Dieser Artikel nennt die Chronologie der Reaktionen und Massnahmen infolge der COVID-19-Pandemie in der Schweiz.
Bund 2020
Januar 2020 mini|Verhaltensempfehlungen des BAG angezeigt im Bundeshaus mini|Abgesperrte Kleiderabteilung in einer Migros-Filiale
Am 29. Januar 2020 definierte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) den qualifizierten Verdacht einer Erkrankung sowie den positiven und negativen Nachweis am «Neuartige[n] Coronavirus (2019-nCoV)» als meldepflichtig. Das EDI änderte dazu die Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen mit Wirkung zum 1. Februar 2020.
Februar 2020
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) startete am 27. Februar 2020 die Kampagne «So schützen wir uns» u. a. mit Plakaten, Flugblättern, der Telefon-Hotline Infoline Coronavirus und der Website Coronavirus – So schützen wir uns. Am 2. März 2020 ersetzte es die zuvor gelben Plakate durch rote Plakate, die statt der zuvor drei nun sechs Verhaltenshinweise enthielten. Am 5. März 2020 veröffentlichte es eine dritte Version des Plakats, auf dem auch zum Abstandhalten aufgefordert wurde.
Am 28. Februar 2020 stufte der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage», gemäss Epidemiengesetz ein und verabschiedete die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) gestützt auf des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) vom 28. September 2012. Unter anderem wurden damit Einschränkungen bei Versammlungen erlassen, beispielsweise waren Grossveranstaltungen mit mehr als 1'000 Personen verboten. Direkt davon betroffen waren u. a. die Basler Fasnacht, Sportveranstaltungen und Konzerte. Über Veranstaltungen mit weniger als 1'000 Personen entschieden die kantonalen Behörden. Gleichentags verfügte die zuständige Bundesbehörde die befristete Zulassung weiterer Desinfektionsmittel (siehe auch: Schweizer Ethanolimport).
Der Bundesrat rief am 28. Februar 2020 eine «besondere Lage» aus. Dies geschah auf dem Verordnungswege durch die , gestützt auf Epidemiengesetz (Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen). Damit erhielt der Bund Weisungsbefugnisse gegenüber den Kantonen, einzelnen Personen sowie der Bevölkerung. Ebenfalls übernahm der Bund die Verantwortung für die Führung der Krisenbewältigung, die in einer «normalen Lage» bei den Kantonen liegt. Im Rahmen dieser Verschärfung verbot die Regierung landesweit öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 1'000 Teilnehmern im Zeitraum vom 28. Februar bis 15. März 2020. Darüber hinaus war bei Veranstaltungen, bei denen weniger als 1'000 Personen teilnahmen, zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vorzunehmen. Davon betroffen sind ebenfalls die Eishockey- und die Fussballmeisterschaft, die vorläufig unterbrochen wurde.
März 2020
Am 11. März 2020 schloss das Grenzwachtkorps im Kanton Tessin neun Grenzpunkte zu Italien.
Am 12. März wurde beschlossen, die Eishockey-Meisterschaft aller Ligen und Stufen per sofort abzubrechen.
Am 13. März verbot der Bundesrat Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen bis Ende April und in Restaurants, Bars und Diskotheken durften sich maximal noch 50 Personen aufhalten. Ebenso verbot er den Präsenzunterricht an Schulen bis zum 4. April. In der Folge mussten sämtliche Skigebiete den Betrieb einstellen.
Am 14. März gab die Schweizer Armee bekannt, vorläufig keine Rekrutierungen mehr durchzuführen. Die zur Aushebung aufgerufenen Wehrpflichtigen haben ihren Marschbefehl nicht zu befolgen. Im Laufe desselben Tages hatten die letzten Skigebiete ihren Betrieb eingestellt. Abruptes Ende der Skisaison wegen Corona-Pandemie. In: slf.ch, abgerufen am 19. März 2020.
Am 15. März entschieden die Büros von National- und Ständerat auf Antrag der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung, die laufende Frühjahrssession nicht fortzusetzen.
Am 16. März 2020 erklärte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ab Mitternacht bis zum 19. April 2020. So mussten alle Läden (ausser Lebensmittel), Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen bleiben und es galt ein Verbot für private und öffentliche Veranstaltungen. Auch Coiffeursalons oder Kosmetikstudios mussten geschlossen bleiben. Als Folge davon schloss auch die Lebensmittelhilfe-Organisation «Tischlein deck dich» alle Abgabestellen. Die Schweiz führte zu ihren Nachbarstaaten, ausser dem Fürstentum Liechtenstein, Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen ein. Ohne triftigen Grund durften nicht in der Schweiz wohnhafte Ausländer nicht mehr in die Schweiz einreisen. Grenzgänger, die im benachbarten Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, durften weiterhin einreisen. Der Transit- und der Warenverkehr wurde nicht eingeschränkt. Der Bundesrat empfahl ausserdem Schweizer Reisenden im Ausland, an ihren Wohnsitz zurückzukehren, und organisierte eine Rückholaktion, während derer bis Ostern 3'000 Schweizer mittels Sonderflügen mit Flugzeugen der Swiss und der Edelweiss in die Schweiz fliegen konnten,Grösste Rückholaktion in der Schweizer Geschichte, Swissinfo, 9. April 2020. alleine 600 aus Peru.Twitter-Account Abteilung Amerikas, EDA, 14. April 2020. Insgesamt waren bis zum Abschluss der Repatriierung rund 7'000 Personen in mindestens 35 Sonderflügen in die Schweiz geflogen, wovon rund 4'000 Schweizer waren.Coronavirus: die Situation in der Schweiz am 24. April. swissinf.cho
Am 18. März 2020 sagte der Bundesrat die für den 17. Mai 2020 geplante Volksabstimmung ab, da die freie Meinungsbildung nur eingeschränkt möglich sei. Die bisher einzige Absage einer eidgenössischen Volksabstimmung geschah 1951 wegen der Maul- und Klauenseuche.
Gemäss Beschluss des Bundesrats können bis zu 8'000 Angehörige der Schweizer Armee in den Assistenzdienst aufgeboten werden, um die zivilen Behörden zu unterstützen. Dies ist die grösste Mobilisierung von Truppen der Schweizer Armee seit dem Zweiten Weltkrieg.
Per 19. März 2020 führte der Bundesrat Einreisebeschränkungen für Reisende von ausserhalb des Schengen-Raums ein.
Am 20. März 2020 wurde vom Bundesrat verkündet, dass die Wirtschaft sich grösstenteils im Normalbetrieb befinde. Auf die Frage, was der Bundesrat zu Forderungen nach direkten Geldgeschenken an die Bürger oder nach einem zeitlich befristeten Grundeinkommen sage, antwortete Ueli Maurer:
Am selben Tag wurden Ansammlungen von mehr als fünf Personen verboten. mini|SBB-Abfahrtstafel mit dem Hinweis: «Der gesamte Verkehr wird schrittweise auf ein Grundangebot reduziert.»
Am 20. März 2020 beschloss der Bundesrat zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken. Zusammen mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen stehen derzeit 42 Milliarden Franken zur Verfügung. Von der Finanzhilfe sollen alle von der Krise Betroffenen profitieren: Firmen, Selbstständige, Kulturschaffende, Fest- und Temporärangestellte. Finanzminister Maurer liess keinen Zweifel, dass der Bund die Wirtschaft um jeden Preis stützen will: «Wenn es mehr Geld braucht, stellen wir diese Beträge zur Verfügung.» Die Massnahmen sind das grösste Wirtschaftshilfspaket der Schweizer Geschichte. Mit 20 Milliarden Franken des Massnahmenpakets will der Bund zusammen mit 300 Banken die Schweizer KMUs vor dem Kollaps bewahren. Die mit Bundesbürgschaft versehenen Kredite bis 500'000 Franken können online über EasyGov.swiss beantragt werden und werden zu 0 % Zinsen den Firmen von ihrer Hausbank ausbezahlt. Die entsprechende Verordnung trat am 26. März 2020 in Kraft. Am Tag davor hatten die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse mitgeteilt, dass sie an den COVID19-Überbrückungskrediten nichts verdienen wollen und allfällige Gewinne spenden würden. Am 3. April beschloss der Bundesrat, das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage erhöhte er die bestehenden Verpflichtungskredite um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken.Zinslos, gebührenfrei, unbürokratisch: Corona-Kredite – Die kleine Schweiz zeigt uns, wie man Firmen in der Krise wirklich hilft. In: Focus vom 9. April 2020. Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärte im März 2020 verschiedentlich, dass Mund-Nasen-Bedeckungen nur einen Nutzen hätten, wenn die Person selbst krank sei. Einen Schutz vor Ansteckung gebe es damit nicht. Am 31. März 2020 sagte er an einer Medienorientierung in Luzern, es gebe keine wissenschaftliche Studie, die beweise, dass einfache Mund-Nasen-Bedeckungen wirksam seien.Michael Surber, Larissa Rhyn: Hygienemasken gegen Coronaviren: Das BAG widerspricht seinen eigenen Empfehlungen – Während andere Länder eine Maskenpflicht einführen, ist die Schweiz zurückhaltend. Gesunden Personen rät das Bundesamt für Gesundheit gar davon ab, eine Schutzmaske zu tragen – obwohl der offizielle Pandemieplan anderes vorsieht. Das dürfte daran liegen, dass Masken noch immer Mangelware sind., NZZ 1. April 2020. Gemäss internen Protokollen sprachen die Behörden auch von der Nutzlosigkeit der Masken, weil zu Beginn der Pandemie ein Maskenmangel herrschte. Ein Test im Auftrag zweier Konsumentenmagazine ergab 2021, dass auf Zertifikate von Stoffmasken kein Verlass sei und FFP2-Masken besser schützen würden.
April 2020
Am 6. April entschieden die Büros von National- und Ständerat, dass alle Kommissionen, die dies wünschen, per sofort wieder Sitzungen durchführen können. Anfang Mai solle ausserdem eine ausserordentliche Session stattfinden. Die Räte behandelten nur dringende Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen.Auch Corona-Armeeeinsatz ist Thema der ausserordentlichen Session. In: Aargauer Zeitung vom 6. April 2020.
Am 8. April verlängerte der Bundesrat die Massnahmen um eine Woche (bis 26. April) und beschloss eine etappenweise Lockerung, die noch im April beginnen sollte.«Der Weg stimmt, am Ziel sind wir noch nicht.» Der Bundesrat verlängert den Lockdown, gibt aber erstmals Informationen zur Lockerung der Massnahmen bekannt In: Neue Zürcher Zeitung vom 8. April 2020. Gleichentags kündigte der Bundesrat an, die Schweizer Luftfahrt zu unterstützen. Der Bund stellt den Fluggesellschaften Swiss, Edelweiss und EasyJet Switzerland eine Überbrückungsfinanzierung in Aussicht. Bis Ende April sollte dazu ein Konzept erarbeitet werden. Die Garantien wurden an harte Bedingungen geknüpft.Der Bund will die Schweizer Luftfahrt unterstützen. Das sind die Auflagen. In: Neue Zürcher Zeitung vom 8. April 2020. Indes forderte der Verkehrs-Club der Schweiz griffige Klimaschutzziele als Bedingung.Der Bund will die Schweizer Luftfahrt unterstützen. Das sind die Auflagen. In: Neue Zürcher Zeitung vom 8. April 2020.
Am 9. April entschied der Bundesrat, dass die praktischen Lehrabschlussprüfungen (LAP) durchgeführt werden; auf die schulischen Abschlussprüfungen hingegen verzichtet werde. Die Lehrabschlussnote ergibt sich aus den bestehenden Erfahrungsnoten der gesamten Lehrzeit.Praktische LAP finden statt, schriftliche abgesagt. In: 20 Minuten vom 9. April 2020.Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung: Einigung auf schweizweit abgestimmte Durchführung der Lehrabschlussprüfungen 2020. vom 9. April 2020.