mini|hochkant|Großes Bundessiegel der Bundesrepublik Deutschland als Siegel des Präsidenten des Bundestages mini|hochkant|Flagge der Einheit vor dem Sitz des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude in Berlin, als Denkmal am 3. Oktober 1990 gehisst mini|Damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages, links die Bank der Bundesregierung, 2014
Der Deutsche Bundestag (Abkürzung BT) ist die gewählte Volksvertretung sowie als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Im politischen System Deutschlands wird der Deutsche Bundestag als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk der deutschen Staatsbürger gewählt.( Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. GG)Vgl. Art. 54 I S. 1 GG [Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung], Art. 63 GG [Wahl des Bundeskanzlers], Art. 51 I S. 1 GG [Zusammensetzung des Bundesrates], Art. 94 I S. 2 GG [Bundesverfassungsgericht, Zusammensetzung] Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht. Die Entscheidungen, die er trifft, werden dem deutschen Volk – wie die Entscheidungen der übrigen Staatsorgane – zugerechnet; „der Wille des Parlaments gilt als (hypothetischer) Volkswille“.
Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden des Grundgesetzes. Mitglieder beträgt 630.( Abs. 1 Satz 1 BWahlG) Durch die Wahlrechtsreform vom 17. März 2023 kam es zu einer Fixierung auf diese Zahl, nachdem die zuletzt gültigen Regeln durch Überhang- und Ausgleichsmandaten zu unterschiedlichen Gesamtzahlen der Abgeordneten führten.
Eine Legislaturperiode des Bundestages endet grundsätzlich nach vier Jahren oder davor durch Auflösung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB), die ihre Wirkungsstätte auch Hohes Haus nennen, können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Präsident des Deutschen Bundestages (kurz: Bundestagspräsident) vor, der zugleich den Vorsitz in der Bundesversammlung und im Gemeinsamen Ausschuss führt. Aktuelle Bundestagspräsidentin ist Julia Klöckner (CDU).
Als Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Andrea Lindholz (CSU), Josephine Ortleb (SPD), Omid Nouripour (Grüne) und Bodo Ramelow (Linke) gewählt.Deutscher Bundestag: Präsidium. Abgerufen am 27. Oktober 2021. Der Alterspräsident, 2025 war dies Gregor Gysi (Linke), leitet gemäß Geschäftsordnung die erste Sitzung des Deutschen Bundestages zum Beginn einer neuen Legislaturperiode, aber nur solange, bis ein Präsident oder eine Präsidentin gewählt ist. Seit 2017 ist der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin das dienstälteste Mitglied, welches dafür bereit ist. Davor war es das an Lebensjahren älteste Mitglied.
Der Bundestag hat eine Vielzahl von Aufgaben: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrates, eines selbständigen Verfassungsorgans, das Aufgaben vergleichbar mit denen einer Zweiten Parlamentskammer (international üblicherweise als Oberhaus eingeordnet) hat. Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushaltsplan. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem mit absoluter Mehrheit den Regierungschef (Bundeskanzler) und wirkt mit bei der Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident), der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr. Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche des Volkes auszudrücken und es umgekehrt zu informieren.
Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz seit 1999 im Reichstagsgebäude im Berliner Bezirk Mitte. Daneben unterhält er noch eine Reihe weiterer Funktionsgebäude zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit. Das Reichstagsgebäude wird von der Polizei beim Deutschen Bundestag geschützt, die dem Bundestagspräsidenten untersteht.Art. 40 Abs. 2 GG
Plenarsaal Der Plenarsaal, in dem neben dem Deutschen Bundestag auch die Bundesversammlung tagt, ist der größte Versammlungssaal im Reichstagsgebäude.
In der Mitte der Stirnseite befindet sich der Sitzungsvorstand mit dem Bundestagspräsidenten bzw. seinem Vertreter und zwei Schriftführern, dahinter der Direktor beim Deutschen Bundestag und die Mitarbeiter des Plenarassistenzdienstes. Vom Sitzungsvorstand aus auf der linken Stirnseite befinden sich der Sitz des Wehrbeauftragten und die Bundesratsbank, auf der rechten Seite die Regierungsbank. Der jeweils dem Präsidium nächstgelegene Platz ist dem Bundeskanzler und dem Bundesratspräsidenten vorbehalten. Meist folgen nach links der Vizekanzler und die übrigen Bundesminister in der zu Beginn der Legislatur per Organisationserlass festgelegten Kabinettsreihenfolge. Der Chef des Bundeskanzleramts als Bundesminister für besondere Aufgaben nimmt in der Regel hinter dem Bundeskanzler Platz. Die Bundesminister können auf ihren Plätzen jeweils durch ihre parlamentarischen Staatssekretäre vertreten werden. In der letzten Reihe sitzen in der Regel Mitarbeiter der Kabinett- und Parlamentsreferate aus den Bundesministerien. Nach rechts können, je nach Angelegenheit, alle Ministerpräsidenten und Minister der Bundesländer sowie Staatssekretäre der Länder mit Kabinettsrang folgen. Dabei gibt es keine besonderen Regeln über Anzahl oder Reihenfolge.
Hinter dem Pult des Präsidiums stehen die Bundes- und die Europaflagge unter dem großen, 2,5 Tonnen schweren Bundestagsadler (die „Fette Henne“).Grundschulkinder aus Hannover erkunden Reichstag. Abgerufen am 5. Dezember 2020. Bei der Bundesflagge handelt es sich um eine Nachbildung der Hauptfahne des im sogenannten Vormärz die Forderungen nach Einheit und Freiheit demonstrierenden Hambacher Festes von 1832, bei der der dritte Streifen aus Goldlurex besteht. Sie wurde dem Deutschen Bundestag 1949 von der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich des ersten Zusammentretens des Parlaments in Bonn geschenkt und 1999 während der parlamentarischen Sommerpause erneuert.Erardo Cristoforo Rautenberg: Potsdam 2008, S. 88 f. (PDF; 2362 kB). Den Mittelpunkt des Plenarsaals bildet das Rednerpult. Vor dem Redner sitzen die Stenografen und die Mitglieder des Bundestages.
Die Sitzordnung des Plenums im Deutschen Bundestag orientiert sich am politischen Spektrum von rechts nach links aus Sicht des Präsidenten. Von ihm aus rechts im Halbkreis sitzen die Abgeordneten der AfD. Daneben sitzen die Abgeordneten der CDU/CSU. Links-mittig sitzt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und in der linken Hälfte des Plenums hat die SPD-Fraktion ihren Platz. Obwohl die Grünen in ihrer Anfangszeit als „linker“ als die SPD betrachtet wurden, bestand die SPD 1983 darauf, dass links von ihr keine Fraktion sitzen darf. Bei dieser Aufteilung blieb es bis zur Wiedervereinigung.Siehe dazu Kapitel 15.3 bis 15.22 Seither sitzen ganz links außen die Abgeordneten der Partei Die Linke, da beim Einzug der damaligen PDS 1990 die SPD nicht mehr auf ihren äußeren Platz bestand. Über den Abgeordneten sitzen auf eigenen Tribünen Besucher des Bundestages. Sie dürfen keine Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen äußern und können bei einem Verstoß des Saales verwiesen werden. alt=Plenarsaal des Deutschen Bundestages 2021|mini|236x236px|Plenarsaal des Deutschen Bundestages 2021 Hinter den Bänken von Bundesregierung und Bundesrat befinden sich Tafeln, die mit Leuchtbuchstaben den gerade aktuellen Tagesordnungspunkt anzeigen. Ebenso wird mit einem grünen „F“ signalisiert, wenn das Fernsehen überträgt. Acht Kameras sind an unterschiedlichen Positionen im Plenarsaal fest installiert, die von der Regie des Parlamentsfernsehens ferngesteuert werden und welche dem Deutschen Bundestag aufgrund des begrenzten Sitzplatzkontingents von wenigen hundert Zuschauern auf den Tribünen helfen, der Öffentlichkeit die demokratischen Entscheidungen des Bundestages gemäß Art. 42 GGBundesgesetzblatt, 23. Mai 1949, auf bgbl.de transparent und sichtbar zu machen. Die Stühle im Deutschen Bundestag werden nach einer Bundestagswahl nach Fraktionen geordnet fest installiert. Der Plenarsaal wird durch ein Spiegelsystem, welches Tageslicht von der Kuppel in den Saal umleitet, zusätzlich erhellt.
Mandatsvergabe
mini|350px|Verhältniswahl bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
Nach den Wahlrechtsgrundsätzen der personalisierten Verhältniswahl werden Vertreter des Volkes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl in 299 Wahlkreisen und von 16 Landeslisten gewählt. Sie erhalten durch die Wahl ein sogenanntes Mandat, den politischen Vertretungsauftrag, den das Wahlvolk dem Mitglied des legislativen Gremiums erteilt. Die Mandatsträger nennt man auch Abgeordnete, die offizielle Bezeichnung lautet Mitglied des Deutschen Bundestages.
Der Wähler gibt bei der deutschen Bundestagswahl zwei Stimmen ab: Mit der Erststimme (auf der linken Seite, siehe Grafik; auch Wahlkreisstimme) wird ein Direktkandidat in seinem Wahlkreis gewählt. Der Kandidat zieht direkt in das Parlament ein, wenn er die relative Mehrheit der Stimmen erreicht hat und sein Mandat durch die von der Partei erzielten Zweitstimmen gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Die Zweitstimme wird mit einem Kreuz auf der rechten Seite des amtlichen Stimmzettels abgegeben, wobei die Direktkandidaten und die Landesliste der Parteien anders als in der Grafik immer in der gleichen Zeile stehen. Bei einigen Landtagswahlen findet sich ein ähnliches Wahlsystem, andere, wie zum Beispiel in Bayern, verrechnen Erst- und Zweitstimmen anders. Aus dem Anteil der Zweitstimmen errechnet sich die Zahl der Sitze, die einer Partei insgesamt und in jedem einzelnen Land zustehen.
Die gesetzliche Anzahl Bundeswahlgesetz: Gesetzliche Anzahl der Abgeordneten. der Mitglieder des Bundestages beläuft sich seit 2024 auf 630. Für die Verteilung der Sitze ist das Zweitstimmenergebnis entscheidend. Bei der Verteilung werden zunächst die Abgeordneten berücksichtigt, die anhand des Erststimmenergebnisses das Mandat in ihrem Wahlkreis direkt errungen haben – es wird auch von Direktmandat gesprochen – so weit diese durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. Die übrigen Sitze werden an Kandidaten auf den vorher festgelegten Landeslisten der Parteien vergeben. Hierbei wird eine Partei nur berücksichtigt, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten hat. Erfolgreiche Direktbewerber werden seit 2023 nur noch berücksichtigt, wenn ihre Mandate durch den Zweitstimmenanteil der Landesliste gedeckt sind, es gibt also keine Überhangmandate mehr. Damit entfällt auch die Notwendigkeit von Ausgleichsmandaten. Sollte ein parteiloser Bewerber erfolgreich sein, der auf keiner Landesliste einer Partei steht, erhält er das Direktmandat, die von seinen Wählern vergebenen Zweitstimmen verfallen.