Die Königlich Sächsische Landeskommission führte von 16. Juni bis Oktober 1866 nach der Flucht von König Johann im Deutschen Krieg in dessen Auftrag die Regierungsgeschäfte im Königreich Sachsen. Unter ihrer Führung arbeiteten während der preußischen Besetzung des Landes die bisherigen Ministerien weiter. Mit bestimmten Einschränkungen (z. B. Angelegenheiten der Armee, königlicher Besitz, außenpolitische Verhandlungen) nahm sie dabei auch die Entscheidungskompetenz des Königs wahr. Sie bestand aus den bisherigen Ministern von Falkenstein (Kultus) und von Friesen (Finanzen), dem Präsidenten des Appellationsgerichts Schneider und dem Generalleutnant, Generaladjutanten und Oberstallmeister von Engel. Während ihrer Amtszeit musste sie sich des Drucks der preußischen Besatzungsmacht und des preußischen Zivilkommissars zur wirtschaftlichen Ausplünderung des Landes erwehren.

AmtBildNameAusrichtung Mitglied der Landeskommission zentriert|rahmenlos|120px Johann Paul von Falkensteinkonservativ zentriert|rahmenlos|120pxRichard von Friesen zentriert|rahmenlos|120pxRobert Schneider zentriert|rahmenlos|120pxCarl August Maximilian von Engel

Weblinks https://www.archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?oid=02.02&bestandid=10696&syg_id=&_ptabs=%7B%22%23tab-einleitung%22%3A1%7D#einleitung Sächsisches Staatsarchiv - Bestand 10696 Landeskommission 1866, Einleitung https://books.google.de/books?id=VgfYoq_K9MYC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Sachsen und die königl. sächs. Landeskommission. Vom Verfasser der drei Zeitfragen: Wer war Herr von Beust? etc

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