Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2003.
In der Schweiz fanden 2003 auf Bundesebene elf Volksabstimmungen statt, im Rahmen zweier Urnengänge am 9. Februar und 18. Mai. Dabei handelte es sich um ein obligatorisches Referendum, drei fakultative Referenden und sieben Volksinitiativen.
Abstimmungen am 9. Februar 2003 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 493 Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte OR 4'758'285 1'365'517 28,69 % 1'327'643 934'005 393'638 70,35 % 29,65 % – 494 Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung FR 4'758'285 1'365'354 28,69 % 1'329'801 1'028'673 301'128 77,36 % 22,64 % –
Änderung der Volksrechte
Um die Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung 1999 nicht zu gefährden, war beschlossen worden, die Volksrechte zunächst unverändert zu lassen, obwohl verschiedene Seiten einen Reformbedarf sahen. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative der Verfassungskommission des Ständerates aus dem Jahre 1999 legte die Staatspolitische Kommission des Ständerates im Jahre 2001 einen Entwurf vor, mit welchem wenigstens die unbestrittenen Anliegen der ursprünglichen Reform weiterverfolgt werden sollten. Nach den Beratungen von Nationalrat und Ständerat blieben neben kleineren Änderungen zwei wesentliche Neuerungen übrig: Die erste war die Einführung einer allgemeinen Volksinitiative, mit der 100'000 Stimmberechtigte mit einer allgemein formulierten Anregung verlangen können, dass das Parlament auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe eine Vorlage ausarbeitet, die ihre Ziele verwirklicht. Zweitens sollte das Staatsvertragsreferendum so ausgeweitet werden, dass nicht mehr wie bisher nur jene Staatsverträge dem fakultativen Referendum unterstehen, die eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung enthalten, sondern auch jene, die «wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert». In der sehr flauen Abstimmungskampagne engagierten sich nur die CVP, die FDP und kleine Rechtsaussenparteien für die Vorlage. Sie argumentierten, die Reform stärke die direkte Demokratie und bringe eine bessere Verankerung aussenpolitischer Entscheide. Den linken Gegnern erschien die Ausgestaltung der allgemeinen Volksinitiative zu unattraktiv; die SVP und die LPS wiederum befürchteten, die allgemeine Volksinitiative erlaube künftig die Umgehung des Ständemehrs, indem man eine Anregung auf dem Gesetzesweg umsetze. Bei einer sehr geringen Stimmbeteiligung (der vierttiefsten seit 1848) wurde die Vorlage von mehr als zwei Dritteln der Abstimmenden und von allen Kantonen angenommen.
Kantonsbeiträge an Spitalbehandlungen 2001 entschied das Eidgenössische Versicherungsgericht, dass die Kantone auch an die obligatorisch versicherten Behandlungen von Zusatzversicherten (nicht nur von Grundversicherten) einen Beitrag leisten müssen, wenn diese Patienten in einem öffentlichen oder subventionierten Spital behandelt werden. Bisher gingen diese Kosten zulasten der Krankenversicherer bzw. der Zusatzversicherten. Dadurch entstand für die Kantone eine Mehrbelastung von 700 Millionen Franken jährlich, was diese nur mit einer Steuererhöhung als verkraftbar betrachteten. Aus diesem Grund baten sie das Parlament, den Kostenschub erträglicher zu gestalten. Daraufhin erarbeitete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats auf dem Wege einer parlamentarischen Initiative ein dringliches Bundesgesetz, das eine Übergangslösung bis zur geplanten Neuregelung der Spitalfinanzierung im Krankenversicherungsgesetz bieten sollte. Im Wesentlichen sollte rückwirkend ab Anfang 2002 die Mehrbelastung der Kantone in drei Schritten erfolgen. Gegen den einstimmigen Beschluss des Parlaments ergriff die Krankenkasse Assura erfolgreich das Referendum. Sie forderte, der Entscheid des Versicherungsgerichts sei bereits ab 2002 vollumfänglich anzuwenden. Praktisch alle Parteien, Wirtschaftsdachverbände, Arbeitnehmerorganisationen und Krankenkassen unterstützten den Bundesbeschluss. Eine Ablehnung hätte endlose Rechtsstreitigkeiten und Steuererhöhungen in den Kantonen zur Folge. Mehr als drei Viertel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an.
Abstimmungen am 18. Mai 2003 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 495 Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz), Änderung FR 4'764'888 2'361'382 49,55 % 2'260'029 1'718'452 541'577 76,04 % 23,96 % – 496 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz) FR 4'764'888 2'358'877 49,50 % 2'270'837 1'829'339 441'498 80,56 % 19,44 % – 497 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten» VI 4'764'888 2'362'517 49,58 % 2'289'789 749'388 1'540'401 32,73 % 67,27 % 1:22 498 Eidgenössische Volksinitiative «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit – ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)» VI 4'764'888 2'373'187 49,80 % 2'342'747 881'953 1'460'794 37,65 % 62,35 % 0:23 499 Eidgenössische Volksinitiative «Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)» VI 4'764'888 2'367'157 49,67 % 2'307'767 625'073 1'682'694 27,09 % 72,91 % 0:23 500 Eidgenössische Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» VI 4'764'888 2'367'883 49,69 % 2'310'142 870'249 1'439'893 37,67 % 62,33 % 3:20 501 Eidgenössische Volksinitiative «Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke» VI 4'764'888 2'369'102 49,71 % 2'324'152 783'586 1'540'566 33,71 % 66,29 % ½:22½ 502 Eidgenössische Volksinitiative «Moratorium Plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos» VI 4'764'888 2'363'075 49,59 % 2'297'297 955'624 1'341'673 41,60 % 58,40 % 1:22 503 Eidgenössische Volksinitiative «für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot (Lehrstellen-Initiative)» VI 4'764'888 2'361'583 49,56 % 2'287'256 722'931 1'564'325 31,61 % 68,39 % 0:23
Armee XXI Grundlegende Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage nach dem Ende des Kalten Kriegs und immer restriktivere finanzielle Auflagen führten zu einer umfassenden Neubeurteilung der Schweizer Armee. 1999 präsentierte der Bundesrat erstmals die Grundzüge der neuen Armee. In der parlamentarischen Beratung widersetzten sich rechte Parteien jeglichen Abbauplänen, während die Linken vergeblich eine Berufsarmee ohne Wehrpflicht forderten. Dennoch nahm das Parlament das neue Konzept Armee XXI deutlich an. Unter anderem vorgesehen waren die Reduzierung des aktiven Bestands von 360'000 auf 120'000 Personen, die Verlängerung der Rekrutenschule und die Einführung des Durchdienens, die Anpassung der Dienstgrade und der Truppengliederung an jene der NATO sowie die Straffung der Logistikbasis. Gegen diesen Beschluss ergriffen mehrere konservative Organisationen erfolgreich das Referendum. Unterstützung erhielten sie von kleinen Rechtsaussenparteien und zwölf Kantonalsektionen der SVP. Die Gegner befürchteten, dass die Armee die Schweiz nicht mehr verteidigen könne und die Neutralität durch die Annäherung an die NATO untergraben werde. Die SP und die Grünen, denen die Reform zu wenig weit ging, empfahlen, leer einzulegen. Die übrigen Parteien sahen in der Reform einen notwendigen Schritt hin zu einer modernen Armee, die auf die aktuellen Bedrohungen ausgerichtet sei und weniger koste. Ausserdem komme die frühere Entlassung aus dem Militärdienst den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft entgegen. Mehr als drei Viertel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an.
Zivilschutzgesetz Neben der Reform der Armee war auch eine Neustrukturierung des Zivilschutzes erforderlich. Im Vordergrund standen nicht mehr Bedrohungen durch bewaffnete Konflikte, sondern Gefährdungen im Bereich der natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen. Im Oktober 2001 schlug der Bundesrat ein neues Konzept vor, das eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz vorsah. Im Gegensatz zur Armee XXI stiess die Neukonzeption des Zivilschutzes in der parlamentarischen Debatte kaum auf Widerstand. Unter dem Eindruck der Terroranschläge am 11. September 2001 ergriffen konservative Gruppierungen das Referendum, erhielten aber nur die Unterstützung kleinerer Rechtsaussenparteien. Sie argumentierten, ein Abbau des personellen Bestandes beim Zivilschutz sei in Zeiten der zunehmenden Bedrohung nicht zu verantworten. Ebenso kritisierten sie die Kürzung der Bundesbeiträge an die Kantone, da dies einen «Zweiklassen-Zivilschutz» zur Folge hätte und finanzschwache Kantone ihre Bevölkerung nicht mehr ausreichend schützen könnten. Während die Linken sich weitgehend auf die gleichzeitig stattfindenden sozialpolitischen Abstimmungen konzentrierten, unterstützten sämtliche bürgerlichen Parteien die Vorlage. Sie betonten neben dem gesellschaftlichen auch den individuellen Nutzen der Reform, die durch die Herabsetzung des Dienstalters den einzelnen Bürger und die Wirtschaft entlaste. Mit der Zustimmung von über vier Fünfteln der Abstimmenden fiel das Ergebnis sehr deutlich zugunsten der Vorlage aus.
Faire Mieten Als Reaktion auf verschiedene geplante Liberalisierungen des Mietrechts reichte der Mieterverband im März 1997 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte die automatische Anpassung der Mieten an sinkende Hypothekarkosten, wobei als Grundlage der Durchschnittszinssatz der letzten fünf Jahre dienen sollte. Mietzinserhöhungen während des Mietverhältnisses sollten nur noch bei steigenden Kosten, Mehrleistungen und als Teuerungsausgleich möglich sein, jedoch nicht mehr mit dem Verweis auf ungenügende Rendite oder als Anpassung an ortsübliche Mieten. Des Weiteren sollte auch der Kündigungsschutz ausgebaut werden. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament wiesen das Begehren zurück, kündigten aber einen indirekten Gegenvorschlag an, der einen Teil der Forderungen erfüllen würde. Da der daraufhin beschlossene Gegenvorschlag bei den Initianten nicht auf Zustimmung stiess, hielten sie an ihrem Begehren fest. Unterstützung erhielten sie von linken Parteien und den Gewerkschaften. Die Befürworter verwiesen vor allem auf den Missstand bei der Mietanpassung an sich verändernde Hypothekarzinsen, die bei einer Erhöhung überwälzt werden, bei einer Senkung jedoch mehrheitlich nicht. Ausserdem schütze die Initiative die Mieter vor Missbrauch und Spekulation. Die bürgerlichen Gegner befanden, die Initiative enthalte zu starre Vorschriften, dies gefährde ein ausreichendes Angebot und treibe die Mieten nach oben. Über zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab, eine knappe Zustimmung fand sie nur im Kanton Genf.
Autofreie Sonntage