mini|hochkant|Mitarbeiterin der PTT (Werbebild, um 1991) Frauen bei den Schweizerischen Post-, Telegrafen- und Telefonbetrieben (PTT) waren in zahlreichen Arbeitsbereichen des von 1928 bis 1998 existierenden schweizerischen Staatsbetriebs tätig. Schon beim Vorläufer der PTT, der ab 1849 bestehenden Eidgenössischen Post, waren Frauen tätig, etwa als Posthalterinnen in kleinen, meist ländlichen Postbüros.

Auch wenn die meisten Beamten bei den PTT Männer waren und diese die Kader dominierten, bekleideten Frauen dennoch essentielle Posten, lange Zeit jedoch in schlechter bezahlten Sparten mit wenig Aufstiegschancen; etwa als Gehilfin in Poststellen, als Telefonistin im Auskunftsdienst oder als Sozialberaterin in der betrieblichen Sozialarbeit.

1958 arbeiteten rund 7300 Frauen bei der PTT, dies entsprach 21 Prozent des Gesamtpersonalbestandes von rund 35'000. So waren es 600 Posthalterinnen oder 1800 Frauen im Telefon-Betriebsdienst, einer reinen Frauendomäne. In der Zeitung Die Tat wurde 1958 festgehalten, «ohne Frauen wären Post, Telegraph und Telephon nicht in der Lage, ihre Leistungen aufrechtzuerhalten»."

1971 wurden die bis anhin den Männern vorbehaltenen Laufbahnen der uniformierten und diplomierten Beamten auch für Frauen geöffnet. Damit konnten Frauen bei den PTT erstmals auch Kaderlaufbahnen einschlagen und sich in prestigeträchtigen Berufsfeldern wie etwa bei der Bahnpost etablieren.

Posthalterin mini|Einverständniserklärung eines Ehemannes, dass seine zukünftige Ehefrau auch weiterhin als Posthalterin amten darf (1907) 1849 wurde von der Eidgenössischen Post ein Organisationsgesetz erlassen, das neu den Postdienst regelte. Darin wurde festgelegt, dass der Postbetrieb von sogenannten Posthaltern und Postablagehaltern erledigt wird. Die Hauptaufgabe eines Posthalters war die Bereitstellung und Verwaltung von Postkutschen und Pferden, die zum Transport von Personen oder Gütern verwendet wurden. Viele Posthalterbüros wurden später ergänzend mit der Betreuung von Telegrafendiensten beauftragt. Posthalter und Posthalterinnen leiteten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die sogenannten Postbüros dritter Klasse, die später nur noch Postbüros genannt wurden. Die Postablagen waren vergleichsweise kleiner und die Postablagehalter hatten weniger Kompetenzen. Für die Wahl der Posthalter und Posthalterinnen der Büros dritter Klasse war der Bundesrat zuständig. Sowohl im Beruf des Posthalters wie auch dem des Postablagehalters waren Frauen tätig.

Anders als bei ihren männlichen Berufskollegen wurde der Zivilstand von Posthalterinnen und Postablagehalterinnen von der Postkreisdirektion erfasst und in den Personalverzeichnissen vermerkt. Die Arbeitnehmerinnen waren dazu verpflichtet, im Falle einer Verheiratung die zuständige Postkreisdirektion darüber zu informieren. Die Änderung ihres Zivilstandes konnte bei Posthalterinnen und Postablagehalterinnen ein Grund sein, dass die Postkreisdirektion das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Amtsdauer beendete. Damit sie weiterhin im Beruf tätig sein durften, mussten die neu verheirateten Frauen ihrem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung ihres Ehemannes einreichen, in welcher dieser bestätigte, dass er seiner Ehefrau erlaube, weiterhin ihrer Arbeit nachzugehen. Dazu gehörte auch ein Leumundszeugnis des Ehemannes, das in der Regel vom Gemeinderat bzw. vom Gemeindeschreiber ausgestellt wurde.Die Kreispostdirektion Basel an Frau Martha Waibel Imhof. 1. Dezember 1915, in: Das Dienstverhältnis der Frauen veränderte sich aber bei der Beibehaltung ihres Berufes trotzdem: Ab dem Zeitpunkt ihrer Heirat wurde die Kündigungsfrist auf drei Monate verkürzt; sie wurden von der Vollversicherung in die Sparversicherung versetzt und falls ihre Verheiratung sich in irgendeiner Weise für den Postdienst als nachteilig herausstellen sollte, konnte der Arbeitnehmerin jederzeit gekündigt werden.Die Kreispostdirektion Basel an Frau Rosa Frey-Herter in Burg (Bern). 16. Oktober 1928. In:

Frauen spielten in den Postbüros und Postablagen aber nicht nur eine Rolle, wenn sie selbst das Amt der Post- bzw. der Postablagehalterin innehatten. Als Ehefrauen von Posthaltern und Postablagehaltern wurde ihre Mitarbeit im Büro sogar erwartet. Auch die unverheirateten Töchter halfen zum Teil im Postdienst mit und nahmen als versierte Mitarbeiterinnen den Männern einen Teil ihres Pensums ab.Rosa Dysli Scherer an die Kreispostdirektion Basel. 17. Juli 1926. In: Gerade für verwitwete Frauen, die die Posthalterinnen-Stelle als Nachfolge des verstorbenen Ehemann antraten, bedeutete die Übernahme des Postbüros ein Weg in die Selbstständigkeit. Die verwitweten Posthalterinnen waren durch ihren Beruf in der Lage, ihr Leben selbst zu finanzieren und sahen sich nicht gezwungen, eine Zweckehe aus finanziellen Gründen einzugehen.

Die Errichtung neuer Postbüros auf dem Lande hatte auch zur Folge, dass mehr Frauen bei der Post beschäftigt waren: Bereits 1848, als der Bund die kantonale Posteinrichtung übernommen hatte, waren circa 100 Frauen als Posthalterinnen beschäftigt. 1882 waren es 479 (17,5 %), 1900 stieg die Zahl auf 892 (26,8 %) und 1920 waren es 1112 (31,4 %). Die Inkorporation des Telegrafennetzwerks auf dem Lande war mitverantwortlich für die wachsende Zahl der Posthalterinnen.

Auch die Posthalterinnen waren selbst für die Organisation eines Lokals, des notwendigen Inventars, sowie der Verbrauchsmaterialien verantwortlich. Daher befand sich das Postbüro meistens im eigenen Haus. Besonders auf dem Lande hatten Posthalterinnen vielfach eine sehr hohe Anwesenheitszeit von bis zu 16 Stunden pro Tag, da sie neben dem Postgeschäft auch für die Telegrafenstelle verantwortlich waren und eintreffende Telegramme zustellen und ausgehende aufgeben mussten. Diese Aufgabe führte dazu, dass die Posthalterin über längere Zeiträume keine Aufgaben hatte, jedoch trotzdem präsent sein musste. Die Entlöhnung basierte auf den erledigten Aufgaben und fiel daher im Vergleich zur Präsenzzeit sehr niedrig aus. Für diesen Beruf wurden weibliche Mitarbeiter empfohlen, da diese währenddessen ihren häuslichen Pflichten nachkommen konnten. Im Bereich der Postkreisdirektion Bern arbeiteten von 1870 bis 1900 Posthalterinnen in folgenden Postbüros: Boltigen, Erlach, Grindelwald, Innertkirchen, Koppigen, Madiswil, Münchenbuchsee, Neuenegg, Nidau, Oberhofen, Rüeggisberg, Schwarzenburg, Signau, Spiez, Thurnen, Walkringen und Zollbrück.Postkreisdirektion Bern: . S. 31–34.

1849 basierte die Bezahlung der Posthalter und Posthalterinnen auf einem Leistungslohn und variierte von Postbüro zu Postbüro. Im Verlauf der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm die Höhe der Entlöhnung kontinuierlich zu, aber Posthalterinnen verdienten weniger als ihre männlichen Kollegen. So hatte die Posthalterin von Koppigen 1851 ein Jahresgehalt von CHF 44, 1857 von CHF 80 und 1863 von CHF 180. Zum Vergleich: Der Briefträger des gleichen Postbüros verdiente 1865 jährlich 200 Franken für das abendliche Austragen der Post.

Berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten hatten Posthalterinnen mit wenigen Ausnahmen keine. Einerseits, weil sie meistens Inhaberinnen von Postbüros dritter Klasse in ländlichen Gebieten waren und kein weiterer Aufstieg mehr möglich war. Andererseits wurde 1894 die 1868 getroffene Entscheidung, Frauen als Lehrlinge bei der Eidgenössischen Post auszubilden, wieder rückgängig gemacht. Dies führte dazu, dass Frauen Kaderpositionen verwehrt werden konnten und somit Posthalterin für viele Frauen die höchste einnehmbare Stelle war. In wenigen Fällen wurden Posthalterinnen zu Postdienstchefinnen gewählt. Am 25. März 1909 beispielsweise wurden die Posthalterin von Ouchy, Helene Curtet, und diejenige von Montreux-Bon-Port, Helene Junod, zu Dienstchefinnen gewählt, weil ihre Postbüros dritter Klasse in Filialbüros umgewandelt und folglich die Posthalterinnenstellen durch diejenige von Dienstchefinnen ersetzt wurden.

Die Beförderung der beiden Frauen in Führungspositionen löste beim Verband der Schweizerischen Postbeamten Empörung aus. Als Reaktion auf die Wahl reichte der Verband ein Gesuch bei der Oberpostdirektion ein, die Frauen sollen wieder aus ihrem Amt enthoben werden und forderten die Wahlbehörde auf, standardmässig männlichen Bewerbern Vorzug zu gewähren. Die Beschwerde gelangte schliesslich zum Bundesrat, der jedoch bei seinem Entscheid blieb. Er lehnte das Gesuch des Verbandes mit der Begründung ab, dass es unrecht gewesen wäre, die beiden Frauen trotz guter Leistung und Qualifikation nicht zu wählen, nur weil sie Frauen seien.Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Schweizerischen Bundesrates, 25. Juli 1910. In: Berufliche Aufstiege der Posthalterinnen dieser Art bildeten aber die Ausnahme.

Auskunftsdienst/Telefonistin mini|Werbung zum Berufsbild der Telefonistin (um 1965)

Das seit 1880 als Telefonistin bekannte Berufsbild entwickelte sich auch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stetig weiter. Die Automatisierung von Prozessen und die Einführung von Computern prägten die letzten 40 Jahre der PTT, bevor der Staatsbetrieb 1998 privatisiert wurde. Die Telefonie und das Postwesen wurde voneinander getrennt, wodurch die beiden Firmen Swisscom und Die Post entstanden.

Die Telefonzentralen wurden zwischen 1921 und 1959 automatisiert und die meisten Rufnummern konnten nun ohne Vermittlung gewählt werden. So fiel der direkte Kontakt zwischen den Anrufenden und den Telefonistinnen weg, welche zuvor auch Fragen beantwortet hatten. Deshalb wurde schon 1921 der Auskunftsdienst mit der Kurznummer 11 eingeführt; diese Dienstleistung wurde um 1980 mit der dreistelligen Auskunftsnummer 111 zu einem nationalen Symbol, welche bis zur Liberalisierung der Telefonauskunft Bestand hatte.

Aufgabenbereich mini|Beispiel: Angaben für die Verbindungsanmeldung (1966)

Bediente Telefonzentralen Auslandsgespräche wurden auch nach 1959 teilweise noch manuell vermittelt. Die Telefonistinnen mussten immer bereit sein, sie sollten die Anrufe schnell entgegennehmen und beantworten, kurze Wartezeiten und eine gute Qualität der Übertragung anstreben, einen störungsfreien Betrieb generieren und die Verbindung zuverlässig überwachen. Laut Vorschriften sollten 80 % aller Anrufe, die während des Tages eingingen, innerhalb von fünf Sekunden entgegengenommen werden. Das Wichtigste dabei war immer die höfliche und zuvorkommende Bedienung. Dazu gab es in den Vorschriften auch einen eigenen Artikel, dem man entnehmen kann: «Die Höflichkeit spielt im Verkehr mit den Abonnenten eine wichtige Rolle, denn die Telephonistin wirkt nur durch ihre Ausdruckweise und den Tonfall auf die Abonnenten. Jede Telephonistin macht sich eine Ehre daraus, die Abonnenten höflich zu bedienen.»

Darüber hinaus mussten bei jeder Anmeldung einer Verbindung die vorgegebenen Angaben notiert werden. Die Telefonistinnen mussten Angaben des Bestellers (Name oder Fernkennzahl der verlangten Ortschaft inklusive Telefonnummer des Bestellers), die Telefonnummer der verlangten Sprechstelle, den Vorrang und die Gesprächsart notieren. Letztere zwei Angaben mussten nur gemacht werden, sofern es sich nicht um ein gewöhnliches Gespräch handelte. Darüber hinaus mussten die Telefonistinnen noch weitere Informationen beifügen: gegebenenfalls die Fernkennzahl des Bestellers, Datum und Zeit der Anmeldung und das Visum der Telefonistin.

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