Menschliche Sicherheit (englisch Human Security) bezeichnet einen erweiterten Sicherheitsbegriff, der im Gegensatz zu traditionellen Sicherheitskonzepten nicht den Schutz des Staates, sondern des Individuums und seiner Menschenwürde in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Das politische Konzept vereinigt Gesichtspunkte der Menschenrechte, der menschlichen Entwicklung, der Friedenssicherung und der Konfliktprävention. Infolge der Beendigung des Kalten Krieges wurde deutlich, dass nicht zwischenstaatliche Kriege die Hauptbedrohungen der Sicherheit des Einzelnen sind, sondern vielmehr Bedrohungen wie staatliche Willkür, Bürgerkriege, Kriminalität, Klimawandel, die Gefährdung der Umwelt, Vertreibung, Hunger und Armut. Der Wandel ist nicht nur mit der Humanisierung des Völkerrechts, sondern auch mit dem Wachstum einer zivilgesellschaftlichen Akteursvielfalt begründbar. Das heißt, dass nicht nur mehr Staaten als international relevante Akteure betrachtet werden, sondern der Einzelne vermehrt ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückt. Der Tatsache, dass das gängige, nationalstaatliche Verständnis von Sicherheit nicht deckungsgleich mit den Hauptbedrohungen ist, möchte das Konzept der Menschlichen Sicherheit entgegenwirken. Es öffnet damit den Blick für die Verletzlichkeiten des Einzelnen.

Besonders bedeutend für die begriffliche Entwicklung der „Menschlichen Sicherheit“ war der Bericht über Menschliche Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (Human Development Report des United Nations Development Programme, UNDP) aus dem Jahr 1994. In ihm wurden die charakteristischen Elemente der Menschlichen Sicherheit – Freiheit von Not und Freiheit von Furcht („freedom from want“ und „freedom from fear“) – festgehalten und die vormals eindimensional und staatlich begriffene Sicherheit in sieben Dimensionen der Menschlichen Sicherheit (wie wirtschaftliche Sicherheit, Ernährungssicherheit, politische Sicherheit, s. u.) aufgefächert.UNDP, Human Development Report 1994, New York 1994, S. 24 ff.

Aufgrund der unterschiedlichen Sicherheitsbedrohungen in der Welt und der verschiedenen Blickrichtungen auf sie besteht eine Vielzahl an Definitionen der Menschlichen Sicherheit.Vgl. The Global Development Research Center. Diese Unbestimmtheit und die daraus resultierende Schwierigkeit der Abgrenzung sind die Schwerpunkte der Kritik der menschlichen Sicherheit.Arcudi, La sécurité entre permanence et changement, Relations Internationales 2006, S. 101 ff. Deshalb wird vorgeschlagen, „Menschliche Sicherheit“ lediglich als Bezeichnung einer breiten Forschungskategorie im Bereich der Sicherheitsstudien zu gebrauchen, die sich hauptsächlich mit nichtmilitärischen Bedrohungen der Sicherheit von Gesellschaften, Gruppen und Individuen befasst.Paris, Human Security – Paradigm Shift or Hot Air?, International Security 2001, 87, 96 ff. Das wiederum wird als Aufrechterhaltung einer Lücke der Menschlichen Sicherheit für den Bereich von militärischen Konflikten kritisiert.Kettemann, Lessons from Libya: A Test Case for Human Security Mainstreaming?, HSP 2011, 40. Außerdem wird dem Konzept der Vorwurf der Legitimierung humanitärer Interventionen gemacht.Oberleitner, Human Security, in: Forsythe et al. (Hrsg.), Encyclopedia of Human Rights, Oxford 2009, Bd. II, S. 486, 48. Des Weiteren fragen Kritiker, wo der Mehrwert der gutgemeinten „Versicherheitlichung“ von Gefahren liegt.Khong, Human Security: A Shotgun Approach to Alleviating Human Misery?, Global Governance 2001, 231, 232 ff. Speziell zur EU: Matlary, Much ado about little: the EU and human security, International Affairs 2008, 131, 140 ff.

Trotzdem genießt das Konzept u. a. seit dem Erfolg der Verabschiedung der Antipersonenminenkonvention 1997, die trotz des Widerstandes der USA und anderer Großmächte durchgesetzt wurde und als Durchbruch der Menschlichen Sicherheit gewertet wird, verstärkte Aufmerksamkeit. 2010 hat sich der VN-Generalsekretär sogar zum Mainstreaming des Konzepts der Menschlichen Sicherheit bekannt.VN Dok. A/64/701 vom 8. März 2010, Rn. 72. Gegen die Kritik wird eingewendet, dass nicht die Begrifflichkeiten der Menschlichen Sicherheit im Vordergrund stehen. Vielmehr soll der Vagheit des Konzeptes durch die Beschreitung seiner Zielvorgaben (Mainstreaming) entgegengewirkt werden.Benedek/Kettemann/Möstl (Hrsg.), Mainstreaming Human Security in Peace Operations and Crisis Management – Policies, Problems, Potential, London 2011; siehe dazu Montag, Bookreview: Wolfgang Benedek/Matthias C. Kettemann/Markus Möstl (eds.), Mainstreaming Human Security in Peace Operations and Crisis Management – Policies, Problems, Potential, in: Benedek et al., European Yearbook on Human Rights 2011, Wien, Graz 2011, S. 561 f.

Das Konzept der Menschlichen Sicherheit und seine Schwerpunkte Struktur und Ziele Trotz der unterschiedlichen Definitionen der Menschlichen Sicherheit lassen sich Strukturen erkennen und viele gemeinsame Elemente nennen. Der Bericht über Menschliche Entwicklung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1994 formulierte den dringlichen Wechsel des Sicherheitskonzepts in zwei Grundsätzen: von einer ausschließlichen Betonung der territorialen Sicherheit zu einer viel größeren Betonung der Sicherheit der Bevölkerung sowie von einer Sicherheit durch Bewaffnung zu einer Sicherheit durch nachhaltige menschliche Entwicklung. Zudem benannte der Bericht die folgenden sieben Hauptkategorien von Bedrohungen der Menschlichen Sicherheit: wirtschaftliche Sicherheit, Ernährungssicherheit, gesundheitliche Sicherheit, Umweltsicherheit, persönliche Sicherheit, gesellschaftliche Sicherheit und politische Sicherheit.UNDP, Human Development Report 1994, New York 1994, S. 24 ff.

Das ganzheitliche Konzept der Menschlichen Sicherheit befürwortet den Ansatz der Beschränkung der Staatensouveränität durch die Verantwortung des Staates, die Rechte seiner Bewohner zu schützen. Ziel ist es, die Menschen zu ermächtigen und sie nicht nur als Objekte der Sicherheit zu schützen, um die Balance zwischen Bevölkerung und Staat zu stabilisieren sowie staatliche Strukturen zu festigen. Denn stabile und effektive staatliche Strukturen können Menschliche Sicherheit am besten garantieren. Damit tritt das Konzept auch der Kritik entgegen, auf die Legitimierung eines Angriffes der Souveränität eines Staates in Form einer humanitären Intervention zu zielen. Menschliche Sicherheit richtet sich – im Gegensatz zum menschenrechtlichen Ansatz, der sich vordergründig auf Verletzungen bezieht, die von Regierungen ausgehen – auch an andere Akteure und unterscheidet nicht danach, wer die Verletzung verursacht hat. Einerseits soll das eindimensionale Sicherheitsverständnis also durch die Zentralisierung des Individuums vertikal über den Nationalstaat hinaus vertieft werden, andererseits soll durch die Erweiterung der potenziellen Bedrohungen – u. a. durch Naturkatastrophen – der Schutz horizontal erweitert werden. Dementsprechend visiert das Konzept der Menschlichen Sicherheit nicht die Ersetzung, sondern Komplementierung der staatlichen Sicherheit an, die nur dann legitim sei, wenn auch Menschliche Sicherheit gewährleistet wird.Benedek, Völkerrechtlicher Status und Bedeutung des Konzepts der menschlichen Sicherheit für UN- und europäische Friedensmissionen, in: Deutsche Stiftung Friedensforschung, Erhöhte menschenrechtliche Anforderungen an multilaterale Friedensmissionen? – „Menschliche Sicherheit“ als Herausforderung für die internationale Friedenspolitik, Günter-Druck GmbH, Georgsmarienhütte 2010, S. 16, 21. Das Konzept entspricht somit der grundsätzlichen Entwicklung im Völkerrecht hin zu einer stärkeren Berücksichtigung der menschlichen Dimension.

Weiter Ansatz versus enger Ansatz Innerhalb des Konzeptes der Menschlichen Sicherheit haben sich zwei Hauptansätze entwickelt, um den Bedrohungen der Menschlichen Sicherheit entgegenzutreten. Der weite Ansatz „Freiheit von Not“ und der engere Ansatz „Freiheit von Furcht“. Sie gehen auf die von US-Präsident Roosevelt bereits 1941 erklärten vier Freiheiten zurück, die jedem Menschen überall auf der Welt zustehen sollten (Freiheit der Rede, Religionsfreiheit, Freiheit von Not und Freiheit von Furcht).Roosevelt, State of the Union Address to the Congress, 6. Januar 1941. Der Inhalt der Letztgenannten, Freiheit von Furcht, lässt eine Parallele zu den bürgerlich-politischen Menschenrechten erkennen. Er ist einer der beiden Eckpfeiler des Konzeptes, nämlich Menschliche Sicherheit im Hinblick auf Konflikte und nach deren Beendigung. Denn primär beinhaltet die Freiheit von Furcht den Schutz des Einzelnen vor bewaffneten Konflikten, Vertreibung, Willkür und politischer sowie krimineller Gewalt. Die sozialökonomischen Menschenrechte lassen sich im weiten Ansatz wiederfinden – u. a. der Schutz des Einzelnen vor Hunger, Armut, Krankheit sowie Naturkatastrophen. Dieser zweite Eckpfeiler des Konzeptes, der Menschlichen Sicherheit im Hinblick auf die menschliche Entwicklung, wird auch als Ergänzung des engeren verstanden.

Darüber hinaus wird in einem humanitären Ansatz die Stärkung von Maßnahmen gegen Kriegsverbrechen oder Völkermord in den Vordergrund gestellt. Der frühere Generalsekretär der Vereinten Nationen, Annan, fügt den beiden Hauptansätzen der Menschlichen Sicherheit eine weitere Freiheit hinzu, die Freiheit, in Würde zu leben (Freedom to live in dignity).VN Dok. A/59/2005 vom 21. März 2005, Deutsche Übersetzung, Anhang, S. 38 ff.

Politik und Recht Der Trennung von politischen Aspekten sowie rechtlichen ist besondere Bedeutung einzuräumen, da es sich bei der Menschlichen Sicherheit um ein politisches Konzept handelt. Jedoch werden ihm Auswirkungen auf das Recht zugeschrieben; sowohl hinsichtlich der Regeln zur Erzeugung von Völkerrecht als auch bezüglich der Umsetzung völkerrechtlicher Regeln. Ein Beispiel dafür ist die im Einklang mit dem Konzept der Menschlichen Sicherheit stehende verstärkte Integration der Zivilgesellschaft in internationale Verhandlungen, die zu Verträgen führen sollen, sowie der Fokus auf „menschliche“ und nicht „staatliche“ Anliegen in den Inhalten dieser Verträge (z. B. Ächtung von Antipersonenminen und Streumunition).

Verhältnis zwischen Menschenrechten und Menschlicher Sicherheit