Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2022.
In der Schweiz fanden 2022 auf Bundesebene elf Volksabstimmungen statt, im Rahmen dreier Urnengänge am 13. Februar, 15. Mai und 25. September. Dabei handelte es sich um drei Volksinitiativen, ein obligatorisches Referendum und sieben fakultative Referenden.
Abstimmungen am 13. Februar 2022
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 651 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» VI 5'532'340 2'445'370 44,20 % 2'394'546 499'485 1'895'061 20,86 % 79,14 % 0:23 652 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung) VI 5'532'340 2'447'652 44,24 % 2'420'284 1'371'177 1'049'107 56,65 % 43,35 % 15:8 653 Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben FR 5'532'340 2'435'868 44,03 % 2'363'416 883'251 1'480'165 37,37 % 62,63 % – 654 Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien FR 5'532'340 2'442'217 44,14 % 2'388'604 1'084'802 1'303'802 45,42 % 54,58 % –
Verbot von Tier- und Menschenversuchen
Ein Bürgerkomitee mit Mitgliedern von Tierschutzorganisationen sowie einzelnen Exponenten von SP und Grünen reichte im März 2019 eine Volksinitiative ein. Sie forderte ein Verbot von Tierversuchen sowie ein Importverbot von Produkten, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden. Zusätzlich forderte sie, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Schliesslich verlangte sie ein Verbot von Menschenversuchen. Die Befürworter argumentierten, dass Versuche an Tieren unethisch seien, da Tiere genau wie Menschen Leid und Schmerz zu verspüren vermögen. Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht seien solche Versuche unnötig, denn die Wirksamkeit an Tieren könne nicht mit jener an Menschen verglichen werden. Versuche an Menschen seien ebenfalls unnötig, da sie bestenfalls vage Durchschnittswerte liefern könnten, die aber im «Zeitalter der individuellen Medizin» obsolet seien. Der Bundesrat und (ohne Gegenstimme) das Parlament wiesen die Forderungen zurück; keine einzige der im Parlament vertretenen Parteien unterstützte die Vorlage. Gemäss den Gegnern hätte eine Annahme der Initiative schwerwiegende Konsequenzen. Sehr viele Medikamente dürften dann weder in der Schweiz hergestellt noch aus dem Ausland importiert werden. Das Land würde vom weltweiten medizinischen Fortschritt abgeschnitten, mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit von Menschen und Tieren. Die Schweiz habe bereits jetzt eine der weltweit strengsten Regelungen für Tierversuche und für die Forschung am Menschen, ausserdem fördere der Bund bereits die tierversuchsfreie Forschung mit dem Ziel, die Anzahl Versuche sukzessive zu verringern. Fast vier Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.
Schutz vor Tabakwerbung
Ein Komitee aus Ärzten und Apothekern, der Krebsliga und der Lungenliga sowie der SAJV reichte im September 2019 eine Volksinitiative ein. Sie forderte ein Verbot von Tabakwerbung, die an Minderjährige gerichtet oder für sie zugänglich ist. Davon betroffen wäre unter anderem Werbung in Printmedien, im Internet und in den sozialen Medien, auf Plakaten, an Kiosken und in Kinos. Ebenfalls verboten wäre das Sponsoring von Musikfestivals durch Tabakproduzenten oder die Abgabe von Gratismustern. Dem Bundesrat und dem Parlament ging diese Forderung zu weit, weshalb sie ein weniger strenges Tabakproduktegesetz ausarbeiteten, das weiterhin Tabakwerbung in beschränktem Umfang zulassen würde. Die Initianten betrachteten das neue Gesetz als Alibiübung; nur mit der Initiative sei es möglich, die besonders für Werbebotschaften empfänglichen Kinder und Jugendlichen wirksam vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen sowie den Konsum deutlich zu senken. Unterstützung erhielt die Initiative unter anderem von der EDU, der EVP, der GLP, den Grünen und der SP sowie verschiedenen Gesundheits- und Präventionsorganisationen. Ihnen gegenüber standen FDP, Die Mitte und SVP, Wirtschaftsverbände sowie Vertreter der Werbe- und Tabakbranchen. Ihnen zufolge stellte ein umfassendes Werbeverbot einen zu starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, ebenso würde das Sponsoringverbot zu finanziellen Einbussen bei Kultur- und Sportveranstaltungen führen. Das Tabakproduktegesetz verstärke den Jugendschutz ebenfalls, auch könnten die Kantone noch strengere Vorschriften erlassen. Die Initiative schaffte sowohl das Volks- als auch das Ständemehr relativ deutlich.
Emissionsabgabe bei Stempelsteuer
Eine im Dezember 2009 von der FDP-Fraktion eingereichte parlamentarische Initiative verlangte die Abschaffung der Stempelsteuer. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates entschied sich vorerst für die Abschaffung der darin enthaltenen Emissionsabgabe. Diese wird bei der Ausgabe von Geld oder Wertpapieren durch Banken oder Unternehmen erhoben (beispielsweise bei einer Erhöhung des Aktienkapitals); die Höhe der Abgabe beträgt ein Prozent. Nachdem die Vorlage mehrmals sistiert worden war, wurde sie schliesslich im Juni 2021 von beiden Parlamentskammern angenommen. Gegen diesen Beschluss ergriffen SP, Grüne und Gewerkschaften mit Erfolg das Referendum. Nach Ansicht der Gegner würden von der Abschaffung der Emissionsabgabe lediglich internationale Grosskonzerne, Banken und Versicherungen profitieren. Ebenso entstünde ein Einnahmenausfall von rund 250 Millionen Franken jährlich, der dann von Privatpersonen über höhere Einkommens- und Mehrwertsteuern oder durch die Streichung von Leistungen ausgeglichen werden müsste. Darüber hinaus sei die geplante Abschaffung der Emissionsabgabe Teil einer «Salamitaktik», da mit weiteren geplanten Massnahmen Konzerne steuerlich noch mehr begünstigt werden sollen. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände wiesen darauf hin, dass die Schweiz eines der wenigen Länder sei, die eine Emissionsabgabe kennen. Sie sei ungerecht, denn sie benachteilige junge Unternehmen, die zumeist weniger Gewinn erwirtschaften, mit dem sie ihre Investitionen finanzieren können. Ebenso belaste sie nur das Eigenkapital und nicht das Fremdkapital, was falsche Anreize setze. Über drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab.
Medien-Massnahmenpaket
Die Digitalisierung führte zu einem durchgreifenden Strukturwandel der Massenmedien, insbesondere zu einem starken Rückgang der Auflagenzahlen von Zeitungen und der Werbeeinnahmen, die zu einem grossen Teil zu international tätigen Internetplattformen wie Google oder Facebook abfliessen. Diese Entwicklung bewog Bundesrat und Parlament dazu, die lokalen und regionalen Medien mit verschiedenen Massnahmen zu stärken. Dazu gehörten u. a. höhere Subventionen zur Förderung der Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften, Förderbeiträge für von Lesern mitfinanzierte Online-Medien, die finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von Journalisten sowie eine verstärkte Förderung von Lokalradios und Regionalfernsehstationen. Die jährlichen Mehrkosten sollten 178 Millionen Franken betragen, wobei der grösste Teil des Betrags auf sieben Jahre beschränkt gewesen wäre. Gegen das vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz ergriff ein Komitee aus Verlegern und Exponenten von SVP, FDP und Mitte das Referendum. Sie kritisierten, dass vor allem die vier grossen Verlagshäuser der Schweiz profitieren würden, obwohl sie die zusätzlichen Subventionen gar nicht nötig hätten. Der ausdrückliche Ausschluss von Gratis-Medien sei unsozial und diskriminierend; er habe den Effekt, dass die Monopole weiter gestärkt und innovative neue Medienangebote diskriminiert würden. Durch die erhöhte finanzielle Abhängigkeit vom Staat sei auch die Rolle der Medien als «vierte Gewalt» gefährdet. Zu den Befürwortern gehörten linke Parteien, die Mitte und die GLP. Sie befürchteten, dass ohne ein Eingreifen des Staates viele Medien verschwinden würden. Der Umfang und die Qualität der Berichterstattung würden ohne Förderung weiter zurückgehen, was für den demokratischen Diskurs schädlich sei. Eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab.
Abstimmungen am 15. Mai 2022
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 655 Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur FR 5'538'252 2'217'142 40,03 % 2'148'408 1'255'038 893'370 58,42 % 41,58 % – 656 Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) FR 5'538'252 2'229'714 40,26 % 2'191'395 1'319'276 872'119 60,20 % 39,80 % – 657 Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) FR 5'538'252 2'214'228 39,98 % 2'130'678 1'523'005 607'673 71,48 % 28,52 % –
Änderung des Filmgesetzes
Mit dem im Februar 2020 präsentierten Entwurf zur Änderung des Filmgesetzes plante der Bundesrat, negativen Auswirkungen der Digitalisierung des Filmmarkts entgegenzuwirken. Insbesondere sollte die Ungleichbehandlung der inländischen Fernsehsender gegenüber Streamingdiensten und ausländischen Fernsehsendern mit Schweizer Werbefenster beseitigt werden. Während erstere vier Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren mussten, galt diese Bestimmung für die beiden letztgenannten nicht. Ebenso sollten Streamingdienste – ähnlich wie in mehreren Staaten der Europäischen Union – dazu verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Produktionen anzubieten. Die parlamentarischen Beratungen zogen sich in die Länge und waren erst im Oktober 2021 abgeschlossen. Gegen das neue Filmgesetz brachten die Jungfreisinnigen, die Junge SVP und die Junge GLP ein Referendum zustande. Ihrer Ansicht nach führe die Investitionspflicht für Streamingdienste unweigerlich zu einer Verteuerung der Angebote. Das Schweizer Filmschaffen werde bereits mit über 100 Millionen Frankren jährlich subventioniert, was ausreichend sei. Ebenso betrachteten sie die Angebotsquote als bevormundend, da sie an keinerlei Qualitätsvorgaben gebunden sei und aussereuropäische Produktionen benachteilige. SVP, FDP, Wirtschafts- und Konsumentenverbände teilten diese Meinung. Zu den Befürwortern gehörten GLP, Grüne, Mitte, SP, Gewerkschaften und Kulturverbände. Sie betonten insbesondere die Gleichbehandlung aller Anbieter und eine Stärkung der Schweiz als Produktionsstandort. Ausserdem sei es unwahrscheinlich, dass die Investitionspflicht zu höheren Streamingkosten führen werde. Bei einer relativ geringen Beteiligung stimmten knapp drei Fünftel der Abstimmenden der Gesetzenänderung zu.
Widerspruchslösung bei Organspenden