Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen (in diesem Artikel abgekürzt: CS) ist ein ökumenisches Studiendokument, das von der Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Es geht mehrere kontroverstheologische Themen an, die im ökumenischen Dialog bislang ausgeklammert worden waren, und gilt daher als sehr ambitioniert.
Vorgeschichte und Entstehung Eine erste Bilaterale Arbeitsgruppe zum Dialog beider Kirchen wurde 1976 berufen und veröffentlichte 1984 das Studiendokument Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament. Stellungnahmen beider Kirchen folgten 1985 (VELKD) und 1987 (Deutsche Bischofskonferenz). Ein wichtiges Ergebnis dieses ökumenischen Dialogs war, dass die evangelisch-lutherische Seite Verwerfungen der Reformationszeit (die Messe wurde als Gräuel, der Papst als Antichrist qualifiziert) zurücknahm und das in neueren Ausgaben der Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche kenntlich machte.
1987 wurde eine zweite Bilaterale Arbeitsgruppe berufen, um den Dialog mit Schwerpunkt auf der Ekklesiologie sowie der Anerkennung kirchlicher Ämter und des Papstamtes weiterzuführen. Bisher ausgeklammerte Themen mit kontroverstheologischer Tradition sollten nun auch einbezogen werden: die Heiligenverehrung, die Mariologie und das Kirchenrecht.
Die Arbeitsgruppe befolgte hermeneutisch die Methode eines differenzierten Konsenses: „Zunächst ist zu prüfen, ob die Lehre der einen Seite das eigentliche Anliegen der anderen Seite wirklich ausschließt. Ist dies nicht der Fall, muß weiter gefragt werden, ob die Anliegen und Auslegungsschwerpunkte, die der einen Seite in ihrer Lehre vordringlich sind, in der Lehre der anderen Seite so deutlich gewahrt sind, daß sie weder übersehen noch mißverstanden werden können.“Communio Sanctorum - Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, Paderborn und Frankfurt am Main 2000, S. 12. Einerseits wird in einer bisher strittigen theologischen Frage ein grundsätzlicher Konsens erarbeitet. Andererseits werden verbleibende Lehrunterschiede in Beziehung zu diesen Grundkonsens gesetzt. Sie behalten ihre Berechtigung, ohne den Konsens aber ganz in Frage zu stellen.
Mehrere ökumenische Dokumente wurden bei den Beratungen herangezogen: 1986 Lehrverurteilungen – kirchentrennend? (Ökumenischer Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen) 1995 Kirche und Rechtfertigung: Das Verständnis der Kirche im Licht der Rechtfertigungslehre (Internationale gemeinsame evangelisch-lutherische / römisch-katholische Kommission) 1997 Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (Lutherischer Weltbund – Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen)
Die Arbeitsgruppe war von 1987 bis 1997 tätig. Entgegen dem ursprünglichen Plan befasste sie sich nicht mehr mit der Kanonistik.
Mit Blick auf den Rezeptionsprozess der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre wurde das Dokument Communio Sanctorum drei Jahre unter Verschluss gehalten, damit beide ökumenischen Diskussionen sich nicht überlagerten,Beatus Brenner: „Communio Sanctorum“: Katholisch/lutherische Studie zu „Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen“, Münster u. a. 2001, S. 320. und erst am 4. September 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mitglieder der Bilateralen Arbeitsgruppe Zur Bilateralen Arbeitsgruppe gehörten je sechs Theologen, wobei besonders auf lutherischer Seite die Zusammensetzung der Gruppe wechselte. Folgende Personen waren beteiligt:Communio Sanctorum – Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, Paderborn und Frankfurt am Main 2000, S. 124. Römisch-katholischEvangelisch-lutherischVorsitzendePaul-Werner ScheeleUlrich WilckensWeitere Mitglieder Wolfgang Beinert Heribert Heinemann Karl Kertelge Rudolf Weigand Hans Jörg Urban Johannes Hanselmann Friedrich Kalb Gerhard Müller Ulrich Kühn Gunther Wenz Friedrich-Otto ScharbauSchriftführerGerhard VossManfred Kießig Hans Krech
Inhalt Die Gemeinschaft der Heiligen nach dem Bekenntnis der Kirche Das Apostolische Glaubensbekenntnis bekennt die Gemeinschaft der Heiligen (Communio Sanctorum). Damit ist gesagt, dass der Glaube der einzelnen Christen den Glauben der Gemeinschaft voraussetzt, umgekehrt aber auch, dass der Glaube der Gemeinschaft getragen ist vom Glauben vieler Einzelner. Der Heilige Geist ist das Lebensprinzip der Kirche. Die Teilhabe an der Eucharistie verbindet die einzelnen Christen untereinander und mit Christus. Die Kirche ist „ihrem innersten Wesen nach ein Geheimnis (mysterium)“, da sie ihren Platz im Erlösungswerk Gottes hat (CS 6). Sie erfährt aber auch ihre Begrenztheit durch Schwäche und Schuld; diese tangiert die Gestalt der Kirche und ihre Ämter (CS 7).Communio Sanctorum – Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, Paderborn und Frankfurt am Main 2000, S. 16.
Auf dieser Basis werden folgende Themen erörtert, mit denen die Arbeitsgruppe im ökumenischen Dialog bewusst „Neuland“ betritt:Communio Sanctorum – Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen, Paderborn und Frankfurt am Main 2000, S. 16f. Mehrere „Bezeugungsinstanzen“ (Bibel, kirchliche Tradition, „Glaubenssinn“ der Gläubigen, kirchliches Lehramt und Theologie) wirken bei der Wahrheitsfindung zusammen. Es gibt einen Dienst an der Einheit der universalen Kirche („Petrusdienst“). Es gibt eine Gemeinschaft der Heiligen über die Todesgrenze hinweg, was zum Beispiel das Gebet für die Verstorbenen, die Heiligen- und Marienverehrung begründet.
Die Kirche nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift Das Kirchenverständnis der Verfasser von Communio Sanctorum geht aus von Gottes Bund mit Israel, bestätigt in Jesus Christus als dem Messias Israels und neu konstituiert als eschatologisches Gottesvolk aus Juden und Heiden, ein Gottesvolk „auf dem Wege“ (CS 11). Im Zentrum christlichen Lebens steht der Gottesdienst, wobei der „gemeinsame liturgische Dank der Glaubenden in der Eucharistie“ in ihren Alltag ausstrahlt. Die vom Heiligen Geist gewirkte Lebendigkeit der Kirche zeigt sich im Dreiklang von Gottesdienst (leiturgia), Dienst (diakonia) und Zeugnis (martyria) (CS 17).
Jesus Christus hat Apostel berufen und beauftragt, diese sind daher von grundlegender Bedeutung für die Struktur der Kirche. Die Kirche der nachapostolischen Zeit hielt an der apostolischen Überlieferung fest. „Es bildet sich ein Leitungsamt heraus, das an der Autorität der Apostel teilhat und für die angemessene Weitergabe der apostolischen Tradition sorgt.“ (CS 19)
Gemeinschaft der Heiligen in der Liebe des dreifaltigen Gottes Communio Sanctorum übernimmt aus dem Ökumenismusdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils Unitatis redintegratio den Gedanken, dass die Einheit der Christen grundgelegt ist in der Wesenseinheit der göttlichen Personen (CS 23). Eine solche Communio-Ekklesiologie ist heute für die orthodoxe, römisch-katholische, anglikanische und lutherische Kirche anschlussfähig und daher wichtig für den ökumenischen Dialog (CS 24).
Ferner kann die Kirche mit biblischer Metaphorik als wanderndes Gottesvolk, Leib Christi, Braut Christi und Tempel des Heiligen Geistes bezeichnet werden.
Gemeinschaft der Heiligen durch Wort und Sakrament mini|Ökumenische Taufvesper im Hildesheimer Dom (2017) Die Gegenwart Christi in den Sakramenten formuliert Communio Sanctorum entsprechend der Konzilskonstitution über die heilige Liturgie (Sacrosanctum Concilium): „Gegenwärtig ist er mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft. Gegenwärtig ist er in seinem Wort, das er selbst spricht, wenn die heiligen Schriften in der Kirche gelesen werden.“Sacrosanctum Concilium 7. Dass die Sakramente den Glauben wecken und stärken, können Lutheraner und Katholiken übereinstimmend sagen (CS 36).Vgl. Sacrosanctum Concilium 59 und Confessio Augustana 13. Die Kirche wird entsprechend der Confessio Augustana (CA 7) bestimmt als „Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden.“ Weil die Kirche von Wort und Sakrament her lebt, ist sie selbst sakramental geprägt und kann als Sakrament bezeichnet werden (CS 37).
Wort Gottes Die Kirche lebt aus dem Wort Gottes; sie ist dessen Adressatin und Vermittlerin. Insofern steht die Kirche als Vermittlerin des Gotteswortes dem einzelnen Glaubenden gegenüber (CS 44). Das Empfangen, Erkennen und Bezeugen des Gotteswortes ist der ganzen Kirche aufgetragen und geschieht, indem „verschiedene Erkenntnis- und Bezeugungsinstanzen zusammenwirken.“ (CS 45)
Fünf Bezeugungsinstanzen werden näher vorgestellt:
1. Heilige Schrift Das Studiendokument Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament hatte bereits Konsens in der Bezeichnung der Bibel als Wort Gottes festgestellt. Gemeinsam lehren beide Konfessionen die Inspiration und Inerranz (Irrtumslosigkeit) der Heiligen Schrift (CS 47). Diese ist nach gemeinsamer Überzeugung eine unüberholbare Norm (norma normans non normata) (CS 48).
2. Tradition Die Kirche insgesamt (nicht nur die Theologie oder nur das Lehramt) ist eine Traditionsgemeinschaft. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der verpflichtenden apostolischen Tradition (Singular) und dem Plural menschlicher Traditionen, die als zeit- und kulturgebundene Lebensäußerungen nicht allgemeinverbindlich sind (CS 52).
Das klassische Kontroversthema Schrift und Tradition stellt sich im ökumenischen Gespräch heute so dar (CS 53):
Lutheraner erkennen an, dass die Heilige Schrift aus urchristlicher Tradition hervorgegangen ist und von der Kirche überliefert wurde. Katholiken erkennen an, dass die Heilige Schrift als Gottesoffenbarung nicht ergänzungsbedürftig ist (materielle Suffizienz).
Da die Kirche im Lauf ihrer Geschichte Erfahrungen mit dem Wort Gottes machte, erschließt sich ihr dessen Fülle immer mehr. Allerdings gibt es auch Fehlentwicklungen in der Rezeptionsgeschichte der Bibel (CS 55). Beide Konfessionen haben gemeinsame, aber auch je eigene Traditionen, die sie am Wort der Heiligen Schrift kritisch prüfen (CS 56).
3. Glaubenssinn Die Weitergabe des Glaubens ist allen Christen aufgetragen. Die katholische Tradition spricht hier vom „Glaubenssinn“ der Gläubigen (sensus fidei); dem entspricht weitgehend das lutherische Konzept der „großen Übereinstimmung“ (magnus consensus), die sich in den Bekenntnisschriften ausdrückt (CS 58).Zu den Kriterien der Feststellung eines magnus consensus in neueren kirchenpolitischen Diskussionen vgl. Texte aus der VELKD Nr. 166 (2013) Magnus consensus (Online)
4. Lehramt Lutheraner und Katholiken stimmen überein, dass es eine gemeindliche und übergemeindliche Lehrverantwortung des kirchlichen, ordinationsgebundenen Amtes gibt (CS 61). Während das „authentische“ Lehramt nach katholischem Verständnis den Bischöfen und dem Papst anvertraut ist (CS 65), entspricht dem auf lutherischer Seite ein komplexer, konsensorientierter Prozess, in dem viele Ordinierte und Nichtordinierte Verantwortung tragen: Bischöfe, Theologen, Pfarrer und Gemeinden (CS 66). Das katholische Konzept der an bestimmte Bedingungen geknüpften Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramts teilen Lutheraner nicht. Lehrentscheidungen sind auf Anerkennung durch die Gemeinden angewiesen und stets an der Heiligen Schrift überprüfbar (CS 67). Dahinter werden grundsätzliche Unterschiede erkennbar. Lutheraner gehen davon aus, dass der Heiligen Schrift nach dem Willen Gottes eine Selbstauslegungskraft innewohnt; für Katholiken ist die Authentizität und Irrtumslosigkeit des kirchlichen Lehramtes grundlegend. In modifizierter Form ist eine Selbstauslegungskraft des Wortes Gottes auch der katholischen Theologie bekannt, womit sich eine Basis für weiteres ökumenisches Gespräch bietet (CS 68).
5. Theologie