Unter einer Straßenbaulast versteht man im Verkehrswesen und im Straßen- und Wegerecht die durch Gesetz übernommene Verpflichtung einer Gebietskörperschaft, den Straßenbau, die Änderung, Straßenerhaltung, Straßenunterhaltung und den Betrieb öffentlicher Straßenverkehrsflächen zu übernehmen.Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.), Begriffsbestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag/Köln, 2020, S. 28

Allgemeines Das Gemeinwesen eines Staates verteilt die Zuständigkeit für einzelne Straßen des gesamten Straßennetzes auf einzelne, hierarchisch gegliederte Gebietskörperschaften (Gliedstaaten). Die Straßenbaulast obliegt dabei meist einer Behörde, welche als Straßenbaulastträger die Straßenbau-, Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen hat.Eggert Winter, Gabler Lexikon Recht in der Wirtschaft, 1998, S. 904

Der Straßenbaulastträger ist das wesentliche Merkmal für die Klassifikation der Straßen nach Straßenkategorien.

Landesspezifische Regelungen In vielen Staaten gibt es eine mehrstufige Straßenverwaltung, welche die Verantwortung für die Umsetzung der ihnen zugeteilten Straßenbaulast trägt und die erforderlichen Maßnahmen finanziert und durchführt. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Staat und politischem System variieren. Nur in Zentralstaaten übernimmt der Staat selbst die Zuständigkeit für alle Straßen.

Lediglich bei den Europastraßen ist der Straßenbaulastträger die national für die als Europastraße gewidmete Autobahn oder Nationalstraße zuständige Behörde.

Deutschland

In Deutschland sind grundsätzlich der Bund der Straßenbaulastträger für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die Bundesländer für die Landesstraßen, die Landkreise für die Kreisstraßen und die Gemeinden für die Gemeindestraßen.Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1988, Sp. 1769 Davon abweichend können Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landes- bzw. Staatsstraßen abhängig von der Einwohnerzahl auch in der Baulast der jeweiligen Gemeinde stehen.

Straßenkategorie Straßenbaulastträger Beispiele Bundesautobahnen Bundesstraßen Bund Landesstraßen bzw. Staatsstraßen Bundesländer Kreisstraßen Landkreise Gemeindestraßen Gemeinden Innerortsstraßen

Diese Abgrenzung ist manchmal nicht transparent: Während in Köln die Straßenbaulast für die Deutzer Brücke bei der Stadt Köln liegt, ist Straßenbaulastträger der Rheinbrücke Köln-Rodenkirchen der Bund, weil sie eine Autobahnbrücke ist.

Die Straßenbaulast findet sich im Bundesrecht in Abs. 1 FStrG und umfasst „alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben“. Der Straßenbaulastträger hat gemäß FStrG für den Bau, die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Straßen zu sorgen.Eggert Winter, Gabler Lexikon Recht in der Wirtschaft, 1998, S. 221 Das gilt auch für den Brückenbau, sofern es sich um Straßenbrücken handelt. Zur Verkehrssicherungspflicht gehört auch bei Schnee- und Eisglätte die Räumung und Streuung sowie die Bauaufsicht: Hochbauten dürfen entlang der Autobahnen nur mit einem Abstand von 40 Metern, entlang der Bundesstraßen ab 20 Meter von der Fahrbahn errichtet werden.Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1988, Sp. 1769 Die Straßenbaulastträger haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern; dabei sind die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie die Belange der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, zu berücksichtigen.

Österreich In Österreich ergibt sich hinsichtlich des zuständigen Straßenbaulastträgers folgende Einteilung:

Straßenkategorie Straßenbaulastträger Beispiele Autobahn Schnellstraße ehem. Bundesstraße Bundesländer Landesstraße Bundesländer Gemeindestraße Gemeinden ohne Nummernsystem

Schweiz Die Schweiz nimmt hinsichtlich des zuständigen Straßenbaulastträgers folgende Einteilung: vor:

Straßenkategorie Straßenbaulastträger Beispiele Nationalstrasse Hauptstrasse Staatsstrasse Kanton Nebenstrasse Gemeindestrasse Gemeinde ohne Nummern-system

Vereinigte Staaten Die Straßenbaulast () ist in den USA wie folgt verteilt:

Straßenkategorie Straßenbaulastträger Beispiele Interstate Highway Interstate 90 () United States Highway Bundesstaaten United States Highway 200, darin: Montana Highway 200 State Route Bundesstaaten California State Route 1 California State Route 55 Provincial Road Counties „Pennsylvania Route 340“ from Philadelphia to Lancaster

Freeways und Expressways sind ortsnahe Schnellstraßen, deren Straßenbaulast meist dem Bundesstaat, einem County oder einer Municipality zugeteilt sind.

Abgrenzung Auch wenn sprachlich die Straßenbaulast wie eine Unterart der Baulast erscheint, sind beide völlig unterschiedlich. Die im deutschen Bauordnungsrecht vorkommenden Baulasten sind gemäß Abs. 1 BauGB die einem privaten Grundstückseigentümer von der Baugenehmigungsbehörde auferlegten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder UnterlassenDietrich Meendermann, Die öffentlich-rechtliche Baulast, Waxmann Verlag/Münster, 2002, S. 1; ISBN 978-3-8309-1257-6, die etwa durch Bauauflagen dem Eigentümer auferlegt werden können.

Einzelnachweise

Kategorie:Öffentliches Recht (Deutschland) Kategorie:Planung und Organisation Kategorie:Straßenbau und Recht