Das Hofgericht war das oberste Gericht in Ostpreußen. Es bestand in Königsberg von 1506 bis 1782.
Geschichte Im Jahre 1506 schuf Hochmeister Friedrich (1473–1510) das Hofgericht (anfangs auch Quatembergericht) an seinem Hof in Königsberg.Hermann Fischer: Das Quatember- oder Hofgericht zu Königsberg (1506–1525). In: Altpreußische Forschungen, 1924, 1,2, S. 41–69; ausführliche Darstellung, die Bezeichnung Quatember leitete sich von den vierteljährlichen Zusammenkünften ab Dieses war eigentlich als Oberappellationsgericht gedacht, entwickelte sich aber bald zum höchsten Zivilgericht im Ordensstaat, dann im Herzogtum Preußen.
Es bestand mit mehreren Reformen bis 1782. Danach wurde es durch den Ersten Senat der neuen Ostpreußischen Regierung abgelöst. Ab 1819 war wahrscheinlich das Oberlandesgericht die Nachfolgeinstitution.
Strukturen Das Hofgericht wurde anfangs von einem Hofrichter geleitet, dem fünf Adlige und drei Juristen im Collegium zur Seite standen.Peter Baumgart (Hrsg.): Ständetum und Staatsbildung in Brandenburg-Preußen. de Gruyter, Berlin u. a. 1983, S. 85–96, zur Entwicklung der Strukturen am Hofgericht
Spätestens ab 1774 wurde das Hofgericht von einem Präsidenten geführt, dem ein Vice-Präsident und sieben Räte beistanden.Neue und verbeßerte Instruction für die Ost-Preußische Regierung, das Tribunal, Hofgericht (...), Hartung Königsberg, 1774 Sectio III Daneben gab es Assessoren (Beisitzer), Hofgerichtsadvokaten (Rechtsanwälte mit Zulassung für das Hofgericht) und Referendare (auch Auskultatoren genannt).
Literatur Georg Conrad: Geschichte der Königsberger Obergerichte. Duncker & Humblot, Leipzig 1907.
Weblinks Literatur über das Hofgericht Königsberg WorldCat
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Königsberg) Kategorie:Gericht (Preußen) Kategorie:Gerichtsgründung 1506 Kategorie:Aufgelöst 1784