mini|275px|Katharina II. mit dem Manuskript der Großen Instruktion Große Instruktion oder Nakas (, deutsch: Instruktion Katharinas II. an die Kommission zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuchs) ist ein Dokument des aufgeklärten Absolutismus, das Katharina II. 1767 als Leitfaden für die von ihr einberufene Gesetzbuch-Kommission veröffentlichte. Die Große Instruktion umfasst einschließlich der beiden 1768 hinzugefügten Anhänge 655 Artikel, in denen Katharina ihre Grundprinzipien für Politik, Gesetzgebung, Rechtspflege, Verwaltung und Entwicklung des Reichs darlegt. Es ist das zentrale Dokument ihrer Herrschaft und stellt gewissermaßen ihre Regierungserklärung dar. Sie übernimmt und verarbeitet darin Ideen der französischen, italienischen und deutschen Aufklärung.

Vorgeschichte mini|275px|Erste Seite des deutschen und französischen Texts in der viersprachigen Ausgabe der Großen Instruktion, 1770

Am Beginn der Herrschaft Katharinas II. war die Situation auf dem Gebiet des Rechts und der Gesetzgebung in Russland unübersichtlich. Es gab eine Vielzahl von Dekreten, Chartas und Manifesten. Das einzige Gesetzeswerk war das unter Zar Alexel I. zusammengestellte Sobornoje Uloschenije () aus dem Jahre 1649, eine Sammlung von Einzelurteilen ohne innere Systematik. Schon Kaiserin Elisabeth hatte versucht, eine Kommission für die Vorbereitung eines neuen Gesetzbuchs zu etablieren. Diese Unternehmung kam jedoch durch den Siebenjährigen Krieg zum Erliegen.

Katharina II. erkannte die Vereinheitlichung und Erneuerung der Gesetzgebung als dringende Aufgabe und kündigte mit dem Manifest vom 14. Dezember 1766 die Einberufung einer Gesetzbuch-Kommission an. Mit der Großen Instruktion legte sie im Jahr darauf die Arbeitsprinzipien und den Handlungsrahmen für die Kommission fest. Seit Beginn des Jahres 1765 hatte Katharina an der Großen Instruktion gearbeitet und sich in zeitgenössische Werke über Staatsaufbau, Wirtschaft und Recht vertieft.

Bei etwa 280 Artikeln lässt sich der Einfluss von Charles Montesquieus Werk Vom Geist der Gesetze (Genf 1748) zeigen. Aber Katharina formte seinen absolutismuskritischen Entwurf in das Modell eines aufgeklärt-absolutistischen Behörden- und Beamtenstaates um. Claus Scharf, 1995

Weitere 108 Artikel lassen sich auf Cesare Beccarias Werk Dei delitti e delle pene (1764) zurückführen. Katharina folgte seinen fortschrittlichen Prinzipien für Strafzumessung und dem Grundsatz gleicher Gesetze für alle Untertanen. Mit ihm stand sie auch im Briefwechsel.

Gleichfalls bedeutend war für sie Jakob Friedrich von Bielfelds zweibändiges Werk Institutions politiques (1760) über das Funktionieren staatlicher Ordnung. Von ihm übernahm sie die Unterordnung der Geistlichkeit unter die fürstliche Gewalt, den Verzicht auf Gewaltenteilung, und das größtmögliche allgemeine Wohl als umfassenden Staatszweck und höchstes Erziehungsideal.

mini|240px|Titelblatt der Großen Instruktion in deutscher Übersetzung, 1769 Ideen des Kameralisten Johann Heinrich Gottlob von Justi und sein Werk Die Grundfeste zu der Macht und Glückseligkeit der Staaten (1760/61) nutzte Katharina ebenso wie Artikel von Diderot und d’Alembert aus der Encyclopédie sowie die Schrift Observations sur le droit naturel des Physiokraten François Quesnay (1765). Einfluss hatte auch Voltaire, der in seinem Essay über die Sitten und den Geist der Nationen (1756) schrieb, dass im Jahrhundert der Aufklärung nicht mehr die großen Waffentaten, sondern die Veränderungen der Sitten, die Gesetzgebung, Handel, Gewerbe und Verkehr, Künste und Bildung von der Geschichtsschreibung gewürdigt werden sollen. Michael Schippan, S. 120

Nachdem mehrere ihrer Berater, die einflussreiche Interessengruppen des Hofes repräsentierten, den Text ganz oder in Teilen gelesen hatten, sah sich Katharina zu Überarbeitungen veranlasst. Aus der Entstehungsgeschichte und der Vielzahl verwendeter Quellen erklären sich manche Widersprüche im Werk.

Eine russische und eine deutsche Ausgabe der auf Französisch verfassten Großen Instruktion wurden am 10. August 1767 in Moskau gedruckt. Eine deutsche Übersetzung verlegte Johann Friedrich Hartknoch 1769 in Mitau. Die offizielle viersprachige Ausgabe in Russisch, Latein, Deutsch und Französisch wurde 1770 von der Akademie der Wissenschaften St. Petersburg herausgegeben.Ihrer Kayserlichen Majestät Instruction,[]

Inhalt und Hauptaussagen Die Große Instruktion besteht aus 655 Artikeln in 22 Kapiteln. Gesetze müssen der Beschaffenheit von Land und Volk entsprechen (Präambel, Artikel 1–5) Russland ist eine Europäische Macht (Kapitel 1, Artikel 6–7) Das Russische Reich kann nur von einem souveränen Herrscher regiert werden (Kapitel 2, Artikel 8–16) Der Senat und die untergeordneten Behörden im Land (Kapitel 3 und 4, Artikel 17–30) Gleichheit und Freiheit der Bürger (Kapitel 5, Artikel 31–39) Gesetze und die Gesetzgebungspolitik des Staates (Kapitel 6 und 7, Artikel 40–79) Sinn und Maß der Strafen, Gerichtsprozess (Kapitel 8 und 9, Artikel 80–141) Strafgericht, Verhaftung und Verhör (Kapitel 10, Artikel 142–249) Untertänigkeit, Leibeigenschaft (Kapitel 11, Artikel 250–263) Vermehrung des Volkes im Reich (Kapitel 12, Artikel 264–292) Handwerk und Handel (Kapitel 13, Artikel 293–347) Erziehung (Kapitel 14, Artikel 348–356) Adel, Mittlerer Stand, Städte (Kapitel 15–17, Artikel 357–403) Erbrecht (Kapitel 18, Artikel 404–439) Die Sprache der Gesetze, Verordnungen und Erlasse (Kapitel 19, Artikel 440–462) Verschiedene Ergänzungen (Kapitel 20, Artikel 463–526) Schlussbestimmungen: Diese Instruktion ist in der Gesetzbuch-Kommission monatlich einmal vorzulesen. Sollte die Kommission Lücken feststellen, darf sie um Ergänzung bitten. (Beschluß, Artikel 525–526) Aufgaben der Polizei (Anhang 1, Kapitel 21, Artikel 527–566) Verwaltung von Wirtschaft und Finanzen (Anhang 2, Kapitel 22, Artikel 567–655)

Russland als europäische Macht Nach der Präambel beginnt die Instruktion mit dem Satz Russland ist eine Europäische Macht, der einerseits Bestätigung ist für die von Peter I. eingeleitete Öffnung Russlands nach Europa und andererseits den Anspruch Katharinas bekräftigt, diese Politik fortzuführen und eine Rolle im Konzert der europäischen Mächte zu spielen.

Das Land und seine Verfassung Die ideale Regierungsform für Russland ist die alleinige Herrschaft eines Souveräns, in dessen Händen alle Macht liegt. Das ist in der Größe des Russischen Reiches begründet. Außerdem ist es besser, unter einem einzigen Herrn, den Gesetzen unterworfen zu sein, als sich nach dem Willen vieler zu richten … Eine andere Regierungsform … würde für Russland … zuletzt die Ursache seines Umsturzes werden. Eine Regierung, welche die natürlichen Freiheiten weniger als eine andere einschränkt und die Menschen zur Erlangung der höchsten Wohlfahrt leitet, entspricht am besten den Absichten, die man bei vernünftigen Geschöpfen voraussetzt, als auch dem Zwecke … bürgerlicher Gesellschaften. Endzweck souveräner Regierungen ist, der Ruhm der Bürger, des Reichs und des Regenten. Diese Staatsidee einer gemeinschaftlichen, geordneten und glückseligen Gesellschaft, die sich als Ganzes der Wohlfahrt verpflichtet sieht, entnahm Katharina den Texten von Justi.

Der Souverän regiert mit Hilfe einer hierarchisch organisierten Verwaltung, an deren Spitze der Senat steht, der zugleich Appellationsgericht ist. Die Verwaltungsorgane sind sowohl Exekutivorgan als auch Gericht und haben die Aufgabe, die Gesetze dem Volk bekannt zu machen und über ihre Einhaltung zu wachen.

Gleichheit, Freiheit und Sicherheit Die Gleichheit aller Bürger besteht darin, dass sie sämtlich einerlei Gesetzen unterworfen sind. Die Gleichheit erfordert gute Einrichtungen, die den Reichen verwehren, diejenigen, die weniger Vermögen als sie besitzen, zu unterdrücken, und die Würden und Ämter, die ihnen nur als Verwaltern des Staates anvertraut sind, zu ihrem eignen Vorteil anzuwenden.

Die allgemeine, oder politische, Freiheit besteht nicht darin, dass einer alles tun könne, was ihn gelüstet. … Die Freiheit ist das Recht, alles das zu tun, was die Gesetze erlauben. … Die politische Freiheit des Bürgers ist die Ruhe des Gemüts, die aus der Meinung entsteht, dass jeder seine eigene Sicherheit genießt; … und dazu müssen die Gesetze so beschaffen sein, dass kein Bürger Ursache habe, sich vor den anderen zu fürchten, sondern dass sich alle vor den Gesetzen fürchten.

Katharinas Freiheitsbegriff basiert auf dem Idealbild einer klug eingerichteten und fest gefügten Ständegesellschaft: Der Souverän schafft durch seine Gesetze einen Rahmen, in dem jeder sein Glück findet, und niemand Anlass hat, den Rahmen zu überschreiten - eine „gesetzmäßige Monarchie“. Diese Freiheit ist die Sicherheit vor Willkür. Persönliche Freiheit oder politische Mitwirkung haben hier keinen Platz.

Adel, Mittlerer Stand, Bauern, Leibeigene Am Beginn des 15. Kapitels Von dem Adel werden die drei Stände des Reichs charakterisiert - Leibeigene zählen als Rechtlose nicht dazu: Der Landmann wohnt in Flecken und Dörfern, baut das Erdreich, welches mit seinen Früchten die Menschen aller übrigen Stände ernährt, und dies ist sein Los. In den Städten wohnen Bürger, die sich mit Handwerken, dem Handel, den Künsten und Wissenschaften beschäftigen. Der Adel ist ein vorzüglicher Titel, der diejenigen, die mit selbigem geziert sind, von andern unterscheidet.

Katharina fasst den Adel nicht als eine politische Institution auf, sondern stellt ihn – nur durch einen Titel unterschieden – neben die anderen Stände.

Adel: Tugend und Verdienste führen die Menschen auf die Ehrenstaffel des Adels. Was ihn auszeichnet sind Liebe zum Vaterland, Eifer zum Dienst, Gehorsam und die Treue gegen seinen Landesherrn. Doch obgleich die Kriegskunst das allerälteste Mittel ist, durch welches die Menschen zur adligen Würde gelangt sind, … ist dennoch die Rechtsverwaltung … nicht weniger nötig. Woraus denn folgt, dass man den Adelstand durch bürgerliche Tugenden eben so gut als durch kriegerische erwerben könne. … Die adligen Vorzüge müssen also sämtlich auf obenerwähnten Grundsätzen, die das Wesen des adligen Standes ausmachen, gegründet sein.

Allein Tugenden und Verdienste begründen die Zugehörigkeit zum Adel, und diese Ehre kann bei schlimmen Verfehlungen auch wieder aberkannt werden. Indem Katharina den Adel in die Verwaltung des Reichs einbindet, weicht sie von Montesquieu ab, dem Behörden Feinde der ständischen Monarchie waren. Die Frage, ob der Adel auch Handel treiben dürfe, lässt Katharina offen, und zitiert Montesquieus ablehnende wie auch Justis zustimmende Meinung.

Mittlerer Stand: Der Mittlere Stand wird in Kapitel 16 als der die Freiheit genießende Stand apostrophiert, von dessen Mitgliedern das Reich sich viel Gutes verspricht, wenn nämlich dieselben eine Einrichtung erhalten haben, die der Arbeitsamkeit und den guten Sitten zur Aufmunterung dient. Katharina lässt hier erkennen, dass sie große Erwartungen in diesen bürgerlichen Stand setzt, und erteilt der Gesetzbuch-Kommission den Auftrag, seine rechtliche Stellung so zu regeln, dass er ungehindert seiner Tätigkeit zum Wohl des gesamten Landes nachgehen kann. Auch die in Kapitel 17 angemahnten einheitlichen Gesetze für Städte und die Rechte ihrer Bürger dienen diesem Zweck. Mit dem Wahlgesetz zur Gesetzbuch-Kommission sicherte Katharina außerdem, dass dieser Stand die zahlenmäßig stärkste Abgeordnetengruppe stellte.

Bauern: Im 12. Kapitel widmet sich Katharina der Lage der Bauern. Russland hat weite Landstriche, die weder bewohnt noch bearbeitet sind. Deshalb muss man das Wachstum der bäuerlichen Bevölkerung fördern. Bauern haben zwar 15 bis 20 Kinder, aber nur ein Viertel von ihnen erreicht das Erwachsenenalter. Katharina sieht in erster Linie den Land besitzenden Adel in der Verantwortung: