Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2013.
In der Schweiz fanden 2013 auf Bundesebene elf Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 3. März, 9. Juni, 22. September und 24. November. Dabei handelte es sich um ein obligatorisches Referendum, fünf Volksinitiativen und fünf fakultative Referenden.
Abstimmungen am 3. März 2013
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 567 Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Familienpolitik OR 5'174'680 2'412'095 46,61 % 2'362'482 1'283'951 1'078'531 54,35 % 45,65 % 10:13 568 Eidgenössische Volksinitiative vom 26. Februar 2008 «gegen die Abzockerei» VI 5'174'680 2'418'825 46,74 % 2'378'159 1'616'184 761'975 67,96 % 32,04 % 23:0 569 Änderung vom 15. Juni 2012 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) FR 5'174'680 2'406'787 46,51 % 2'348'456 1'476'942 871'514 62,89 % 37,11 % –
Familienpolitik
2007 reichte CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener eine parlamentarische Initiative ein, die einen Verfassungsartikel zur Familienpolitik forderte. Unter anderem sollten Familien bei den Steuern und den Sozialversicherungen finanziell unterstützt werden. Die Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Nationalrates präsentierte einen Entwurf, der allgemeiner formuliert war und keine konkreten Massnahmen nannte. Gegen den Willen des Bundesrates strich das Parlament die Bevorschussung von Alimenten aus dem Entwurf. Der neue Verfassungsartikel verlangte von Bund und Kantonen, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit oder Ausbildung zu fördern. Zu diesem Zweck sollten die Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsplätzen sorgen. Der Bund sollte korrigierend eingreifen dürfen, falls die Vorgaben nicht erfüllt werden oder das Angebot von Dritten nicht ausreicht. Gegen die Vorlage sprachen sich SVP, FDP, EDU und der Gewerbeverband aus. Sie befürchteten eine Beschneidung der kantonalen Kompetenzen und warnten vor nicht absehbaren Kostenfolgen, wobei die SVP das polemische Schlagwort «Staatskinder» prägte. Unterstützer der Vorlage waren alle anderen Parteien, zahlreiche Jugend- und Familienverbände und die FDP-Frauen. Sie argumentierten, der Verfassungsartikel lege die Basis für eine umfassende Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, was wirtschaftlich und demografisch sinnvoll sei. Eine Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage zwar an, doch sie scheiterte am Ständemehr.
Abzockerinitiative
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts kam es in vielen weltweit tätigen Grossunternehmen zu weithin als massiv übertrieben empfundenen Vergütungen und Abfindungen von Managern, selbst bei Verlusten. Als Folge der zunehmend intensiver geführten Debatte über solche «Abzocker» reichte ein Komitee um den Schaffhauser Kleinunternehmer Thomas Minder im Februar 2008 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass in börsenkotierten Aktiengesellschaften die Generalversammlung über die Vergütungssummen der Geschäftsführung abstimmen kann. Weiter sollten die Mitglieder des Verwaltungsrates jährlich von der Generalversammlung neu und einzeln gewählt werden können. Gefordert wurden auch gesetzliche Vorschriften für die Anstellungsbedingungen der Geschäftsleitungsmitglieder von Konzernen. Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab, da sie zu restriktiv sei. Sie präsentierten 2012 einen indirekten Gegenvorschlag, der eine Teilrevision des Obligationenrechts bezüglich Bestimmungen über die Rechte von Aktionären vorsah. Unterstützung erhielten die Initianten von SP, Grünen, EVP und CSP. Sie machten den Nachteil, dass ihnen nur bescheidene Finanzmittel zur Verfügung standen, durch viel Engagement und den konsequenten Einsatz von sozialen Medien wett. Ausserdem profitierte die Initiative von der Emotionalität und dem grossen Empörungspotenzial. Auf der Gegenseite standen die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände, wobei allein Economiesuisse über acht Millionen Franken für die Kampagne ausgab. Die zwei Wochen vor der Abstimmung bekannt gewordene Abgangsentschädigung von Novartis-Chef Daniel Vasella in der Höhe von 72 Millionen spielte den Initianten ebenfalls in die Hände. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone stimmten der Vorlage zu.
Raumplanungsgesetz Pro Natura und andere Umweltorganisationen reichten im August 2008 die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» ein, die sich gegen die fortschreitende Zersiedelung richtete und einen besseren Landschaftsschutz anstrebte. Der Bundesrat empfand das geforderte Bauzonenmoratorium als ungeeignet und schlug stattdessen eine Revision des Raumplanungsgesetzes vor. Nachdem ein erster Entwurf am Widerstand des Nationalrates gescheitert war, kam nach den Wahlen 2011 doch noch eine Einigung zustande, worauf die Initianten ihr Begehren zurückzogen. Das revidierte Gesetz schrieb vor, dass das eingezonte Bauland den geschätzten Baubedarf für die nächsten 15 Jahre nicht übersteigen darf. Ebenso mussten die Kantone aufzeigen, wie sie die nachhaltige Siedlungsentwicklung zu fördern gedenken. Bei der Umzonung von Landwirtschafts- in Bauland musste neu eine Abgabe von 20 Prozent des Wertgewinns entrichtet werden. Gegen die Gesetzesänderung brachte der Gewerbeverband ein Referendum zustande. Unterstützung erhielt er von der SVP, dem Hauseigentümerverband und von Economiesuisse. Die Gegner hielten die Rückzonungspflicht bei überdimensionierten Bauzonen sowie die zu entrichtende Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen für zu restriktiv. Während CVP und FDP gespalten waren, unterstützten linke Parteien und Umweltverbände die Vorlage. Ihnen zufolge ermögliche das Gesetz eine wirksame Bekämpfung der Zersiedelung, ausserdem könnten Natur- und Kulturlandschaften wirksamer geschützt werden. Mehr als drei Fünftel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an; im Kanton Wallis, wo die Opposition besonders stark ausgeprägt war, stimmten vier von fünf Personen mit Nein.
Abstimmungen am 9. Juni 2013
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 570 Eidgenössische Volksinitiative vom 7. Juli 2011 «Volkswahl des Bundesrates» VI 5'184'426 2'048'664 39,52 % 2'030'371 480'291 1'550'080 23,66 % 76,34 % 0:23 571 Änderungen vom 28. September 2012 des Asylgesetzes (Dringliche Änderungen des Asylgesetzes) FR 5'184'426 2'044'092 39,43 % 2'005'181 1'573'007 432'174 78,45 % 21,55 % –
Volkswahl des Bundesrates Zwei Volksinitiativen, die eine Wahl des Bundesrates durch das Volk verlangt hatten, waren in den Jahren 1900 und 1942 gescheitert. Die SVP griff das Thema 1998 wieder auf, da sie sich im Bundesrat unterrepräsentiert fühlte. 2003 erhielt sie zwar den von ihr geforderten zweiten Bundesratssitz zugesprochen, doch vier Jahre später wurde Christoph Blocher vom Parlament nicht wiedergewählt, was die SVP als angebliche «Missachtung des Volkswillens» interpretierte. Im Juli 2011 reichte sie eine Volksinitiative mit der Forderung ein, dass der Bundesrat nicht mehr durch das Parlament, sondern durch das Volk gewählt werden sollte. Dies sollte im Majorzverfahren in einem einzigen landesweiten Wahlkreis und gleichzeitig mit der Nationalratswahl geschehen. Mindestens zwei Sitze sollten dabei für Kandidaturen reserviert sein, die in einem französisch- oder italienischsprachigen Kanton oder im nicht deutschsprachigen Teil eines mehrsprachigen Kantons wohnhaft sind. Der Bundespräsident und dessen Stellvertreter sollten durch den Bundesrat selbst und nicht durch das Parlament gewählt werden. Der unmittelbar betroffene Bundesrat lehnte die Initiative ab, da seine Mitglieder als parteipolitische Akteure einen Dauerwahlkampf führen müssten, was dem Kollegialitätsprinzip zuwiderlaufen würde; das Parlament schloss sich dieser Meinung an. Nur kleine Rechtsaussenparteien unterstützten die SVP. Die Befürworter sprachen von einer Stärkung des Mitspracherechts des Volkes und wiesen auf die Regierungsratswahlen in den Kantonen hin. Alle übrigen Parteien schlossen sich zu einem gemeinsamen Komitee zusammen. Es vertrat die Position, dass Bewährtes nicht gefährdet werden sollte. Kantonale Wahlen seien nicht mit nationalen Wahlen vergleichbar, ausserdem würde die Quotenregel die Chancen des Kantons Tessin auf einen Bundesratssitz schmälern. Über drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.
Änderungen des Asylgesetzes Angesichts der stark steigenden Zahl von Asylbewerbern schlug der Bundesrat im Mai 2010 eine Anpassung des erst zwei Jahre zuvor in Kraft getretenen Asylgesetzes vor, mit der in erster Linie das bisherige komplizierte und unübersichtliche System der Nichteintretensverfahren vereinfacht werden sollte. Solche Verfahren sollten nur noch im Zusammenhang mit Fällen gemäss dem Dubliner Übereinkommen und bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat erfolgen. Das Parlament verschärfte die Revision dahingehend, dass auf verschiedene Nichteintretensgründe gar nicht mehr eingegangen werden sollte. Ebenso sollten Dienstverweigerung und Desertion als Asylgründe wegfallen und die Möglichkeit des Botschaftsasyls abgeschafft werden. Schliesslich sollten renitente Asylbewerber in besonderen Bundeszentren untergebracht werden können, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören. Gegen diesen Beschluss ergriffen die Jungen Grünen und verschiedene asylpolitische Organisationen das Referendum, Unterstützung erhielten sie von linken Parteien und Gewerkschaften. Die Gegner waren der Ansicht, die Revision wende sich gegen diejenigen Flüchtlinge, die am stärksten bedroht seien, und schränke das Recht auf Asyl zu stark ein. Die bürgerlichen Gegner hielten dem entgegen, dass die Revision die Anforderungen der Bundesverfassung und des Völkerrechts erfülle. Ihr Hauptziel sei es, die Verfahren zu beschleunigen, wodurch insbesondere die akuten Unterbringungsprobleme gelöst werden könnten. Fast vier Fünftel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an.
Abstimmungen am 22. September 2013
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 572 Eidgenössische Volksinitiative vom 5. Januar 2012 «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» VI 5'194'150 2'440'536 46,99 % 2'407'796 644'985 1'762'811 26,79 % 73,21 % 0:23 573 Bundesbeschluss vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) FR 5'194'150 2'428'987 46,76 % 2'361'128 1'416'741 944'387 60,00 % 40,00 % – 574 Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2012 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) FR 5'194'150 2'429'435 46,77 % 2'374'036 1'324'528 1'049'508 55,79 % 44,21 % –
Aufhebung der Wehrpflicht