Ein Indult (von spätlat. indultum – Gnadenerweis) ist im Völkerrecht das Schiffen aus Feindesland zustehende Recht, den Hafen innerhalb einer gewissen Frist unbehelligt zu verlassen, siehe Kriegsvölkerrecht im katholischen Kirchenrecht ein Gnadenerweis, siehe Indult (Kirchenrecht) in der Kaufmannssprache eine veraltete Bezeichnung für den Zahlungsaufschub, siehe Stundung