In der Samtgemeinde Wesendorf aus dem niedersächsischen Landkreis Gifhorn haben sich sechs Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen.
Geographie Geographische Lage Die Samtgemeinde Wesendorf liegt im Landkreis Gifhorn am Südrand der Lüneburger Heide und schließt sich nördlich an die Stadt Gifhorn an.
Samtgemeindegliederung + Die 6 Mitgliedsgemeinden mit ihren zugehörigen Ortsteilen und Siedlungen Gemeinde Einwohner(Hauptwohnsitz)() Fläche(in km²) Dichte(in Einw./km²) Ortsteile/Siedlungen Gemeinde Groß Oesingen Groß Oesingen, Klein Oesingen, Mahrenholz, Schmarloh, Texas, Wichelnförth, Zahrenholz Gemeinde Schönewörde Schönewörde Gemeinde Ummern Pollhöfen, Ummern Gemeinde Wagenhoff Wagenhoff Gemeinde Wahrenholz Betzhorn, Teichgut, Wahrenholz, Weißenberge, Weißes Moor Gemeinde Wesendorf Hasenberg, Wesendorf, Westerholz
Der Sitz der Verwaltung ist Wesendorf.
Zentrale Orte Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm den Siedlungsbereich des Ortes Wesendorf als Grundzentrum ausgewiesen. Sein Einzugsbereich ist das Samtgemeindegebiet. Zusätzlich übernehmen die Siedlungsbereiche der Orte Wahrenholz und Groß Oesingen grundzentrale Teilfunktionen innerhalb der Samtgemeinde.
Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen liegt die Samtgemeinde Wesendorf im Übergangsbereich der Einzugsgebiete der Mittelzentren Gifhorn und Wittingen sowie der Oberzentren Celle und Wolfsburg.
Bevölkerung Demografische Daten Laut Niedersächsischem Landesamt für Statistik wohnten 2005 in der Samtgemeinde Wesendorf 14.528 Menschen in 4.061 Gebäuden mit insgesamt 5.325 Wohnungen bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 43,5 m je Person. 24,60 % der Bevölkerung waren 2005 unter 18 Jahre alt, 9,30 % zwischen 18 und 25, 28,80 % zwischen 25 und 45, 23,10 % zwischen 45 und 64, und 14,30 % waren 65 Jahre alt oder älter. Die Arbeitslosenquote lag bei durchschnittlich 13,7 % (Männer: 10,8 %, Frauen: 16,4 %). 4.378 Menschen pendeln regelmäßig aus der Samtgemeinde heraus, 1.263 hinein.
Einwohnerentwicklung 1975 8.792 Einwohner 1985 9.244 Einwohner 1995 12.324 Einwohner 2006 14.583 Einwohner 2020 14.757 Einwohner 2022 15.108 Einwohner
Geschichte
Historische Vorläufer
Die Samtgemeinde Wesendorf ist nicht nur ihrem offiziellen Gründungsjahr 1974 nach eine recht junge Erscheinung: Zum Zeitpunkt ihrer Gründung teilten nur zwei ihrer sechs Mitgliedsgemeinden – Wahrenholz und Wesendorf – eine durchgängige gemeinsame Verwaltungsgeschichte. Groß Oesingen hatte in dieser Hinsicht mehr mit den nördlichen, Schönewörde mit den östlichen, Ummern mit den westlichen und Wagenhoff mit den südlichen Nachbarn gemein. Die ihr zugewiesenen Aufgaben hat die Samtgemeinde Wesendorf demnach von einer Vielzahl an historischen Vorläufern geerbt.
Die Landgemeinden
Im Verlauf des 14. und 15. Jahrhunderts kamen alle Teilgebiete der heutigen Samtgemeinde Wesendorf zum Herzogtum Lüneburg. Damals bestanden in diesem Bereich die zehn Landgemeinden Betzhorn, Groß Oesingen, Klein Oesingen, Mahrenholz, Pollhöfen, Schönewörde, Ummern, Wahrenholz, Westerholz und Zahrenholz. Im 16. Jahrhundert kam als elfte Landgemeinde Wesendorf hinzu. Anteilig im Bereich der heutigen Samtgemeinde lag auch die Gemeinde Langwedel, deren Gemarkung bis zur Samtgemeindegründung noch das nördliche Meesenmoor umfasste, wo der Nordteil der Siedlung Teichgut entstand. Ähnliches gilt für die Gemeinden Gamsen und Kästorf, aus deren nördlichen Teilen am 18. Juni 1927 infolge der Kultivierung und Besiedlung des südlichen Hestenmoors als zwölfte Gemeinde noch Wagenhoff gegründet wurde. Durch die Eingemeindung Klein Oesingens nach Groß Oesingen reduzierte sich die Zahl der Vorgängergemeinden 1929 wieder auf elf.
Die kommunale Selbstverwaltung der Landgemeinden in diesem Bereich beschränkte sich anfangs vorwiegend auf Landwirtschaftssachen und die Pflege und Nutzung der gemeinen Mark, wie etwa der gemeinsam genutzten Wege, Gewässer und Wälder. Auch das Wohnrecht bezog sich seit jeher auf eine bestimmte Landgemeinde, wovon unter anderem abhing, wer für wen die Armenlast zu tragen hatte. Einer „Sammtgemeinde“ im Sinne des 19. Jahrhunderts gehörte keine der Gemeinden an.
Beschlussfassendes Organ war in allen Landgemeinden bis Ende des Kaiserreichs die Gemeindeversammlung, in der die Mehrheit der Einwohner noch nicht stimmberechtigt war. In der Weimarer Republik wählten die Einwohner aller bestehenden Landgemeinden in den Kommunalwahlen von 1919 stattdessen erstmals in freier, gleicher und geheimer Wahl Gemeindeausschüsse.Gesetz, betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. Juli 1919, § 12–15. Alle elf Gemeinden hatten mehr als 40 Einwohner. Ausführendes Organ einer jeden Landgemeinde war ursprünglich der Schulze, der als Mitglied der Gemeinde zugleich unterster Vertreter des Herzogs war und bei Bedarf von Schöffen unterstützt wurde. Daraus wurden im 19. Jahrhundert der Gemeindevorsteher und die Beigeordneten, die nun überall von der Gemeindeversammlung und schließlich vom Gemeindeausschuss gewählt wurden.
1935 ersetzte der NS-Staat die kommunale Selbstverwaltung durch das Führerprinzip: Statt eines gewählten Gemeindevorstehers bekam jede Gemeinde einen Bürgermeister, der auf Vorschlag des jeweiligen Kreisleiters der NSDAP in Gifhorn bzw. Celle vom dortigen Landrat berufen wurde. Statt gewählter Vertreter gab es nun ebenfalls berufene „Gemeinderäte“. Erst unter britischer Besatzung konnten die Gemeinden im heutigen Samtgemeindegebiet wieder an ihre Selbstverwaltungstradition anknüpfen. Insbesondere die Rolle des gewählten Rates als Vertretungskörperschaft wurde gestärkt.
Die Kirchen- und Schulgemeinden
Personenstands-, Bestattungs- und Schulwesen wurden bis ins 19. Jahrhundert hinein innerhalb eines jeden Kirchspiels durch den Pastor und die Juraten verwaltet. Neben der Kirchengemeinde waren diese auch dem jeweiligen Patron verpflichtet. Kirchenbücher, Friedhöfe und Küsterschulen befanden sich nur in den Kirchdörfern. Klein Oesingen, Mahrenholz und Zahrenholz waren nach Groß Oesingen eingepfarrt (Patron v. Marenholz), Betzhorn, Wesendorf und Westerholz nach Wahrenholz, Schönewörde nach Knesebeck, Ummern und Pollhöfen nach Hohne, das nördliche Meesenmoor nach Hankensbüttel und das südliche Hestenmoor nach Gifhorn (Patron jeweils der Landesherr).
Bis Ende des 18. Jahrhunderts waren in allen damaligen Dörfern mit Ausnahme von Klein Oesingen, Mahrenholz und Zahrenholz kirchliche Volksschulen gegründet worden. Jede Schule wurde ab 1845 auf eine eigene Schulgemeinde übertragen, die von einem Schulvorstand aus Pastor (später Lokalschulinspektor), Lehrer und gewählten oder vom Patron ernannten Schulvorstehern geleitet wurde. Nach und nach übernahmen die Landgemeinden die Schullasten der gebietsgleichen Schulgemeinden und damit das Schulpatronat, im Falle der Groß Oesinger Kirchspielgemeinden in Form eines kommunalen Schulverbands. Die späten Schulgründungen in Wagenhoff (1921 bzw. 1925/26), Teichgut (1934/35), Zahrenholz (1936) und Weißes Moor (1937) waren von Beginn an kommunal.
Das Personenstandswesen wurde 1874 per Gesetz von der Kirche auf die Standesämter übertragen. Im Gebiet der heutigen Samtgemeinde Wesendorf blieben die Standesamtsbezirke nahezu identisch mit den Kirchspielbezirken. Lediglich Ummern bekam ein eigenes, dem auch Pollhöfen zugeteilt war. Wagenhoff gehörte nach seiner Gründung weiterhin zum Standesamt Gamsen. Mitte des 20. Jahrhunderts wurde noch die Gemeinde Wesendorf aus dem Wahrenholzer Standesamtsbezirk herausgelöst und mit einem eigenen Standesamt versehen. Standesbeamter war in Groß Oesingen anfangs noch der Gutsbesitzer, an den übrigen Standesamtssitzen von Anfang an der dortige Gemeindevorsteher.
Zuletzt gelangte auch das Bestattungswesen mehrheitlich in kommunale Hand, als die wenigen alten kirchlichen Friedhöfe infolge des Bevölkerungswachstums im 19. und 20. Jahrhundert nicht mehr ausreichten. Alle neuen Friedhöfe außerhalb der Kirchdörfer waren von Beginn an in kommunaler Trägerschaft.
Die Vogteien und Gografschaften innerhalb der Ämter
Das Ordnungswesen übte der lüneburgische Herzog als Landesherr und hauptsächlicher Grundherr durch seine Vögte und Gografen aus. Im 16. Jahrhundert wurden diese als örtliche Vollzugskräfte den Ämtern unterstellt. Das Kirchspiel Wahrenholz bildete die gleichnamige Vogtei, das Kirchspiel Groß Oesingen gehörte zur Vogtei Steinhorst, das nördliche Meesenmoor zur Gografschaft Hankensbüttel und das südliche Hestenmoor zur Vogtei Gifhorn. Sie unterstanden alle dem Amt Gifhorn. Schönewörde gehörte dagegen zur Vogtei Knesebeck im gleichnamigen Amt und Ummern und Pollhöfen zur Vogtei Hohne in der Amtsvogtei Beedenbostel.
Die Schulzen hatten beim Ordnungswesen lange nur eine Hilfsfunktion. Im Jahr 1852 jedoch löste die königlich-hannoversche Regierung die Vogteien in Gifhorn, Hohne, Knesebeck, Steinhorst und Wahrenholz und die Gografschaft in Hankensbüttel auf und übertrug einen Teil von deren Kompetenzen – wie beispielsweise das Meldewesen und die Organisation des örtlichen Feuerschutzes – auf die Landgemeinden. Im 20. Jahrhundert ersetzten diese ihre bisherigen Pflichtfeuerwehren nach und nach durch Freiwillige Feuerwehren. Vorreiter war Wahrenholz (1904), gefolgt von Betzhorn (1908), Schönewörde (1927), Groß Oesingen (1932), Ummern (1935), Pollhöfen (1935), Wesendorf (1946) und Westerholz (1956).
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelten sich die den Gemeinden übergeordneten Ämter, später Landkreise, von rein obrigkeitlichen Verwaltungsbehörden ebenfalls zu Kommunen. Die Zuschnitte und Zugehörigkeiten wechselten hier mehrfach. Bereits 1798 waren die Vogtei Steinhorst und die Gografschaft Hankensbüttel zum Amt Isenhagen gekommen. 1852 folgte das Gebiet der ehemaligen Vogtei Wahrenholz, und 1859 das der ehemaligen Vogtei Knesebeck. Im selben Jahr gelangte das Gebiet der ehemaligen Vogtei Hohne zum Amt Celle. Die neue königlich-preußische Regierung überführte die übernommene hannoversche Ämtereinteilung 1885 in die Kreisverfassung. Ummern und Pollhöfen befanden sich nun im Landkreis Celle, das südliche Hestenmoor im Kreis Gifhorn und der Großteil der heutigen Samtgemeinde Wesendorf im Kreis Isenhagen. Die letzten beiden wurden 1933 zu einem größeren Kreis Gifhorn vereinigt.
Gründung und Entwicklung der Samtgemeinde
1935 hatten die Nationalsozialisten beim damals noch recht kleinen Dorf Wesendorf einen Fliegerhorst errichtet, aufgebaut durch Reichsarbeitsdienst und Zwangsarbeiter. Der Standort wurde nach dem Zweiten Weltkrieg erst von den Britischen Streitkräften und dann von der Bundeswehr als Hammerstein-Kaserne übernommen. Resultierend aus dem fortgesetzten Militärbetrieb vergrößerte sich Wesendorf deutlich und nahm für seine Nachbargemeinden eine immer zentralere Stellung ein. Daneben blieben auch die alten Kirchdörfer Groß Oesingen und Wahrenholz zentrale Orte. Alle elf Vorgängergemeinden der Samtgemeinde waren jedoch auch in der jungen Bundesrepublik noch eigenständige kreisangehörige Gemeinden und kooperierten mit anderen Gemeinden lediglich über Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.
Samtgemeindegründung
Mit den wachsenden Anforderungen an die örtliche Verwaltung begann in Niedersachsen in den 60er Jahren die Gründung größerer kommunaler Einheiten. So schlossen sich am 30. Juni 1966 die drei Gemeinden des Kirchspiels Groß Oesingen zur Samtgemeinde Groß Oesingen zusammen. Die Gemeinde Schönewörde schloss sich entsprechend ihrer Kirchspielorientierung am 19. Juni 1969 zunächst der vier Jahre zuvor gegründeten Samtgemeinde Knesebeck an. In wirtschaftlicher Hinsicht war Schönewörde jedoch bereits stärker Richtung Wahrenholz orientiert, auch schulisch gab es Ansätze der Zusammenarbeit.