Günther Einhauser war ein deutscher Jurist und Landrat.
Leben und Wirken Einhauser promovierte und legte am 10. Juli 1935 die juristische große Staatsprüfung ab. 1936 wurde er als Jungjurist und Assessor in München bezeichnet.Jahrbuch für deutsche Rechtsanwälte und Notare. 1936, S. 129. Er trat in den Dienst des Ministeriums des Innern in München, wo er zum Regierungsrat ernannt wurde.Ministerial-Blatt des Reichs- und Preussischen Ministeriums des Innern, Band 7, Teil 2, S. 1723.
Am 1. März 1942 wurde Einhauser zunächst vertretungsweise und ab September 1942 kommissarisch als Landrat im Landkreis Nördlingen in Bayern eingesetzt. Mit Wirkung vom 1. Januar 1943 übernahm er offiziell dieses Amt, das er bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges ausübte.Taschenbuch für Verwaltungsbeamte, 1943, S. 485.
Nach dem Krieg war er in der Bundesrepublik Deutschland als Anwalt tätig.
Weblinks Eintrag im Verwaltungshandbuch Bavarikon
Einzelnachweise
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