Der ist ein Gesetz in Neuseeland, das die Bestimmungen des und des in einem einzigen Gesetz zusammenfasst. Das Gesetz zählt mit zu den verfassungsgebenden Gesetzen des Landes.
Hintergrund Vor der Inkraftsetzung des waren die Aufgaben und Zuständigkeiten des (Höchstes Gericht), des (Berufungsgericht) und des (oberstes Zivil- und Strafgericht) auf zwei Gesetze verteilt.
Das Gesetz deckt nun die Verfassung und die Gerichtsbarkeit, die Praxis und das Verfahren sowie die Auswahl und Ernennung von Richtern und anderen Amtsträgern ab und soll die Transparenz der Gerichtsverfahren in einer Weise verbessern, die mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist.
Gliederung des Gesetzes Das Gesetz gliedert sich in folgende Abschnitte: – – (Oberster Gerichtshof) – (Berufungsgericht) – (Höchstes Gericht) – (Oberste Richter der einzelnen Gerichtshöfe) – (Gerichtsordnung und sonstige Bestimmungen)
Ziele des Gesetzes Die Ziele dieses Gesetzes sind: die Bestimmungen des und des in einem einzigen Gesetz zu konsolidieren; und den , den und den fortzuführen und folgendes vorzusehen: Verfassung, Zuständigkeit und Praxis, Verfahren und richterliche und andere Beamte; einschließlich deren: Auswahl und Ernennung, Bedingungen und Vorkehrungen für alle anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten zu treffen und die Transparenz der Gerichtsverfahren in einer Weise zu verbessern, die mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar ist. Dieses Gesetz berührt nicht die weiterführenden Verpflichtung Neuseelands für die Rechtsstaatlichkeit und die Souveränität des Parlaments.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsquelle (Neuseeland)