Das Einheitswert-Aktenzeichen (AZ/EW-Nr. oder EW-Az., österr. EWAZ) ist ein in Deutschland und Österreich vom Finanzamt vergebenes Aktenzeichen, unter dem ein Grundstück oder ein vergleichbares Besteuerungsobjekt (z. B. eine Eigentumswohnung) für steuerliche Zwecke geführt wird. Jeder Einheitswert erhält ein gesondertes Einheitswert-Aktenzeichen. Es erfüllt die Funktion einer Steuernummer.
Deutschland Das Einheitswert-Aktenzeichen findet sich in Einheitswertbescheiden oder in Abgabe- bzw. Grundsteuerbescheiden der steuerberechtigten Kommune.
+ Beispiel: Aufbau eines EW-Az. in HessenForum steuertipps.de, In: finanzamt.hessen.de. Abgerufen am 14. Januar 2025.ZiffernLängeBedeutungBeispiele1–33FinanzamtFA Dieburg=0084–63Stadt/Gemeinde/KommuneGroß-Zimmern=0257–104Straße11–133Hausnummer mit führenden Nullen12=01214–163Unternummer171Prüfziffer
Seit 2025 werden in Deutschland keine Einheitswerte mehr ermittelt. Zumindest einige Bundesländer verwenden das bisherige Einheitswert-Aktenzeichen aber für Grundsteuerzwecke weiter, wenn auch unter anderer Bezeichnung (z. B. nur „Aktenzeichen“).Kommunen. In: finanzamt.sachsen.de. Abgerufen am 14. Januar 2025.
Einzelnachweise
Kategorie:Grundsteuer