Das Impfgesetz vom 8. April 1874 (oft auch Reichsimpfgesetz) war ein vom deutschen Reichstag beschlossenes Gesetz über eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken und damit das erste Impfgesetz, das in ganz Deutschland galt.
Das 1966 (DDRIn der DDR wurde das Impfgesetz 1966 aufgehoben, aber noch bis 1982 gegen Pocken geimpft. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die Aufhebung des Gesetzes im Jahr 1983 zeitgleich mit den letzten Impfungen. , hier S. 1516) bzw. 1983 (Bundesrepublik Deutschland) aufgehobene Gesetz trug die offizielle Bezeichnung Impfgesetz.
In der Phase der Reichsgründung und auch bedingt durch den Deutsch-Französischen Krieg gab es vielfache Ausbrüche der Pocken. Deshalb wurde in den 1870er Jahren über die Einführung einer allgemeinen und verpflichtenden Pockenimpfung debattiert, die schließlich zum Erlass des Impfgesetzes 1874 führte. Das Königreich Bayern hatte bereits 1807 eine solche Impfpflicht eingeführt und deshalb geringere Fallzahlen. Statistiken zeigen, dass die Einführung der Impfpflicht zu einem deutlichen Rückgang der Pocken auch in Preußen führte, während in Österreich, wo keine Impfpflicht eingeführt wurde, die Fallzahlen auch in den folgenden Jahren hoch blieben. Auf lange Sicht erwies sich die Impfung gegen die Pocken als erfolgreich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte die Pocken 1980 endgültig für ausgerottet.
Inhalt des Gesetzes mini|Reichsgesetzblatt vom 8. April 1874 Das Impfgesetz sah eine Impfpflicht für alle Kinder während des zweiten Lebensjahres sowie eine Wiederimpfung im Alter von 12 Jahren vor. Eine Befreiung von der Impfpflicht war durch ein ärztliches Attest möglich. Ein Kind durfte nur auf Vorlage eines Impfscheines in eine Schule aufgenommen werden. Bei Erwachsenen musste der Impfnachweis z. B. bei Eheschließungen oder einem Wohnortwechsel vorgelegt werden. Als Strafregelungen für Eltern und Vormünder, die die vorgeschriebenen Impfverpflichtungen nicht einhielten, wurden Geldstrafen bis zu fünfzig Mark oder Haftstrafen bis zu drei Tagen festgelegt. Die Impfung wurde kostenlos von staatlichen Impfärzten oder impfberechtigten Ärzten verabreicht, die eine Impfstatistik führen mussten., hier S. 1512
Debatte im Parlament Die Einführung einer Impfpflicht gegen Pocken war im Laufe des 19. Jahrhunderts Gegenstand zahlreicher Petitionen und Debatten, die auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten geführt wurden. Durch die massiven Pockenausbrüche im Sommer 1871 intensivierten sich die Forderungen nach Einführung einer einheitlichen Impfpflicht in den Ländern des neu gegründeten Deutschen Reichs.
Der Entwurf für das Gesetz wurde am 5. Februar 1874 vorgelegt und in einer ersten Lesung am 18. Februar im Reichstag beraten. Auf Seiten der Gesetzesbefürworter taten sich die Ärzte Wilhelm Loewe und August Zinn, auf Seiten der Impfgegner der Jurist August Reichensperger und der SPD-Funktionär Otto Reimer besonders hervor.Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich, 2009, S. 238f. Dabei wurden sowohl die Wirksamkeit der Impfung, die Impfpflicht als auch die Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung kontrovers diskutiert. Der Abgeordnete der Liberalen Fortschrittspartei Wilhelm Loewe befürwortete die Wirksamkeit der Impfung und die Notwendigkeit einer Impfpflicht:
Der Kölner Jurist und Abgeordnete des Zentrums August Reichensperger verwies hingegen auf die angeblichen Gefahren der Impfung und auf die Schwierigkeit, geeignete Strafen auszusprechen:
Das Gesetz wurde in der Reichstagssitzung am 14. März 1874 abgestimmt und mit einer Mehrheit von 160 zu 122 (bei 115 abwesenden Abgeordneten) angenommen, am 8. April 1874 im Reichsgesetzblatt erlassen und trat am 1. April 1875 in Kraft.Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich, 2009, S. 262.
Versuche der Aufhebung 1933/34 Gegen das Gesetz hatten sich bereits im Kaiserreich Gegner in zahlreichen Vereinen organisiert. Auch unter führenden Nationalsozialisten waren zahlreiche Impfgegner, weshalb der Verband der Impfgegner in einem Aufruf „Gleichgeschaltet mit Hitler!“ eine „Milderung bzw. Aufhebung des mörderischen Impfgesetzes vom Jahre 1874“ forderte.Paul Ziegenbalg: Gleichgeschaltet mit Hitler!, in: Deutsche Gesundheitspost, 1. Juni 1933 Am 14. März 1934 wurde im Reichsinnenministerium über die Abschaffung der Impfpflicht beraten, bei der auch der Vertreter der Reichswehr, Anton Waldmann, Stellung nahm:
Den Argumenten der Reichswehr wurde schließlich Priorität eingeräumt und die Impfpflicht nicht aufgehoben, allerdings in den folgenden Jahren weniger streng kontrolliert und im Zweiten Weltkrieg zeitweise ganz ausgesetzt. Hitler, an den sich seitens der Impfgegner große Erwartungen gerichtet hatten, teilte im Juni 1934 auf eine Anfrage von Julius Streicher mit:
Weblinks
Christoph Pallaske: Textquellen zur Impfpflicht (Teil 1) | Reichstagsdebatte 1874 In: Blog Historisch denken – Geschichte machen, 21. Oktober 2021, Textquellen zur Impfpflicht (Teil 2) | Impfgegner im Nationalsozialismus In: Blog Historisch denken – Geschichte machen, 30. Januar 2022 WDR Stichtag: 8. April 1874 - Das Reichsimpfgesetz wird erlassen, 8. April 2019
Literatur Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. Heidelberg, Univ.-Diss. 2009 (Volltext online)
Malte Thießen: Immunisierte Gesellschaft. Impfen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 2017.
Einzelnachweise
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