Das Gesamtministerium Lindenau bildete vom 1. Dezember 1831 bis September 1843 die von König Anton und seinem Nachfolger Friedrich August II. berufene Landesregierung des Königreiches Sachsen. Mit der Annahme der Sächsischen Verfassung wurde das Gesamtministerium als Landesregierung neu geschaffen. Den Vorsitz im Gesamtministerium konnte der König selbst führen oder der von ihm zum Vorsitzenden des Gesamtministeriums bestellte Fachminister.§ 41 der Sächsischen Verfassung vom 4. September 1831. Der Vorsitzende war allerdings nicht als Ministerpräsident zu verstehen.Reiner Groß: Geschichte Sachsens, 1. Auflage, Leipzig 2001, S. 209.

AmtBildNameAusrichtung Vorsitzender des Gesamtministeriums zentriert|rahmenlos|120px Bernhard von LindenauMinister des Innern Minister der auswärtigen Angelegenheiten zentriert|rahmenlos|120px Johannes von Minckwitz (1. Dezember 1831 – 1835) zentriert|rahmenlos|120pxHeinrich Anton von Zeschau (ab 1835) Minister des Cultus und öffentlichen Unterrichts zentriert|rahmenlos|120px Johann Christian Müller (bis 7. März 1836) zentriert|rahmenlos|120pxHans Georg von Carlowitz (von 1836 bis 1840)gemäßigt konservativ zentriert|rahmenlos|120pxEduard von Wietersheim (ab 1840)gemäßigt liberal Minister der Justiz zentriert|rahmenlos|120px Julius Traugott von Könneritzkonservativ Minister der Finanzen zentriert|rahmenlos|120px Heinrich Anton von Zeschau Minister des Krieges zentriert|rahmenlos|120px Johann Adolf von Zezschwitz (von 1. Dezember 1831 bis 1839) zentriert|rahmenlos|120pxGustav von Nostitz-Wallwitz (ab 1839)

Einzelnachweise

Weblinks

von Lindenau