mini|Das Stadtprivileg Siegfrieds III. von Eppstein von 1244. mini|Das Freiheitsprivileg Adalberts I v. Saarbrücken, eingegraben in die Bronzetüren des Willigis (heute Marktportal des Mainzer Doms).

Die Freie Stadt Mainz bestand von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III. von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462. Diese Epoche, in der Mainz eine weitgehende Autonomie genoss, insbesondere die Zeit bis 1328, gilt als Blütezeit seiner Stadtgeschichte. Als „Freie Städte“ – nicht zu verwechseln mit den „Reichsstädten“ – bezeichnet man jene Kommunen, die sich während des Mittelalters ganz oder teilweise von der Oberherrschaft ihres Bischofs emanzipieren konnten. Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist, muss der Begriff „Freie Stadt“ jeweils gesondert definiert werden. Im Fall von Mainz etwa verblieben dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte.

Geschichte Vorgeschichte mini|Das Gerichts- und Steuerprivileg im Wortlaut der Bestätigung von 1135. Die moderne Tafel ist neben dem Marktportal mit seinen Bronzetüren, auf denen das Stadtprivileg eingraviert ist, angebracht.

Die Geschichte der Stadt Mainz wurde immer maßgeblich von ihrer Funktion als Residenz bzw. Kathedralsitzes ihres Kurfürsten bzw. (Erz-)Bischofs bestimmt. Schon seit Bischof Sidonius (um 565), endgültig aber seit der Erhebung des Bistums zum Erzbistum 780/82 übte der jeweilige Inhaber der bischöflichen Gewalt mehr oder weniger die Stadtherrschaft aus. Im 9. und 10. Jahrhundert errangen die Erzbischöfe die Rechte über Markt, Zoll und Münze, befehligten die Stadtbefestigung, übten Einfluss auf den übrigen Adel aus und hatten die Herrschaft über die Gerichte inne. Den größten Einfluss auf die Entwicklung hatten die Erzbischöfe Wilhelm (954–968) und Willigis (975–1011). Die direkte Ausübung dieser Grafenrechte des Erzbischofs lag aber bei dem adeligen Stadtvogt, über dessen Einsetzung der Kaiser wachte und der in den Mainzer Quellen meist nur als „Stadtgraf“ oder „Burggraf“ auftaucht. Dieser Stadtgraf konnte zu einem ernsthaften Gegenspieler eines möglicherweise schwachen Erzbischofs werden. Im Laufe des 12. Jahrhunderts wurde der Herrschaftsbereich des Stadtgrafen jedoch immer kleiner, was vor allem daran lag, dass geistliche Stätten und deren Wirtschaftsgebäude seiner Gewalt entzogen waren. Diese machten jedoch einen immer größeren Teil der Stadt aus. So konnte der Erzbischof seine alleinige Stadtherrschaft bedeutend festigen.

Ein großes Ärgernis für die Bürger jener Zeit waren Burgen, die um die Stadt herumlagen und deren Vögte von ihnen Steuern und Wegzölle verlangen konnten. Dazu gehörten die Burgen von Weisenau, Ingelheim (Ingelheimer Kaiserpfalz) und Burg Landskron (Oppenheim). Das Bemühen der Bürger, sich von diesen Bürden zu befreien, um freieren Handel treiben zu können, war ein entscheidender Faktor auf dem Weg zu Stadtfreiheit. Dies zeigte sich schon bei der Erringung der ersten Freiheitsprivilegien zu Beginn des 12. Jahrhunderts. 1112 hatte sich der Mainzer Erzbischof Adalbert I. von Saarbrücken mit Kaiser Heinrich V. überworfen und war von diesem für drei Jahre (vermutlich auf der Burg Trifels) eingesperrt worden. Als Heinrich V. 1115 in der Stadt weilte, überfielen die Bürger mit Unterstützung des Stadtgrafen die kaiserliche Pfalz und erzwangen die Freilassung des Erzbischofs. Adalbert, der sich nun von weiteren Gefahren befreien wollte, zerstörte anschließend mit Hilfe der Bürger die von gegnerischen Fürsten in Oppenheim errichtete Burg und verlieh den Bürgern zum Dank für ihre Unterstützung das erste Privileg, welches aber nicht mehr genau datiert werden kann. Sicher ist nur, dass die Verleihung zwischen 1119 und 1122 stattgefunden hat. Im Wesentlichen enthielt es das Recht, innerhalb der Mauern nach angestammtem Recht leben zu können und dort auch den alleinigen Gerichtsstand zu haben. Mainzer Bürger mussten sich fortan nicht mehr vor auswärtigen Vögten verantworten. Adalbert bestätigte 1135 das Privileg und ließ es in die Bronzetürflügel des Willigis eingraben. Die Türen bilden heute das Marktportal des Mainzer Doms, wo das Privileg noch heute zu lesen ist.

Dieses Privileg gilt zwar als erstes seiner Art, das den Mainzern verliehen wurde, doch die Stadtherrschaft des Erzbischofs schmälerte es nur marginal. Die Freiheit genossen die Bürger weiterhin nur im Rahmen der erzbischöflichen Gewalt. Adalbert verstand es zu verhindern, dass sich die Bürger auch von anderen Gewalten wie etwa Kaiser oder Papst derartige Privilegien einräumen ließen. Trotzdem bezeugen spätere Urkunden, dass sich auch unter diesen eingeschränkten Bedingungen langsam die Vorläufer einer bürgerlichen Selbstverwaltung – zunächst wohl in Form loser Kollegien – bildete.

Ihre Privilegien blieben den Bürgern jedoch nicht allzu lange erhalten. Im Jahr 1153 hatte Friedrich I. Barbarossa den ihm nicht genehmen Erzbischof Heinrich I. abgesetzt und den ihm loyalen Arnold von Selenhofen an seiner Stelle eingesetzt. Dieser hatte ihm zum Dank in seine zahlreichen Kriege zu folgen, die jeweils riesige Summen verschlangen. Doch als Arnold dieses Geld durch neue Steuern eintreiben wollte, weigerten sich die Bürger mit Verweis auf das Adalbertsprivileg. 1158 und 1159 kam es zu schweren Auseinandersetzungen der Bürgerschaft mit dem unbeliebten Erzbischof, die jeweils mit Sühneerklärungen der Mainzer endeten. Arnold vertraute auf diese und kehrte 1160 in die Stadt zurück, wo er jedoch einen Tag später, am 24. Juni 1160 von aufgebrachten Bürgern erschlagen wurde.

Bischofsmord galt damals als besonders schweres Sakrileg, so dass die Bürger zunächst exkommuniziert und dann vom Papst gebannt wurden. 1163 folgte die Strafe des Kaisers: Friedrich I. entzog der Stadt alle Rechte und Privilegien, außerdem ließ er die Stadtmauern einreißen. Dadurch lag Mainz mitten im Fehde-reichen Mittelalter für einige Jahre völlig schutzlos da. Die erste Stadtfreiheit war beendet.

Städtische Freiheitsrechte Die sich im Hochmittelalter entwickelnden städtischen Freiheitsrechte werden oft unter dem Begriff Freie Reichsstadt zusammengefasst. Tatsächlich ist dieser Begriff jedoch das Ergebnis einer neuzeitlichen Verwischung zweier unterschiedlicher Begriffe. Ursprünglich wurde zwischen Reichsstadt und Freier Stadt unterschieden. Reichsstädte waren solche, die keinem landesherrlichen Regiment unterworfen waren, sondern unmittelbar der Zentralgewalt – also dem Kaiser – unterstanden. Die Freien Städte dagegen hatten sich von ihrer (erz-)bischöflichen Herrschaft befreit und waren auch dem Kaiser gegenüber nicht mehr zur Abgabe von Steuern und zur Leistung von Kriegsdiensten (außer Kreuzzügen) verpflichtet. Mithin besaßen die Freien Städte auf dem Papier größere Freiheiten als die Reichsstädte, mussten sich diese aber ständig neu bestätigen lassen. Letztendlich entschieden nicht Privilegien, Rechte oder Pflichten die wirkliche Bedeutung einer Stadt im Reich, sondern ihr unmittelbar geltend gemachter Einfluss. Zu den Freien Städten gehörte neben Mainz auch Basel, Straßburg, Augsburg, Regensburg, Köln, Worms und Speyer.

Entwicklung zur Freien Stadt Der Weg hin zur Freien Stadt begann für Mainz schon kurz nach den Strafen, die auf den Bischofsmord folgten. Diese waren offenbar nur exemplarisch zur Abschreckung und kurzfristig zu verstehen, denn schon bald wurden die Mauern wieder aufgerichtet und Beteiligte am Mord durch den Kaiser in ihre alten Machtpositionen zurückversetzt. Der Kaiser hielt in den 1180er Jahren gar zwei glanzvolle Hoftage in Mainz ab. So begann die Stadt schon bald wieder zu prosperieren, mitgezogen vom allgemeinen Aufstieg des Stadtwesens im 13. Jahrhundert. 1226 schlossen die Mainzer mit den Bürgern der Städte Worms, Speyer, Bingen sowie den Reichsstädten Frankfurt am Main, Gelnhausen, Friedberg und möglicherweise Oppenheim ein erstes Städtebündnis, über das allerdings nichts bekannt ist und das relativ bald auf Druck der Fürsten durch den König aufgehoben wurde.

Zehn Jahre später, 1236, empfingen die Mainzer Bürger wieder einige Privilegien, erstmals durch einen Kaiser, nämlich (Friedrich II.), was die Erzbischöfe bisher immer hatten verhindern können. Friedrich II. war schon 1235 nach Mainz gekommen, um dort den so genannten Reichslandfrieden oder auch Mainzer Landfrieden zu verkünden. Die von ihm an die Bürgerschaft verliehenen Rechte umfassten wiederum das Gerichtsstandsprivileg und Steuerfreiheiten.

Pontifikat Siegfrieds III. von Eppstein mini|hochkant|Grabdenkmal Erzbischof Siegfrieds III. von Eppstein im Mainzer Dom

Entscheidend für die Erreichung der Stadtfreiheit wurde die damals tobende Fehde zwischen dem Papst und den Staufern und die Amtszeit des Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein. Der seit 1230 amtierende Kurfürst war 1237 auch Reichsverweser nördlich der Alpen geworden. 1241 trat er auf die päpstliche Seite, woraufhin der seit 1239 in Italien tobende Krieg zwischen Papst und Kaiser auch im Rhein-Main-Gebiet ausgefochten wurde. Die Mainzer Bürgerschaft nutzte den Konflikt aus, bezog – obwohl zu den Staufern tendierend – keine klare Position und ließ sich von beiden Seiten umwerben. Eine befestigte Stadt wie Mainz auf der eigenen Seite zu haben, war in derartigen Konflikten ein entscheidender Vorteil. Die kriegführenden Parteien taten daher alles, um sich das Wohlwollen der Bürgerschaft zu sichern und sprachen ihr verschiedene Rechte zu wie z. B. das von König Konrad IV. verliehene Reichszollprivileg. Eine klare Stellungnahme für eine Partei aber gab die Stadt schon wegen der unmittelbaren Nähe der Kämpfe, die die Stadt im Fall einer Parteinahme gefährdet hätten, zunächst nicht ab.

Freiheitsprivileg von 1244 Eine Wendung in dieser Politik zeichnete sich erst 1243 ab. Der staufische Kommandant der Festung Kastel auf der anderen Rheinseite gegenüber der Stadt gelegen provozierte mit seiner Ignorierung des königlichen Reichszollprivilegs eine antistaufische Stimmung unter den Bürgern. Die Mainzer nahmen schließlich den Verlust der Reichszollfreiheit in Kauf und nahmen 1244 Partei für die päpstliche Seite. Aus welchem Anlass dies ganz konkret geschah, ist aber nicht bekannt, ebenso wenig wie es die Bürgerschaft erreichte, Siegfried III. zu seinen weitgehenden Zugeständnissen in seinem Stadtprivileg zu bringen. Vermutungen gehen dahin, dass der Erzbischof dies nur als Gefangener der Bürgerschaft hätte geschehen lassen. Beweisen lässt sich das jedoch nicht.

Fest steht, dass Erzbischof Siegfried III. von Eppstein den Bürgern am 13. November 1244 ein umfassendes Freiheitsprivileg verlieh. Abgesichert wurde es durch Bestätigungen des Papstes, der Erzbischöfe von Köln und Trier, des Bischofs von Speyer sowie aller anderen Bundesgenossen. Des Weiteren schwor das Mainzer Domkapitel, jeden künftigen Erzbischof zur Einhaltung der Privilegien zu verpflichten.

Inhalt mini|Großes Stadtsiegel von 1244 Das Freiheitsprivileg ging über alle Rechte und Freiheiten hinaus, die die Mainzer Bürger bis dahin jemals genossen hatten. Der Erzbischof bestätigte darin alle früheren Rechte auf einen eigenen Gerichtsstand in der Stadt und diverse Abgabenfreiheiten. Zudem richtete er in Artikel 8 einen 24-köpfigen durch die Bürgerschaft gewählten Stadtrat ein. Dieser Rat erhielt zunächst Rechte über die Verwaltung des Spitals und die Beseitigung unerlaubten Überbaus der Straße, woraus sich im Laufe der Zeit eine Art von baupolizeilicher Ordnungsbehörde entwickelte. Außerdem mussten die Bürger dem Erzbischof keine Kriegsdienste mehr außerhalb der Stadt leisten. Auch zur Finanzierung solcher Unternehmen konnten sie gegen ihren Willen nicht mehr herangezogen werden.