Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss wurde am 9. Dezember 2021 vom Nationalrat der Republik Österreich eingesetzt und war der 27. Untersuchungsausschuss der zweiten Republik. Er sollte die ÖVP-Korruptionsaffäre und hierbei die Fragen aufklären, ob die ÖVP sich selbst als Partei und mit ihr verbundenen natürlichen und juristischen Personen rechtswidrig Vorteile durch Organe des Bundes verschafft hat. Die Befragungen der Auskunftspersonen in öffentlichen Sitzungen begannen am 2. März 2022 und endeten am 7. Dezember 2022. Am 27. März 2023 nahm der Nationalrat den Abschlussbericht des U-Ausschusses zur Kenntnis, daher gilt genau ein Monat später als das Beendungsdatum des Untersuchungsausschusses.

Anlass

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet, dass Mitglieder der ÖVP um Sebastian Kurz als damaligem Außenminister beginnend mit dem Jahr 2016 rechtswidrig budgetäre Mittel des österreichischen Finanzministeriums genutzt haben sollen, um gefälschte Meinungsumfragen erstellen zu lassen, damit diese in Medien der durch Inseratebuchungen bestochenen Mediengruppe Österreich zusammen mit positiver Berichterstattung platziert werden können. Ziel dabei soll es gewesen sein, auf diesem Wege die öffentliche Meinung zu beeinflussen, damit Sebastian Kurz der Aufstieg zum ÖVP-Obmann und österreichischen Bundeskanzler möglich wird, während seine Mitstreiter dabei ebenfalls durch politischen Aufstieg profitieren.

Die Öffentlichkeit hat davon am 6. Oktober 2021 Kenntnis erlangt, als die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und in der Parteizentrale der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) durchführte. Tags darauf wurden in Form der 104-seitigen „Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch die Namen der Beschuldigten, darunter Bundeskanzler Sebastian Kurz, öffentlich bekannt. Kernvorwürfe sind die Delikte Untreue und Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Die ÖVP-Bundespartei wird aufgrund des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes von der WKStA ebenfalls als Beschuldigte geführt, da die vermuteten Straftaten zu ihren Gunsten begangen worden sein sollen.Gabriele Scherndl: Was die Ermittlungen für die ÖVP-Bundespartei bedeuten. In: derStandard.at. 10. Oktober 2021, abgerufen am 27. November 2021. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Schaden 300.000 Euro übersteigt. Daraus ergäbe sich im Fall der Untreue ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft, im Fall von Amtsträgern bis zu fünfzehn Jahren.

Untersuchungsgegenstand

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt Ermittlungen gegen zehn Personen. Zwei der Beschuldigten wurden in Untersuchungshaft genommen, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die jedoch binnen 48 Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt wurde und die sich seither um den Status einer Kronzeugin bemüht, und Sophie Karmasin, frühere parteifreie, von der ÖVP nominierte Familienministerin, die sich seit 2. März 2022 in U-Haft befindet. Der Untersuchungsausschuss soll die politischen Implikationen untersuchen, insbesondere, ob „budgetäre Mittel des Finanzministeriums zur Finanzierung von ausschließlich parteipolitisch motivierten, mitunter manipulierten Umfragen eines Meinungsforschungsunternehmens im Interesse einer politischen Partei und deren Spitzenfunktionär(en) verwendet“ wurden und ob sich die ÖVP selbst als Partei und ihre Mitglieder rechtswidrig Vorteile durch Organe des Bundes verschafft haben.Der Standard: U-Ausschuss über mögliche ÖVP-Korruption ist eingesetzt, 9. Dezember 2021

Wortlaut des Einsetzungsverlangens

Untersuchungsgegenstand im Detail Untersucht werden sollte, ob die ÖVP und dieser zuzurechnende natürlich und juristische Personen zu Gunsten politischer Ziele der Partei und einzelner Parteimitglieder: die Ergebnisse von Meinungsumfragen mit Wissen des beauftragten Marktforschungsunternehmens hat beeinflussen lassen bzw. selbst bei der Beeinflussung der Ergebnisse aktiv mitgewirkt hat. zur Bezahlung dieser Meinungsumfragen budgetäre Mittel des Finanzministeriums verwendet hat und hierbei zur Verdeckung hat Scheinrechnungen ausstellen lassen. mittels Vergabe von Inseraten Medien bestochen hat, damit gefälschte Meinungsumfragen und darüber hinausgehende, beabsichtigte Berichterstattung platziert werden konnten, um die öffentliche Meinung irreführend zu beeinflussen. Marktforschungsstudien für die strategische, innerparteiliche Verwendung mit budgetären Mitteln des Finanzministeriums bezahlt hat, zur Verdeckung hierfür hat Scheinrechnungen ausstellen lassen, oder ob sich hinter diesen Scheinrechnungen anderweitige Vorgänge vergleichbarer Art verbergen. Postenschacher betrieben hat. parteinahen Personen wie Siegfried Wolf fiskale Verbindlichkeiten rechtswidrig erlassen und hierbei behilfliche Beamten mit Beförderung belohnt hat.

Untersuchungszeitraum Der Zeitraum – 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 – umfasst die Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (und das Interregnum des Expertenkabinetts unter Bundeskanzlerin Bierlein). Untersucht werden sollte auch die Vorbereitung der Kurz’schen Kanzlerschaft, das sogenannte Projekt Ballhausplatz. Der Wortlaut „ab Beginn des Projekt Ballhausplatz“ im Einsetzungsbegehren warf im Verlauf des Ausschusses immer wieder Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen der Abgeordneten auf.

Zusammensetzung Der Ausschuss bestand aus 13 Abgeordneten zum Nationalrat – fünf ÖVP, drei SPÖ, jeweils zwei FPÖ und Grüne, eine NEOS.

Die Parteien nominierten: ÖVP: Andreas Hanger (Fraktionsführer), Corinna Scharzenberger, Peter Weidinger. Zudem Kurt Egger (bis 24. August 2022), ersetzt durch Rudolf Taschner; und Christian Stocker (bis 6. Oktober 2022), ersetzt durch Nico Marchetti SPÖ: Kai Jan Krainer (Fraktionsführer), Julia Herr, Christoph Matznetter FPÖ: Christian Hafenecker (Fraktionsführer), Susanne Fürst Grüne: Nina Tomaselli (Fraktionsführerin), David Stögmüller NEOS: Stephanie Krisper

Zum Verfahrensrichter wurde der ehemalige Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien, Wolfgang Pöschl, gewählt. Verfahrensanwältin war die Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Barbara Weiß. Stellvertretende Verfahrensrichterin wurde Richterin Christa Edwards vom Oberlandesgericht Wien, stellvertretender Verfahrensanwalt der Rechtsanwalt Andreas Joklik.

Vorsitz Statutengemäß würde der Vorsitz vom Präsidenten des Nationalrates, Wolfgang Sobotka (ÖVP), geführt – ohne Stimmrecht. Die Vorsitzführung Sobotkas wurde von der Opposition und weiten Teilen der Zivilgesellschaft geschlossen abgelehnt, weil er (sowohl als früherer Innenminister als auch als ÖVP-Politiker und Präsident des Alois-Mock-Instituts) vom Untersuchungsgegenstand tangiert ist. Trotz Empfehlungen der Opposition hat der Nationalratspräsident diese Aufgabe nicht seiner ersten Stellvertreterin, Doris Bures (SPÖ), oder seinem zweiten Stellvertreter, Norbert Hofer (FPÖ), übertragen.profil: Sobotka irrt: Er ist nicht „verpflichtet“, ÖVP-U-Ausschuss zu leiten, 9. Dezember 2021 Christina Pausackl nannte dies in der Wochenzeitschrift Die Zeit „untragbar“.Die Zeit: Untragbar, 10. März 2022 Auch die Grünen, Koalitionspartner der ÖVP, empfahlen Sobotka den Verzicht auf die Vorsitzführung.Kurier: U-Ausschuss: Grüner Appell für Sobotka-Verzicht, 11. Februar 2022

Am 30. März 2022 wurde bekannt, dass die WKStA Ermittlungen gegen Wolfgang Sobotka eingeleitet hat. Es besteht der Verdacht des Missbrauches der Amtsgewalt (§ 302 StGB) im Zusammenhang mit der Bestellung von Michael Takacs zum stellvertretenden Landespolizeidirektor in Wien, beruhend auf Chat-Protokollen aus dem Handy von Sektionschef Michael Kloibmüller aus dem Jahre 2017.Kronen Zeitung: JUSTIZ-KNALLEFFEKT WKStA ermittelt gegen NR-Präsident Sobotka, 30. März 2022 Immunität bestehe nicht, so die WKStA, da der Tatzeitraum lange vor der Abgeordneten-Tätigkeit Sobotkas lag.ORF: Immunität muss nicht aufgehoben werden, 31. März 2022 Die Causa drängte, denn es drohte Verjährung.ORF: Anklage gegen Oberstaatsanwalt Johann Fuchs und Ermittlungen gegen Sobotka, Beitrag zum Mittagsjournal am 31. März 2022

Sobotka führte trotzdem den Vorsitz, vor allem im Herbst 2022 ließ er sich jedoch oftmals vertreten. Im Vertretungsfall wurde der Vorsitz von Doris Bures, Norbert Hofer, Friedrich Ofenauer, Dagmar Belakowitsch bzw. Selma Yildirim übernommen.

Auskunftspersonen Zahlreiche Politiker, Beamte, Staatsanwälte und Beschuldigte in der Affäre wurden als Auskunftspersonen geladen.

Dazu zählten unter anderem:

Karl Nehammer (amtierender ÖVP-Bundeskanzler, zu Postenbesetzungen, Umfragen und der Nichtlieferung von Daten)diepresse.com Auftakt mit Kanzler Nehammer im U-Ausschuss, 26. Jänner 2022 am 2. März und 30. November 2022 Alexander Schütz am 2. März 2022 Peter Pilz (ehemaliges Nationalratsmitglied und Herausgeber von zackzack.at, früher bei den Grünen, dann eigene Liste)diepresse.com Auftakt mit Kanzler Nehammer im U-Ausschuss, 26. Jänner 2022 am 3. März 2022 Eduard Müller (Vorstand der Finanzmarktaufsicht, vormals Finanzminister)zackzack.at Eduard Müller, der pflichtbewusste Beamtes, 26. Jänner 2022 am 3. März 2022; er kam zudem einer Ladung am 7. Dezember 2022 nicht nach Gunter Mayr (Sektionschef für Steuerpolitik und -recht im Finanzministerium und Teil der Steuerreformkommission) am 10. März 2022 Hannes Schuh (Leiter einer interne Revision im Finanzministerium zur Vergabe von Studien, Umfragen und Inseraten)zackzack.at Auskunftspersonen am vierten Befragungstag am 10. März 2022 Alma Zadic (amtierende Justizministerin der Grünen) am 30. März 2022 Ilse-Maria Vrabl-Sanda (amtierende Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) am 30. März 2022 Wolfgang Brandstetter (früherer Justizminister, ÖVP) am 31. März 2022 Eckart Ratz am 31. März 2022 Siegfried Wolf (wg. Steuercausa) sagte sein Erscheinen zum 2. März ab, er sagte schließlich am 6. April 2022 ausderstandard.at Thomas Schmid hat Wohnsitz in Amsterdam und kommt nicht zum ÖVP-Untersuchungsausschuss, 23. Februar 2022. Johann Georg Schelling (Beschuldigter in der Wolf-Steuercausa) war am 6. April 2022 im U-Ausschuss; aufgrund der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung verweigerte er die Aussage. Das Bundesverwaltungsgericht stimmte dem zu und lehnte eine Beugestrafe ab. Er kam zudem Ladungen am 23. November und 1. Dezember 2022 nicht nach. Wolfgang Peschorn am 7. April 2022 Clemens-Wolfgang Niedrist (Kabinettschef im Finanzministerium, zur Beauftragung von Umfragen) am 20. April 2022 Alexander Pirker (ehem. Kabinettschef im Justizministerium, zu Postenbesetzungen und Konflikten in der Staatsanwaltschaft) am 20. April 2022 Christian Pilnacek und Johann Fuchs am 3. Mai 2022 Eva Marek am 4. Mai 2022 Michael Kloibmüller (ehemaliger Kabinettschef) am 10. Mai 2022 Franz Lang am 10. Mai 2022 Dieter Csefan (Leiter der „SOKO Tape“, zur Bildung der SOKO nach Veröffentlichung des Ibiza-Videos) am 11. Mai 2022 Barbara Göth-Flemmich (Sektionschefin im Justizministerium, zu Konflikten in der Staatsanwaltschaft) am 24. Mai 2022 Markus Wallner (Landeshauptmann, zur Vorarlberger Inseratenaffäre) am 1. Juni 2022 Magnus Brunner (Minister, ehem. politischer Direktor des Wirtschaftsbundes, zur Vorarlberger Inseratenaffäre) am 2. Juni 2022 Michael Esterl (Generalsekretär des Wirtschaftsministeriums) am 22. Juni 2022 Elisabeth Köstinger (Ex-Landwirtschaftsministerin, zur Beauftragung von Studien) am 23. Juni 2022 Dietmar Schuster (Nachfolger von Thomas Schmid als Generalsekretär, zu seiner Bestellung, Postenbesetzungen, Vorgängen im Ministerium) am 29. Juni 2022 Johannes Pasquali (Beschuldigter in der Inseratenaffäre) am 29. Juni 2022 Gerald Fleischmann (Beschuldigter in der Inseratenaffäre) am 30. Juni 2022