Der ist ein neuseeländisches Gesetz, das die Einrichtung von Bezirksgerichten, deren Zuständigkeiten und Arbeit regelt. Das Gesetz zählt zu verfassungsgebenden Gesetzen des Landes.
Gliederung des Gesetzes Das Gesetz gliedert sich in folgende Abschnitte: – (Einrichtung eines Bezirksgerichts) – (Richter) – (Magistrate der Gemeinschaft) – (Zuständigkeitsbereich) – (Übertragung von Verfahren) – (Verfahren) – (Anhörung) – (Urteile, Beschlüsse und Aufhebung von Urteilen) – (Einsprüche) – (Vollstreckung von Urteilen) – (Verschiedene und allgemeine Bestimmungen)
Ziele des Gesetzes Die Ziele dieses Gesetzes sind: die Wiederherstellung der Bezirksgerichte als ein einziges Gericht mit Abteilungen für ein Familiengericht, ein Jugendgericht und ein Streitschlichtungsgericht; und um vorzusehen, dass- die Zusammensetzung und die Zuständigkeit des Gerichts und die Praxis und das Verfahren des Gerichts und die Auswahl, die Ernennung, die Entlassung und die Arbeitsbedingungen der richterlichen und sonstigen Bediensteten des Gerichts und die Regelung aller sonstigen damit zusammenhängenden Fragen und die Transparenz der gerichtlichen Abläufe in einer Weise zu verbessern, die mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsquelle (Neuseeland)