Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2008.
In der Schweiz fanden 2008 auf Bundesebene zehn Volksabstimmungen statt, im Rahmen dreier Urnengänge am 24. Februar, 1. Juni und 30. November. Dabei handelte es sich um sieben Volksinitiativen, einen Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative und zwei fakultative Referenden.
Abstimmungen am 24. Februar 2008
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 530 Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» VI 4'957'889 1'920'885 38,74 % 1'883'179 601'071 1'282'108 31,92 % 68,08 % 0:23 531 Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) FR 4'957'889 1'914'955 38,62 % 1'857'734 938'744 918'990 50,53 % 49,47 % –
Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten 2006 begann das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), die Schweizer Luftwaffe auf die drei Standorte Payerne, Sion und Meiringen zu konzentrieren, was in den betroffenen Regionen eine stärkere Lärmbelastung zur Folge hatte. Die vom Umweltschützer Franz Weber gegründete Stiftung Grandhotel Giessbach wehrte sich insbesondere gegen die Stationierung der bedeutend lauteren F/A-18-Kampfflugzeuge in Meiringen und reichte, nachdem eine Eingabe an das VBS erfolglos geblieben war, im November 2005 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets in touristisch genutzten Gebieten durchgeführt werden dürfen. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament wiesen das Begehren zurück. Die Piloten könnten bei einer Annahme der Initiative nicht mehr realitätsnah trainieren, was die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe gefährden würde. Ausserdem habe die Luftwaffe ihre Flugbewegungen bereits selber limitiert, und bezüglich Nachtflüge würden strengere Richtlinien als in der zivilen Luftfahrt gelten. Unterstützung erhielt die Initiative von linken Parteien; sie argumentierten primär mit dem Umweltschutz und der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus in den Regionen, die vom Fluglärm besonders betroffen seien. Die bürgerlichen Parteien und der Armee nahestehende Verbände hielten die Vorlage für einen Frontalangriff auf die Luftwaffe. Bereits geschlossene Kompromisse mit den betroffenen Regionen brächten mehr als radikale Verbote. Ein weiterer Kritikpunkt war die unklare Definition der Tourismusgebiete. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.
Unternehmenssteuerreform II Im Juni 2005 präsentierte der Bundesrat einen Entwurf zur Unternehmenssteuerreform II. Durch Anpassungen mehrerer Gesetze sollte eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erreicht werden. Vorgesehen waren drei Hauptziele: Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Gewinnen aus unternehmerischen Beteiligungen wie Dividenden und Gewinnanteilen, Reduktion der steuerlichen Belastung des Kapitals von Kapitalgesellschaften sowie Befreiung der Personengesellschaften von steuerlichen Zwängen im Zusammenhang mit dem Erhalt, der Restrukturierung und der Übertragung des Betriebes. Während der Bundesrat und die zustimmende bürgerliche Mehrheit des Parlaments mit Steuerausfällen von maximal 500 Millionen Franken rechneten, gingen die linken Gegner von Mindereinnahmen von mehr als zwei Milliarden aus. Aus diesem Grund ergriffen die SP, die Grünen und der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum. Sie hielten die Vorlage für ein Steuergeschenk an Grossaktionäre, das dem Bund, den Kantonen und der AHV massive finanzielle Einbussen beschert. Ausserdem würden KMU entgegen der ursprünglichen Absicht fast gar nicht von der Reform profitieren. Die Befürworter der Unternehmenssteuerreform hielten dem entgegen, dass insbesondere die steuerliche Belastung von Dividenden im internationalen Vergleich hoch sei und somit den Steuerwettbewerb behindere. Das Ergebnis fiel äusserst knapp zugunsten der Vorlage aus, weniger als 20'000 Stimmen machten den Unterschied aus. Später stellte sich heraus, dass die Steuerausfälle um ein Mehrfaches höher ausfielen, als dies vom Bundesrat prognostiziert worden war: In der Fragestunde des Nationalrates vom 14. März 2011 teilte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit, dass für die kommenden zehn Jahre mit Mindereinnahmen von 4 bis 6 Milliarden Franken zu rechnen sei. Beschwerden an das Bundesgericht verlangten eine Annullierung der Abstimmung. Das Bundesgericht rügte zwar in seinen Urteilen vom 20. Dezember 2011 den Bundesrat wegen fehlerhafter Abstimmungsinformation und stellte eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit fest, lehnte die Beschwerden aber ab. Die Unternehmenssteuerreform II stehe seit einiger Zeit in Kraft. Rechtssicherheit und Treu und Glauben sowie prozessrechtliche Gründe würden die Aufhebung der Abstimmung verbieten.
Abstimmungen am 1. Juni 2008
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 532 Eidgenössische Volksinitiative «für demokratische Einbürgerungen» VI 4'970'220 2'24'577 45,18 % 2'219'979 804'730 1'415'249 36,25 % 63,75 % 1:22 533 Eidgenössische Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» VI 4'970'220 2'229'213 44,85 % 2'173'124 538'928 1'634'196 24,80 % 75,20 % 0:23 534 Verfassungsartikel vom 21. Dezember 2007 «für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» GE 4'970'220 2'227'210 44,81 % 2'167'014 661'312 1'505'702 30,52 % 69,48 % 0:23
Demokratische Einbürgerungen
Im September 1999 stimmte die Gemeinde Emmen über 23 Einbürgerungsgesuche ab, wobei alle 15 Gesuche von Antragstellern aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien abgelehnt wurden. Es begann eine landesweite Debatte über die Verfahren bei Einbürgerungen, die weitere Brisanz erhielt, als das Bundesgericht die staatsrechtlichen Beschwerden der Antragsteller wegen erwiesener Willkür guthiess und die Abstimmungen damit für ungültig erklärte. Eine daraufhin von beiden Kammern verabschiedete parlamentarische Initiative legte fest, dass die Ablehnung eines Gesuchs mittels Volksabstimmung nur noch bei Vorliegen eines begründeten Antrags möglich ist. Die SVP reichte daraufhin im November 2005 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte, dass die Gemeinden selber festlegen können, welche Instanz über die Einbürgerungsgesuche entscheidet. Der Entscheid dieses Organs solle endgültig sein und nicht angefochten werden können. Unterstützung erhielten die Initianten von kleinen Rechtsaussenparteien sowie von einzelnen FDP- und CVP-Vertretern. Sie warnten vor einer «Masseneinbürgerung» und argumentierten, die Initiative sei zur Verhinderung der Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeabhängigen notwendig. Die Gegner bildeten drei Komitees. Jene der Mitteparteien und der FDP stellten die parlamentarische Initiative als adäquaten Kompromiss dar, der nicht in die Kompetenz der Kantone eingreife, aber Willkür und Diskriminierung wirksam bekämpfe. Die linken Parteien wiederum waren der Ansicht, die Abschaffung der Rekursmöglichkeit verstosse gegen zentrale Verfassungsgarantien und gegen zahlreiche internationale Konventionen. Fast zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Initiative ab, eine zustimmende Mehrheit fand sie nur im Kanton Schwyz.
Volkssouveränität statt Behördenpropaganda
Wiederholt störten sich rechtskonservative Kreise an der Kommunikation des Bundesrats bei Abstimmungen (insbesondere bei verteidigungs- und aussenpolitischen Themen) und erhoben den Vorwurf der Parteilichkeit. Der Verein «Bürger für Bürger», hinter dem unter anderem die AUNS und Pro Libertate standen, reichte im August 2004 eine Volksinitiative ein. Sie forderte, dass der Bundesrat und leitende Angestellte der Bundesverwaltung sich «der Informations- und Propagandatätigkeit enthalten» und dass die Finanzierung von Informationskampagnen durch den Bund verboten wird. Gegen den Willen des Bundesrates nahm das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag von FDP-Nationalrat Didier Burkhalter an. Dieser würde den Bundesrat zu einer umfassenden und transparenten Information über Abstimmungsvorlagen verpflichten. Die Initiative wiederum war in beiden Parlamentskammern chancenlos. Unterstützung erhielt sie von der SVP und von kleinen Rechtsaussenparteien. Die Befürworter waren der Ansicht, Informationskampagnen der Verwaltung und Wortmeldungen von Bundesratsmitgliedern würden Abstimmungskämpfe verzerren und den Volkswillen verfälschen. Die übrigen Parteien sowie Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände warnten hingegen, die Initiative gefährde die direkte Demokratie. Dem Bund wäre es verboten, falsche Tatsachen richtigzustellen, und es bestünde die Gefahr einer Manipulation des Souveräns. Die Kampagne verlief eher lau, da sich die SVP auf die Einbürgerungsinitiative konzentrierte. Drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.
Gegenentwurf zur Krankenkasseninitiative
Das 1996 in Kraft getretene Krankenversicherungsgesetz konnte entgegen den Erwartungen die Kostenexplosion im Schweizer Gesundheitswesen kaum bremsen, und die Prämienbelastung der Haushalte nahm von Jahr zu Jahr weiter zu. 2004 reichte die SVP die Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung» ein, die unter anderem eine Reduktion des Leistungskatalogs vorsah. In der parlamentarischen Beratung setzte sich gegen den Widerstand der Linken ein Gegenvorschlag durch, worauf die SVP Anfang 2008 ihr Begehren zurückzog. Die vorgesehene Änderung der Bundesverfassung stellte in erster Linie eine Umschreibung der aktuellen Gesetze dar und hielt fest, dass die Krankenpflege zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich sein müsse. Zudem sollten Transparenz und Wettbewerb als zentrale Prinzipien der Krankenversicherung festgelegt werden. SVP, FDP, EDU und Wirtschaftsverbände unterstützten die Vorlage, wenn auch nicht geeint. Durch die Verstärkung des Wettbewerbs unter Versicherern und Leistungserbringern erhofften sie sich positive Auswirkungen auf die Qualität und den Preis der Leistungen. Gegen die Vorlage wandten sich die linken Parteien, die CVP, Gewerkschaften, medizinische Berufsverbände und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Sie befürchteten, der Verfassungsartikel würde den Krankenkassen zu viel Macht verleihen. Bürgerliche Gegner hielten den Verfassungsartikel für unnötig, da er ohnehin nur geltende Gesetze festhalte. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.
Abstimmungen am 30. November 2008
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 535 Eidgenössische Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» VI 4'996'626 2'374'312 47,52 % 2'325'442 1'206'323 1'119'119 51,87 % 48,13 % 18:5 536 Eidgenössische Volksinitiative «für ein flexibles AHV-Alter» VI 4'996'626 2'380'196 47,64 % 2'344'819 970'221 1'374'598 41,38 % 58,62 % 4:19 537 Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!» VI 4'996'626 2'359'213 47,22 % 2'275'233 773'467 1'501'766 34,00 % 66,00 % 0:23 538 Eidgenössische Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» VI 4'996'626 2'365'431 47,34 % 2'304'885 846'985 1'457'900 36,75 % 63,25 % 0:23 539 Änderung vom 20. März 2008 des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) FR 4'996'626 2'355'412 47,14 % 2'264'920 1'541'928 722'992 68,08 % 31,92 % –
Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern