mini|Unterschrift Hans Herbert von Arnim (Februar 1975) Hans Herbert von Arnim (* 16. November 1939 in Darmstadt) ist ein deutscher Verfassungsrechtler an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Er ist ein bekannter Kritiker des Parteienstaates in Deutschland und Europa, besonders der Finanzierung von Parteien und der Alimentierung von Politikern.
Seine Publikationen Die Deutschlandakte und Die Hebel der Macht und wer sie bedient wurden zu Bestsellern.
Leben Er stammt aus einem Zweig der Adelsfamilie Arnim, aus der Mark Brandenburg. Hans Herbert von Arnim wurde als Sohn des Berufsoffiziers Hans Herbert von Arnim (1909–2002) und dessen Frau Emmy (Katja), geb. Leonhard (1910–1969), in Darmstadt geboren. Der Vater war auch Erbe der Begüterung Bietikow in der Uckermark. Hans Herbert von Arnim wuchs mit seiner Schwester Almut und dem jüngeren Bruder Rainer nach 1945 in Heidelberg auf. Die Ehe der Eltern wurde 1954 geschieden. Die Kinder blieben bei der Mutter. Der Vater heiratete erneut und erwarb nach 1990 Bietikow für die Familie zurück. Seine Ururgroßmutter Malwine von Bismarck war die Schwester von Otto von Bismarck. Sein Ururgroßvater war Oskar von Arnim-Kröchlendorff. Detlev von Arnim-Kröchlendorff ist sein Großvater.
Hans Herbert von Arnim begann nach dem Abitur 1958 das Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Heidelberg. Er schloss das Studium 1962 mit dem ersten und 1967 dem zweiten juristischen Staatsexamen ab und erwarb zudem 1966 das Diplom in Volkswirtschaftslehre. Im Jahr 1970 wurde er in Heidelberg mit der Dissertation Die Verfallbarkeit von betrieblichen Ruhegeldanwartschaften „summa cum laude“ promoviert. Seine Doktorarbeit führte 1972 zu einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu Gunsten betroffener Arbeitnehmer, das in das Betriebsrentengesetz von 1975 Eingang fand.
1966 heiratete er in Heidelberg Ulrike (Tulli) Liebmann. Das Ehepaar hat zwei Töchter (Eva und Vera) und einen Sohn (Felix).
Von 1968 bis 1978 war von Arnim Leiter des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. 1976 habilitierte er sich mit der Schrift Gemeinwohl und Gruppeninteressen. Die Durchsetzungsschwäche allgemeiner Interessen in der pluralistischen Demokratie. Ein Beitrag zu verfassungsrechtlichen Grundfragen der Wirtschaftsordnung für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Regensburg.
1978 nahm von Arnim eine Professur an der Philipps-Universität in Marburg an. Seit 1981 hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Kommunalrecht, Haushaltsrecht und Verfassungslehre in Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) inne. 1988 erhielt er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Universität Göttingen, den er aber ablehnte. Von 1993 bis 1996 war er Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg sowie von 1993 bis 1995 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den Jahren 2000 und 2001 war von Arnim als Gastprofessor an der Medizinischen Universität Lübeck tätig; er ist seit dem 1. April 2005 im Ruhestand, arbeitet aber weiterhin an der Speyerer Hochschule (seit April 2012: Universität).
Forschungsgebiete Von Arnim hat sich schon früh mit den Problemen der Staatsverschuldung,von Arnim, Grundprobleme der Staatsverschuldung, Bayerische Verwaltungsblätter 1981, S. 514–523; von Arnim/Dagmar Weinberg, Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland, 1986. inflatorischer Geldentwertung,von Arnim, Der ausgebeutete Geldwertsparer, Zeitschrift für Rechtspolitik 1980, S. 201–209. Dazu Replik des damaligen Bundesfinanzministers Hans Matthöfer, Probleme der Indexierung von Geldforderungen, Zeitschrift für Rechtspolitik 1980, S. 325–326.; Duplik des Steuer- und Finanzrechtlers und damaligen Vorsitzenden der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer Klaus Vogel, Der geschundene Sparer und der Bundesminister der Finanzen, Zeitschrift für Rechtspolitik 1981, S. 35–36. der Kontrolle von Verwaltung und Gesetzgebungvon Arnim, Grundfragen der Kontrolle von Gesetzgebung und Verwaltung, In: Die Öffentliche Verwaltung 1982, S. 917–926. einschließlich des Subventionsproblemsvon Arnim, Subventionen. Von den Schwierigkeiten der Subventionskontrolle, Finanzarchiv N. F. Bd. 23, 1986, S. 51–63. sowie den zuständigen Kontrollinstitutionen befasst: den Parlamenten,von Arnim, Zur „Wesentlichkeitstheorie“ des Bundesverfassungsgerichts, Deutsches Verwaltungsblatt 1987, S. 1241–1249. den Gerichten, der Bundesbank,von Arnim, Die Deutsche Bundesbank. Pfeiler der Demokratie, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 1988, S. 51–63. dem Finanzministervon Arnim, Über Aufgaben und Bundesgenossen des Bundes der Steuerzahler, in: Festschrift für Günter Schmölders zum 75. Geburtstag, 1978, S. 29–56. und den Rechnungshöfen.von Arnim, Grundprobleme der Finanzkontrolle, Deutsches Verwaltungsblatt 1983, S. 664–675. Darauf Replik des Präsidenten des Bundesrechnungshofs Karl Wittrock, Grundprobleme der Finanzkontrolle, In: Deutsches Verwaltungsblatt 1983, S. 883–886.
Kritische Beiträge, Studien und Gutachten Seit den 1980er Jahren ist von Arnim einer weiteren Öffentlichkeit als Parteienkritiker bekannt geworden. In einer Reihe von Publikationen und Beiträgen analysierte er die von ihm konstatierte Instrumentalisierung des Staates durch die „politische Klasse“ und forderte mehr direkte Demokratie in der Form von Volksbegehren und Volksentscheiden.
Von Arnim schreibt regelmäßig für regionale und überregionale Zeitungen und Magazine oder wird von ihnen interviewt, zum Beispiel von der tazHans Herbert von Arnim: Soviel Eile macht misstrauiasch, Kommentar in der Taz vom 7. Juli 2011. über die Süddeutsche Zeitung,Sarina Märschel: Das ist die Arroganz der Macht, Interview in der SZ vom 17. Mai 2010. Die Welt,von Arnim: Wen das Volk wirklich will, in: Die Welt vom 24. Juni 2010. die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung„Wenn es ums Geld geht, kungeln die Fraktionen“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 14. April 2011, S. 13. die Frankfurter Rundschau,von Arnim: Die Diätenlüge, in: Frankfurter Rundschau vom 16. Mai 2008. den Focus,von Arnim: Hundertfacher Rechtsbruch, in: Focus vom 28. März 2008. den Spiegel und den Tagesspiegelvon Arnim: Parteienfinanzierung – ein Verstoß gegen das Grundgesetz. In: Tagesspiegel vom 1. Juli 2012. bis hin zur Jungen Freiheit.von Arnim: Am Volk vorbei, Junge Freiheit vom 16. Juli 2011.
Sein Gutachten bezüglich der Diätenerhöhung im hessischen Landtag 1988 führte zur Rücknahme der Erhöhung und zum Rücktritt des Landtagspräsidenten und dessen Stellvertreters. Ferner:
Ein Aufsatz von Arnims über die baden-württembergische Gemeindeverfassungvon Arnim, Möglichkeiten unmittelbarer Demokratie auf Gemeindeebene, Die Öffentliche Verwaltung 1990, S. 85–97. fand große Beachtung unter Politikern Schleswig-Holsteins,Hans-Peter Bull, Widerspruch zum Mainstream. Ein Rechtsprofessor in der Politik, Berlin 2012, S. 216. das – zusammen mit den neuen Bundesländern – die Reform der Kommunalverfassung in Deutschland einleitete.
In Hamburg kritisierte von Arnim 1991 einen Gesetzentwurf, der dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden nach 3½ Jahren eine Rente von 62 % ihrer Amtsbezüge ab vollendetem 55. Lebensjahr bringen sollte.Matthias Naß: „Möpse für ganz wenige Leute“, in: Die Zeit, vom 2. Januar 1992, S. 3. Nach heftiger Diskussion stoppte Bürgermeister Henning Voscherau das vom Parlament schon beschlossene Gesetz mit einem Veto. Inzwischen hatte von Arnim aufgezeigt, dass der Gesetzentwurf an einer vier Jahre vorher beschlossenen Pensionserhöhung für Senatoren Maß genommen hatte, welche im Eilverfahren in zwei Stunden durch zwei Ausschuss- und zwei Plenarsitzungen des Parlaments gebracht worden war. Auch dieses Gesetz wurde zurückgenommen, sogar mit Rückwirkung. Robert Leicht schrieb in Die Zeit, kein anderer außer dem Bundesverfassungsgericht habe so viele Gesetze zu Fall gebracht wie der Speyerer Professor.Robert Leicht: Als Einmann-Instanz gegen die Parteien, in: Die Zeit, vom 2. Januar 1992, S. 2.
Im Saarland enttarnte von Arnim 1992 eine Regelung, die Regierungsmitgliedern schon nach einem Amtstag die Höchstpension verschaffen konnte. Auch dieses Gesetz wurde aufgehoben.
Eine weitere Studie Arnims,von Arnim, Die finanziellen Privilegien von Ministern in Deutschland, Nr. 74 der Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler e. V., Wiesbaden 1992. die großen Widerhall in den Medien fand,Tagespresse vom 23. Juli 1992; Stern vom 23. Juli 1992; „Zündstoff“-Sendung des ZDF von 22. Juli 1992. führte dazu, dass auch mehrere weitere Länder unangemessene Privilegien ihrer Minister und Ministerpräsidenten beseitigten.
Der Versuch des Bundestags, seine Diäten 1995 an die Bezüge von Bundesrichtern anzukoppeln und dazu das Grundgesetz zu ändern, scheiterte, nachdem von Arnim zusammen mit 85 weiteren Staatsrechtslehrern in einem Offenen Brief an den Bundesrat appelliert hatte, der Verfassungsänderung seine Zustimmung zu verweigern, was dieser auch tat.von Arnim: Das neue Abgeordnetengesetz. Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit, Speyerer Forschungsberichte Nr. 169, 2. Aufl., Speyer, 1997.
2004 beschloss das Europäische Parlament, seine Diäten und seine Versorgung aufzustocken und auch Abgeordneten aus den östlichen Mitgliedstaaten ein Heimat-Gehalt von 9.053 Euro monatlich zu geben, womit sie – wegen des dort sehr viel niedrigeren Einkommensniveaus – das Mehrfache ihrer Staatspräsidenten erhalten hätten.von Arnim: 9053 Euro Gehalt für Europaabgeordnete. Der Streit um das europäische Abgeordnetenstatut. Duncker & Humblot, Berlin 2004, ISBN 3-428-11534-1, S. 63. In Brüssel seien sie durch großzügige Tagegelder ohnehin versorgt. Nach der Kritik von Arnims, die von den Medien aufgriffen wurde, verweigerte die Bundesregierung im Rat ihre Zustimmung und das Gesetz scheiterte. Kritik der beiden EU-Abgeordneten Martin Schulz und Karl-Heiner Lehne an von Arnim mit unrichtigen Angaben wurde ihnen trotz ihrer parlamentarischen Indemnität vom Landgericht Hamburg untersagt.Gericht droht EU-Politikern mit zwei Jahren Ordnungshaft, in: Bild vom 1. März 2004, S. 1. Eine eingeschränkte Version des Gesetzes trat nach der Europawahl 2009 in Kraft.
1998 führte von Arnims Buch Diener vieler Herren. Die Doppel- und Dreifachversorgung von Politikern die bayerische Staatsregierung unter Edmund Stoiber und die nordrhein-westfälische Regierung unter Wolfgang Clement dazu, ihren finanziellen Status einzuschränken.Stoiber kündigt einen Tag nach der Kritik von Arnims Einschnitte bei den Bezügen an. Kabinett soll weniger verdienen, in: Nürnberger Nachrichten vom 7. Mai 1998, S. 21.
Während der Wulff-Affäre wurde von Arnim häufig seitens der Medien um Beurteilung gebeten und gab dort in Statements und Interviews seine Stellungnahmen ab. In einem Anfang 2012 in der Online-Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) veröffentlichten Aufsatz vertrat von Arnim zudem die Ansicht, dass ein Rücktritt eines Bundespräsidenten aufgrund persönlichen (Fehl-)Verhaltens, also aus persönlichen und nicht aus politischen Gründen, dazu führen könne, dass kein Rechtsanspruch auf den ansonsten üblichen Ehrensold besteht. (PDF; 86 kB)von Arnim: Der Ehrensold des Präsidenten, in: Mainhardt Graf Nayhauß (Hrsg.): Größenwahn und Politik. Lingen Verlag, Köln 2012, ISBN 978-3-941118-95-9, S. 58–59.
Verwandtenaffäre, 2013