Das Landgericht Insterburg war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Königsberg mit Sitz in Insterburg.
Geschichte Das königlich preußische Landgericht Insterburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Es ersetzte damit das Appellationsgericht Insterburg. Der Sitz des Gerichtes war Insterburg. Das Landgericht war danach für die Kreise Insterburg, Gumbinnen, Stallupönen, Pillkallen, Darkehmen und Goldap zuständig.Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124) Ihm waren folgende sechs Amtsgerichte zugeordnet: Amtsgericht Sitz Bezirk Amtsgericht Darkehmen Darkehmen Kreis Darkehmen Amtsgericht Goldap Goldap Kreis Goldap Amtsgericht Gumbinnen Gumbinnen Kreis Gumbinnen Amtsgericht Insterburg Insterburg Kreis Insterburg Amtsgericht Pillkallen Pillkallen Kreis Pillkallen Amtsgericht Stallupönen Stallupönen Kreis StallupönenVerordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 398 f., Digitalisat
Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 282.881 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und sieben Richter tätig. Für die Amtsgerichtsbezirke Stallupönen und Pillkallen bestand eine Strafkammer am Amtsgericht Stallupönen.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 443 online
Im Jahre 1945 wurden der Landgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichtes Insterburg.
Richter Franz Katluhn (1901 bis 1904)
Einzelnachweise
Insterburg Kategorie:Tschernjachowsk Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945