Das FFH-Gebiet Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde in den Gemeinden Eckernförde, Altenhof, Noer, Schwedeneck und Strande. Es liegt in der Landschaft Dänischer Wohld im Bereich der naturräumlichen Haupteinheit Schleswig-Holsteinische Ostseeküste (Landschafts-ID 70101), die wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland ist.

Das FFH-Gebiet Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe umfasst den Küstensaum vom Eckernförder Südstrand im Ortsteil Sandkrug im Westen bis zum Nordrand der Wohnbebauung der Gemeinde Strande an der Strander Bucht im Osten. Dazu gehört das vorgelagerte Seegebiet der Ostsee bis zu einer Breite von 3,2 Kilometer auf Höhe des Ortsteils Stohl der Gemeinde Schwedeneck, sowie zwei rechteckige Seegebiete in der Eckernförder Bucht. Das FFH-Gebiet besteht zu 96 % aus Meeresfläche.

Es hat eine Gesamtfläche von 8238 Hektar, wobei die beiden vom Hauptteil räumlich getrennten Seegebiete Stollergrund eine Größe von 3585 Hektar und Mittelgrund eine Größe von 492 Hektar einnehmen. Die größte Ausdehnung liegt in Nordostrichtung und beträgt 27,8 Kilometer. Die höchsten Erhebungen mit 30 Meter über NN befinden sich im Waldgebiet Schnellmarker Holz im Ortsteil Mövenberg in der Gemeinde Altenhof im Westen des FFH-Gebietes, der niedrigste Punkt liegt auf Meereshöhe.

Der Küstensaum des FFH-Gebietes liegt an der Abbruchkante einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit. Ohne Berücksichtigung der beiden vorgelagerten Seegebiete überwiegen im FFH-Gebiet die beiden FFH-Lebensraumklassen Küstendünen und Sandstrände sowie Strandgestein und Felsenküsten. Mit nahe der Küste gelegenen Teilen der Waldgebiete Schnellmarker Holz, Hegenwohld, bewaldete Düne bei Noer und Tegelholz ist auch die FFH-Lebensraumklasse Laubwald mit 6 Prozent vertreten, siehe Diagramm 1.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Oktober 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Teilgebiet der Landflächen wurde am 18. Oktober 2017 veröffentlicht. Der Managementplan für das FFH-Teilgebiet der Ostseeflächen wurde am 20. Dezember 2016 veröffentlicht. Letzterer beinhaltet ebenfalls den Managementplan des Europäischen Vogelschutzgebietes „DE 1525-491 Eckernförder Bucht mit Flachgründen“.

Das LLUR hat mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe gem. § 20 LNatSchG noch keine Institution beauftragt. Lediglich für das am 17. Juli 1981 gegründete Naturschutzgebiet „Bewaldete Düne bei Noer“, das innerhalb des FFH-Gebietes liegt, wurde der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. mit der Betreuung betraut.

Das FFH-Gebiet überschneidet sich landseitig mit dem am 22. November 1999 gegründeten Landschaftsschutzgebiet Küstenlandschaft Dänischer Wohld und see- wie landseitig mit dem Europäischen Vogelschutzgebiet „DE 1525-491 Eckernförder Bucht mit Flachgründen“

Im FFH-Gebiet befinden sich zwei gesetzlich geschützte Bodendenkmale, siehe Tabelle 1.

+Tabelle 1: Archäologische Bodendenkmale im FFH-Gebiet Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte FlachgründeLfd. Nr.Bodendenkmal-NummerBezeichnungGemeindeLage1aKD-ALSH-000017Wrack, Schlachtfeld Wrack Prinsessan Hedvig SophiaStrande2aKD-ALSH-003399Turmhügelburg (Motte)Noer Das spektakulärere der beiden Bodendenkmale ist das Wrack des schwedischen Linienschiffes Prinsessan Hedvig Sophia, das im Großen Nordischen Krieg vor der Kieler Förde vom Kommandanten Konteradmiral Carl Hans Wachtmeister wegen aussichtsloser Lage selbst versenkt wurde, um nicht in die Hände des dänischen Feindes zu gelangen.

Im Osten des FFH-Gebietes zwischen Strande und dem Bülker Leuchtturm liegt in unmittelbarer Strandnähe der Skulpturenpfad Strande mit seinen Installationen aus Stahl.

Bildergalerie Skulpturenpfad Strande:

mini|Bülker Salzwiesen um 1879 mini|Englische Parkrinder in den Bülker Salzwiesen

Nördlich des Bülker Wegs in unmittelbarer Nachbarschaft des FFH-Gebietes befinden sich die Bülker Salzwiesen. Diese wurden in einem Naturschutzprojekt mit der Gemeinde Strande und dem Tierpark Arche Warder wieder vernässt und werden von Englischen Parkrindern extensiv beweidet.

FFH-Erhaltungsgegenstand mini|Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)): FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie: 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser (Gesamtbeurteilung B) 1150* Lagunen (Strandseen) (Gesamtbeurteilung B) 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen) (Gesamtbeurteilung B) 1170 Riffe (Gesamtbeurteilung B) 1210 Einjährige Spülsäume (Gesamtbeurteilung A) 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände (Gesamtbeurteilung B) 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation (Gesamtbeurteilung B) 1330 Atlantische Salzwiesen (Gesamtbeurteilung C) 2110 Primärdünen (Gesamtbeurteilung C) 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Gesamtbeurteilung C) 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation (Gesamtbeurteilung B) 2180 Bewaldete Küstendünen (Gesamtbeurteilung B) 2190 Feuchte Dünentäler (Gesamtbeurteilung B) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C) 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C) 9130 Waldmeister-Buchenwälder (Gesamtbeurteilung C) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Gesamtbeurteilung C) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (Gesamtbeurteilung C) Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets: 1014 Schmale Windelschnecke (Gesamtbeurteilung C) 1016 Bauchige Windelschnecke (Gesamtbeurteilung B) 1351 Schweinswal (Gesamtbeurteilung C)

mini|Sandbänke Mittelgrund und Stollergrund um 1879 Die FFH-Lebensraumtypen 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser und 1170 Riffe finden sich auch in den beiden externen Seegebieten Mittelgrund und Stollergrund. Unter dem Begriff Riffe sind hier die in großer Zahl auf den Sandbänken vorhandenen Findlinge zu verstehen, die Lebensraum für viele Arten von Muscheln und Seesternen darstellen. Deren Zahl war in früheren Zeiten noch wesentlich größer. Bis in die 1970er Jahre wurden diese Findlinge von sogenannten Steinfischern mit Zangengreifern vom Meeresboden geholt, um sie für den Bau von Hafenanlagen zu verwenden.

Das Gebiet ist Überwinterungsgebiet für Eider-, Schell- und Reiherenten. Sie tauchen dort nach Muscheln, die die Findlinge am Sandboden in großer Zahl besiedeln. In den Jahren 2015 bis 2017 wurde im Auftrag des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) die Artenvielfalt auf den Findlingen im Mittel- und Stollergrund durch Forschungstaucher untersucht. Ziel der Forschungen war es, die in diesem Gebiet vorkommenden FFH-Lebensraumtypen 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser und 1170 Riffe besser zu beschreiben und für die Zukunft den Erhaltungszustand dieser FFH-Lebensraumtypen mit kostengünstigen Methoden überwachen zu können.

FFH-Erhaltungsziele Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt: 1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser 1150* Lagunen (Strandseen) 1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen) 1170 Riffe 1210 Einjährige Spülsäume 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation 1330 Atlantische Salzwiesen 2120 Weißdünen mit Strandhafer 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation 2180 Bewaldete Küstendünen 2190 Feuchte Dünentäler 9180* Schlucht- und Hangmischwälder 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche 1014 Schmale Windelschnecke 1016 Bauchige Windelschnecke 9130 Waldmeister-Buchenwälder

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt: 2110 Primärdünen 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften 9110 Hainsimsen-Buchenwälder 9130 Waldmeister-Buchenwälder 1351 Schweinswal

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Die Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im Gebiet ist bezogen auf den Flächenanteil aller FFH-Lebensraumtypen fast ausschließlich als gut (B) bewertet worden, siehe Diagramm 3. Diese Daten entstammen dem SDB vom Mai 2019. Für einen stark vom Tourismus geprägten Lebensraum ist dies ein ungewöhnlich guter Wert.

Im Mündungsbereich der Kronsbek bei Aschau befindet sich im FFH-Gebiet der Lebensraum von zwei Arten der Windelschnecke. Diese sind durch die dortige weiterhin intensiv bewirtschaftete Grünlandfläche stark gefährdet.