Die Stiftsdekane des um 1100 gegründeten Klosterstifts in Berchtesgaden, das ab 1380 zur Reichsprälatur und zwischen 1559 und 1803 zur Fürstpropstei Berchtesgaden erhoben worden war, hatten die Leitung innerhalb des Klosters über das Stiftskapitel der Augustiner-Chorherren inne. Darüber hinaus übernahmen sie auch Stellvertreterfunktionen der Stifts- und FürstpröpsteDieter Albrecht: Die Fürstpropstei Berchtesgaden. In: Max Spindler, Andreas Kraus (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, 3., neu bearb. Aufl., München 1995, S. 299 unten (). und einige von ihnen, insbesondere wenn sie zusätzlich zum Koadjutor gewählt wurden, stiegen selbst zu Pröpsten des Klosterstifts auf. (Die knapp 130-jährige Kurkölnische Administration (1594–1723) durch drei Vertreter des Hauses Wittelsbach hatte allerdings mit dem 13-jährigen Ferdinand von Bayern einen Vorlauf als Koadjutor, ohne dass er zuvor Stiftsdekan oder überhaupt im Klosterstift anwesend gewesen wäre. Ob während der Kurkölnischen Administration wie auch davor während der Inkorporation des Klosterstifts in das Erzstift Salzburg (1393–1404) die Stiftsdekane aus dem Kapitel hervorgingen oder von außen eingesetzt wurden, kann derzeit nicht verifiziert werden.)

Liste mit weiterführenden Anmerkungen