Das Münchner Missbrauchsgutachten wurde im Februar 2020 von der römisch-katholischen Erzdiözese München und Freising bei der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben und am 20. Januar 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es trägt den Titel: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019. Verantwortlichkeiten, systemische Ursachen, Konsequenzen und Empfehlungen.Gutachten sexueller Missbrauch Minderjähriger

Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hatte zuvor schon für mehrere deutsche Diözesen Gutachten erstellt:

Am 3. Dezember 2010 wurde ein erstes Missbrauchsgutachten für die Erzdiözese München und Freising vorgestellt. Es hat den Titel: Sexuelle und sonstige körperliche Übergriffe durch Priester, Diakone und sonstige pastorale Mitarbeiter im Verantwortungsbereich der Erzdiözese München und Freising in der Zeit von 1945 bis 2009. Bestandsaufnahme – Bewertung – Konsequenz.Kernaussagen des Gutachtens", 9 Seiten, und Erklärung und Stellungnahmen der Pressekonferenz, abgerufen am 4. Februar 2022. Das Missbrauchsgutachten von 2022 knüpft daran an. Im Jahr 2015 wurde die Kanzlei vom Bistum Eichstätt beauftragt, im Rahmen einer „Transparenzoffensive“ die kirchlichen Finanzen nach professionellen Standards zu prüfen.Nicolas Richter, Annette Zoch: Westpfahl Spilker Wastl – Unbeliebte Aufklärer. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Januar 2022. Im November 2020 wurde ein Missbrauchsgutachten für das Bistum Aachen der Öffentlichkeit vorgestellt. Ein Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln sollte 2020 veröffentlicht werden, doch Kardinal Rainer Maria Woelki gab dazu nicht seine Zustimmung.Münchner Missbrauchsgutachten – Benedikt XVI. räumt Falschaussage ein. In: ZDF, 24. Januar 2022. Wegen angeblicher schwerwiegender methodischer Mängel vergab das Erzbistum Köln den Auftrag für ein Missbrauchsgutachten neu an den Strafrechtler Björn Gercke.Missbrauchsgutachten in der katholischen Kirche: Münchner Kardinal Marx räumt Versagen im Umgang mit Betroffenen ein. In: Deutschlandfunk, 27. Januar 2022.

Eigentlich sollte das Münchner Missbrauchsgutachten bereits 2021 vorgestellt werden, wegen neuer Erkenntnisse geschah dies aber erst im Januar 2022.

Das Gutachten Fragestellung Im Februar 2020 beauftragte die Erzdiözese die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl damit, aufbauend auf ihrem früheren Gutachten zu überprüfen, ob die Verantwortungsträger des Erzbistums beim Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern rechtliche Vorgaben und die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz umsetzten. Dabei sollten alle seit 2010 dem Erzbistum bekanntgewordenen neuen Verdachtsfälle, Kleriker und hauptamtliche Mitarbeitende betreffend, einbezogen werden.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 5f. Die Kanzlei konnte frei über ihr Vorgehen entscheiden; der Text des Gutachtens wurde nicht mit der Erzdiözese abgestimmt und wurde dieser nach eigenen Angaben erst durch die Pressekonferenz am 20. Januar 2022 bekannt.Erzbistum München: FAQ Gutachten 2022

Westpfahl Spilker Wastl nehmen in ihren Missbrauchsgutachten die Betroffenenperspektive ein; außerdem konfrontieren sie das Handeln kirchlicher Verantwortungsträger mit dem kirchlichen Selbstverständnis. Der Kanzlei ging es in dem 2022 vorgelegten Münchner Missbrauchsgutachten deshalb nicht um eine möglichst komplette Sammlung von Einzelfällen und die Bewertung von Pflichtverstößen nach deren Strafbarkeit, sondern um Compliance: „Der Maßstab kirchlichen Handelns und vor allem auch derjenige, den die Kirche an das Verhalten der Gläubigen, aber auch der Gesellschaft im Übrigen anlegt beziehungsweise angelegt wissen will, war nach gutachterlichem Verständnis nie und ist auch heute nicht auf die Frage der bloßen Rechtmäßigkeit beschränkt“.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 7.

Dass sexueller Missbrauch nicht nur ein Problem der säkularen Welt, sondern auch der Kirchen ist, halten Westpfahl Spilker Wastl für offensichtlich. Dies war aus ihrer Sicht auch schon vor Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg Berlin im Jahr 2010 für kirchliche Verantwortungsträger unübersehbar. Dazu verweisen sie auf folgende, in der Öffentlichkeit stark wahrgenommene Missbrauchsbeschuldigungen gegen teils prominente Kleriker: Gilbert Gauthe, Hans Hermann Kardinal Groër, Marcial Maciel Degollado, John Geoghan.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 54–62. Einlassungen kirchlicher Verantwortungsträger, man habe das Problem vor 2010 nicht im Blick gehabt, sind daher aus Sicht der Gutachter nicht überzeugend.

Gang der Untersuchung Ein Schwerpunkt der gutachterlichen Tätigkeit war die Auswahl und Sichtung einschlägiger Aktenbestände: Personal- und Verfahrensakten, Dokumente aus der Aktenverwaltung des Erzbischöflichen Ordinariates (Amtsblätter, Protokolle, Rundschreiben, DOMEA-Ablage Generalvikar), Gerichtsakten des Erzbischöflichen Konsistoriums, Geheimarchiv der Diözesankurie, Handakten der Generalvikare und weitere Aktenbestände wie Nachlässe und Amtsakten von Erzbischöfen.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 26–31. Außerdem wurden insgesamt 71 Zeitzeugen gebeten, auf freiwilliger Basis an einer Befragung teilzunehmen, auf Wunsch mit juristischer Beratung. Im Jahr 2021 führten die Gutachter 48 persönliche Befragungen durch, und acht Zeitzeugen antworteten schriftlich.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 32–35. Eine Reihe bereits vorliegender Untersuchungsberichte zum Missbrauch in der katholischen Kirche wie beispielsweise der Murphy-Report aus der Erzdiözese Dublin (2009) oder die von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebene MHG-Studie (2018) wurden ebenfalls hinzugezogen.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 35f. In Fragen des Kirchenrechts standen die Gutachter im Austausch mit Wilhelm Rees (Universität Innsbruck) und Hans Zollner (Päpstliche Universität Gregoriana). Sieben kirchliche Leitungsverantwortliche erhielten Gelegenheit zu sogenannten Konfrontationen. Das heißt, sie erhielten auf Wunsch Einsicht in sie betreffende Passagen des Gutachtens und stellten die in Rede stehenden Fälle aus ihrer Sicht schriftlich dar; mit ihrem Einverständnis wurden diese Stellungnahmen als Anlagen dem Gutachten beigefügt. Daraus ergaben sich eine Reihe zusätzlicher Informationen und Abweichungen im Detailfragen.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 38. Auch „Priester X“ gab in diesem Konfrontationsverfahren eine auf den 24. November 2021 datierte schriftliche Stellungnahme ab.Sonderband: Der Fall X, S. 21.

Wesentliche Ergebnisse der Gutachtens Statistisch-empirische Befunde Die Gutachter befassten sich mit 363 untersuchungsrelevanten Sachverhalten, von denen 141 jedoch nicht mehr gutachterlich beurteilbar sind und 11 als widerlegt eingestuft werden. Bei 65 Sachverhalten sieht das Gutachten die Missbrauchsvorwürfe als erwiesen an, bei 146 Sachverhalten als „zumindest plausibel.“ Es gab 90 staatliche Ermittlungsverfahren, rund die Hälfte (46) führten zu einem Strafurteil oder Strafbefehl. Seitens der römisch-katholischen Kirche gab es 14 Voruntersuchungen, fünf Meldungen an die Glaubenskongregation und zwei kirchliche Strafverfahren.Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 11f. Die Gutachter gehen von mindestens 497 GeschädigtenDie Gutachter verwenden den neutralen Begriff „Geschädigte(r)“. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz bezeichnen diesen Personenkreis dagegen als „Opfer“. Westpfahl Spilker Wastl geben zu bedenken, dass der Opferbegriff ein Unterordnungsverhältnis sowohl gegenüber dem Täter als auch gegenüber der Institution nahelege. Vgl. Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2021, S. 22–24. aus. Davon waren 247 männlichen und 182 weiblichen Geschlechts, bei den übrigen 68 ließ sich dies nicht mehr zuordnen. Die Altersgruppe der 8- bis 14-Jährigen war sowohl bei den Jungen (59 %) als auch den Mädchen (32 %) „deutlich überrepräsentiert.“Westpfahl Spilker Wastl Rechtsanwälte: Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019, München 2022, S. 12. Von 261 möglichen Tätern und Mittätern, die in dem Gutachten erwähnt wurden, waren 173 Priester.

Sachbehandlung von Missbrauchs(verdachts)fällen