Diese Liste beinhaltet alle Flaggen im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
Nach der Gemeindeordnung des Landes müssen Wappen und Flaggen genehmigt werden. Genehmigungsbehörde war bis 1969 der Innenminister, seitdem sind es die Regierungspräsidenten. Zu der Genehmigung sind Zeichnungen der Wappen/Flaggen und Gutachten der Landesarchive notwendig. Genehmigt wird explizit die Flaggenform, die auf der Urkunde erwähnt ist. Kreis Hissflagge Banner Kommentare Kreis Steinfurt 150px rand|150px Dem Kreis Steinfurt ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten in Münster vom 10. März 1978 das Recht zur Führung eines Wappens, einer Flagge und eines Dienstsiegels verliehen worden."Beschreibung des Wappens:In Gelb ein breiter roter Balken, darauf ein gelber, mit einem roten Schwan belegter Schild, oben in Gelb zwei rote Seerosenblätter, unten in Gelb ein rotes Seerosenblatt.Beschreibung der Flagge: Von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1 : 3 : 1 längsgestreift, in der Mitte der roten Bahn der Wappenschild des Kreises.“
Städte und Gemeinden Stadt / Gemeinde Hissflagge Banner Kommentare Altenberge 150px rand|150px rand|100px Der Gemeinde ist mit Urkunde des Oberpräsidenten der Provinz Westfalen vom 10. Juni 1938 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden.Beschreibung des Wappens:"Auf goldenem Felde einen roten mit goldener Pflugschar belegten Dreiberg, auf dem eine grüne Linde steht." Der Gemeinde ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten Münster vom 30. April 1979 das Recht zur Führung einer Flagge und eines Banners verliehen worden. "Beschreibung der Flagge: Von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1 : 1 : 1 längsgestreift, im gelben Flaggenhaupt das Gemeindewappen.Beschreibung des Banners: Von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1 : 1 : 1 längsgestreift, im gelben Bannerhaupt das Gemeindewappen.“ Emsdetten 150px rand|150px keine Hissflagge genehmigt rand|100px „Das Wappen und Flagge wurde noch vor der Stadterhebung (1938) vom Oberpräsidenten der Provinz Westfalen am 17. August 1937 verliehen.Beschreibung des Wappens:"Das Wappen zeigt einen grünen Schild, der mit einem von einem silbernen Wannenmachereisen und einem silberen Weberschiffchen begleiteten silbernen schrägrechten Wellenbalken belegt ist." Beschreibung des Banners: Die Hauptsatzung gibt keine genaue Auskunft über eine Flagge . Die Stadt führt ein Banner wie folgt: ‚Grün-Weiß-Grün im Verhältnis 1 : 10 : 1, längsgestreift, mit dem Stadtwappen in der Mitte der oberen Hälfte‘. Greven 150px rand|150px keine Hissflagge genehmigt rand|100px Die Stadt Greven führt Wappen und Flagge, die ihr durch Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. März 1950 verliehen worden.Beschreibung des Wappens:„Das Wappen zeigt eine silberne Emspünte (Segelschiff) auf blauem Grund.“ Beschreibung des Banners: Die Hauptsatzung gibt keine genaue Auskunft über eine Flagge (Banner). ‚Das Banner ist von Blau zu Weiß zu Blau im Verhältnis 1:5:1 längsgestreift und zeigt in der Mitte der oberen Hälfte das Wappen der Stadt‘. Hopsten 150px rand|150px rand|100px Der Gemeinde ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten Münster vom 14. November 1988 das Recht zur Führung eines Wappens sowie einer Flagge und eines Banners verliehen worden.Beschreibung des Wappens:In Grün eine weiße sschräge Leiter, begleitet vorn von einem weißen nach links blickenden Birkhahn, hinten von einem weißen nach rechts schreitenden Mann im Gehrock, mit Kniebundhosen, Hut und schwarzen Schnallenschuhen, auf dem Rücken eine weiße Kiepe, in der Rechten ein weißer Stock, in der Linken eine weiße Pfeife.Beschreibung der Flagge: Von Grün zu Weiß im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, in der Mitte das Gemeindewappen.Beschreibung des Banners: Von Grün zu Weiß im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, in der Mitte das Gemeindewappen.“ Hörstel 150px rand|150px rand|100px Der Stadt ist mit Urkunde der Bezirksregierung Münster vom 10. April 1987 das Recht zur Führung eines Wappens, eines Dienstsiegels, einer Flagge und eines Banners verliehen worden."Beschreibung des Wappens: Geteilt und oben gespalten; oben rechts in Rot ein gelbes Eichenblatt, links in Gelb eine rote Pflugschar; unten in Gelb schwarzer Biberkopf mit roter Zunge.Beschreibung der Flagge: Von Rot zu Gelb zu Rot im Verhältnis 1:3:1 längsgestreift, in der Mitte der gelben Bahn der Wappenschild der Stadt.Beschreibung des Banners: Von Rot zu Gelb zu Rot im Verhältnis 1:3:1 längsgestreift, in der Mitte der oberen Hälfte der gelben Bahn der Wappenschild der Stadt.“ Horstmar 150px rand|150px rand|100px Der Stadt ist mit Urkunde der Bezirksregierung Münster vom 31. Oktober 1978 das Recht zur Führung einer Flagge und eines Banners verliehen worden. Zuvor ist der Stadt Horstmar mit Urkunde des Regierungspräsidenten Münster vom 9. Februar 1972 das Recht zur Führung eines Wappens und eines Dienstsiegels verliehen worden."Beschreibung des Wappens: Auf einem von Silber (Weiß) zu Blau quadrierten Schildgrund ein aufgerichteter, gold(gelb)- bewehrter und gold(gelb)- gekrönter roter Löwe.""Beschreibung der Flagge: Von Weiß und Blau in gleichbreiten Streifen neunfach längsgestreift. Im rechten weißen Obereck der Löwe des Stadtwappens.Beschreibung des Banners: Von Weiß und Blau in gleichbreiten Streifen fünffach längsgestreift, im weißen Bannerhaupt der Löwe des Stadtwappens.“ Ibbenbüren 150px rand|150px rand|100px Der Stadt ist mit Urkunde der Bezirksregierung Münster vom 10. Februar 1977 das Recht zur Führung eines Wappens, eines Dienstsiegels, einer Flagge und eines Banners verliehen worden."Beschreibung des Wappens: In blauem, gold (gelb) bordiertem Schild ein aufrechter goldener (gelber) Anker.Beschreibung der Flagge: ‚Von Blau zu Gelb im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift mit dem etwas nach außen versetzten Wappenschild der Stadt.‘Beschreibung des Banners: Von Blau zu Gelb im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, in der Mitte der obern Hälfte der Wappenschild der Stadt.“ Ladbergen 150px rand|150px keine Hissflagge genehmigt rand|100px „Der Gemeinde ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Mai 1950 das Recht zur Führung einer Flagge (Banner) verliehen worden; Wappen und Dienstsiegel wurden bereits am 26. April 1950 verliehen.Beschreibung des Wappens:Unter einem roten Schildhaupt mit zwei goldenen Bienen, im silbernen Feld drei (2 : 1) rote Seerosenblätter.Beschreibung des Banners: Das Banner führt die Farben rot und weiß in der Anordnung rot-weiß-rot (im Verhältnis 1:3:1 längsgestreift). Die breite weiße Bahn zeigt in ihrem oberen Teil das Gemeindewappen.“ Laer 150px rand|150px rand|100px Der Gemeinde Laer ist mit Urkunde des Regierungspräsidenten Münster vom 28. November 1983 das Recht zur Führung einer Flagge und eines Banners verliehen worden; Wappen und Dienstsiegel wurden bereits am 5. März 1970 verliehen.Beschreibung des Wappens:"In Gelb (Gold) ein auffliegender schwarzer, weiß- (silbern) bewehrter Falke.""Beschreibung der Flagge: Von Gelb und Schwarz im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, in der Mitte der beiden Bahnen der Wappenschild der Gemeinde.Beschreibung des Banners: Von Gelb und Schwarz im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, in der Mitte der oberen Hälfte der Wappenschild der Gemeinde.“ Lengerich 150px rand|150px keine Hissflagge genehmigt rand|100px Der Stadt Lengerich ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. März 1949 das Recht zur Führung eines Wappens und eines Dienstsiegels verliehen worden.Beschreibung des Wappens: Das Wappen zeigt in blauem Feld einen aufgerichteten goldenen (gelben) Anker, auf dessen Ring zwei goldene (gelbe) gekreuzte Lindenzweige abwärts hervorgehen, die auf dem Anker wieder gekreuzt liegen.Das Banner ist in zwei Bahnen im Verhältnis 1:1 in den Farben Grün/Weiß längsgestreift mit dem Stadtwappen in der Mitte. Lienen 150px rand|150px rand|100px Wappen und Dienstsiegel wurden am 18. Februar 1939 durch den Oberpräsidenten der preußischen Provinz Westfalen verliehen."Das Wappen zeigt Im silbernen Schild über einem roten, mit einem silbernen Seerosenblatt belegten Dreiberg zwei rote, balkenweise gestellte Seerosenblätter." Der Gemeinde ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. Juli 1962 das Recht zur Führung einer Flagge und eines Banners verliehen worden."Flaggebeschreibung: Die Hißflagge zeigt in Weiß über einen roten, mit einem weißen Seerosenblatt belegten Dreiberg zwei rote, balkenweise gestellte Seerosenblätter.