Decisiones quinquaginta („Fünfzig Entscheidungen“) ist der Titel einer Sammlung von Konstitutionen, die auf den spätantiken Kaiser Justinian I. zurückgehen. Die im Jahr 529 fertiggestellte Rechtssammlung selbst ist nicht erhalten. Allerdings erhielten sich viele Bestimmungen, da sie in den kaiserlichen Novellae aufgenommen wurden, welche wiederum Bestandteil der justinianischen Kompilation des heute so genannten Corpus iuris civilis sind.

Die Regelungen galten für fünf Jahre, weil sie danach von einem anderweitig verbindlichen Gesetzeswerk abgelöst wurden. Bei Entstehung knüpften sie an die erste Fassung des ebenfalls im Jahr 529 von Justinian in Auftrag gegebenen Codex an, eine konzentrierte Zusammenstellung überlieferten klassischen Rechts. Justinian hatte vorgegeben, dass das von ihm geschätzte klassische Recht in vereinfachter Form fortgeschrieben werden sollte. Sein Codex wurde dabei auf das Kommentarliteratur der Zitierjuristen zugeschnitten und im heute so genannten vulgarrechtlichen Stil dargeboten. Um die in den Schriften enthaltenen rechtswissenschaftlichen Erkenntnisse für den Rechtsalltag einfach zu halten, moderierte Justinian sie mit zusätzlichen kaiserlichen Ausführungen. Dabei entstanden die decisiones quinquaginta.Wolfgang Kaiser: Zur äußeren Gestalt der Novellen Justinians (2011) S. 170. Justinian beabsichtigte damit, auch betagte – nämlich bei den klassischen Juristen zwar aufgeworfene, von ihnen aber nicht abschließend beigelegte – Streitfragen zu lösen. Sein Bestreben nach rechtlicher Simplifizierung umfasste auch radikale Einschnitte in die Rechtsmethodik. Er ließ veraltete Rechtsinstitute und Rechtssätze aussortieren, vor allem dann, wenn aus seiner Sicht unnötige Anschlusskontroversen zu befürchten waren. Da Justinian im Jahr 534 dann eine rundum erneuerte Version des Codex auf den Weg brachte, verlor die Entscheidungssammlung im selben Jahr ihre Gültigkeit unmittelbar.

Ob die Decisionen planmäßig bereits eine Auslegungshilfe für die Anordnungen des frühen Codex waren,Friedrich August Biener: Geschichte der Novellen Justinian’s. Berlin 1824, S. 4 f. (Digitalisat). oder ob sie als Vorarbeit zum und damit Bestandteil des späteren Gesetzeswerk zu verstehen sind,Georg Friedrich Puchta: Cursus der Institutionen Band 1. Einleitung in die Rechtswissenschaft und Geschichte des Rechts bey dem römischen Volk. Verlag von Breitkopf und Härtel, Leipzig, 1841. 10 § 139 (Digitalisat). muss nach aktuellem Forschungsstand offen bleiben.Zum Stand der neueren Forschung, vgl. Literaturangaben bei, Spyros Troianos: Das Zeitalter Justinians, in: Die Quellen des byzantinischen Rechts, Berlin, Boston: De Gruyter, 2017. S. 59–106 (hier: S. 79 Rnr. 67). Mit der Schaffung des jüngeren Codex blieben jedenfalls vereinzelte Bezugnahmen planmäßig auf die Decisionensammlung bestehen, so in den Institutionen,Institutiones I 5, 3; IV 1, 16. auch im Codex selbst.Codex VII 5 (Jahr 530); VI 2, 22 (Jahr 530); VI 30, 20 (Jahr 531). Die Existenz der Decisionen wird nochmals später in der Kommentarliteratur des Florentiner Rechtsbuchs erwähnt.; vgl. zur Zusammensetzung der Digestenwerke auch, Paul Krüger: Ueber die Zusammensetzung der Digestenwerke. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung). Band 7, Heft 1, 1886, S. 242–254.

Die Decisionen stehen im Mittelpunkt der neueren Forschung von Constantin Willems, der Justinian in seiner Habilitationsschrift in seiner Eigenschaft als Wirtschaftssubjekt untersuchte. Mittels spezifischer Analysetools beleuchtete er die rechtsökonomische Perspektive zu den Entscheidungsgründen und Entscheidungsmustern bei Justinian. Willems aufgeworfene Frage lautet dahin, inwieweit Justinian seiner Zeit möglicherweise soweit voraus war, dass er als „Ökonom avant la lettre“ bezeichnet werden kann. Zuletzt hatte auch Salvatore Puliatti die Decisionen untersucht und dabei befundet, dass Justinian die Auseinandersetzung mit dem ius controversum gesucht habe, um die Vereinfachung des Regelwerks zu bewerkstelligen.Ulrike Babusiaux: Bericht zur Abschlusstagung des REDHIS-Projektes, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung). Band 137, Heft 1, 2020, S. 666–682 (2 Die Juristen in den kaiserlichen Konstitutionen (WG 3)).

Literatur Sigmund Wilhelm Zimmern: Geschichte des römischen Privatrechts bis Justinian. Band I, Abteilung 1: Geschichte der Quellen und ihrer Bearbeitung. Heidelberg 1826, S. 176 f. Otto Karlowa: Römische Rechtsgeschichte. Band 1: Staatsrecht und Rechtsquellen. Leipzig 1885. Als Reprint: Keip, Goldbach 1997, ISBN 978-3-8051-0677-1, S. 1006 ff. Paul Krüger: Geschichte der Quellen und Litteratur des römischen Rechts. Leipzig 1888, S. 325 f.

Carmela Russo Ruggeri: Studi sulle Quinquaginta decisiones. Mailand 1999. Mario Varvaro: Contributo allo studio delle Quinquaginta decisiones. In: Annali del Seminario giuridico dell’Università di Palermo 46, 2000, S. 359–539. Constantin Willems: Justinian als Ökonom: Entscheidungsgründe und Entscheidungsmuster in den quinquaginta decisiones. Böhlau, Köln u. a. 2017, ISBN 978-3-41250898-2.

Anmerkungen

Kategorie:Literarisches Werk der Antike Kategorie:Recht (Spätantike) Kategorie:Recht (Byzanz) Kategorie:Rechtsquelle (Römisches Reich) Kategorie:Rechtsquelle (6. Jahrhundert) Kategorie:Justinian I. Kategorie:Privatrechtsgeschichte