#OutInChurch – Für eine Kirche ohne Angst (auch kurz Out in Church; englisch für „Coming-out in der Kirche“; mit Hashtag #) ist der Name einer Initiative und eines Manifests von queeren Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich in der katholischen Kirche in Deutschland tätig sind. Am 24. Januar 2022 erklärten 125 Personen ihr gemeinsames Coming-out als lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nichtbinär, um so „zur Erneuerung der Glaubwürdigkeit und Menschenfreundlichkeit der katholischen Kirche“ beizutragen. Gleichzeitig wurde eine Fernsehdokumentation sowie eine Online-Petition mit Forderungen zum deutschen Arbeitsrecht der katholischen Kirche veröffentlicht. Initiatoren von #OutInChurch sind Jens Ehebrecht-Zumsande und Bernd Mönkebüscher.
Inhalt des Manifests Die beiden Initiatoren, Jens Ehebrecht-Zumsande (Gemeindereferent in Hamburg)Jens Ehebrecht-Zumsande: Über mich. Persönliche Website, 2022, abgerufen am 17. Februar 2022. und Bernd Mönkebüscher (Pfarrer in Hamm),Bernd Mönkebüscher: Erklärung zum Auftakt des „Synodalen Weges“. Persönliche Website, 23. Januar 2022, abgerufen am 17. Februar 2022. organisierten im Februar 2021 eine erste Videokonferenz mit 90 Betroffenen, die ehrenamtlich oder angestellt für die katholische Kirche arbeiten. Inspiriert wurde die Initiative durch die damalige Aktion #ActOut von schauspielerisch Tätigen. In den Folgemonaten wurde die Kampagne #OutInChurch entwickelt und die ARD erstellte eine Dokumentation zum gemeinsamen Coming-out, ausgestrahlt am 24. Januar 2022 im Ersten. Gleichzeitig veröffentlichte die Initiative ein ausführliches Manifest in 14 Sprachen im Internet und startete dazu eine Online-Petition. Den Text des Manifests haben 125 Personen sowie 35 katholische Verbände und Initiativen erstunterzeichnet, darunter das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK); bis Mitte Februar schlossen sich mehr als 70 Organisationen an.
Das Manifest #OutInChurch – Für eine Kirche ohne Angst beginnt mit einer Selbstdarstellung:
Das Manifest nennt einige homophobe Zitate aus offiziellen Kirchendokumenten – Betroffene würden ihr „Menschsein verfehlen“ – und bezieht Stellung:
Bezug genommen wird auf die katholische Grundordnung des kirchlichen Dienstes in Deutschland, die sexuelle Loyalitätsverstöße benennt und den allgemeinen Kündigungsschutz von Betroffenen einschränkt (siehe Kirchenklausel). Die Grundordnung ist arbeitsrechtliche Basis für rund 90.000 Beschäftigte der katholischen Kirche und 700.000 bei deren Wohlfahrtsverband Caritas (insgesamt arbeiten in Deutschland rund 1,3 Mio. Personen für Kirchen und ihre Einrichtungen). Das Manifest stellt dazu fest:
Zwei Kernforderungen der Initiative lauten:
Als Grundlage der Veröffentlichung wird Solidarität genannt:
Das Manifest endet mit einem Appell an die Kirchenleitungen:
Mitinitiator Mönkebüscher, der 2021 bundesweite Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare mit initiiert hatte, erklärte am Tag der Veröffentlichung: „Hinter jedem der Menschen verbirgt sich eine unglaubliche Leidensgeschichte, weil sie gegen Widerstand lernen mussten und müssen, sich so anzunehmen, wie sie sind.“ Die katholische Kirche müsse ihre Sexualmoral ändern: „Die Kirche ist leider groß darin, Dinge wegzuschweigen und auszusitzen, aber ich erhoffe mir, dass das durch unsere Aktion nicht mehr geht.“ Zu den Forderungen gab er an, dass langfristig das geltende Arbeitsrecht geändert werden solle: „Ich weiß nicht, wie schnell das geht, aber man kann es ja durchaus erstmal aussetzen. […] Ein politisches Wort ist beschleunigend, dass Kirche sich aufmacht. Und ich glaube, es braucht diese Beschleuniger und letztlich auch die Hilfe von außen.“
Mitinitiator Ehebrecht-Zumsande erklärte Mitte Februar: „Nach der Veröffentlichung sind wir noch viel mehr geworden. #OutInChurch besteht mittlerweile aus etwa 250 Leuten.“ Er bedankte sich auch für politisches Entgegenkommen: „Wir führen Hintergrundgespräche mit der Politik. Die Ampelkoalition reagiert ganz anders, als es die Regierung unter Führung der CDU getan hat. Sie haben uns ihre Unterstützung angeboten“ (siehe unten zum Queer-Beauftragten).Jens Ehebrecht-Zumsande im Gespräch: OutInChurch-Initiator: „Rom wird das Ganze sowieso stoppen“. In: Fink.Hamburg.de. 17. Februar 2022, abgerufen am 19. Februar 2022.
Hintergrund: Loyalitätspflicht im katholischen Arbeitsrecht
Die römisch-katholische Kirche regelt in Deutschland ihr eigenes Arbeitsrecht in der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, die Teil der rund 790.000 kirchlichen Arbeitsverträge ist (davon 700.000 bei der Caritas, Stand Juni 2022).Meldung (KNA): Katholisches Arbeitsrecht in Deutschland vor Systemwechsel: Private Lebensgestaltung künftig Tabuthema. In: Domradio.de. 30. Mai 2022, abgerufen am 8. Juni 2022.Felix Neumann: Synodaler Weg und „#OutInChurch“ beschleunigen die Reform: Kirchliches Arbeitsrecht unter Druck – die Grundordnung wackelt. In: Katholisch.de. 21. Februar 2022, abgerufen am 22. Februar 2022. Diese Grundordnung behandelt auch so genannte „Loyalitätsobliegenheiten“ (Artikel 4 und 5). So wird unter Bezugnahme auf die katholische Sexualmoral die Praktizierung nicht-heterosexueller Orientierungen als „Loyalitätsverstoß“ gegen den kirchlichen Arbeitgeber definiert. Vor der Neufassung im Jahr 2015 konnte dies zur Kündigung von Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst führen, die offen homosexuell lebten oder eine Lebenspartnerschaft eingingen. Auch nach der Reform drohte in Fällen, in denen eine „erhöhte Loyalitätsverpflichtung“ erwartet wird, die Kündigung, etwa bei Mitarbeitern, die pastoral, katechetisch, aufgrund einer kirchlichen Beauftragung oder einer besonderen „bischöflichen Beauftragung“ tätig sind.Erich Sczepanski: In: Caritas-Verdi.Blogspot.de. 1. August 2015, abgerufen am 16. Februar 2022 (ver.di Bayern).Ulrich Hammer: Warum der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) das kirchliche Arbeitsrecht liberalisiert. In: Arbeitsrecht und Kirche – Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen. Heft 3, 2015, S. 83–85 ().Christoph Arens (KNA): In: Kath.net. 5. Mai 2015, abgerufen am 16. Februar 2022.Deutsche Bischofskonferenz (DBK), Pressemitteilung: In: DBK.de. 15. Mai 2015, abgerufen am 16. Februar 2022.
Das Verständnis, für welchen Personenkreis besondere Loyalitätsverpflichtungen bestehen, ist nicht einheitlich.Matthias Drobinski: In: Süddeutsche Zeitung. 15. Juli 2015, abgerufen am 16. Februar 2022.Meldung (dpa): In: Die Welt. 16. Juli 2015, abgerufen am 16. Februar 2022. Homosexuelle Männer, die Priester werden möchten, unterliegen einem „Weiheverbot“.Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen. Rom, 4. November 2005 (online auf vatican.va): Grundsätzlich wird unterschieden zwischen homosexuellen Handlungen (schwere Sünden, in sich unsittlich, Verstoß gegen das natürliche Gesetz) und „tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen“, die „objektiv ungeordnet“ seien. Ein katholischer Christ soll die Schwierigkeiten, die ihm aus solchen Neigungen entstehen, „mit dem Kreuzesopfer des Herrn […] vereinen“. Er kann ebenso wenig wie jemand, der Homosexualität praktiziert oder eine homosexuelle Kultur unterstützt, zu den heiligen Weihen zugelassen werden, weil er in schwerwiegender Weise daran gehindert sei, „korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen“. Es ist Aufgabe des Spirituals, zu klären, ob der Kandidat tiefsitzende homosexuelle Tendenzen hat oder „Tendenzen, die bloß Ausdruck eines vorübergehenden Problems, wie etwa einer noch nicht abgeschlossenen Adoleszenz sind“. Letztere sind kein Weihehindernis, wenn sie drei Jahre vor der Diakonenweihe überwunden sind. Für Mitarbeitende in katholischen Einrichtungen mit besonderer Loyalitätspflicht galt bis 2022, dass sie zur Vermeidung einer Kündigung die Regeln der katholischen Glaubens- und Sittenlehre nicht nur im Beruf, sondern auch im Privatleben beachten müssen. Das in Deutschland geltende AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wirkt in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nur eingeschränkt (siehe auch Dienstherrenfähigkeit der Kirche).
Online-Petition Ebenfalls am 24. Januar 2022 startete die #OutInChurch-Initiative eine Online-Petition auf der Plattform Change.org mit sieben Forderungen, die das Manifest kurz zusammenfassen. Die Petition richtet sich an Bischof Georg Bätzing, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Innerhalb von drei Tagen kamen 60.000 Unterschriften zusammen, 110.000 bis Mitte Februar.
Mitte Februar zog #OutInChurch auf der Petitionsseite eine Zwischenbilanz und vermerkte zu den Selbstverpflichtungen mehrerer Bistümer gegenüber homosexuellen Mitarbeitenden: „Das ist ein wichtiger Meilenstein und ein gutes ‚Zwischenergebnis‘. Aber: in den meisten Verlautbarungen wird die Situation von Trans*Personen / nichtbinären Personen gar nicht erwähnt. Hier ist die Unsicherheit nach wie vor groß, denn die rechtliche Situation ist noch viel prekärer. […] Als #OutInChurch-Gruppe stehen wir solidarisch beieinander – wir lassen uns da nicht auseinander dividieren.“OutInChurch-Initiative: Neuigkeit zur Petition: Eine Zwischenbilanz. In: Change.org. 17. Februar 2022, abgerufen am 19. Februar 2022 („111.969 haben unterschrieben“).Meldung (KNA): Petition zur Aktion verzeichnet aktuell rund 111.000 Unterschriften: „Wichtiger Meilenstein“ erreicht – „#OutInChurch“ zieht Zwischenbilanz. In: Katholisch.de. 17. Februar 2022, abgerufen am 19. Februar 2022.
Am 9. März 2022 übergaben Vertreter von #OutInChurch auf der Frühjahrsversammlung der Bischofskonferenz 117.600 Unterschriften an Bischof Bätzing, der Tage zuvor Änderungen am kirchlichen Arbeitsrecht angekündigt hatte: „Wir gehen auf eine Veränderung der Grundordnung hin.“ Rainer Teuber von der Initiative erklärte zur Übergabe: „Es war in dem Gespräch schon zu spüren, dass die verstanden haben, dass der Laden implodiert, wenn nichts passiert“. Er machte deutlich, dass die Forderungen von #OutInChurch weiterreichend seien: „Die Änderung des Arbeitsrechts für gleichgeschlechtlich liebende Personen allein reicht uns nicht.“Hannah Scheiwe: Initiative #OutInChurch übergibt Petition mit mehr als 117.000 Unterschriften an Bischof Bätzing. In: RND Redaktionsnetzwerk Deutschland. 9. März 2022, abgerufen am 10. März 2022.Tilmann Kleinjung: BR24live: Krisengipfel – Bischofskonferenz vor Abschluss. In: Bayerischer Rundfunk. 10. März 2022, abgerufen am 10. März 2022. Auf dem bischöflichen „Krisengipfel“ berieten die 69 Mitglieder der Vollversammlung den Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland.Deutsche Bischofskonferenz (DBK): Frühjahrs-Vollversammlung 2022 in Vierzehnheiligen. In: DBK.de. März 2022, abgerufen am 10. März 2022 (alle Ergebnisse).
Frankfurter Erklärung – Für eine synodale Kirche
Reformen in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit und die Anerkennung von Vielfalt fordert auch die Petition Frankfurter Erklärung – Für eine synodale Kirche, die am 10. Februar 2022 von einigen prominenten Katholikinnen und Katholiken gestartet wurde und sich gegen Diskriminierungen und Machtmissbrauch richtet: „Wir setzen uns für Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche ein und verwirklichen sie konsequent. Wir widersetzen uns jeder Diskriminierung in der Kirche und geben allen Menschen in ihrer Vielfalt und Einzigartigkeit Raum. […] Wir lassen uns an dieser Selbstverpflichtung messen.“ Unter anderen schloss sich das Präsidium des Synodalen Wegs (darunter DBK-Vorsitzender Bätzing und ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp) dieser Erklärung an; in den ersten zwei Tagen kamen mehr als 8.000 Unterschriften zusammen.Meldung: Initiatoren – Mehr als 8.000 Unterschriften: Neue „Frankfurter Erklärung“ für Reformen offenbar mit regem Zuspruch. In: Katholisch.de. 13. Februar 2022, abgerufen am 19. Februar 2022 (Petition: „13.478 haben unterschrieben“).