Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2012.

In der Schweiz fanden 2012 auf Bundesebene zwölf Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 11. März, 17. Juni, 23. September und 25. November. Dabei handelte es sich um drei fakultative Referenden, sieben Volksinitiativen und zwei Gegenentwürfe zu zurückgezogenen Volksinitiativen.

Abstimmungen am 11. März 2012

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 555 Eidgenössische Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» VI 5'139'055 2'321'951 45,18 % 2'276'400 1'152'598 1'123'802 50,63 % 49,37 % 13½:9½ 556 Eidgenössische Volksinitiative «für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» VI 5'139'055 2'311'923 44,99 % 2'218'098 980'273 1'237'825 44,19 % 55,81 % 4½:18½ 557 Eidgenössische Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» VI 5'139'055 2'334'005 45,42 % 2'303'703 771'717 1'531'986 33,50 % 66,50 % 0:23 558 Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls») GE 5'139'055 2'300'568 44,77 % 2'200'290 1'916'182 284'108 87,09 % 12,91 % 23:0 559 Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung FR 5'139'055 2'305'239 44,86 % 2'200'855 966'633 1'234'222 43,92 % 56,08 % –

Zweitwohnungsinitiative

Der Verein «Helvetia Nostra» um den Umweltschützer Franz Weber kritisierte schon seit längerem die Schweizer Raumplanung, den Verlust von Kulturland und insbesondere die Zersiedelung. Im Dezember 2007 reichte er eine Volksinitiative ein, mit der in der Bundesverfassung festgeschrieben werden sollte, dass der Anteil der Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens zwanzig Prozent beschränkt wird. Per Gesetz sollten die Gemeinden dazu verpflichtet werden, ihren Erstwohnungs­anteilsplan und den detaillierten Stand des Vollzugs laufend zu veröffentlichen. Der Bundesrat hielt die Forderung für zu restriktiv, und das Parlament stellte ihr einen indirekten Gegenvorschlag in Form von flankierenden Massnahmen zur damals geplanten Aufhebung der «Lex Koller» entgegen. Links-grüne Parteien unterstützten das Begehren und wiesen auf den ungebremsten und unkontrollierten Bau von Zweitwohnungen vor allem in touristisch genutzten Regionen hin, der die Schönheit der Bergwelt gefährde. Ebenso übten sie Kritik am kurzfristigen Profitdenken der Baubranche. Bürgerliche Parteien sowie Wirtschafts- und Gewerbeverbände hielten die Bestimmungen für zu starr und sahen mit der Initiative kommunale und kantonale Kompetenzen sowie wirtschaftliche und regionalpolitische Interessen gefährdet. Da sie zunächst siegessicher waren, führten sie eine laue Abstimmungskampagne, was es den Befürwortern erlaubte, mit emotionalen Botschaften ihren Rückstand in den Umfragen wettzumachen. Vor allem die städtischen Regionen des Mittellands verhalfen der Vorlage zu einem knappen Volks- und Ständemehr, womit sie die direkt betroffenen Berg- und Tourismuskantone überstimmten.

Erste Bausparinitiative Bisher war Basel-Landschaft der einzige Kanton, in dem es möglich war, Bauspareinlagen von den Steuern zu befreien. Die «Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens» wollte erreichen, dass diese Regelung in allen Kantonen eingeführt werden kann, weshalb sie im September 2008 eine entsprechende Volksinitiative einreichte. Konkret sollten die Einlagen während höchstens zehn aufeinanderfolgenden Jahren von der Vermögenssteuer sowie die auf diesem Kapital angewachsenen Zinsen von der Einkommenssteuer befreit werden; weitere steuerliche Entlastungen waren für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an Wohneigentum vorgesehen. Sowohl der Bundesrat als auch der Ständerat waren der Ansicht, dass die vorhandenen Massnahmen zur Förderung von selbstbenutztem Wohneigentum ausreichend seien, weshalb sie die Initiative ablehnten. Ein vom Ständerat ausgearbeiteter Gegenvorschlag fiel durch, während der Nationalrat die Initiative zur Annahme empfahl. Unterstützung fand sie bei den bürgerlichen Parteien, wenn auch mit abweichenden Empfehlungen zahlreicher Kantonalsektionen. Die Befürworter verwiesen auf das Beispiel von Basel-Landschaft und argumentierten, dass Bausparen Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördere. Auf der Gegenseite waren vor allem linke und grüne Parteien der Ansicht, dass die Initiative grosse Steuerausfälle zur Folge hätte und nur diejenigen von den Regelungen profitieren würden, die es gar nicht nötig hätten. Eine relativ deutliche Mehrheit von Volk und Ständen lehnte die Initiative ab; Zustimmung fand sie nur in den Kantonen Basel-Landschaft, Genf, Tessin, Waadt und Wallis.

Ferieninitiative

Im Juni 2009 reichte der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse eine Volksinitiative ein, die einheitlich sechs Wochen Ferien für alle Erwerbstätigen forderte. Er begründete dies mit der gestiegenen Arbeitsbelastung, der höheren Produktivität sowie einer Angleichung an andere europäische Länder. Bundesrat und Parlament wiesen das Begehren als zu unflexibel zurück, hielten aber fest, dass die Produktivitätssteigerung durchaus über höhere Löhne abgegolten werden könnte. Unterstützung fand die Initiative bei linken Parteien. Der Stress am Arbeitsplatz habe mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel zugenommen, und die Schweiz sei, was die Wochenarbeitsstunden betreffe, ohnehin internationale Spitzenreiterin. Sechs Wochen Ferien seien wirtschaftlich tragbar, und die grössere Erholungszeit würde zu einer Senkung der Gesundheitskosten beitragen. Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände hielten dem entgegen, dass die Initiative nichts darüber sage, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die anfallende Mehrbelastung zu tragen hätten. Letztere müssten mehr Personal einstellen, wodurch jede zusätzliche Ferienwoche zu einer Erhöhung der Lohnkosten um zwei Prozent führen und somit die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verringern würde. Alternativ könnten die Arbeitgeber auch die Wochenarbeitszeit erhöhen, was dem eigentlichen Zweck der Initiative zuwiderlaufe. Die Initiative scheiterte deutlich: Zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten sie ab.

Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke 2009 reichte die Loterie Romande eine Volksinitiative ein, mit der das Lotteriemonopol der Kantone in der Bundesverfassung verankert werden sollte. Auf diese Weise sollten die Gewinne aus den Lotteriegeldern weiterhin für kulturelle und soziale Projekte sowie für die Sportförderung eingesetzt werden können. Der Bundesrat war grundsätzlich damit einverstanden, strebte aber eine umfassendere Regelung an und präsentierte ein Jahr später einen Gegenentwurf. Nachdem das Parlament diesem zugestimmt hatte, zogen die Initianten ihr Begehren im Oktober 2011 zurück. Der Gegenentwurf regelte neben Lotterien auch Spielbanken, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele. Er bestimmte, dass die Reinerträge aus den Lotterien und Sportwetten vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen, während die Einnahmen aus der Spielbankenabgabe weiterhin der AHV und der IV zugutekommen. Allgemein war der neue Verfassungsartikel konkreter gefasst; er verpflichtete den Bund und neu auch die Kantone, den Gefahren der Geldspiele bei Gesetzgebung und Spielaufsicht Rechnung zu tragen. Praktisch alle im Parlament vertretenen Parteien unterstützten die Vorlage, und es gab keine organisierte Opposition, weshalb sich die Abstimmungskampagne durch eine äusserst geringe Intensität auszeichnete. Fast neun Zehntel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an.

Buchpreisbindung 1999 hatte die Wettbewerbskommission (Weko) die Buchpreisbindung aufgehoben, doch 2002 hiess das Bundesgericht einen Rekurs des Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verbandes gut, worauf eine Neubeurteilung vorgenommen werden musste. 2005 erklärte die Weko die Buchpreisbindung ein zweites Mal für unzulässig, ab 2007 war sie endgültig verboten. Dem gegenüber stand eine 2005 von den zuständigen Kommissionen beider Parlamentskammern überwiesene parlamentarische Initiative, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Regulierung der Bücherpreise verlangte. Obwohl der Bundesrat 2009 die geplante Marktregulierung als ungerechtfertigt kritisierte, beschloss das Parlament das neue Bundesgesetz über die Buchpreisförderung. Demnach sollte während einer Mindestdauer von 18 Monaten eine obligatorische Preisanbindung an einen von Verlegern oder Importeuren festgelegten Fixpreis erfolgen. Ausserdem sollte der Preisüberwacher bei übermässiger Preisdifferenz zum Ausland ein Einspracherecht besitzen. Gegen das Gesetz ergriffen die Jungfreisinnigen, die Junge SVP und die Jungen Grünliberalen das Referendum. Die von den Wirtschaftsverbänden unterstützten Gegner argumentierten, die Buchpreisbindung führe zu höheren Preisen und nütze nur den ausländischen Verlagen. Linke Parteien, die CVP (mit mehreren abweichenden Kantonalsektionen), Buchhändler, Autoren und Verleger hielten dem entgegen, dass das Gesetz die literarische Vielfalt sichere und zu einer Stärkung kleiner Verlage und unbekannter Autoren beitrage. Eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden lehnte das Gesetz ab; dazu trug laut Vox-Analyse insbesondere die Unsicherheit bei, ob der private Online-Buchkauf im Ausland ebenfalls der Preisbindung unterstellt sei.

Abstimmungen am 17. Juni 2012

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 560 Eidgenössische Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» VI 5'149'086 1'984'038 38,53 % 1'934'288 601'449 1'332'839 31,09 % 68,91 % 0:23 561 Eidgenössische Volksinitiative «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» VI 5'149'086 1'983'704 38,53 % 1'942'832 480'173 1'462'659 24,72 % 75,28 % 0:23 562 Änderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care) FR 5'149'086 1'990'232 38,65 % 1'949'529 466'993 1'482'536 23,95 % 76,05 % –

Zweite Bausparinitiative