Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2020.
In der Schweiz fanden 2020 auf Bundesebene neun Volksabstimmungen statt, im Rahmen dreier Urnengänge am 9. Februar, 27. September und 29. November. Dabei handelte es sich um vier Volksinitiativen und fünf fakultative Referenden.
Abstimmungen am 9. Februar 2020
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 629 Eidgenössische Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» VI 5'467'714 2'278'908 41,68 % 2'244'071 963'740 1'280'331 42,95 % 57,05 % 4½:18½ 630 Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) FR 5'467'714 2'279'761 41,69 % 2'241'395 1'414'160 827'235 63,09 % 36,91 % –
Mehr bezahlbare Wohnungen
Eine im Oktober 2016 vom Mieterverband eingereichte Volksinitiative verlangte, dass der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker fördert. Zu diesem Zweck sollte der Anteil solcher Wohnungen auf mindestens zehn Prozent aller neu gebauten Wohnungen steigen. Bei Grundstücksverkäufen sollten die Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten, während jenes der Kantone ausgedehnt werden sollte. Ausserdem sollten Sanierungen nur noch öffentlich gefördert werden, wenn diese nicht zum Verlust von preisgünstigem Wohnraum führen. Bundesrat und Parlament wiesen das Begehren zurück, weil die Zielgrösse nicht realistisch sei und das Vorkaufsrecht dem Wettbewerbsgedanken widerspreche. Sie stellten der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegen, der bei einer Ablehnung in Kraft treten würde: Der Fonds de roulement sollte während zehn Jahren um 250 Millionen Franken aufgestockt werden, um daraus preisgünstige Darlehen zuhanden gemeinnütziger Wohnbauträger zur Verfügung zu stellen. Unterstützung erhielt die Initiative von linken Parteien, Gewerkschaften und dem Verband der Wohnbaugenossenschaften. Die Befürworter argumentierten, dass die Lohnentwicklung mit der Mietzinsentwicklung nicht Schritt halte und dass aufgrund der Immobilienspekulation günstiger Wohnraum in den Städten fehle. Zu den Gegnern gehörten die bürgerlichen Parteien, Wirtschaftsverbände und der Hauseigentümerverband. Sie betonten, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt sich mittlerweile entspannt habe. Eine schweizweite Quote von zehn Prozent sei zu starr und löse das Problem des Wohnraummangels insbesondere in den Städten nicht. Die Aufstockung des Fonds sei ein geeigneteres Mittel. Eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab. Ja-Mehrheiten erhielt sie nur in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg und Waadt.
Diskriminierungsverbot Eine im Jahr 2013 von SP-Nationalrat Mathias Reynard eingereichte parlamentarische Initiative verlangte eine Ausweitung der Rassismus-Strafnorm. Neben der Diskriminierung von Rasse, Ethnie und Religion sollte neu auch die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung strafbar sein. Der Bundesrat hielt zwar fest, dass eine Strafverfolgung bereits mittels einer Ehrverletzungsklage möglich sei, stellte sich aber nicht gegen das Vorhaben. Mit gleichlautenden Änderungen im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz sollte die Diskriminierung der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt werden, sofern sie öffentlich und vorsätzlich erfolgt sowie die Menschenwürde der Betroffenen verletzt. Gegen den entsprechenden Beschluss des Parlaments brachte ein Komitee mit Vertretern der EDU und der SVP ein Referendum zustande. Die rechtskonservativen Gegner befürchteten, dieses «Zensurgesetz» werde zu einer Klagewelle gegen Personen führen, die der Homosexualität kritisch gegenüberstehen. Die Meinungsfreiheit werde eingeschränkt und das geltende Recht biete genügend Schutz vor Diskriminierung. Zu den Befürwortern gehörten fast alle anderen im Parlament vertretenen Parteien, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, der Evangelische Kirchenbund sowie Schwulen- und Lesbenorganisationen. Sie betonten, die zunehmende Verbreitung sozialer Medien und die Anonymität des Internets senkten die Hemmschwelle für Hass und Diskriminierung, weshalb der Schutz erhöht werden müsse. Sachliche Diskussionen über Homosexualität seien weiterhin möglich. Mehr als drei Fünftel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an. Nein-Mehrheiten resultierten nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Schwyz und Uri.
Abgesagte Abstimmungen Am 18. März 2020 beschloss der Bundesrat, wegen der kurz zuvor ausgebrochenen COVID-19-Pandemie auf die Durchführung eines ursprünglich am 17. Mai geplanten Urnengangs zu verzichten. Er verschob die Abstimmungen über die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz und die Kinderdrittbetreuungskosten auf den 27. September.
Abstimmungen am 27. September 2020
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 631 Eidgenössische Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» VI 5'493'036 3'267'849 59,49 % 3'222'344 1'235'995 1'988'349 38,56 % 61,64 % 3½:19½ 632 Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) FR 5'493'036 3'259'818 59,34 % 3'185'132 1'531'027 1'654'105 48,07 % 51,93 % – 633 Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) FR 5'493'036 3'252'306 59,21 % 3'167'686 1'164'451 2'003'235 36,76 % 63,24 % – 634 Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz) FR 5'493'036 3'260'613 59,36 % 3'204'015 1'933'310 1'270'705 60,34 % 39,66 % – 635 Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge FR 5'493'036 3'264'252 59,43 % 3'203'163 1'605'839 1'597'324 50,13 % 49,87 % –
Begrenzungsinitiative
Da das Parlament die im Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative nur sehr zurückhaltend umgesetzt und somit gegen den Volkswillen verstossen habe, reichte ein aus Vertretern der SVP und der AUNS bestehendes Komitee im August 2018 eine weitere Volksinitiative ein. Sie verlangte die Aufhebung der Personenfreizügigkeit, wie sie in den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU festgeschrieben ist. Der Bundesrat würde dazu verpflichtet, das Freizügigkeitsabkommen (FZA) innerhalb von zwölf Monaten auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen. Bei einem Scheitern der Verhandlungen müsste er das Abkommen einseitig kündigen. Damit würden aufgrund der Guillotine-Klausel alle anderen Abkommen des Pakets Bilaterale I wegfallen. Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung der Initiative, da das FZA von zentraler Bedeutung für die Beziehungen zur EU sei. Unterstützung erhielten die Initianten nur von kleinen Rechtsaussenparteien, wobei die Vorlage selbst innerhalb der SVP nicht unumstritten war. Die Befürworter warnten davor, dass die Schweiz bei ungebremster Einwanderung bald zehn Millionen Einwohner zählen werde. Ein solcher Bevölkerungszuwachs führe zu weniger Lebensqualität, mehr Kriminalität, fortschreitender Zersiedelung, höherem Lohndruck und einer Überlastung der Verkehrsinfrastruktur. Der bilaterale Weg als solcher werde nicht in Frage gestellt, sondern lediglich die Personenfreizügigkeit. Gegen die Initiative wehrten sich linke und bürgerliche Parteien, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Es sei unrealistisch, die Personenfreizügigkeit zu kündigen, ohne dabei die anderen Abkommen akut zu gefährden. Vielmehr würde der Wegfall des EU-Marktzugangs die Schweizer Unternehmen hart treffen, was angesichts der COVID-19-Pandemie unverantwortlich sei. Über drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab; Zustimmung fand sie nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schwyz und Tessin.
Änderung des Jagdgesetzes Die zunehmende Verbreitung von Wölfen und die Einwanderung weiterer Grossraubtiere wie Braunbären veranlassten den Bundesrat dazu, eine Revision des Jagdgesetzes vorzubereiten. Insbesondere Wölfe sollten leichter gejagt werden können, andere Arten dagegen besser geschützt werden. Die intensiven parlamentarischen Beratungen fanden erst in der Einigungskonferenz ihren Abschluss. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand der Wolf, dessen Bestand die Kantone künftig ohne Zustimmung des Bundes regulieren sollten. Zudem sollte er geschossen werden können, bevor er Schäden anrichtet – beispielsweise wenn er sich auffällig oder gefährlich verhält. Ausserdem sollten die Lebensräume von Wildtieren besser miteinander vernetzt und die Entschädigungen nach Rissen durch Wildtiere angepasst werden. Gegen diesen Beschluss ergriffen mehrere Natur- und Tierschutzorganisationen das Referendum, mit Unterstützung der SP, der Grünen und der GLP. Die Gegner kritisierten den stark gelockerten Schutz des Wolfes; ihre ungewöhnlich intensiv geführte Kampagne rückte aber auch andere Tierarten wie Luchs und Biber in den Mittelpunkt, die künftig vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg für jagdbar erklärt werden könnten. Parteien der Mitte und der Rechten setzten sich für das Gesetz ein, ebenso Jagd- und Forstverbände. Sie entgegneten, die Bejagung anderer Wildtiere sei in einem Verordnungsentwurf bereits ausgeschlossen worden. Hingegen müsse der wachsende Wolfsbestand reguliert werden, um zunehmende Konflikte (vor allem mit Schafherden im Berggebiet) zu vermeiden. Eine knappe Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab; dabei zeigte sich ein ausgeprägter Stadt-Land-Gegensatz.
Kinderdrittbetreuungskosten Im Mai 2018 präsentierte der Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und so das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszunutzen, sollte bei der Bundessteuer der Abzug für die Kinderbetreuung durch Dritte erhöht werden. Pro Kind und Jahr sollte der Abzug von bisher 10'100 auf neu 25'000 Franken steigen, wodurch die Kosten eines durchschnittlichen Kita-Platzes während vier bis fünf Tagen statt bislang rund zwei Tagen pro Woche abzugsfähig würden. Die Vorlage war in der parlamentarischen Debatte umstritten; erst nach der Einigungskonferenz schloss sich der Ständerat der Version des Nationalrates an und stimmte zusätzlich einer Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6'500 auf 10'000 Franken pro Kind zu. Jährlich würden Mindereinnahmen in der Höhe von 380 Millionen Franken resultieren. Gegen die Gesetzesänderung ergriff die SP das Referendum, mit Unterstützung der Grünen, der GLP und der Gewerkschaften. Die Gegner argumentierten, dass die Vorlage keine Erwerbsanreize mehr setze und überdies nicht sozialverträglich sei: Profitieren würden fast ausschliesslich gut verdienende Familien. Hingegen müsste vor allem der Mittelstand die Folgen der hohen Steuerausfälle tragen. Auf Seiten der Befürworter standen die bürgerlichen Parteien (ohne die Jungfreisinnigen). Die Kosten für Nahrung, Kleider, Wohnen und Freizeit von Kindern würden stark ins Gewicht fallen und daher eine steuerliche Entlastung rechtfertigen, unabhängig von der gewählten Betreuungsform. Die Reihen der Befürworter waren nicht geschlossen, denn Economiesuisse, der Arbeitgeberverband und die FDP-Frauen beschlossen Stimmfreigabe. Über drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab; knappe zustimmende Mehrheiten erzielte sie nur in den Kantonen Genf und Tessin.
Vaterschaftsurlaub