mini|250px|Energy Sharing
Energy Sharing (Energieteilung) ist ein lokales und partizipatives Konzept zum Teilen von Energie. Energy Sharing ist die gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien unter Nutzung des öffentlichen Netzes.
In Deutschland ist ab Juni 2026 ein Teilversorgungsmodell durch § 42c EnWG erstmals rechtlich verankert. Dieses ermöglicht das Teilen zeitgleich erzeugten oder zwischengespeicherten Stroms zwischen bestimmten Betreiber- und Verbrauchergruppen, auf Basis von Verträgen und einer 15-Minuten-Bilanzierung. Die Anwendung startet ab Juni 2026 innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers und wird ab Juni 2028 auf direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete ausgeweitet.
Man unterscheidet zwischen gemeinschaftlichem Eigenverbrauch (Mieterstrommodelle), Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEGs), Bürger-Energie-Gemeinschaften (BEGs) und Peer-to-Peer Stromtausch. Abhängig von der Art des Energy Sharings kann entweder nur Strom (Bürger-Energie-Gemeinschaft) oder auch andere erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft) getauscht werden. Energy Sharing kann von mindestens zwei Teilnehmern bis zu einigen tausend Teilnehmern praktiziert werden. Mit Energy Sharing wird ein neuer Marktrahmen geschaffen, mit dem Teilnehmer ihre gemeinschaftlich erzeugte Energie unter bestimmten Voraussetzungen über das öffentliche Netz vergünstigt nutzen können. Für das Konzept des Energy Sharing existiert eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018.
Zweck mini|250px|Ziele des Energy Sharing
Gerechtigkeit und Teilhabe Energy Sharing ist eine Form der Bürgerbeteiligung an der Energiewirtschaft. Menschen und Gemeinschaften ohne eigenen Besitz an Immobilien und Flächen können mittels Energy Sharing die Nutzung erneuerbarer Energien mitgestalten und durch reduzierte Strompreise vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren. Dies fördert die Akzeptanz und damit Beschleunigung der Energiewende und ist ein Beitrag zur Demokratisierung der Energiewirtschaft. In Energy-Sharing-Gemeinschaften werden demokratische Strukturen und Aushandlungsprozesse gestärkt. Bürgerenergiegenossenschaften erhalten die Möglichkeit, ihre Mitglieder mit Ökostrom aus eigenen Anlagen zu versorgen. Die Mitglieder der Energy-Sharing-Gemeinschaften teilen sich die Aufwendungen und Investitionen. Gleichzeitig leisten sie mit den Investitionen einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emission und zur Beschleunigung der Energiewende.
Energy Sharing eröffnet Möglichkeiten, die Erlöse aus der lokalen Wertschöpfung lokal zu halten und den ländlichen Raum miteinzubeziehen. Die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können kommunale Flächen erschließen und zusätzliche Einnahmen für die Kommunen generieren. Damit werden Kommunen zu Akteuren der Energiewende und sorgen für eine breite Akzeptanz in der Kommune.
In der 2023 formulierten Ergänzung betreffs Energy Sharing zur EU-Verordnung 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt wird in Absatz 2 die besondere, insbesondere finanzielle Unterstützung von energiearmen und schutzbedürftigen Haushalten gefordert, so dass auch diese Zugang zu Energiegemeinschaften haben.
Im Rahmen der Forschungen zu Sozialen Innovationen im Energiekontext (SIE) wurde durch Simulationen untersucht, wie Energy Sharing zu neuen Denkweisen und gesellschaftlichen Strukturen beitragen könnte, z. B. durch Teilhabe, Dezentralisierung, Demokratisierung und Bildung von breiten Allianzen.
Akteursvielfalt und Dezentralisierung Mit Gründung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die das Konzept des Energy Sharing durch gemeinsame lokale Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien umsetzen, werden neue Zielgruppen aktiviert, womit die Energiewende beschleunigt wird. Kleinteilige Flächen, die für Energiekonzerne wirtschaftlich unattraktiv sind, werden zusätzlich für die Energiegewinnung erschlossen. Privatpersonen sowie KMU erhalten mit Energy Sharing wirtschaftliche Anreize zu Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen. Durch Nutzung lokaler oder regionaler Energiequellen wird die Region unabhängiger von Energieimporten. Sektorenkopplung, Ressourceneffizienz und Netzdienlichkeit Die für die Energiewende notwendige effiziente Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors wird durch Nutzung lokal erzeugter Elektrizität erleichtert. Energy Sharing schafft einen Anreiz, „den eigenen Strombedarf an der Produktion der gemeinschaftlichen Anlagen zu orientieren“. Lokale Wärmenetze mit Wärmespeichern sowie bidirektionales Laden von Batteriespeichern dienen der Einsparung von Ressourcen. Beispielsweise werden beim erzeugungsgerechten Laden von Elektroautos oder dem flexiblen Betrieb von Wärmepumpen dezentrale Flexibilitätspotenziale gehoben, womit der Bedarf an Regelleistung zur Sicherung der Versorgungsqualität in Stromnetzen reduziert wird. Durch an die lokale Stromerzeugung mittels intelligenter Zählertechnik angepasste lokale Laststeuerung können öffentliche Ausgaben für den Netzausbau und Entschädigungsleistungen zur Abregelung von Anlagen im Falle eines Netzengpasses reduziert werden. Dies führt beim Endverbraucher zu geringeren Netznutzungsentgelten und damit niedrigerem Strompreis. Ob durch Energy Sharing die Stromnetze entlastet und so ggf. der Netzausbau (zumindest des Übertragungsnetzes) reduziert werden kann, kann derzeit auf der Basis quantitativer Daten noch nicht eindeutig beantwortet werden. Aufgrund einer qualitativen Analyse wird prognostiziert, dass die Antwort auf diese Frage regional unterschiedlich ausfallen wird. In Belgien (Flandern) wird Energy Sharing hinsichtlich der Netztarife einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen. Wichtig ist, dass durch Energy Sharing die netzdienliche Nutzung von EE-Strom stimuliert und so Abregelung vermieden wird.
In einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellten dena-Studie aus dem Jahr 2022, die auf die Digitalisierung des Energiesystems fokussiert, wird Energy Sharing diskutiert neben anderen innovativen Geschäftsfeldern der Beteiligung von Energiegemeinschaften am Energiemarkt, wie Aggregation, Regionalstrom (Herkunftsnachweise), Peer-to-Peer Energy Trading und Flexibilitätshandel. In dieser Studie wird betont, dass in Abgrenzung zum Peer-to-Peer Energy Trading (Energiehandel), wobei es in der Regel um Eigennutzenmaximierung geht, beim Energy Sharing die Energieverbraucherinnen und -verbraucher ihre überschüssige Energie mit anderen hierarchisch gleichen Energieverbraucherinnen und -verbraucher teilen, um den Nutzen einer Gemeinschaft zu verbessern. „Der wirtschaftliche Nutzen stellt dabei nicht den einzigen Anreiz zur Beteiligung an einer Energy-Sharing-Gemeinschaft dar. Ebenso wichtig sind gemeinschaftliche Ziele: regionale Versorgung, Minimierung der Gemeinschaftsstromkosten, Verringerung der CO2-Emissionen der Gemeinschaft, Reduktion von Spitzenlasten, verbesserte Netznutzung und Systemstabilität sowie Verringerung von Energieimporten.“ In der 2023 ergänzten EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt wird gefordert, dass Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber Daten über den ausgetauschten Strom mindestens monatlich messen, validieren und den Endkunden zur Verfügung stellen und dass die Staaten eine Koordinationsstelle für Energy Sharing einzurichten haben.
Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung schätzte im März 2022 für Deutschland ein, dass Energy Sharing 42 % bzw. 35 % der Ausbauziele für erneuerbare Energien (des Koalitionsvertrags von November 2021 bzw. des Bundeskabinetts von April 2022) bis 2030 beitragen kann.
Ende 2024 wurde im Auftrag der Elektrizitätswerke Schönau eine Studie veröffentlicht, in der der Einfluss von Energy Sharing auf das Stromnetz und den Strommarkt untersucht wurde.
Rechtlicher Rahmen Regelungen in Europa Der Grundgedanke von Energy Sharing ist in Art. 22 der europäischen Erneuerbare-Energien-Rlichtlinie (EE-RL) verankert. – Neufassung (RED II). In: Amtsblatt der Europäischen Union. Die dort genannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EE-Gemeinschaften) dürfen nach EU-Recht aus eigenen, regionalen Anlagen Erneuerbare Energie produzieren, verbrauchen, speichern und verkaufen sowie die innerhalb der EE-Gemeinschaft produzierte Erneuerbare Energie gemeinsam nutzen, also das so genannte Energy Sharing. Gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) vom 11. Dezember 2018 mussten die Mitgliedsstaaten bis 30. Juni 2021 sicherstellen, dass die Rechte der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften in nationales Recht umgesetzt sind. Im März 2023 wurde der EU-Verordnung 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt ein §15a hinzugefügt, der die Ausgestaltung des Energy Sharing spezifiziert.
Diese Umsetzung in nationales Recht ist in unterschiedlichem Maße geschehen, wie Studien aus den Jahren 2019 bis 2023 zeigen. In Belgien (Flandern), Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Polen, Portugal und Spanien ist Energy Sharing rechtlich geregelt. In Deutschland, Lettland, den Niederlanden und Norwegen ist Energy Sharing rechtlich bisher nicht oder nur teilweise geregelt. In fast allen Fällen unterliegen die rechtlichen Bestimmungen Veränderungen von Jahr zu Jahr.
In Österreich ist es seit 2017 möglich, mittels einer „Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage“, den Strom, der auf einem Gebäude erzeugt wird, allen Bewohnern/Mietern innerhalb des Gebäudes zur Verfügung zu stellen. Energiegemeinschaften – nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) vom 7. Juli 2021 – gehen darüber hinaus und erlauben im Sinne des Energy Sharing die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes über den Hausnetzanschluss hinaus. In Österreich wird Energy Sharing angereizt über den Entfall von verbrauchsabhängigen Ökostromförderbeiträgen für die verbrauchten Stromanteile aus der Gemeinschaft sowie über die Reduktion der Netzentgelte. Wirtschaftlich besonders günstig ist dies im lokalen Nahbereich, in dem die Mitglieder der Energiegemeinschaften ausschließlich über die Niederspannungs-Ortsnetzleitungen, die alle an einer Trafostation angeschlossen sind, verbunden sind – im Unterschied zum regionalen Nahbereichen, in denen die Verbindung auch über Mittelspannungsleitungen zwischen mehreren Trafostationen in Anspruch genommen wird.
Auch in Portugal (bis 1 MW), Spanien (bis 100 kWp) und Polen (bis 10 MW) sind die Netzentgelte für das Energy Sharing entsprechend den verschiedenen Spannungsebenen gestaffelt. Die Idee ist hierbei, die Gebühren um die Höhe der nicht genutzten, höheren Netzebenen zu reduzieren.
In Italien wird der Eigenverbrauch bei Energy Sharing mit einer Prämie von 0,11 €/kWh für 20 Jahre angereizt. Allerdings ist die zulässige Leistung beschränkt (auf 200 kW bzw. künftig 1 MW).
In Frankreich war Energy Sharing bisher auf eine maximale Leistung von 3 MW beschränkt, im März 2025 wurde sie auf 5 MW erhöht. Der zulässige Umkreis ist auf 2 km Durchmesser begrenzt, per Ausnahmegenehmigung sind auch 10 bzw. 20 km für vorstädtische bzw. ländliche Gebiete möglich. Die Bilanzierung erfolgt viertelstündlich über intelligente Messsysteme (Smart Meter). Teilnehmer, die dieselbe Umspannstation nutzen, können dynamische Netzentgeltregime nutzen. Darüber hinaus gibt es keine speziellen Anreize für Energy Sharing.
In Polen können die EEG-, Strom- und KWK-Umlage für das Energy Sharing entfallen, wenn die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft in der Lage ist, mindestens 70 Prozent des Stromverbrauchs seiner Mitglieder zu produzieren.
In Spanien ist eine kollektive Stromversorgung möglich, wenn diese über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt einspeist. Die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes innerhalb dieser Energiezellen ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Betreiber von Solaranlagen müssen dann keine Umlagen, Abgaben oder Steuern zahlen.