mini|Gerichtsgebäude (2022) Das Amtsgericht Bartenstein war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Bartenstein, Ostpreußen.

Geschichte Das königlich preußische Amtsgericht Bartenstein wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Bartenstein. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Friedland ohne die Teile, die den Amtsgerichten Domnau, Friedland und Schippenbeil zugeordnet waren sowie die Amtsbezirke Albrechtsdorf, Beisleiden, Borken, Reddenau und Tolks aus dem Kreis Preußisch Eylau.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 396, Digitalisat Am Gericht bestanden 1888 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 442 online

Im Jahre 1945 wurden der Amtsgerichtsbezirk unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichtes Bartenstein. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Bartoszycach (1950–1975: Sąd Powiatowy w Bartoszycach).

Gerichtsgebäude Das Gericht hat seinen Sitz in der ul. Warszawska 7 in Bartenstein. Es wurde 1881 bis 1887 als Gerichtsgebäude mit Gefängnis erbaut und steht unter Denkmalschutz.Eintrag 201 in der Denkmalliste der Stadt Bartoszyce (pol), Online Der damalige Straßenname war Heilsberger Straße. Benachbart war das Landgericht untergebracht. Auch Kanzleien von Rechtsanwälten hatten ihren Sitz in der Straße.Unser Bartenstein, 1.2019, S. 16, Digitalisat

Einzelnachweise

Bartenstein Kategorie:Gericht (Bartoszyce) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1945