Die Integrative Wirtschaftsethik zielt darauf, die dem ökonomischen Denken zugrunde liegenden normativen Annahmen aufzudecken und die immer mehr dominierende marktwirtschaftliche Sachlogik in eine ethische Konzeption lebensdienlichen Handelns einzubinden.
Die Integrative Wirtschaftsethik wurde von Peter Ulrich entwickelt, der von 1987 bis 2009 erster Inhaber des ältesten deutschsprachigen Lehrstuhls für Wirtschaftsethik und Gründungsdirektor des Instituts für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen war.
Als Grundlage für eine solche Position sieht Ulrich weder einen naturrechtlichen, noch einen religiös-metaphysischen Ansatz, sondern eine am Humanismus und am republikanischen Liberalismus ausgerichtete Vernunftethik. Mit Vernunftethik meint Ulrich „die rational verallgemeinerbare intersubjektive Reziprozität des Anspruchs auf die Achtung und Anerkennung aller Subjekte als in ihrer Würde und Subjektqualität „unantastbare“ Personen.“Peter Ulrich: Lebensdienliche Marktwirtschaft, in: Thomas Bausch, Dietrich Böhler, Horst Gronke, Thomas Rusche, Michael Stitzel, Micha H. Werner (Hrsg.): Zukunftsverantwortung in der Marktwirtschaft. Festschrift für Hans Jonas, Lit, Münster 2000, 70-84, hier 73 Ausgehend von der Praxis der menschlichen Lebenswelt sieht Ulrich einen Aufstieg von der Goldenen Regel über den unbeteiligten Beobachter bei Adam Smith und den Kategorischen Imperativ bei Immanuel Kant bis hin zur Diskursethik von Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas als die am besten ausgearbeitete (elaborierte) Form einer solchen Vernunftethik.
Aufgaben der Wirtschaftsethik Als Aufgaben der Integrativen Wirtschaftsethik nennt Ulrich Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft (Ökonomismuskritik) Bestimmung der sozialökonomischen Rationalität und der Gesichtspunkte lebensdienlichen Wirtschaftens Beschreibung des öffentlichen Diskurses als prinzipiellen „Ort“ der Moral sowie seiner institutionellen Orte.
Der kritische Ansatz soll zeigen, dass Normativität „nicht die „Kehrseite“ der ökonomischen Rationalität, sondern deren Fundament“ ist. (IWE 128) Es kommt darauf an, „sich gegen ökonomistische Verkürzungen und Zirkelschlüsse“ zu wenden, die dadurch entstehen, dass rein ökonomische Rationalitätskonzepte einen Abbruch der Reflexion auf ihre innere Normativität darstellen. Ökonomismus bedeute „die Verselbständigung, Verabsolutierung und normative Überhöhung ökonomischer Gesichtspunkte“. (IWE 17; 137-139) Wohlverstandene ökonomische Vernunft wird so zum „erklärten Abschied vom Ökonomismus innerhalb der ökonomischen Theorie auf philosophischen Wegen.“ Jürgen Mittelstrass: Wirtschaftsethik als wissenschaftliche Disziplin?, in: Georges Enderle (Hrsg.): Ethik und Wirtschaftswissenschaft, Berlin 1985, 17–32, hier 24, zitiert nach IWE 129.
Ein rationaler Umgang mit der Knappheit von Ressourcen und Gütern bedarf zugleich einer legitimen, d. h. für alle Beteiligten und Betroffenen vertretbaren Lösung der damit stets verbundenen sozialen Konflikte. „Die unbedingte moralische Grundforderung, die als normative Bedingung allen vernünftigen Handelns Geltung beansprucht, ist die der Legitimität“. (IWE 130) Es geht demnach darum, „die Frage nach effizientem Wirtschaften in die Frage nach der rationalen Gestaltung der sozialen Beziehungen unter allen Beteiligten und Betroffenen“ einzubetten. Das so verstandene ökonomische GrundproblemUlrich folgt hier Hans Albert: Ökonomische Ideologie und politische Theorie, 2. Aufl., Göttingen: Schwartz & Co 1972 (1. Aufl. 1954), Teil 1: „Das ökonomische Problem“, S. 13–83. Vgl. schon Peter Ulrich: Transformation der ökonomischen Vernunft, 3. Aufl., Bern: Haupt 1993 (1. Aufl. 1986), Kap. 4.1: „Das ökonomische Grundproblem und die autonome Ökonomik“, S. 173ff. oder die lebenspraktische Grundfrage vernünftigen Wirtschaftens lautet nach Ulrich stets, „effizient für wen konkret?“ eine Handlung sei und für welche Betroffenen womöglich nicht. (IWE 132) Denn es gibt gemäß Ulrich (IWE 138) keinen ethisch neutralen, für alle Betroffenen gleichermaßen vorteilhaften und insofern unparteilichen, rein ökonomischen Standpunkt volkswirtschaftlicher Effizienz. Ulrich beruft sich in diesem zentralen Punkt seiner Ökonomismuskritik u. a. auf den Wirtschaftsnobelpreisträger Gunnar MyrdalGunnar Myrdal: Das politische Element in der nationalökonomischen Doktrinbildung, 2. Aufl., Bonn-Bad Godesberg 1976 (1. dt. Aufl. Berlin 1932), S. 187: „In solchen Fragen kann ein Nationalökonom unmöglich […] eine vom gesellschaftlichen oder nationalökonomischen Standpunkt richtige Lösung präsentieren.“ Das zu unterstellen wäre eine „kommunistische Fiktion“ (S. 188). und auf den Begründer des Kritischen Rationalismus, Hans AlbertHans Albert: Ökonomische Ideologie und politische Theorie, S. 21: „Hier genügt die Bemerkung, dass unsere bisherige Untersuchung uns zwingt, das ökonomische Prinzip als Kriterium der Rationalität von Handlungen aufzugeben.“ Sein Fazit, S. 126: „In diesem Sinne ist der Ökonomismus […] ohne Zweifel Ideologie und verdient damit, um der Wahrheit willen destruiert zu werden.“ Folgerichtig hat Albert den Titel der 3. Auflage (Mohr Siebeck, Tübingen 2009) abgeändert in Ökonomische Theorie als politische Ideologie.. Als Konsequenz aus dieser „ökonomismuskritischen Pointe der integrativen Wirtschaftsethik“ Peter Ulrich: Was ist integrativ an der integrativen Wirtschaftsethik? In: Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik 25 (2024), Heft 3, S. 514-535, hier S. 527. postuliert er eine regulative Idee sozialökonomischer Rationalität auf diskursethischer Basis: „Als sozialökonomisch rational kann jede Handlung oder jede Institution gelten, die freie und mündige Bürger in der vernunftgeleiteten Verständigung unter allen Betroffenen als legitime Form der Wertschöpfung bestimmt haben (könnten).“ (IWE 132) Nur eine Wirtschaftsethik, die dieser sozialökonomischen Rationalität folgt, kann nach Ulrich für sich in Anspruch nehmen, den moralischen Standpunkt (moral point of view) angemessen zur Geltung zu bringen. Die Integrative Wirtschaftsethik tritt einem in der Neoklassik verselbständigten ökonomischen Kalkül mit der Frage nach dem Zweck und dem Anspruch der Lebensdienlichkeit wirtschaftlichen Handelns entgegen. Ulrich unterscheidet drei Grundtypen wirtschaftsethischer Theorien (IWE 135): Korrektive Wirtschaftsethik ist eine Form der angewandten Ethik, die von gegebenen Anwendungsbedingungen ausgeht und sich auf die Eingrenzung von ökonomischer Sachlogik durch Ethik beschränkt. Funktionalistische Wirtschaftsethik nimmt ihren Ausgangspunkt in der ökonomischen Rationalität und fragt nach der Nützlichkeit der Moral für das (ökonomisch verstandene) Gemeinwohl. Integrative Wirtschaftsethik will im normativen Diskurs die legitimen Grundlagen des Wirtschaftens bestimmen und weist damit der Ethik die Aufgabe eines Unterbaus für das Wirtschaften zu. Ulrich wendet sich gegen die Unterwerfung von Wirtschaftsethik unter eine ihr von außen vorgegebene, vermeintlich oder tatsächlich zwanghafte marktwirtschaftliche System- oder Sachlogik: „Im Namen der „reinen“ ökonomischen Sachlogik werden nicht etwa ethisch neutrale oder „wertfreie“, sondern sehr wohl schon normative Positionen vertreten: Das Normative steckt immer schon in der ökonomischen Ratio drin – es kann ihr nicht als etwas von ihr Äußerliches oder Sachfremdes hinzugefügt werden. Es wäre daher ein Grundlagenirrtum zu meinen, Wirtschaftsethik sei einfach „angewandte“ Ethik für die zuvor von Normativität unberührte Domäne des Wirtschaftens. Vielmehr ist sie, als Vernunftethik des Wirtschaftens begriffen, im Ansatz und Kern eine philosophisch-ethische Kritik der „reinen“ ökonomischen Vernunft oder dessen, was dafür gehalten wird.“Peter Ulrich: Sich im ethisch-politischen Denken orientieren, in: Information Philosophie, 4/2002, S. 22–32, hier 23.
Sachzwänge entstehen für Ulrich erst, wenn man sich entschieden hat, einer bestimmten Maximierungslogik (Nutzen- oder Gewinnmaximierung) zu folgen. Gewinnstreben unterliegt menschlichen Entscheidungen, so dass auch die moralische Selbstbegrenzung möglich und in einem zu bestimmenden Maß zumutbar ist. Dem ethischen Erfordernis der Verantwortbarkeit wirtschaftlichen Handelns gegenüber allen Betroffenen korrespondiert das reziproke Erfordernis der Zumutbarkeit deren Ansprüche gegenüber dem verantwortlichen Akteur. Für den fairen Ausgleich ist nach Ulrich ein „Legitimations- und Zumutbarkeitsdiskurs“ (IWE 106) geboten:
„Falls wir im praktizierten oder vorgestellten Diskurs mit den unmittelbar Betroffenen zum Schluss kommen, dass unsere Zweckwahl uns „zwingen“ würde, Dinge zu tun, die wir unter moralischen Gesichtspunkten anderen Menschen gegenüber nicht gutheißen könnten, so sollten wir unsere moralische Pflicht darin erkennen, das fragliche wirtschaftliche Tun zu unterlassen und unsere wirtschaftliche Selbstbehauptung auf andere Weise anzustreben.“ (IWE 171)
Das Konzept einer lebensdienlichen Ökonomie Ulrich verweist darauf, dass von Aristoteles bis hin zu Adam Smith die Einbeziehung des Wirtschaftens in eine natürliche Ordnung als selbstverständlich angesehen wurde. (IWE Kap. 5.1, hier 179) Erst die Verselbständigung der Ökonomie in der Neoklassik – gestützt durch den klassischen (Wirtschafts-)Liberalismus des 19. Jahrhunderts, der sich später im 20. Jahrhundert zum teils marktradikalen Neoliberalismus angelsächsischer Prägung entwickelt hat – habe zur Verkürzung auf eine rein ökonomische Rationalität geführt. Hierdurch ist eine normative Überhöhung der Doktrin des „freien Marktes“ entstanden, die vor allem im Interesse der besitzenden Bürger steht. In der Ethik hat sich dies im Utilitarismus niedergeschlagen, der in seiner Ausrichtung auf die soziale Gesamtnutzenmaximierung eher indifferent war hinsichtlich der VerteilungsfrageVgl. Otfried Höffe: Einleitung, in: ders. (Hrsg.), Einführung in die utilitaristische Ethik, München: Beck 1975, hier S. 29–32. und sich daher als „Ideologie des Kapitalismus“Ulrich entnimmt diese Bezeichnung bei Ernst Tugendhat: Vorlesungen über Ethik, Suhrkamp, Frankfurt 1993, 327 anbot. (IWE Kap. 5.2, hier 191ff) Wirtschaftsethik soll nach Ulrich diese Zusammenhänge, auch die darauf beruhende „Wachstumsideologie“ (IWE 192), umfassend ausleuchten und nicht als bloßes Korrektiv für Marktversagen aufgefasst werden, das nur punktuell und erst dann zum Zuge kommt, wenn Marktversagen zu Aufsehen und Skandalen führt.
Die ethische Integration des wirtschaftlichen Handelns verlangt nach Ulrich zunächst die Klärung der Sinnfrage (IWE Kap. 6) und der Legitimationsfrage (IWE Kap. 7). Mit der (teleologisch-ethischen) Sinnfrage wird untersucht, welche Form des Wirtschaftens dem Menschen zuträglich ist, um ein gutes Leben führen zu können. Hier geht es um die Wertvorstellungen, an denen sich ein subjektiv sinnvoller Lebensentwurf orientiert. Die (deontologisch-ethische) Frage der Legitimation richtet sich auf die Form des Zusammenlebens, die sich in den sozialen Regeln einer wohlgeordneten Gesellschaft niederschlägt und auch den nachfolgenden Generationen ein gutes Leben erlaubt. Lebensdienliches (d. h. sinnvolles und zugleich legitimes) Wirtschaften bedeutet zusammengefasst, zu klären, für wen konkret welche Art der „Wertschöpfung“ gut ist. (IWE 217-220)