mini|Einzug des Kaisers in Augsburg. Die Reiter, von links: Erzherzog Ferdinand, Karl V., Pfalzgraf Friedrich, Legat Campeggi (Jörg Breu der Ältere 1530, Herzog Anton Ulrich Museum)
Der Augsburger Reichstag von 1530 war ein Reichstag des Heiligen Römischen Reiches während der Regierungszeit des Kaisers Karl V. aus dem Hause Habsburg. Er fand vom 20. Juni bis zum 19. November 1530 in Augsburg statt. Der Kaiser kehrte nach mehrjähriger Abwesenheit in die Reichspolitik zurück. Damit endete die Regierungsverantwortung des Reichsregiments, das in eine Beraterrolle zurücktrat. Karls jüngerer Bruder, Erzherzog Ferdinand, war im Krieg mit dem Osmanischen Reich auf die Unterstützung der Reichsstände mit Truppen und Geld angewiesen (Reichstürkenhilfe). Große Reformvorhaben standen seit Jahren an, die der Augsburger Reichstag voranbringen sollte, etwa im Bereich des Strafrechts.
Karl V. erhielt am Rande des Reichstags die Stimmen der fünf altgläubigen Kurfürsten für die Wahl Ferdinands zum römischen König, die dann 1531 in Köln erfolgte. Der Bruder war damit als künftiger Kaiser vorgesehen. Das war ein Erfolg der kaiserlichen Familienpolitik. Die Kehrseite war ein Erstarken der fürstlichen Opposition gegen Habsburg, die besonders von Bayern und Hessen getragen wurde. Auf dem Reichstag von 1530 traten die Widerstandskräfte, an denen Karls Universalmonarchie scheiterte, erstmals deutlich hervor.
In Augsburg dominierte der Religionskonflikt die Beratungen: Die Minderheit der Parteigänger Martin Luthers und die Mehrheit der altgläubigen Reichsstände loteten Möglichkeiten eines Kompromisses in Fragen von Glauben und kirchlicher Praxis aus. Karl V. gab dabei seine ursprünglich beabsichtigte Schiedsrichterrolle auf und trat als Repräsentant der altgläubigen Ständemehrheit auf.
Der Reichstag war eine auf Konsens ausgerichtete Veranstaltung, deren Abläufe durch den Dissens zwischen Alt- und Neugläubigen beeinträchtigt wurden. Karl V. nutzte festliche Inszenierungen wie Prozessionen und Belehnungen, um Druck auf die protestantischen Fürsten auszuüben. Diese reisten vorzeitig ab. Damit entzogen sie sich dem Abschlussritual des Reichstags und verweigerten sich sämtlichen Beschlüssen. Der Kaiser setzte ihnen eine mehrmonatige Frist zur Annahme des Reichsabschieds. Der sächsische Kurfürst, mehrere Reichsfürsten und Reichsstädte schlossen sich daraufhin zu einem Defensivbündnis (Schmalkaldischer Bund) zusammen. Dies war eine neuartige Kooperation zwischen Partnern, die weder dynastische noch wirtschaftliche Interessen teilten, aufgrund einer Ideologie. Die Schmalkaldischen Bundesverwandten verpflichteten sich nämlich auf die Confessio Augustana, eine evangelische Bekenntnisschrift, die auf dem Augsburger Reichstag dem Kaiser übergeben worden war.
Der Augsburger Reichstag, der sich mit vielen Themen befasste, wurde hauptsächlich in seiner Bedeutung für die Reformationsgeschichte untersucht. Die Verlesung und Übergabe der Confessio Augustana wurden Teil der protestantischen Erinnerungskultur. Abgesehen von der Religionsfrage ist der Reichstag aber auch verfassungsgeschichtlich ein Wendepunkt, weil Ferdinands Königtum an die Stelle des Reichsregiments trat.
Vorgeschichte mini|Papst Clemens VII. und Kaiser Karl V. (Jacopo Ligozzi um 1580, Museo degli affreschi Giovanni Battista Cavalcaselle, Verona)
1521 hatte Karl V. die Reichsacht über Martin Luther verhängt (Wormser Edikt). Er war deutscher König und erwählter römischer Kaiser, jedoch wurde sein Anspruch auf Universalherrschaft durch die föderative Struktur des Reichs begrenzt. Luthers Landesherr, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, schützte den Häretiker. Damit wäre er eigentlich selbst der Acht verfallen, aber Karl brauchte Friedrichs reichspolitische Unterstützung. Juristisch gab es für dieses Dilemma eine Lösung: Ein Edikt galt nur dort, wo es bekannt gemacht wurde. Weil das Wormser Edikt nicht nach Sachsen zugestellt wurde, konnte Friedrich so tun, als existiere es nicht, Luther gewähren lassen und weiterhin in der Reichspolitik mit dem Kaiser kooperieren.Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 137. Armin Kohnle: Reichstag und Reformation, Gütersloh 2001, S. 103.
Im Sommer 1522 kehrte Karl V. nach Spanien zurück, wo er bis Ende Juli 1529 an wechselnden Orten residierte. Die Dominanz des burgundisch-spanisch-habsburgischen Herrschaftssystems in Europa wurde durch Franz I. von Frankreich herausgefordert; kaiserliche und französische Truppen standen sich vor allem in Italien in mehreren Schlachten gegenüber. Mit dem Frieden von Cambrai (3. August 1529) sicherte Karl V. seine Herrschaft in Italien und Flandern, verzichtete aber auf das Herzogtum Burgund.Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 165 f. Zwar waren die kaiserlichen Truppen gegen Frankreich meist siegreich, doch in Südosteuropa expandierte unterdessen das Osmanische Reich. Im Herbst 1529 belagerte Süleyman I. Wien, die Hauptstadt der Habsburgischen Erblande. Karl V. kehrte nach neunjähriger Abwesenheit ins Reich zurück, aber er überließ die Verteidigung Wiens seinem Bruder Ferdinand und den Reichsständen und begab sich auf Einladung von Papst Clemens VII. zur Kaiserkrönung nach Bologna.Heinz Schilling: Karl V.: Der Kaiser, dem die Welt zerbrach. Beck, 3. Auflage München 2020, S. 215 f.
Das Finanzsystem Karls V. war auf die regelmäßigen Einkünfte aus Spanien gegründet, wobei Kastilien die Hauptlast trug. Da aber die Ausgaben die Einnahmen überstiegen, kamen die Gelder aus Spanien zu langsam herein. Daher musste der Kaiser zu Bestreitung der laufenden Ausgaben Kreditverträge (Asientos) mit den großen Handelshäusern vor allem in Genua und Augsburg schließen.Hermann Kellenbenz: Das Römisch-Deutsche Reich im Rahmen der wirtschafts- und finanzpolitischen Erwägungen Karls V. im Spannungsfeld imperialer und dynastischer Interessen. In: Heinrich Lutz (Hrsg.): Das römisch-deutsche Reich im politischen System Karls V. (= Schriften des Historischen Kollegs. Band 1). Oldenbourg, München/Wien 1982, S. 35–54, hier S. 39 f. Vgl. auch: Johannes Arndt: Universalmonarchie, Dynastiegedanke und Staatsfinanzierung: Kaiser Karl V. im Licht der jüngeren Forschung. In: Zeitschrift für Historische Forschung 31/4 (2004), S. 579–591, besonders S. 589. Die Interessen seiner Geldgeber schützte er infolgedessen auf dem Reichstag.
Kaiserliches Ausschreiben (21. Januar 1530) hochkant|mini|Kaiser Karl V. (Lucas Cranach der Ältere 1533, Museo Thyssen-Bornemisza)
In Bologna, kurz vor seiner Krönung durch Papst Clemens VII., ließ Karl V. ein Ausschreiben zum nächsten Reichstag verfassen, welches auf den 21. Januar datiert war. Der Ort war Augsburg, als Beginn nannte das Ausschreiben den 8. April, dabei war von bisherigen Reichstagen klar, dass der tatsächliche Beginn deutlich später sein würde. Reichstage begannen dann, wenn der Kaiser und genügend wichtige Personen eingetroffen waren. Die Zusammensetzung des Reichstags konnte der Kaiser nicht beeinflussen. Denn die beim Wormser Reichstag 1521 erstellte Matrikel legte fest, wer zu den Reichsständen gehörte.Zur Wormser Matrikel von 1521 vgl. auch: Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008, S. 36.
Karl V. brauchte eine möglichst breite militärische und finanzielle Unterstützung für den Krieg gegen die Türken. Bei den Reichstagen zwischen 1522 und 1529 in Abwesenheit des Kaisers hatten sich Auflösungserscheinungen gezeigt. Die Stände sträubten sich, Reichsregiment und Reichskammergericht zu finanzieren; 1527 waren sie nicht zur Unterstützung Ferdinands von Österreich gegen eine türkische Großoffensive bereit. Der Reichstag von Augsburg 1530, an dem Karl V. wieder persönlich teilnahm, musste diesen Trend umkehren. Prozessionen und Festakte, welche die kaiserliche Majestät der Reichstagsöffentlichkeit sichtbar und erfahrbar machten, waren eine Möglichkeit, Karls V. Position zu stärken.Maximilian Lanzinner: Der deutsche Reichstag und Karl V. Frankfurt am Main 2000, S. 6 und 12 f.; Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008, S. 99.
Das Ausschreiben referierte zunächst ausführlich, dass der „Erbfeind unseres heiligen christlichen Namens und Glaubens, der Türk mit seiner großen Macht“ das Erzherzogtum Österreich angegriffen habe. Auf dem Reichstag sollten Maßnahmen zur Verteidigung der ganzen „deutschen Nation“ gegen diese Bedrohung beschlossen werden. Zum Konflikt zwischen Alt- und Neugläubigen war das Schreiben betont freundlich, aber auch knapp gehalten und kündigte dreierlei an:Nicole Grochowina: Die Reformation. De Gruyter, Berlin/Boston 2020, S. 125. Der Text des Ausschreibens bei Karl Eduard Förstemann: Urkundenbuch zu der Geschichte des Reichstages zu Augsburg im Jahre 1530. Band 1, Halle 1833, S. 2–9, hier besonders S. 7 f. Der Kaiser sagte zu, „eins jeglichen Gutbedünken, Opinion und Meinung“ gütig anzuhören. Er regte an, auf beiden Seiten das geschehene Unrecht „abzutun.“ Alle sollten „eine einige und wahre Religion annehmen.“ „Dies klang nach einer offenen Situation, in der sich der Kaiser gleichsam als neutraler Schiedsrichter über die religiösen Streitparteien stellte.“Thomas Kaufmann: Erlöste und Verdammte. Eine Geschichte der Reformation. Beck, München 2016, S. 189. Neutral war Karl V. in der Religionsfrage allerdings nicht. Wolfgang Reinhard charakterisiert seine Religionspolitik als Kombination aus „stenge[r] Kirchlichkeit, christliche[r] Kaiseridee und dynastische[r] Selbstsicherheit.“Wolfgang Reinhard: Die kirchenpolitischen Vorstellungen Kaiser Karls V., ihre Grundlagen und ihr Wandel, hier referiert nach: Helmut Neuhaus: Der Augsburger Reichstag 1530: Ein Forschungsbericht. In: Zeitschrift für Historische Forschung 9 (1982), S. 167–211, hier: S. 180.
Das Ausschreiben forderte die eingeladenen Fürsten auf, persönlich zu erscheinen. Die Präsenz möglichst vieler Kurfürsten und Fürsten war für das Gelingen des Reichstags wichtig. Der Hochadel akzeptierte die von abwesenden Fürsten als Stellvertreter entsandten Räte nicht als seinesgleichen. Diese Räte konnten immer erklären, dass ihr Mandat für irgendetwas nicht reiche. Beides verkomplizierte die Abläufe des Reichstags. Außerdem waren Abwesende durch Beschlüsse nicht im gleichen Maße gebunden wie Anwesende.Barbara Stollberg-Rilinger: Des Kaisers alte Kleider. Verfassungsgeschichte und Symbolsprache des Alten Reiches, München 2008, S. 51–53.
Die Reichsstände zwischen dem Wormser Edikt 1521 und dem Augsburger Reichstag Die Aussicht, mit dem Kaiser zu interagieren, machte Augsburg 1530 seitens der Fürsten zum bestbesuchten Reichstag seit 1521.Armin Kohnle: Reichstag und Reformation, Gütersloh 2001, S. 361, zu den Präsenzlisten ebd., Anm. 116; Thomas Felix Hartmann: Die Reichstage unter Karl V.: Verfahren und Verfahrensentwicklung 1521–1555, Göttingen 2017, S. 61.
Der Speyerer Reichstagsabschied von 1526 enthielt eine Klausel, die es jedem Stand erlaubte, das Wormser Edikt bis zu einem künftigen Konzil oder einer Nationalversammlung so zu handhaben, „wie ein jeder solches gegen Gott, und kayserl. Majestat hoffet und vertraut zu verantworten.“ Dies war eine mehrdeutige Kompromissformel.Armin Kohnle: Reichstag und Reformation, Gütersloh 2001, S. 271. Altgläubige Stände konnten verfahren wie bisher, neugläubige Stände konnten sich auf den biblischen Grundsatz berufen, man müsse Gott mehr gehorchen als den Menschen – allerdings nutzten sie dieses Argument unterschiedlich, kaum in Kursachsen, maximalistisch dagegen in Hessen.Armin Kohnle: Reichstag und Reformation, Gütersloh 2001, S. 361.
Die Bandbreite regional unterschiedlicher Entwicklungen in den 1520er Jahren wird im Folgenden beispielhaft für einige wichtige Akteure des Reichstags von 1530 dargestellt.
Österreich (mit Vorlanden und Württemberg)