mini|Drogenkonsumraum in Straßburg Drogenkonsumräume (umgangssprachlich auch Fixerstuben, Gifträume, Druckstuben, Druckräume oder Gassenstübli) sind Einrichtungen, die einen risikominimierenden Konsum illegaler Drogen außerhalb der Öffentlichkeit ermöglichen sollen. Bei den konsumierten Stoffen handelt es sich überwiegend um Heroin, Crack, Kokain und deren Derivate, zunehmend auch um synthetische Rauschmittel. Typischerweise haben Konsumierende in den Räumlichkeiten Zugriff auf steriles Spritzbesteck, die Ausgabe von Pflastern, Tupfern und Alkotipps sowie steriler Einweghandschuhe. Das anwesende Personal überwacht die Konsumierenden und kann bei Bedarf (etwa bei Anzeichen einer Überdosis) eingreifen.

Drogenpolitische Zielsetzung Die Ziele der Einrichtungen sind die Akuthilfe bei einer lebensgefährlichen Überdosis durch besonders reines Heroin oder Mischkonsum, Vermeidung von Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis durch unhygienische Bedingungen beim Konsum der Drogen und die Möglichkeit, durch akzeptanzorientierte Drogenhilfe Schwerstabhängige an weiterführende Hilfsangebote wie Suchttherapien zu vermitteln.

Drogenkonsumräume bieten, um Infektionen mit Krankheiten durch unsauberen Drogenkonsum einzudämmen, den Konsumenten die Möglichkeit, vor dem Spritzen der Drogen ihre Hände und Unterarme gründlich zu waschen und zu desinfizieren, was durch die Bediensteten der Drogenkonsumräume auch ersucht wird und außerhalb dieser in der Regel nicht möglich ist. Ein zentraler Bestandteil vieler Drogenkonsumräume ist auch die Bereitstellung freiwilliger Programme zur Suchtbehandlung oder die Vermittlung zu Suchtkliniken. Alle Angebote der Druckräume können Drogenkonsumenten in der Regel kostenfrei nutzen. Der Besitz der mitgebrachten Substanz zum Eigenverbrauch wird passiv geduldet, sie sind damit Bestandteil der akzeptierenden Drogenarbeit. Inzwischen ist auch die Nutzung durch Substitutionspatienten zugelassen.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber Spritzentausch (die Möglichkeit, benutzte Spritzen gegen frische zu tauschen), Spritzenautomaten und der Verteilung von Naloxon-Präparaten (Medikament, das bei Heroin-Überdosis verabreicht wird), ist die medizinische Aufsicht, die in Notfällen ein Eingreifen erlaubt. Heroin, das auf dem Schwarzmarkt gehandelt wird, unterliegt sehr starken Qualitäts- und somit Konzentrationsschwankungen, sodass es je nach Marktverfügbarkeit zu regelrechten Überdosierungswellen kommt. Die Überprüfung des Wirkstoffgehalts oder unerwünschter Nebenprodukte könnte durch Drug-Checking vorgenommen werden und so diese Gefahr verringern, was aber rechtlich mit der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich ist. Inzwischen hat sich der Konsum teilweise zu einem inhalativen Gebrauch verschoben, sodass vermehrt Konsumplätze mit Lüftungsanlage bereitgestellt werden.

Auch die nicht Drogen konsumierende Bevölkerung kann durch Drogenkonsumräume deutlich entlastet werden, da durch diese der Konsum illegaler, harter Drogen in der Öffentlichkeit, etwa in Parkanlagen, auf offener Straße sowie in Verkehrsstationen rückläufig ist. Dies führt wiederum auch dazu, dass dort deutlich weniger benutztes Spritzbesteck, aufgeschnittene Blechdosen und weitere Mittel vorzufinden sind, die zum Konsum der Drogen außerhalb von Drogenkonsumräumen trotz damit verbundener gesundheitlicher Risiken oft verwendet werden. Somit wird auch die damit verbundene Verletzungsgefahr deutlich verringert. Dies setzt jedoch voraus, dass die Räume über entsprechende Öffnungszeiten und qualifiziertes Personal verfügen, was nicht überall gewährleistet werden kann.

Geschichte Der weltweit erste Drogenkonsumraum entstand 1986 in Bern.Renate Künzi: 20 Jahre Fixerstübli: Auch Drogensüchtige sind Menschen swissinfo, 16. September 2006 (abgerufen am 1. Februar 2022) In Zürich, wo es eine große offene Drogenszene gab, folgte man diesem Weg 1994 im Rahmen eines bundesweiten Versuchsprogramms.

Nachdem es zuvor bereits geduldete Einrichtungen in Bremen und Bonn gegeben hatte, entstanden 1994 in Hamburg und Frankfurt am Main Deutschlands erste legale Drogenkonsumräume. In der Mainmetropole war die Einrichtung das zentrale Instrument einer neuen, pragmatischen Drogenpolitik. Der „Frankfurter Weg“, der im Laufe der Zeit internationalen Modellcharakter gewann, ließ die Zahl der Drogentoten seit Beginn der 1990er Jahre drastisch zurückgehen. Weitere Räume wurden 1997 in Hannover und 1999 in Saarbrücken eröffnet. In Berlin wurde zunächst 2003 das Drogenkonsummobil in Betrieb genommen und im Folgejahr zwei Drogenkonsumräume in den Stadtteilen Moabit und Kreuzberg. 1996 wurden in den Niederlanden die ersten Konsumräume geschaffen (Rotterdam und Arnheim).

Der erste Fixerraum in Nordamerika entstand 2003 in Vancouver unter dem Namen safe injection site. Als Vorbild dienten Amsterdam und Zürich, deren Erfahrungen zuvor eingeholt wurden.

In Österreich kam es 2009 zu politischer und medialer Aufmerksamkeit um die von der Beratungsstelle Kontaktladen geplante Einrichtung eines legalen Fixerraums in Graz, da Suchtgiftmissbrauch als Offizialdelikt zu verfolgen war und sich daraus ein rechtliches Dilemma ergab.

Rechtliche Situation

Deutschland In Deutschland wird der Begriff des Drogenkonsumraumes durch das Betäubungsmittelgesetz in Abs. 1 BtMG definiert:

„[Eine Einrichtung], in deren Räumlichkeiten Betäubungsmittelabhängigen eine Gelegenheit zum Verbrauch von mitgeführten, ärztlich nicht verschriebenen Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt wird“.

Für die Erteilung einer Erlaubnis, einen Drogenkonsumraum einzurichten, regelt der § 10a die Bedingungen. So ist es nicht erlaubt, Minderjährigen oder Erstkonsumenten den Konsum zu ermöglichen. Das Angebot richtet sich also an Schwerstabhängige und dient der Schadensminimierung. Drug-Checking, also die Überprüfung der Substanzen auf gefährliche Streckmittel oder zur Ermittlung des Wirkstoffgehaltes ist laut der aktuellen Gesetzeslage nicht vorgesehen, würde aber die Sicherheit des Konsums deutlich erhöhen. Es ist außerdem nicht gestattet, beim Konsum aktiv zu helfen. Durch das Gesetz ist auch eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit in den Drogenkonsumräumen verpflichtend vorgegeben.

Der eigentliche Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht verboten, er gilt rechtlich als straffreie Selbstschädigung; das Betäubungsmittelgesetz stellt zwar Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, Inverkehrbringen, Erwerb, Verschaffen oder Besitz von Betäubungsmitteln unter Strafe, nicht aber den Konsum. Zudem gibt es einige Ausnahmen. Betäubungsmittelgesetz

Die Bundesregierung hat also die Rechtsgrundlage geschaffen, sodass die Bundesländer durch Verordnungen die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ermöglichen können. Derzeit existieren Erlaubnisverordnungen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland. In Bayern wird die Verabschiedung einer solchen Verordnung entgegen der Forderungen von Bayerischem Städtetag, Bayerischer Landesärztekammer und Drogenhilfeeinrichtungen wie mudra (Nürnberg) oder Condrobs (München) seit Jahren durch die CSU-geführte Regierung verweigert.

Vereinigte Staaten In den USA ist die Rechtsmäßigkeit von Drogenkonsumräumen derzeit ungeklärt. 2018 plante die Non-Profit-Organisation Safehouse eine solche Einrichtung in Philadelphia zu eröffnen. Gegner des Projekts verklagten Safehouse, um den Bau zu stoppen; das Verfahren dauert bis heute an (Stand: November 2020). San Francisco verabschiedete Juni 2020 ein Gesetz zur Legalisierung von Drogenkonsumräumen; die Stadt benötigt jedoch noch die Genehmigung des Bundesstaats Kalifornien. Zudem rechnen Befürworter, dass es wie in Philadelphia zu einer bundesrechtlichen Klage kommen wird.

Australien In Australien wird die Legalität von Drogenkonsumräumen von den einzelnen Bundesstaaten geregelt. Seit 2010 gibt es eine permanente Einrichtung in New South Wales. In Victoria findet aktuell eine Probephase zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen statt.

Politische Debatten Der Suchtstoffkontrollrat (INCB) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) hat über Jahre die Einrichtung von Drogenkonsumräumen als Verstoß gegen UN-Konventionen über psychotrope Substanzen gewertet. Im Mai 2003 besuchte erstmals eine hochrangige INCB-Kommission den Drogenkonsumraum in Münster. Auch in der bundesdeutschen Drogenpolitik bleiben diese Einrichtungen genauso wie die Medikamentenstudie zur opiatgestützten Behandlung (Originalstoffsubstitution, Heroinvergabe) umstritten. Kritiker verweisen auf die Unvereinbarkeit einer repressiven Drogenpolitik mit der Förderung des Drogenkonsums, während Befürworter die sinkenden Drogentotenzahlen und die Zustände beim illegalen Konsum als Grund anführen.

Rechtspolitisch ergeben sich aus der Struktur der passiven Duldung des Besitzes von Betäubungsmitteln einige offene Fragen. Das Legalitätsprinzip verpflichtet Polizisten, einer Straftat regelmäßig nachzugehen. Dies gilt auch für den Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, auch wenn gegebenenfalls eine Einstellung des Verfahrens zu erwarten ist. Da jedoch ein repressives Verhalten der Polizei mit dem niedrigschwelligen Ansatz eines Drogenkonsumraumes am gleichen Ort unvereinbar ist, verpflichten die Landeserlaubnisverordnungen die Polizisten zum aktiven Ignorieren, sofern es nur den Kreis des Besitzes zum Eigenverbrauch angeht.

Die ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) befürwortet die Einrichtung und Unterhaltung von Drogenkonsumräumen.

Der alternative Drogenbericht 2020, der jährlich erscheint, schlägt vor, sich eher am kanadischen Modell der Overdose Prevention Sites zu orientieren. Diese können mit weniger Personal etabliert werden und dienen allein der Prävention von Todesfällen durch Überdosierung. So wäre auch in kleineren Städten die Gewährleistung einer sicheren Konsumsituation möglich. Der Vorschlag lautet, 1–2 Konsumplätze in bestehenden Einrichtungen zu integrieren und diese als „Einrichtung mit Konsummöglichkeit“ anderen Rechtsgrundlagen zu unterstellen, sodass auch in kleineren Städten eine Realisierung möglich wird. Außerdem stellt der alternative Drogenbericht 2020 die Möglichkeit des Drug-Checkings in Konsumräumen und die Abgabe von Diamorphin zur Diskussion. Dadurch könnten viele negative Folgen von unerwünschten Streckmitteln oder Wirkstoffschwankungen vermieden werden.

Im Jahr 2019 hat die Fraktion die Linke eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und dabei auf die unzureichende Evaluation hingewiesen, die Rechtsverordnungspflicht der Bundesländer hinterfragt und die Weiterentwicklung der Drogenkonsumräume gefordert. In der Antwort verweist die Bundesregierung, vertreten durch das Gesundheitsministerium auf die Verantwortung der Länder und Kommunen, eine Evaluation vorzunehmen.

Drogenkonsumräume weltweit

2009 gab es 18 Fixerräume in der Schweiz, je 16 in Deutschland und in den Niederlanden sowie seit 2003 zwei in Vancouver als einzige in Kanada sowie einen in Luxemburg.

Europa 2024 Es gibt in den Berichtsländern der EMCDDA (European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction) in folgenden Ländern Drogenkonsumräume:

Norwegen: 2 in 2 Städten: Bergen, Oslo Dänemark: 5 in 4 Städten: Kopenhagen(2), Aarhus, Vejle, Odense Spanien: 16 in 7 Städten: Barcelona (9), Bilbao, Reus (2), Tarragona, Lleida, Badalona, Sant Adria de Besos, Frankreich (seit 2016): 2 in 2 Städten: Straßburg, Paris Niederlande: 31 in 25 Städten Luxemburg: 2 in 2 Städten: Esch-sur-Alzette, Luxemburg-Stadt Griechenland: 1 in Athen Portugal: 3 in 2 Städten: Porto, Lissabon (2) Belgien: 2 in 2 Städten: Brüssel, Lüttich

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