Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2004.

In der Schweiz fanden 2004 auf Bundesebene 13 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 8. Februar, 16. Mai, 26. September und 28. November. Dabei handelte es sich um fünf fakultative Referenden, zwei Volksinitiativen, einen Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative und fünf obligatorische Referenden.

Abstimmungen am 8. Februar 2004 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 504 Gegenentwurf der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 zur Volksinitiative «Avanti – für sichere und leistungsfähige Autobahnen» GE 4'789'871 2'183'037 45,58 % 2'152'132 800'632 1'351'500 37,20 % 62,80 % 0:23 505 Änderung vom 13. Dezember 2002 des Obligationenrechts (Miete) FR 4'789'871 2'175'425 45,42 % 2'103'019 755'561 1'347'458 35,93 % 64,07 % – 506 Eidgenössische Volksinitiative vom 3. Mai 2000 «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» VI 4'789'871 2'180'863 45,53 % 2'133'436 1'198'867 934'569 56,19 % 43,81 % 21½:1½

Gegenentwurf zur Avanti-Initiative Im Jahr 2000 reichten die Automobilverbände TCS und ACS die Volksinitiative «Avanti – für sichere und leistungsfähige Autobahnen» ein. Sie wollte die wichtigsten Autobahnen erweitern und insbesondere den Gotthard-Strassentunnel um eine zweite Röhre ergänzen. Dem Bundesrat gingen diese Forderungen zu weit, weshalb er 2001 einen Gegenentwurf in die Vernehmlassung schickte. Gegen den Widerstand der Linken änderte das Parlament den Gegenentwurf so ab, dass er sogar über die Forderungen der Initiative hinausging, worauf die Initianten ihr Begehren zurückzogen. Der Bund sollte dazu verpflichtet werden, leistungsfähige Verkehrsinfrastrukturen bereitzustellen und Kapazitätsengpässe zu beseitigen. Spätestens nach zehn Jahren sollten der Sechsspurausbau der Autobahnen Genf–Lausanne und Bern–Zürich sowie der Bau einer zweiten Gotthardröhre begonnen werden. Weitere Abschnitte der A2 und Umfahrungsstrassen sollten vom 1994 angenommenen Alpenschutzartikel ausgenommen werden. Ausserdem sollte der Agglomerationsverkehr gefördert werden. Zu den Befürwortern gehörten FDP, SVP, LPS, Lega dei Ticinesi und die Arbeitgeberverbände. Ihnen zufolge würde die Vorlage eine sinnvolle Partnerschaft von Strasse und Schiene ermöglichen und die Finanzierung der wichtigsten Projekte sichern. Die Gegner – allen voran die linken Parteien, die CVP und die Umweltverbände – warnten davor, den in der Verfassung verankerten Alpenschutz auszuhöhlen. Auf diese Weise würden die im Verlagerungsgesetz festgelegten Ziele gefährdet. Ebenso seien die Kosten viel zu hoch. Überraschend deutlich verwarfen über drei Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone die Vorlage.

Änderung des Mietrechts Mit der im Jahr 1997 eingereichten Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» sollten unter anderem das Prinzip der Kostenmiete durchgesetzt und der Kündigungsschutz gestärkt werden. Obwohl Bundesrat und Parlament das Begehren zurückwiesen, sahen sie dennoch dringenden Handlungsbedarf im Mietrecht. Ein indirekter Gegenvorschlag sollte Neuerungen durchsetzen und die Chancen der Initiative schmälern. Erst nach dreijährigen Verhandlungen konnte ein Kompromiss erzielt werden. So sollte ein Mietzins nicht mehr missbräuchlich sein, wenn er zu einem übersetzten Ertrag führt, sondern wenn die Miete eine statistische Vergleichsgrösse um mehr als 15 Prozent überschreitet. Mieterhöhungen zur Anpassung an gestiegene Hypothekarzinsen oder an das «ortsübliche Niveau» sollten nicht mehr erlaubt sein, sondern lediglich zur Überwälzung der Teuerung. Gegen die Gesetzesänderung brachte der Mieterverband erfolgreich ein Referendum zustande. Unterstützung erhielt er von den linken Parteien, der EDU, den Schweizer Demokraten und den Gewerkschaften. Die Gegner befürchteten, der Systemwechsel bei der Berechnung zulässiger Mietzinsveränderungen und die Einführung von Vergleichsmieten würden zu massiven und konstanten Preiserhöhungen führen. Bürgerliche Parteien (mit einzelnen abweichenden Kantonalparteien in der Romandie) und Wirtschaftsverbände stellten sich auf den Standpunkt, das neue Mietrecht sei transparenter und verständlicher. Es verhindere missbräuchliche Mietzinse effektiv und garantiere einen ruhigeren Verlauf der Mietzinsentwicklung als bei der bisherigen Koppelung an den Hypothekarzins. Fast zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab, in keinem Kanton gab es eine zustimmende Mehrheit.

Verwahrungsinitiative

Nach dem Mord am Zollikerberg und einer weiteren Sexualstraftat im Jahr 1993 entbrannte eine Diskussion um die als zu lasch empfundene Praxis beim Strafvollzug. Die von den Eltern und Verwandten der Opfer gegründete Selbsthilfegruppe «Licht der Hoffnung» reichte 2000 eine Volksinitiative ein. So sollten Sexual- oder Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft wurden, bis ans Lebensende verwahrt werden. Ebenso sollten frühzeitige Entlassungen und Hafturlaube ausgeschlossen sein. Nur wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen würde, dass der Täter geheilt werden kann, sollte die Erstellung eines neuen Gutachtens möglich sein. Dieses müsste von mindestens zwei voneinander unabhängigen Fachleuten erstellt werden. Bundesrat und Parlament waren der Ansicht, dass die meisten Forderungen bereits mit der laufenden Revision des Strafgesetzbuches erfüllt seien, weshalb sie das Begehren ablehnten. Trotz der Emotionalität der Vorlage verlief die Abstimmungskampagne weitgehend sachlich. Die meisten Parteien nahmen eine ablehnende Haltung ein und verwiesen auf die Bedenken von Strafrechtlern, die einen Teil der Initiative für nicht EMRK-konform hielten, da eine periodische Strafbeurteilung praktisch ausgeschlossen sei. Einzig die SVP und kleine Rechtsaussenparteien unterstützten die Vorlage, jedoch verzichteten die Initianten weitgehend auf eine Zusammenarbeit mit den Parteien. Ihnen zufolge mache es keinen Sinn, einen als nicht therapierbar deklarierten Täter regelmässig wieder auf seine Gefährlichkeit zu überprüfen. Zur allgemeinen Überraschung nahm eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden die Vorlage an, Nein-Mehrheiten resultierten nur in den Kantonen Basel-Stadt und Waadt.

Abstimmungen am 16. Mai 2004 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 507 Änderung vom 3. Oktober 2003 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (11. AHV-Revision) FR 4'798'073 2'438'405 50,82 % 2'407'345 772'773 1'634'572 32,10 % 67,90 % – 508 Bundesbeschluss vom 3. Oktober 2003 über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze OR 4'798'073 2'439'301 50,83 % 2'407'897 756'550 1'651'347 31,42 % 68,58 % 0:23 509 Bundesgesetz vom 20. Juni 2003 über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben FR 4'798'073 2'439'677 50,84 % 2'407'385 821'475 1'585'910 34,12 % 65,88 % –

11. AHV-Revision Die 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) von 1995 hatte die Umstellung von der Ehepaarrente auf ein zivilstandsneutrales Rentensystem gebracht. Unmittelbar darauf begannen die Vorarbeiten für eine weitere Reform, da die höhere Lebenserwartung und die grösser werdende Zahl von Rentnern im Verhältnis zu den Erwerbstätigen die AHV zunehmend vor finanzielle Probleme stellten. Ein im Februar 2000 vom Bundesrat präsentiertes Programm sah deshalb neben Mehreinnahmen auch Sparmassnahmen vor. Das Rentenalter der Frauen sollte von 64 auf 65 Jahre erhöht werden. Im Sinne einer Flexibilisierung sollten Frauen und Männer ab 59 Jahren halbe Renten oder ab 62 Jahren ganze Renten beziehen können, jedoch dauerhaft gekürzt. Witwen- und Witwerrenten sollten schrittweise von 80 auf 60 Prozent gesenkt werden. AHV-Renten sollten nur noch alle drei statt zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Zudem sollte der Freibetrag wegfallen, auf dem Erwerbstätige im Rentenalter keine Beiträge entrichten. Gegen den entsprechenden Beschluss des Parlaments ergriff der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum. Zu den Gegnern gehörten weitere Gewerkschaften, die Linken und kleine Rechtsaussenparteien. Sie bezeichneten die 11. AHV-Revision als reine «Sozialabbauvorlage», die das wichtigste und erfolgreichste Sozialwerk der Schweiz aushöhle. Die bürgerlichen Befürworter stellten die Revision hingegen als dringend notwendigen Beitrag zur längerfristigen Sicherung dar. Zwar rechnete man allgemein mit einer Ablehnung, diese fiel aber wesentlich deutlicher aus als erwartet. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden verwarfen die Vorlage; in keinem einzigen Kanton resultierte eine Ja-Mehrheit.

Erhöhung der Mehrwertsteuer Um die Finanzierung der AHV und der Invalidenversicherung (IV) längerfristig zu sichern, schlug der Bundesrat im Februar 2000 im Rahmen der 11. AHV-Revision eine zweistufige Anhebung der Mehrwertsteuersätze vor. Im Parlament war umstritten, ob dem Bund weiterhin ein Anteil am zu erhebenden Mehrwertsteuerzuschlag zustehen und wie hoch dieser Zuschlag sein soll; auch der Prozentsatz der Erhöhung war umstritten und ob diese für beide Sozialwerke oder vorderhand nur für die stark defizitäre IV beschlossen werden soll. Schliesslich einigten sich beide Parlamentskammern darauf, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die den Bund zur Erhöhung der Mehrwertsteuer für beide Versicherungen ermächtigen sollte. Zugunsten der IV sollte sie unmittelbar bei Inkrafttreten um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden, um weitere 1,5 Prozentpunkte zugunsten der AHV erst bei dringendem Bedarf. Linke, Gewerkschaften und CVP befürworteten die Vorlage, denn die Anhebung der Mehrwertsteuer sei eine notwendige und faire Massnahme zur mittelfristigen Sicherung der Sozialwerke. Rechtsbürgerliche und Rechtsaussenparteien sowie die Wirtschaftsverbände lehnten «Steuern auf Vorrat» grundsätzlich ab. Obwohl die FDP-Fraktion der Vorlage im Parlament zugestimmt hatte, sprach sie sich nun auf Druck der Wirtschaft ebenfalls dagegen aus. Über zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab, in keinem einzigen Kanton erzielte sie über 40 Prozent Zustimmung.

Steuerpaket 2001