Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2018.

In der Schweiz fanden 2018 auf Bundesebene zehn Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 4. März, 10. Juni, 23. September und 25. November. Dabei handelte es sich um sechs Volksinitiativen, ein obligatorisches Referendum, zwei fakultative Referenden und einen Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative.

Abstimmungen am 4. März 2018

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 616 Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021 OR 5'391'090 2'904'047 53,87 % 2'803'550 2'358'086 445'464 84,11 % 15,89 % 23:0 617 Eidgenössische Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» VI 5'391'090 2'956'354 54,84 % 2'932'139 833'837 2'098'302 28,44 % 71,56 % 0:23

Finanzordnung 2021

Sowohl die direkte Bundessteuer als auch die Mehrwertsteuer waren zeitlich befristet, die letztmals im Jahr 2004 erfolgte Verlängerung ihrer Erhebung wäre 2020 ausgelaufen. Um die beiden wichtigsten Einnahmequellen des Bundes weiterhin zu sichern, schlug der Bundesrat 2015 eine Aufhebung der Befristung vor, was aber nicht auf die Zustimmung des Parlaments stiess. Angesichts dieses Widerstands beantragte der Bundesrat daraufhin im Juni 2016 eine bis 2035 befristete Verlängerung, was eine Verfassungsänderung erforderte. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat stimmten diesem Vorschlag einstimmig zu. Alle im Parlament vertretenen Parteien empfahlen die Annahme der Vorlage, nur einzelne Splitterparteien aus dem nationalkonservativen Spektrum sprachen sich dagegen aus. Angesichts dieser Ausgangslage war die Vorlage völlig unumstritten. Deutlich mehr als vier Fünftel der Abstimmenden nahmen sie an, am niedrigsten war der Ja-Stimmen-Anteil im Kanton Schaffhausen mit 78,5 Prozent.

Abschaffung der Billag-Gebühren

Seit 1998 wurden die Empfangsgebühren für Radio- und Fernsehgeräte im Auftrag des Bundes vom Inkasso-Unternehmen Billag eingetrieben (2019 übernahm die Serafe diese Aufgabe). Im Juni 2014 begann ein aus Vertretern der Jungfreisinnigen und der Jungen SVP bestehendes Komitee mit dem Sammeln von Unterschriften für eine Volksinitiative. Dem Bund sollte die Kompetenz entzogen werden, Empfangsgebühren zu erheben oder Dritte damit zu beauftragen. Sendekonzessionen sollten regelmässig versteigert und Subventionen zur Unterstützung von Radio- und Fernsehstationen verboten werden. Die radikale Initiative, die durch die äusserst knappe Annahme der allgemeinen Empfangsgebühr im Juni 2015 zusätzlichen Auftrieb erhielt, wurde im Dezember 2015 eingereicht. Bundesrat und Parlament empfahlen ihre Ablehnung. Unterstützung erhielt das Anliegen insbesondere von der SVP und vom Gewerbeverband. In einer ungewöhnlich intensiv geführten Abstimmungskampagne sprachen sie unablässig von «Zwangsgebühren» und übten massive Kritik an der SRG, die mit ihrer aggressiven Wettbewerbsstrategie private Anbieter verdränge. Zudem nutze die jüngere Generation kaum noch lineares Fernsehen. Zur breit aufgestellten Gegnerschaft gehörten die meisten anderen Parteien sowie der Verband Schweizer Medien und Economiesuisse. Mit ihrem Service public leiste die SRG einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung und zum landesweiten Zusammenhalt. Ohne die Gebühren und ihre Umverteilung innerhalb der SRG seien konkurrenzfähige Programme in der lateinischen Schweiz nicht mehr möglich, da ihre kleinen Marktsegmente nicht rentabel seien. Mehr als sieben Zehntel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative bei überdurchschnittlicher Beteiligung ab, wobei die Ablehnung in der Romandie am ausgeprägtesten war.

Abstimmungen am 10. Juni 2018

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 618 Eidgenössische Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 «Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)» VI 5'400'197 1'865'969 34,55 % 1'821'927 442'387 1'379'540 24,28 % 75,72 % 0:23 619 Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz) FR 5'400'197 1'863'954 34,52 % 1'818'231 1'326'207 492'024 72,94 % 27,06 % –

Vollgeld-Initiative

Nach der Weltfinanzkrise von 2008 erhielt die Idee des Vollgeld-Systems, bei dem die Geldschöpfung allein den Zentralbanken vorbehalten wäre, wieder Auftrieb. Der überparteiliche Verein «Monetäre Modernisierung» reichte im Mai 2014 eine Volksinitiative ein, mit der in der Bundesverfassung festgeschrieben werden sollte, dass nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf. Dies würde bedeuten, dass die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken über Kredite ausgeschlossen wäre. Kredite dürften nur noch vergeben werden, wenn diese voll durch Spareinlagen oder Darlehen der SNB gedeckt sind. Durch Verteilung an Bund, Kantone und die Bevölkerung sollte die SNB neu geschaffenes Geld «schuldfrei» in Umlauf bringen. Bundesrat und Parlament wiesen das Begehren zurück. Unterstützung erhielten die Initianten nur von Links- und Rechtsaussenparteien, während die Grünen Stimmfreigabe beschlossen. Die Befürworter argumentierten vor allem mit der Stabilität des Finanz- und Wirtschaftssystems, die insbesondere in Krisenzeiten nur bei einer Deckung sämtlichen Geldes durch die Nationalbank gesichert sei. Das Vollgeld garantiere auch, dass die Geldschöpfung dem Allgemeinwohl zugute komme. Die Gegner, zu denen fast alle im Parlament vertretenen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften gehörten, hielten die geforderte Umstellung auf ein Vollgeld-System für ein hochriskantes Experiment. Die absehbaren Kreditengpässe und der zunehmende politische Druck würden die Unabhängigkeit der SNB gefährden und die Stabilität des Finanzsystems nicht stärken, sondern sogar schwächen. Die Vorlage war chancenlos: Drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten sie ab, wenn auch bei geringer Beteiligung.

Geldspielgesetz Ein im März 2012 von Volk und Ständen angenommener Verfassungsartikel stellte sicher, dass Gewinne, die durch vom Bund und Kantonen bewilligte Glücksspiele erzielt werden, zu einem grossen Teil gemeinnützigen Zwecken dienen; neu aufgenommen wurden Geschicklichkeitsspiele. Das daraufhin revidierte und vom Parlament angenommene Geldspielgesetz regelte den Betrieb von Spielbanken und verpflichtete Anbieter zu Abgaben zugunsten der AHV und der IV, der Sport- und Kulturförderung sowie sozialer Institutionen. Ebenfalls vorgesehen waren Netzsperren für Online-Casinos, die keine Schweizer Konzession oder Bewilligung besitzen. Da das Gesetz ausländische Anbieter von Onlinepoker und -roulette ausschloss, ergriff ein Komitee unter Führung mehrerer Jungparteien das Referendum. Die Gegner, zu denen BDP, FDP, Grüne und GLP gehörten, warben mit Slogans wie «Keine Zensur im Internet». Sie sahen in dem neuen Gesetz ungerechtfertigten Protektionismus zugunsten einheimischer Glücksspielanbieter. Ebenso befürchteten sie einen Dammbruch, der zu weiterer Zensur bei Musik, Filmen oder sogar Informationen führen könnte. Die Befürworter, zu denen insbesondere CVP, EVP und SP gehörten, betonten den Kampf gegen die Geldwäscherei sowie die Stärkung des gemeinnützigen Charakters. Bei einer Ablehnung würden Einnahmequellen für Sport- und Kulturveranstaltungen versiegen, da sonst zunehmend Gelder an ausländische Online-Anbieter abfliessen würden. Annähernd drei Viertel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an.

Abstimmungen am 23. September 2018

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 620 Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]») GE 5'412'449 2'028'856 37,48 % 2'004'253 1'475'000 529'253 73,59 % 26,41 % 23:0 621 Eidgenössische Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» VI 5'412'449 2'030'846 37,52 % 2'002'147 774'821 1'227'326 38,70 % 61,30 % 4:19 622 Eidgenössische Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» VI 5'412'449 2'027'998 37,47 % 1'987'195 628'301 1'358'894 31,62 % 68,38 % 4:19

Gegenentwurf zur Velo-Initiative Ende 2015 reichten verschiedene Umwelt- und Verkehrsorganisationen gemeinsam die «Velo-Initiative» ein, die den Bund dazu verpflichten sollte, den Radverkehr zu fördern. Da Planung, Bau und Unterhalt von Radwegen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegen, stellte der Bundesrat der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Er würde die Radwege mit den Fuss- und Wanderwegen gleichstellen, ohne dass es zu Überschneidungen bei den Zuständigkeiten kommt. Statt einer Förderpflicht sollte der Bund die Möglichkeit erhalten, Massnahmen der Kantone zu unterstützen, was jährliche Kosten von zwei Millionen Franken verursachen würde. Nachdem das Parlament dem Gegenentwurf zugestimmt hatte, zogen die Initianten ihr Begehren zurück, da sie mit dem erzielten Kompromiss zufrieden waren. Einzig die SVP setzte sich gegen den Bundesbeschluss zur Wehr, da sie unabsehbare Mehrkosten und eine unnötige Aufblähung der Bundesverwaltung durch die neuen Koordinations­kompetenzen befürchtete. Alle anderen im Parlament vertretenen Parteien argumentierten, dass die Förderung des Radverkehrs zu einer Verbesserung der Umwelt und Verkehrssicherheit beitrage und dass sich die Ungleichbehandlung gegenüber den Fuss- und Wanderwegen nicht begründen lasse. Bei geringer Beteiligung stimmten drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone der Vorlage zu.

Fair-Food-Initiative

Im November 2015 reichten die Grünen eine Volksinitiative ein, deren Ziel es war, den Bund bei der Versorgung der Bevölkerung mit fair, tier- und umweltfreundlich produzierten Lebensmitteln stärker in die Verantwortung zu nehmen. Konkret verlangte sie, dass importierte Lebensmittel grundsätzlich den schweizerischen Auflagen betreffend Tier- und Umweltschutz genügen und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. Ebenso sollte der Bund regionale und saisonale Produkte fördern, klima- und umweltschädliche Auswirkungen verringern sowie Massnahmen gegen Food Waste ergreifen. Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung der Initiative, da sie nur schwer mit bestehenden Handelsabkommen zu vereinbaren sei und in der Umsetzung einen grossen bürokratischen Aufwand erfordern würde. Während die GLP Stimmfreigabe beschloss, sprachen sich die bürgerlichen Parteien gegen die Initiative aus. Sie warnten vor steigenden Preisen, weniger Auswahl, Bevormundung und einem grossen Kontrollaufwand. Economiesuisse warnte vor einer möglichen Verteuerung der Lebensmittelpreise um bis zu 50 Prozent, was unweigerlich zu stärkerem Einkaufstourismus im grenznahen Ausland führen würde. Zu den Befürwortern gehörten neben EVP und SP auch Tierschützer und Hilfswerke. Sie argumentierten, dass eine nachhaltige Landwirtschaft notwendig sei für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Initiative würde dazu führen, dass Konsumenten gesund und mit gutem Gewissen essen könnten. Etwas mehr als drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab; Ja-Mehrheiten erzielte sie in den Kantonen Genf, Jura, Neuenburg und Waadt.

Ernährungssouveränität