Der Niedersächsisch-Dänische Krieg war ein im Rahmen des Dreißigjährigen Krieges erfolgter militärischer Konflikt zwischen dem Reich und dem Königreich Dänemark sowie dessen Verbündeten in den Jahren zwischen 1625 und 1629. Der Krieg hatte seine Ursache in den militärischen Erfolgen der Habsburger gegen die Protestanten und dem von ihr verfolgten Ziel einer Restitution der von den protestantischen Fürsten im Zuge der Reformation in Beschlag genommenen Kirchengüter. Diese Restitutionsforderungen betrafen auch den Dänenkönig Christian IV., der aufgrund dieses Umstandes ab März 1625 als Kreisobrist des Niedersächsischen Reichskreises und ab Dezember desselben Jahres als Leiter der Haager Allianz auftrat. Neben der Verhinderung von Restitutionen in Norddeutschland hatte der Krieg vor allem die Inbesitznahme der Kirchenstifte von Verden, Osnabrück und Halberstadt für die Söhne des Königs zum Ziel.

Nach einer schweren militärischen Niederlage nahe Lutter fielen die Fürsten Norddeutschlands von Christian IV. ab. Diese Tatsache und die Nachfolgenden Ereignisse – namentlich die Einnahme Jütlands durch die Kaiserlichen – zwangen ihn zur Aufgabe seiner Position und einem Friedensschluss mit dem Reich. Der 1629 geschlossene Friede beließ Christian in seiner Rolle als Reichsstand und war auch ansonsten auffallend milde, da der Kaiser die vergebliche Hoffnung hegte, Dänemark als Gegengewicht zum expansiven Schweden gewinnen zu können; andererseits war er jedoch auch der Anfang vom Ende der Rolle Dänemarks als europäische Macht ersten Ranges und der dänischen Oberherrschaft über die Baltische See, da die Niederlage für Dänemark trotz allem eine enorme Schwächung bedeutete.

Die politische Ausgangslage in Skandinavien Anfang des 17. Jahrhunderts Um 1600 war die Großmacht Dänemark ein ethnisch vielfältiger Staat mit etwa 1,5 Millionen Einwohnern – etwa ½ Million Einwohner mehr als das benachbarte Schweden zur selben Zeit Dülmen, Richard van: Weltgeschichte. 24. Entstehung des frühzeitlichen Europa; 1550 – 1648, Augsburg 2000, S. 20f. – dessen Bevölkerung insbesondere durch den gemeinsamen, 1536 eingeführten Asche, Matthias; Schindling, Anton: Dänemark, Norwegen und Schweden im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung; nordische Königreiche und Konfession 1500 bis 1660, Münster 2003, S. 53f. lutherisch-evangelischen Glauben eine gemeinsame Identität ausgebildet hatte. Der Dänische König war zwar das gewählte Oberhaupt einer „Union von Ständestaaten“ mit zentralistischen Tendenzen, Asche, Dänemark, Norwegen und Schweden im Zeitalter der Reformation, 2003, S. 28, 97. konnte aber relativ frei über Investitionen sowie Krieg und Frieden entscheiden, ohne die Stände miteinbeziehen zu müssen. Dies war ihm vor allem aufgrund des Sundzolls möglich, der eine beständige Einnahmequelle der Krone darstellte und Christian IV. zu einem der reichsten Herrscher Europas machte. Gotthard, Axel: Der Dreißigjährige Krieg; eine Einführung, Köln; Weimar; Wien 2016, S. 123. Konkret wurde hundertsten Teil des Wahrenwehrtes verlangt. Dazu kamen Aufschläge; Reumann, Klauspeter: Christian IV. und der Dreißigjährige Krieg, in: Hey, Bernd (Hrsg.): Der Westfälische Frieden 1648 und der deutsche Protestantismus, Bielefeld 1998, S. 42. Gleichzeitig war dieser Zoll aber auch Dreh- und Angelpunkt periodisch wiederkehrender Zwistigkeiten mit dem Nachbarland Schweden, dem die hohen Zollabgaben ein Dorn im Auge waren.

Vorgeschichte

Die Prager Defenestration und die Böhmische Rebellion – der Krieg beginnt Am 23. Mai 1618 kam es in der Prager Burg zu einem demonstrativen, von langer Hand geplanten Akt der Rebellion gegen die habsburgische Herrschaft in Böhmen, in dessen Zuge drei kaiserliche Beamte eine Defenestration durch die protestantischen Stände erfuhren. Diese Gewalttat sollte schließlich zum aufsehenerregenden Ausgangspunkt des Böhmischen Ständeaufstandes werden – des Konflikts, der wiederum den Dreißigjährigen Krieg in Gang setzen sollte. Münkler, Herfried: Der Dreißigjährige Krieg; europäische Katastrophe, deutsches Trauma 1618-1648, Berlin 2017, S. 47ff.

Anfang November 1619 wurde der deutsche Calvinist Kurfürst Friedrich von der Pfalz im Veitsdom unter großer Prachtentfaltung zum König Böhmens gekrönt. Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 158. Aufgrund der dadurch entstandenen protestantischen Übermacht im Kurfürstenkollegium hätte eine langfristige „Inbesitznahme Böhmens durch Friedrich die konfessionellen Machtverhältnisse im Reich grundlegend veränder[t]“Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 139. und war daher für die katholischen Fürsten des Reichs nicht einmal im Ansatz tolerierbar. Seine Herrschaft sollte jedoch nicht von langer Dauer sein. Bereits im November 1620 brach seine Herrschaft durch die vernichtende Niederlage der Kurpfälzer und Böhmen gegen die von Kursachsen unterstützte Katholische Liga, die durch ein Anfang Juli desselben Jahres in Ulm geschlossenes Abkommen von der Union „politisch freie Hand“Barudio, Günter: Der Teutsche Krieg; 1618-1648, Frankfurt am Main 21985, S. 164. bei der Niederschlagung des Böhmischen Aufstands erhalten hatte, am Weißen Berg völlig in sich zusammen. Noch vor dem Anbruch des Frühjahrs waren die Habsburger wieder die Herren über Böhmen. Repgen, Konrad: Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede; Studien und Quellen, Paderborn 32015, S. 399. Der „Winterkönig“ floh nach Breslau. Barudio, Der Teutsche Krieg, 1985, S. 172. Mit der Hinrichtung von 27 zum Tode verurteilten Anführern der Rebellion auf dem Prager Rathausplatz endete Ende Juli 1621 der böhmische Aufstand. Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 192f.

Der Krieg wird international Obgleich Friedrichs Position im Frühjahr 1621 denkbar schlecht war – Böhmen war wieder habsburgisch, die Union stand kurz vor der Auflösung und die linksrheinische Unterpfalz war von den Spaniern erobert und besetzt worden – dachte der Kurfürst, über den im Jänner desselben Jahres die Reichsacht verhängt worden war, nicht daran auf die Krone Böhmens zu verzichten. Stattdessen bemühte er sich mit Hilfe von Peter Ernst II. von Mansfeld darum Truppen auszuheben und durch Bündnisse mit auswärtigen Mächten, konkret mit den protestantischen Niederlanden, England, Schweden und Dänemark, den böhmischen Thron und sein Stammland zurückzuerobern. Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 194f. Bereits in der Vergangenheit hatte das Streben nach solchen „große[n] Bündnisprojekte[n] […] die pfälzische Politik gekennzeichnet“.Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 196. Friedrichs neuerliche internationale Politik sollte schließlich das Einfallstor für fremde Mächte ins Reich werden,Hier sollte man beachten, dass der Begriff fremd lediglich unter Vorbehalt auf das Reich Christians IV. angewendet werden kann, war er doch als Herzog von Holstein auch ein Stand des Reichs und damit fest in dieses integriert; Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 264. wobei er jedoch schon bald feststellen musste, dass diese ihre ganz eigene Pläne verfolgten. Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 268ff.

Aber auch auf katholischer Seite tat man wenig einer neuerlichen Eskalation aus dem Weg zu gehen. 1623 erhielt Maximilian von Bayern, im Ausgleich für die Kriegskosten des vorangegangenen Krieges in Böhmen, die Kaiser Ferdinand II. nicht zu zahlen in der Lage war, litt er doch seit diesem Krieg an „notorische[n] Geldprobleme[n]“, unter anderem die Oberpfalz sowie pfälzische Kurwürde, Repgen, Dreißigjähriger Krieg und Westfälischer Friede, 2015, S. 400. die ihm bereits in geheimen Nebenabsprachen zum Münchner Vertrag von 1619 zugesichert worden waren. Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 140f. Diese territoriale Ausweitung Bayerns und die Transferierung einer protestantischen Kurwürde auf eine katholische Macht veränderte das Machtgefüge im Reich tiefgreifend und legte damit das Fundament für die Ausweitung des Konflikts. Bereits unmittelbar nach der Inauguration Maximilians I. in Regensburg schrieb die Infantin Isabella Clara Eugenia in Brüssel an Philipp IV. von Spanien, dessen Gesandten vergeblich versucht hatten die Einsetzung zu verschieben, Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 239f. dass „[d]er Kaiser […] sich damit in neue und gefährliche Kämpfe eingelassen [hat]“.Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 240. Sie sollte mit dieser Einschätzung Recht behalten.

Der Niedersächsisch-Dänische Krieg mini|Porträt Christians IV., König von Dänemark und Norwegen; Stich von Johannes Müller nach einem Gemälde von Peter Isacksen, Amsterdam 1625.

Wahl Christians IV. von Dänemark zum Kreisobersten des Niedersächsischen Reichskreises und die Gründung der Haager Allianz Die Ausweitung des Krieges, der sich mittlerweile aus der Pfalz nach Norddeutschland verlagert hatte, erfolgte schließlich im Jahre 1625 mit der Ernennung Christians IV. von Dänemark zum Kreisobristen des Niedersächsischen Reichskreises. Asche, Matthias, Dänemark, Norwegen und Schweden im Zeitalter der Reformation, 2003, S. 19. Der Siegeszug der Katholischen Liga hatte in den vorausgegangenen Jahren die Grundlage für seine Ernennung geschaffen, denn bei den Norddeutschen Protestanten war dadurch die Sorge aufgekommen, die erfolgsverwöhnte Liga könnte ihren neuerlichen Erfolg dazu nutzen, „die Restitutionsforderungen der Katholiken durchzusetzen“.Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 243. Dülmen, Entstehung des frühzeitlichen Europa, 2000, S. 404. Eine solche Entwicklung erschien in der Tat nicht unwahrscheinlich, denn mit dem vernichtenden Sieg Tillys über Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel bei Stadtlohn im Sommer 1623 Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 248ff. und der Auflösung des von Ernst von Mansfeld geführten Heeres kurze Zeit später „stand dem deutschen Protestantismus erstmals seit Gründung der Union keine Streitmacht mehr zur Verfügung“.Münkler, Der Dreißigjährige Krieg, europäische Katastrophe, 2017, S. 250.