Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2016.

In der Schweiz fanden 2016 auf Bundesebene 13 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 28. Februar, 5. Juni, 25. September und 27. November. Dabei handelte es sich um neun Volksinitiativen und vier fakultative Referenden.

Abstimmungen am 28. Februar 2016

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 596 Eidgenössische Volksinitiative vom 5. November 2012 «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» VI 5'302'797 3'354'019 63,25 % 3'273'376 1'609'152 1'664'224 49,16 % 50,84 % 16½:6½ 597 Eidgenössische Volksinitiative vom 28. Dezember 2012 «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» VI 5'302'797 3'379'567 63,73 % 3'342'063 1'375'098 1'966'965 41,15 % 58,85 % 4½:18½ 598 Eidgenössische Volksinitiative vom 24. März 2014 «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» VI 5'302'797 3'336'178 62,91 % 3'213'723 1'287'786 1'925'937 40,07 % 59,93 % 1½:21½ 599 Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) FR 5'302'797 3'365'568 63,47 % 3'304'249 1'883'859 1'420'390 57,01 % 42,99 % –

Gegen die Heiratsstrafe

Die CVP reichte im November 2012 eine Volksinitiative ein, mit der sie die Abschaffung der so genannten «Heiratsstrafe» – das heisst die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren – erreichen wollte. Eine Verfassungsänderung sollte festschreiben, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungen nicht benachteiligt werden darf. Zudem sollte die Ehe als «gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert werden. Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung der Initiative, weil sonst weder ein Wechsel zur Individualbesteuerung noch die gleichgeschlechtliche Ehe ohne zukünftige Verfassungsänderung möglich wären. Zustimmung fand die Initiative bei SVP, EVP und kleinen Rechtsaussenparteien. Die Befürworter beklagten den Umstand, dass die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren trotz einem 1984 gefällten Urteil des Bundesgerichts weiterhin bestehe; die Initiative würde die Ungleichbehandlung aufgrund des Zivilstands beseitigen. Zu den Gegnern gehörten linke Parteien sowie BDP, FDP und GLP. Sie kritisierten insbesondere die zu enge Definition der Ehe, die es dem Gesetzgeber nicht erlaube, diese auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Zudem würden Ehepaare bei den Sozialversicherungen sogar besser gestellt als unverheiratete Paare. Zwar erreichte die Vorlage das Ständemehr, doch eine knappe Mehrheit der Abstimmenden lehnte sie ab. Im April 2019 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde des Initiativkomitees gut und erklärte das Abstimmungsergebnis für ungültig – ein erstmaliger Vorgang in der Geschichte der eidgenössischen Volksabstimmungen –, da der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein eine massiv niedrigere Zahl der Paare genannt hatte, die von der Annahme der Initiative profitiert hätten. Wären die korrekten Zahlen bekannt gewesen, so wäre das Ergebnis womöglich anders ausgefallen. Am 4. Februar 2020 zog das Initiativkomitee die Initiative zurück und verzichtete damit auf eine Wiederholung der Abstimmung; der Präsident der CVP erklärte die Absicht, eine Initiative ohne die umstrittene Ehedefinition neu einreichen zu wollen.

Durchsetzungsinitiative

Nachdem 2010 die Ausschaffungsinitiative angenommen worden war, entbrannte eine Debatte darüber, wie sie ohne Verletzung verfassungsmässiger Grundrechte und internationaler Abkommen umgesetzt werden könnte. Als Druckmittel reichte die SVP im Dezember 2012 die Durchsetzungsinitiative ein, um sicherzustellen, dass Ausländer bei gewissen Delikten ohne jeglichen Vorbehalt ausgewiesen werden und die Ausschaffungsinitiative bei der Umsetzung nicht verwässert wird. Zusätzlich in die Bundesverfassung eingefügt werden sollte ein konkreter Katalog von Straftaten, die automatisch eine Ausschaffung straffälliger Ausländer zur Folge hätte (in Kombination mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren). Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung der Initiative, da sie im Widerspruch mit zentralen Werten der Verfassung, mit den Grundrechten, dem Verhältnismässigkeitsprinzip und der Gewaltenteilung stehe; ebenso sei eine völkerrechtskonforme Umsetzung unmöglich. Ausser der SVP unterstützten nur kleine Rechtsaussenparteien die Initiative. Sie zwinge die Behörden dazu, den Mehrheitswillen bei der Ausschaffungsinitiative umzusetzen, zumal er mit der Einführung der Härtefallklausel im Ausführungsgesetz unterlaufen werde. Nachdem erste Umfragen noch eine deutliche Annahme der Initiative prognostiziert hatten, intensivierten die Gegner ihre Kampagne massiv. Die Argumente fokussierten sich auf Fragen der Menschenrechte, des Rechtsstaats und der bewährten institutionellen Ordnung; dabei stellten sie die Initiative als völlig unverhältnismässigen Angriff auf die Verfassung und als Bruch mit Schweizer Werten dar. In Erscheinung traten drei Komitees: ein linkes, ein bürgerliches und eines von zivilgesellschaftlichen Akteuren, wobei erstmals die Operation Libero prominent in Erscheinung trat. Bei einer sehr hohen Beteiligung lehnten fast drei Fünftel der Abstimmenden die Initiative ab. Zustimmung fand sie nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin und Uri.

Nahrungsmittelspekulation

Eine im März 2014 von den Jusos eingereichte Volksinitiative verlangte, dass spekulative Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die sich auf Agrarprodukte und Nahrungsmittel beziehen, durch einen Verfassungsartikel verboten werden. Ebenso sollte sich der Bund auf internationaler Ebene für die Bekämpfung solcher Geschäfte einsetzen. Sie seien «eine der widerlichsten Formen der Profitmacherei», da sie die Preise nach oben treiben und damit den Hunger auf der Welt fördern würden. Bundesrat und Parlament waren der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen keinen oder nur einen geringen Einfluss auf internationale Warenterminmärkte hätten. Unterstützung fand die Initiative bei linken Parteien, Gewerkschaften, Umweltschutzorganisationen und Hilfswerken. Die Spekulation sei der Hauptgrund für die Nahrungsmittelpreiskrise 2007–2008 gewesen und habe in Entwicklungsländern den Zugang zu Grundnahrungsmitteln erschwert. Sie schaffe weder Steuereinnahmen noch Arbeitsplätze, ebenso sei ein Verzicht auf solche Geschäfte problemlos möglich. Mit Ausnahme der Schweizer Demokraten stellten sich alle Rechts- und Mitteparteien der Initiative entgegen, ebenso Economiesuisse und Bankiervereinigung. In der Schweiz befänden sich keine Handelsplätze für Agrarderivate, ausserdem könnte ein allfälliges Verbot leicht umgangen werden, und trotz den geringen Auswirkungen müsste ein grosser bürokratischer Aufwand betrieben werden, was wiederum zu Wettbewerbsnachteilen für Schweizer Unternehmen führen würde. Drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Initiative ab, wobei in den Kantonen Basel-Stadt und Jura hauchdünne Ja-Mehrheiten resultierten.

Sanierung des Gotthard-Strassentunnels

Der Gotthard-Strassentunnel war 1980 eröffnet worden und besass eine Tunnelröhre mit Gegenverkehr, benötigte aber nach fast vier Jahrzehnten Betrieb eine umfassende Sanierung. Weder eine vollständige mehrjährige Sperrung noch ein Ersatz-Autoverlad durch den Bahntunnel kamen in Frage. Deshalb schlug der Bundesrat im September 2013 eine Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet vor, um den Bau einer zweiten Tunnelröhre mit Kosten von rund 2,8 Milliarden Franken zu ermöglichen. Gemäss den Bestimmungen der 1994 angenommenen Alpen-Initiative sollte nach Abschluss der Bauarbeiten und der darauf folgenden Sanierung der älteren Röhre jeweils nur eine von zwei Fahrspuren betrieben werden. Nachdem das Parlament dem Antrag zugestimmt hatte, brachten SP, Grüne, GLP und Umweltschutzorganisationen (darunter der Verein Alpen-Initiative) ein Referendum zustande. Die Gegner trauten den Versprechungen nicht, dass zukünftig nur eine Fahrbahn pro Tunnelröhre benutzt werde. Vielmehr befürchteten sie, dass über kurz oder lang alle vier Fahrspuren freigegeben würden, was noch mehr Luft- und Gesundheitsbelastung zur Folge hätte. Bürgerliche Parteien sowie Automobil- und Wirtschaftsverbände warben vor allem mit der erhöhten Sicherheit, die durch eine zweite Tunnelröhre ohne Gegenverkehr entstünde. Im Falle einer Ablehnung müssten für die Dauer der Sanierung zusätzliche Verladeanlagen gebaut werden, die viel Landfläche beanspruchen würden. Eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an, lediglich in den Kantonen Genf und Waadt resultierten ablehnende Mehrheiten.

Abstimmungen am 5. Juni 2016

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 600 Eidgenössische Volksinitiative vom 30. Mai 2013 «Pro Service public» VI 5'313'442 2'485'007 46,77 % 2'422'010 784'303 1'637'707 32,38 % 67,62 % 0:23 601 Eidgenössische Volksinitiative vom 4. Oktober 2013 «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» VI 5'313'442 2'494'848 46,95 % 2'466'188 568'660 1'897'528 23,06 % 76,94 % 0:23 602 Eidgenössische Volksinitiative vom 10. März 2014 «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» VI 5'313'442 2'485'384 46,78 % 2'429'635 709'974 1'719'661 29,22 % 70,78 % 0:23 603 Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz) FR 5'313'442 2'480'345 46,68 % 2'387'735 1'490'417 897'318 62,42 % 37,58 % – 604 Änderung vom 25. September 2015 des Asylgesetzes FR 5'313'442 2'486'032 46,79 % 2'420'683 1'616'597 804'086 66,78 % 33,22 % –

Pro Service public

Der Service public – das heisst die Grundversorgung in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Post und Telekommunikation – war in den 1990er Jahren aus der Bundesverwaltung herausgelöst worden. Seither agierten die Bundesbahnen, die Schweizerische Post und Swisscom als eigenständige Unternehmen mit dem Bund als Allein- oder Hauptaktionär. Verschiedene Konsumentenzeitschriften wie K-Tipp, saldo oder Bon à savoir waren überzeugt, dass die Grundversorgung seither schlechter und teurer geworden sei. Um diese Entwicklung zu stoppen, reichten sie im Mai 2013 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass der Bund und die bundesnahen Unternehmen im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben dürfen, die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche mit Überschüssen aus der Grundversorgung untersagt wird und Löhne in diesen Unternehmen diejenigen in der Bundesverwaltung nicht mehr übersteigen dürfen. Nur kleine Parteien am linken und rechten Rand unterstützten die Vorlage. Die Befürworter prangerten Preissteigerungen, den Abbau von Poststellen oder Bahnschaltern in Randregionen sowie ihrer Meinung nach überhöhte Löhne an den Spitzen der Service-public-Unternehmen an. Fast alle im Parlament vertretenen Parteien sprachen sich gegen die Vorlage aus, ebenso die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften. Ihrer Meinung nach war die Initiative zwar ein gut gemeintes, aber kontraproduktives Experiment, denn sie gefährde Arbeitsplätze in den bisher gut funktionierenden Grundversorgungs­unternehmen und schwäche deren Innovationsfähigkeit. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone verwarfen die Vorlage.

Bedingungsloses Grundeinkommen