszufertigen, wobei sich die Regierung vorbehielt, diese gegebenenfalls inhaltlich und formal zu überprüfen. Die Verwaltung war zu einem sparsamen Umgang mit Personal angehalten.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 6f.

Weitere Aufgabe war, ein Inventar des mobilen, aus Kirchenbesitz übernommenen Vermögens zu erstellen.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 18.

Immobilien durfte die Geistliche Güterverwaltung nur nach vorheriger Zustimmung der Regierung verkaufen.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 19.

Gründung Am 25. April 1576 erließ Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz eine Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung, eine Geschäftsordnung für die Behörde, die wohl nie komplett im Druck erschien und nur in einer Reihe von Handschriften erhalten ist.Press, S. 24 und dort auch Anm. 67; auszugsweise abgedruckt bei Janson S. 6–26. Diese Verwaltungsordnung ist bis mindestens 1614, wahrscheinlich aber darüber hinaus angewendet worden.Press, S. 25.

Subsidiär galt für die gesamte Verwaltung die Kanzlei-Ordnung, auf die auch alle Beamten zu Dienstbeginn verpflichtet wurden.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 6. Sie waren auch verpflichtet, die Bestimmungen der Kirchen-, Polizey-, und Eheordnungen einzuhalten und diese auch gegenüber den Untertanen durchzusetzen, die die von ihnen verwalteten Güter bewirtschafteten.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 7.

Organisation Nach der Verwaltungsordnung von 1576 bestand die zentrale Geistliche Güteradministration in Heidelberg aus acht BeamtenGeistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 6. Der Diensteid für die vier ranghöchsten Beamten findet sich im Wortlaut ebd., S. 22f; die Diensteide für die übrigen Beamten ebd., S. 23–25.: einem Verwalter (auch: „Direktor“)Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 8., einem Juristen, zwei Zugeordneten, die auch verpflichtet waren, die Regierungskanzlei bei ihrer Arbeit zu unterstützenGeistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 10f.: einem Rechenmeister (ihm oblag die Prüfung der von den einzelnen Güterkomplexen eingereichten AbrechnungenGeistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 11.), einem Rechenschreiber, der den Rechenmeister in seiner Arbeit unterstützteGeistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 11f., einem RegistratorGeistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 12f., einem „Kirchen-Bereiter“, der in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Amtmann vor Ort darauf zu achten hatte, dass die von der Geistlichen Güteradministration verwalteten Vermögenswerte beisammengehalten und erhalten wurden. Weiter hatte er die Gelder und Abgaben von den Stellen ohne eigene örtliche Verwalter einzusammeln.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 13f. Weiter gab es zwei Hilfsschreiber. Diese Beamten hatten Präsenzpflicht im Büro, sollten die anliegenden Geschäfte täglich besprechen, die Regierung beraten und waren ihr rechenschaftspflichtig. Der Kanzler war gehalten, einmal im Jahr eine „Visitation“ (Rechnungsprüfung) der Geistlichen Güteradministration durchzuführen.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 6f.

Daneben wurde für die Verwaltung noch ein Hof-Bereiter tätig, der nicht zu der zentralen Verwaltung zählte, aber mit ähnlichen Aufgaben wie der Kirchen-Bereiter betraut war.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 15f. Soweit das Spezialwissen eines Baufachmanns erforderlich war, sollte die Geistliche Güteradministration kein eigenes Personal einstellen, sondern auf den Hofbaumeister des Kurfürsten zurückgreifen.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 16.

Zusätzlich zu dem in der Zentrale in Heidelberg tätigen Personal gab es weiteres, das vor Ort die einzelnen Güterkomplexe betreute, „Pfleger“, „Schaffner“, „Kellerer“ und „Kollektoren“.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 7; zu den Kollektoren: S. 14f. Hierbei handelte es sich um Beamte des jeweiligen Amtes, die mit dem Rechnungswesen betreut waren. Soweit Personal vor Ort für einzelne Projekte nicht ausreichte, durfte externes Personal als Dienstleister gegen Bezahlung eingesetzt werden.Geistliche Güter-Verwaltungs-Ordnung. In: Janson, S. 19.

Weitere Entwicklung Die Geistliche Güteradministration war eines der Konfliktfelder zwischen den römisch-katholisch gewordenen Landesherren und dem überwiegend reformiert gebliebenen Establishment und der Bürokratie der Kurpfalz.Press, S. 24f.

1729 brannte es im Archiv der Geistliche Güteradministration in Heidelberg, wobei in großem Umfang Archivalien verloren gingen.Keddigkeit, Werling, Schulz, Lagemann: Otterberg, S. 585.

Verwaltete, ehemalige kirchliche Einrichtungen Nach Belegenheit geordnet Kellerei Disibodenberg Maria Himmelskron in Hochheim bei Worms (heute ein Stadtteil von Worms) Schaffnerei zu St. Katharina St. Peter in Kreuznach Kollektur in Kreuznach Präsenzmeisterei zu Kreuznach Kloster Mariacron Kloster OtterbergKeddigkeit, Werling, Schulz, Lagemann: Otterberg, S. 532. Augustiner-Chorherrenstift Pfaffen-Schwabenheim Abtei St. Martin in Sponheim Kloster Liebenau bei Worms

Personal Johann Nikolaus Quad von Kinkelbach (1651–1708), aus Hagenbach, Landschreiber in Kreuznach, nach 1685 zur römisch-katholischen Konfession übergetreten, 1699 kurpfälzischer Hofrat, 1706 Vorsitzender der Geistlichen Güteradministration, Grabstein in SchifferstadtVgl. Lukas Grünewald: Johann Nikolaus Quad von Kinkelbach. In: Pfälzisches Museum 34 (1917), S. 9–13. Johann Daniel Flad, 1745 Archivar der Geistlichen GüteradministrationJürgen Keddigkeit, Charlotte Lagemann, Matthias Untermann: Worms, St. Maria. Frauenkloster, dann Zisterzienserinnenkloster Mariengarten/Kirschgarten, später Augustinerchorherrenstift Kirschgarten. In: Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Sabine Klapp, Charlotte Lagemann, Hans Ammerich (Hg.): Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden Band 5 = Beiträge zur pfälzischen Geschichte Band 26.5. Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Kaiserslautern 2019, ISBN 978-3-927754-86-7, S. 738–764 (743). Peter Immanuel Dahn (1735–1802), Jurist

Literatur Franz Janson: Materialien zu einem künftigen Gesetzbuche für die Churpfälzischen Lande und zum Nachschlagen bei künftigen Vorlesungen über das Churpfälzische Privatrecht: Das ist die Churpfälzische [!] Verordnungen nach der Chronologie – Erster Teil von 1196 bis 1743. Johann Wiesen, Heidelberg 1792. Jürgen Keddigkeit, Michael Werling, Rüdiger Schulz und Charlotte Lagemann: Otterberg, St. Maria. Zisterzienserabtei Otterburg. In: Jürgen Keddigkeit, Matthias Untermann, Sabine Klapp, Charlotte Lagemann, Hans Ammerich (Hg.): Pfälzisches Klosterlexikon. Handbuch der pfälzischen Klöster, Stifte und Kommenden, Band 3: M–R. Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde. Kaiserslautern 2015, ISBN 978-3-927754-78-2, S. 524–587. Volker Press: Calvinismus und Territorialstaat. Regierung und Zentralbehörden der Kurpfalz = Kieler Historische Studien, Bd. 7. Ernst Klett Verlag, Stuttgart 1970.

Einzelnachweise

Kategorie:Geschichte (Kurpfalz) Kategorie:Klostergeschichte Kategorie:Historische Behörde (Deutschland)