Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2014.

In der Schweiz fanden 2014 auf Bundesebene zwölf Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 9. Februar, 18. Mai, 28. September und 30. November. Dabei handelte es sich um neun Volksinitiativen, zwei Gegenentwürfe zu zurückgezogenen Volksinitiativen und ein fakultatives Referendum.

Abstimmungen am 9. Februar 2014

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 578 Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») GE 5'211'426 2'930'777 56,24 % 2'865'054 1'776'878 1'088'176 62,02 % 37,98 % 22:1 579 Eidgenössische Volksinitiative vom 4. Juli 2011 «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung» VI 5'211'426 2'940'167 56,42 % 2'892'609 873'060 2'019'549 30,18 % 69,82 % ½:22½ 580 Eidgenössische Volksinitiative vom 14. Februar 2012 «Gegen Masseneinwanderung» VI 5'211'426 2'948'156 56,57 % 2'908'406 1'463'854 1'444'552 50,33 % 49,67 % 14½:8½

Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur 1998 hatten Volk und Stände dem Fonds für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) zugestimmt. Gemäss einer im Januar 2012 präsentierten Botschaft des Bundesrates sollte dieser 2014 durch einen neuen Bahninfrastrukturfonds abgelöst werden, der wiederum den zentralen Bestandteil eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) bilden sollte. Für den Fonds sollten einerseits bestehende Finanzierungsquellen (LSVA, allgemeine Bundesmittel) übernommen werden, andererseits erhöht (Anteile aus Erträgen der Mehrwert- und Mineralölsteuer) oder durch neue Finanzierungsquellen (Beiträge der Kantone) ergänzt werden. Der Fonds war ein Gegenentwurf zu der vom Verkehrs-Club der Schweiz eingereichten Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr», die eine Änderung des Verteilschlüssels der Mittel aus den Treibstoffabgaben zugunsten des Schienenverkehrs verlangt hatte. Nachdem das Parlament seine Zustimmung zu FABI gegeben hatte, zogen die Initianten ihr Begehren zurück, da sie ihre Forderungen weitgehend erfüllt sahen. Eine breite Allianz aus FDP, CVP, SP, Grünen, GLP, BDP und EVP warb für die Vorlage. Sie betonte deren Wichtigkeit für den öffentlichen Verkehr, da sie die Rechtsgrundlage für Investitionen in einen weiteren Kapazitätsausbau im Schienenverkehr darstelle. Auf der Gegenseite waren die SVP und kleine Rechtsaussenparteien der Ansicht, dass die Automobilisten zu stark an den Kosten der Bahninfrastruktur beteiligt würden. Über drei Fünftel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an, nur im Kanton Schwyz resultierte eine knappe Nein-Mehrheit.

Abtreibungsfinanzierung Die deutliche Zustimmung von Volk und Ständen zur Einführung der Fristenregelung im Juni 2002 führte zur Abschaffung des generellen Abtreibungsverbots. Seither sind Abtreibungen während der ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft grundsätzlich erlaubt, wobei die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen. Die Kostenübernahme missfiel christlich-konservativen Kreisen, welche die Anzahl Abtreibungen möglichst gering halten wollten und deshalb im Juli 2011 eine Volksinitiative einreichten. Sie forderte, dass Schwangerschaftsabbrüche und Mehrlingsreduktionen nicht mehr in der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen eingeschlossen sind. Seltene Ausnahmen sollten erlaubt sein, wurden aber nicht explizit genannt. Unterstützung erhielten die Initianten von der EDU, der EVP und der SVP (bei letzterer jedoch vor allem in der Romandie mit mehreren abweichenden Kantonalparteien). Die Befürworter waren der Meinung, eine Abtreibung dürfe nicht von der Krankenkasse finanziert werden, da die Schwangerschaft keine Krankheit sei. Zudem sollten Abtreibungsgegner nicht gezwungen werden, über Krankenkassenprämien Abtreibungen mitzufinanzieren, die sie prinzipiell ablehnen. Gegen die Initiative wandten sich linke und bürgerliche Parteien (darunter auch die CVP) sowie Frauenorganisationen und der Verein «Nein zum Angriff auf die Fristenregelung». Die bewährte Fristenregelung würde infrage gestellt, und finanziell oder sozial schlechter gestellte Frauen würden im Fall einer ungewollten Schwangerschaft stigmatisiert. Zudem seien die erhofften Einsparungen vernachlässigbar, und die Zahl der Abtreibungen sei auf sehr tiefem Niveau stabil. Über zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Initiative ab, eine sehr knappe Ja-Mehrheit fand sie nur im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Masseneinwanderungsinitiative

Nach dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union kritisierte die SVP wiederholt die gestiegene Zuwanderung von Ausländern und reichte deshalb im Februar 2012 eine Volksinitiative ein. Sie forderte, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder durch Höchstzahlen und Kontingente steuern und begrenzen soll, wobei die gesamtwirtschaftlichen Interessen des Landes zu beachten seien. Völkerrechtliche Verträge, die diesem Ziel widersprechen, sollten nicht mehr abgeschlossen werden dürfen. Zudem sollten bestehende Verträge innerhalb von drei Jahren entsprechend nachverhandelt werden. Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative zur Ablehnung. Neben der SVP unterstützten kleine Rechtsaussenparteien die Initiative. In einer kurzen, aber heftig und emotional geführten Abstimmungskampagne wiesen die Befürworter darauf hin, dass die Schweiz die Kontrolle über die Zuwanderung verloren habe, was zahlreiche negative Folgen verursache. Unter der Führung der Economiesuisse bekämpften Politiker der CVP, BDP, FDP, GLP, der Grünen und der EVP die Vorlage mit einem gemeinsamen Komitee die Vorlage. Eine Umsetzung sei nicht mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit vereinbar, und die Wiedereinführung von Kontingenten würde zu hohem bürokratischem Aufwand führen. Wegen der Guillotine-Klausel würde zudem der Wegfall des Freizügigkeits­abkommens alle sieben Abkommen des bilateralen Vertragswerks gefährden, was unabsehbare negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft hätte. Eine knappe Mehrheit von Volk und Ständen nahm die Initiative an. Deren Umsetzung erwies sich als schwierig. Die Europäische Union war zwar nicht zu Neuverhandlungen bereit, der Initiativtext enthielt aber keinen verbindlichen Auftrag, das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen. Im Dezember 2016 einigte sich das Parlament zudem auf einen «Inländervorrang light», der inländischen Stellensuchenden in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit einen gewissen Vorteil gegenüber Zuwanderern gewährte.

Abstimmungen am 18. Mai 2014

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 581 Bundesbeschluss vom 19. September 2013 über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin») GE 5'221'219 2'915'993 55,85 % 2'817'066 2'480'870 336'196 88,07 % 11,93 % 23:0 582 Eidgenössische Volksinitiative vom 20. April 2011 «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» VI 5'221'219 2'933'259 56,18 % 2'864'526 1'819'822 1'044'704 63,53 % 36,47 % 23:0 583 Eidgenössische Volksinitiative vom 23. Januar 2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» VI 5'221'219 2'942'915 56,36 % 2'897'763 687'571 2'210'192 23,73 % 76,27 % 0:23 584 Bundesgesetz vom 27. September 2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz) FR 5'221'219 2'941'136 56,33 % 2'888'487 1'345'726 1'542'761 46,59 % 53,41 % –

Medizinische Grundversorgung

Der Verband Hausärzte Schweiz reichte im April 2010 die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» ein. Sie forderte Massnahmen, um dem schleichenden Attraktivitätsverlust der Hausarztmedizin entgegenzuwirken. Der Bundesrat stellte der Initiative einen direkten Gegenentwurf entgegen, der nicht eine einzelne Berufsgruppe in den Fokus rückte, sondern die medizinische Grundversorgung umfassend auf die anstehenden Herausforderungen ausrichten sollte, beispielsweise durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Gesundheitsfachpersonen oder die Förderung von Gemeinschaftspraxen und Gesundheitszentren. Nachdem das Parlament dem Gegenentwurf zugestimmt hatte, zogen die Initianten ihr Begehren zurück. Der neue Verfassungsartikel erkannte die Hausarztmedizin als Teil der medizinischen Grundversorgung an und verpflichtete Bund und Kantone dazu, sie gezielt zu fördern. Zudem sollte der Bund Vorschriften über eine angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin erlassen. Fast alle Parteien unterstützten die Vorlage, ebenso die Gewerkschaften, die Verbände FMH und H+ sowie der Berufsverband der Haus- und Kinderärzte. Der neue Verfassungsartikel schaffe zusammen mit anderen Massnahmen die Voraussetzungen dafür, dass genügend und gut ausgebildete Gesundheitsfachpersonen vorhanden sein werden. Als einzige Partei auf nationaler Ebene stellte sich die SVP dagegen (bei acht abweichenden Empfehlungen von Kantonalparteien), da sie eine Einschränkung der freien Arztwahl befürchtete. Fast neun Zehntel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an.

Pädophileninitiative

Die Organisation Marche blanche, die sich für den Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt engagierte und 2008 mit der Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» erfolgreich gewesen war, reichte im April 2011 eine weitere Volksinitiative ein. Personen, die verurteilt wurden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, sollten zwingend und endgültig das Recht verlieren, mit Kindern oder Schutzbedürftigen zu arbeiten. Bisher waren Berufsverbote lediglich in Fällen vorgesehen, in denen der Täter die Straftat in Ausübung seines Berufes begangen hat; allgemein gültige Tätigkeitsverbote waren auf fünf Jahre befristet und umfassten beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen nicht. Der Bundesrat unterstützte zwar einen verbesserten Schutz vor Pädokriminalität, wollte dies aber mit einer Anpassung des Strafgesetzbuches erreichen, die im Dezember 2013 vom Parlament angenommen wurde. Während der Ständerat die Initiative zur Ablehnung empfahl, sprach sich der Nationalrat knapp für ihre Annahme aus. Die Befürworter erhielten Unterstützung von der SVP und der BDP, aber auch von mehreren CVP- und FDP-Kantonalparteien. Sie betonten in ihrer Kampagne den unbedingten Kindesschutz und argumentierten, dass der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag nicht weit genug gehe. Während die übrigen Parteien Stimmfreigabe beschlossen, argumentierten die wenigen Gegner mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip und der Rechtsstaatlichkeit. Die Verschärfungen des Strafrechts würden ohnehin in Kraft treten, weshalb die Initiative unnötig sei. Knapp zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an.

Mindestlohn-Initiative