Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2001.

In der Schweiz fanden 2001 auf Bundesebene elf Volksabstimmungen statt, im Rahmen dreier Urnengänge am 4. März, 10. Juni und 2. Dezember. Dabei handelte es sich um sieben Volksinitiativen, zwei fakultative Referenden und zwei obligatorische Referenden.

Abstimmungen am 4. März 2001 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 474 Eidgenössische Volksinitiative «Ja zu Europa» VI 4'688'585 2'616'119 55,79 % 2'579'766 597'217 1'982'549 23,15 % 76,85 % 0:23 475 Eidgenössische Volksinitiative «für tiefere Arzneimittelpreise» VI 4'688'585 2'612'008 55,70 % 2'565'718 791'589 1'774'129 30,85 % 69,15 % 0:23 476 Eidgenössische Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)» VI 4'688'585 2'616'139 55,79 % 2'588'923 525'609 2'063'314 20,30 % 79,70 % 0:23

Ja zu Europa

Als Reaktion auf die Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum im Dezember 1992 reichten fünf proeuropäische Organisationen im Juli 1996 eine Volksinitiative ein. Sie verlangte die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU). Obwohl der Bundesrat grundsätzlich dasselbe Ziel wie die Initianten verfolgte, wies er das Begehren zurück. Er wollte das Beitrittsgesuch erst dann reaktivieren, wenn seine Integrationspolitik vom Parlament mitgetragen wird. Dieses lehnte die Initiative ebenfalls deutlich ab. Unterstützung fand das Begehren bei linken Parteien sowie bei der CVP (bei 18 abweichenden Kantonalparteien) und der LPS. Die Befürworter waren der Ansicht, ein EU-Beitritt würde die Souveränität der Schweiz stärken, da sie bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen dürfe und die zunehmende internationale Isolation durchbrechen könne. Gegen die Vorlage sprachen sich kleine Rechtsaussenparteien, die SVP und die FDP aus. Während die gemässigten Gegner den Beitritt zur EU nicht grundsätzlich ablehnten, sondern nur die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, lehnten die SVP und die AUNS jegliche Annäherung an die EU aus prinzipiellen Überlegungen ab. Mehr als drei Viertel der Abstimmenden und sämtliche Kantone stimmten gegen die Vorlage.

Tiefere Arzneimittelpreise

Im Dezember 1997 reichte das Detailhandelsunternehmen Denner eine Volksinitiative ein, die danach strebte, die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und bei den Krankenversicherungen einzudämmen. Konkret verlangte sie, dass alle Arzneimittel, die in den Nachbarstaaten der Schweiz zugelassen sind, ohne weitere Kontrolle auch in der Schweiz verkauft werden dürfen. Zudem sollten über die Grundversicherung nur noch die preisgünstigsten Arzneimittel vergütet werden. Wann immer möglich sollten Generika den Originalpräparaten vorgezogen werden. Bundesrat und Parlament lehnten das Begehren hauptsächlich deshalb ab, weil sie bei einem Wegfall der Zulassungskontrolle Qualitätsmängel befürchteten. Ausserdem verwiesen sie auf verschiedene bereits getroffene Massnahmen zur Kostensenkung. Nur die Lega dei Ticinesi und die Stiftung für Konsumentenschutz unterstützten die Initiative. Die Befürworter argumentierten, das hohe Preisniveau der Arzneimittel könne mit der vorgesehenen Revision des Krankenversicherungsgesetzes und dem neuen Heilmittelgesetz nicht genügend gesenkt werden. Alle anderen Parteien, Verbände und auch das Konsumentinnenforum sprachen sich gegen die Initiative aus. Sie beschneide die Therapiefreiheit der Ärzteschaft, gefährde die Sicherheit der Patienten und führe zu einer «Zweiklassenmedizin». Knapp 70 Prozent der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab.

Strassen für alle Im März 1999 reichte der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) eine Volksinitiative ein, die auf Innerortsstrassen eine generelle zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (statt wie bisher 50 km/h) verlangte. Das Tempolimit sollte auf Hauptstrassen erhöht werden dürfen, sofern die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Schutz der Anwohner vor Lärm gewährleistet seien. Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative zur Ablehnung, da sie die Forderungen für zu restriktiv hielten. Auf Wunsch des Ständerates präsentierte der Bundesrat noch vor der Abstimmung verschiedene Massnahmen zur Förderung von Tempo-30-Zonen. Nur die linken Parteien unterstützten das Begehren. Sie argumentierten, dass mit Tempo 30 Unfälle vermieden, Schadstoff- und Lärmemissionen reduziert und dafür Sicherheit und Wohnqualität gewonnen werden könnten. Die bürgerlichen Parteien, die Wirtschafts- und Automobilverbände und auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung sprachen sich dagegen aus. Sie lehnten eine generelle Höchstgeschwindigkeit ab und verwiesen auf die hohen Folgekosten für Kantone und Gemeinden wegen der dadurch notwendigen flächendeckenden baulichen Massnahmen und Markierungen. Ebenso würden der Verkehrsfluss behindert und der öffentliche Verkehr verlangsamt. Fast vier Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.

Abstimmungen am 10. Juni 2001 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 477 Änderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) (Bewaffnung) FR 4'698'248 1'997'663 42,52 % 1'965'607 1'002'271 963'336 50,99 % 49,01 % – 478 Änderung vom 6. Oktober 2000 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) (Ausbildungszusammenarbeit) FR 4'698'248 1'996'725 42,50 % 1'957'796 1'001'300 956'496 51,14 % 48,86 % – 479 Bundesbeschluss vom 15. Dezember 2000 über die Aufhebung der Genehmigungspflicht für die Errichtung von Bistümern OR 4'698'248 1'975'658 42,05 % 1'860'664 1'194'556 666'108 64,20 % 35,80 % 23:0

Militärgesetz (Bewaffnung) Seit Jahrzehnten war die Schweiz an internationalen Friedensmissionen beteiligt, allerdings nur mit unbewaffnetem Personal, das zudem von ausländischen Truppen geschützt werden musste. Um die Einsatzmöglichkeiten ausweiten zu können, strebte der Bundesrat eine Teilrevision des Militärgesetzes an, welche die Bewaffnung von Armeeangehörigen im Auslandseinsatz ermöglichen und dem Bundesrat die Kompetenz zur fallweisen Anordnung von bewaffneten Einsätzen auf Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandats geben sollte. Der Ständerat ergänzte die Vorlage um die Formulierung, dass nur Personen, die eigens dafür ausgebildet sind, Friedensförderungsdienst leisten dürfen und dass die Anmeldung für solche Einsätze freiwillig sein muss. Im Nationalrat gab es zwar Opposition von ganz links und ganz rechts, doch das Parlament nahm die Vorlage an. Sowohl die GSoA als auch die AUNS ergriffen das Referendum. Unterstützung erhielten sie dabei von der SVP, der PdA, den Grünen und kleinen Rechtsaussenparteien. Insbesondere die AUNS kämpfte in einer sehr emotional geführten Kampagne gegen jegliche «Einmischung in fremde Konflikte», denn der Einsatz bewaffneter Auslandstruppen sei das Ende der Neutralität der Schweiz. Die linken Gegner befürchteten vor allem eine drohende Annäherung an die NATO. Zu den Befürwortern gehörten FDP, CVP, SP, CSP, EVP und LPS sowie die Schweizerische Offiziersgesellschaft. Es sei im Interesse der Schweiz, sich für den internationalen Frieden einzusetzen, und andere neutrale Staaten würden solche Einsätze als Selbstverständlichkeit betrachten. Der Bundesrat warf ausserdem der AUNS vor, bewusst Lügen zu verbreiten. Die Abstimmenden nahmen die Vorlage mit einer äusserst knappen Mehrheit an.

Militärgesetz (Ausbildungszusammenarbeit) Eng mit der Bewaffnungsvorlage verbunden war die gleichzeitig vom Parlament verabschiedete Änderung des Militärgesetzes bezüglich der Ausbildungszusammenarbeit. Der Bund sollte die Kompetenz erhalten, im Rahmen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik internationale Abkommen über die Ausbildung von Truppen im Ausland, die Ausbildung ausländischer Truppen in der Schweiz sowie über gemeinsame Übungen mit ausländischen Truppen abzuschliessen. Auch gegen diese Gesetzesänderung ergriff die AUNS das Referendum (nicht aber die GSoA). Sie betrachtete die Zusammenarbeit in der militärischen Ausbildung als neutralitätswidrige Annäherung an die NATO und wehrte sich gegen die Präsenz ausländischer Soldaten in der Schweiz. Die Befürworter waren dieselben wie bei der Bewaffnungsvorlage. Sie hielten eine verstärkte Zusammenarbeit für unerlässlich, da viele Übungen der Luftwaffe und der Panzertruppen in der dicht besiedelten Schweiz nicht mehr durchgeführt werden könnten. Gemeinsame Übungen mit befreundeten Staaten würden zu einer Verbesserung der Ausbildung beitragen. Die Abstimmenden nahmen die Vorlage mit einer geringfügig grösseren Mehrheit an.

Aufhebung des Bistumsartikels Seit der Totalrevision von 1874 enthielt die Bundesverfassung einige konfessionelle Ausnahmeartikel, die auf den damaligen Kulturkampf zurückgingen und sich explizit gegen die römisch-katholische Kirche richteten. Dazu gehörte der Bistumsartikel, der als Reaktion auf den Versuch des Heiligen Stuhls, in Genf ein Bistum zu errichten, aufgenommen worden war. Fortan erforderte die Errichtung von Bistümern die Genehmigung des Bundes. Obwohl das Verbot der Jesuiten und der Errichtung von Klöstern bereits 1973 gefallen war, hatte man bei der Totalrevision von 1999 aus abstimmungstaktischen Gründen auf die Streichung des Bistumsartikels verzichtet. Kurz nach der Abstimmung beschloss das Parlament jedoch, den Artikel im Rahmen einer Teilrevision zur Disposition zu stellen. Mit Ausnahme der EDU, der PdA und einer Minderheit der SVP befürworteten sämtliche Parteien die ersatzlose Streichung des Bistumsartikels. Protestantische und insbesondere evangelikale Gruppierungen bezeichneten den Bistumsartikel als Notbremse gegen die römisch-katholische Kirche und als Garanten der Souveränität des Staates. Die Befürworter der Streichung argumentierten, dass der Bistumsartikel diskriminierend sei, die Religionsfreiheit einschränke und das Völkerrecht verletze. Knapp zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone stimmten für die Aufhebung, wobei die Zustimmung in katholisch geprägten Kantonen erwartungsgemäss höher ausfiel.

Abstimmungen am 2. Dezember 2001 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 480 Bundesbeschluss über eine Schuldenbremse OR 4'712'223 1'782'381 37,82 % 1'737'349 1'472'259 265'090 84,74 % 15,26 % 23:0 481 Eidgenössische Volksinitiative «für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern!» VI 4'712'223 1'783'507 37,85 % 1'739'748 397'747 1'342'001 22,86 % 77,14 % 0:23 482 Volksinitiative «für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» VI 4'712'223 1'787'298 37,93 % 1'757'325 384'905 1'372'420 21,90 % 78,10 % 0:23 483 Eidgenössische Volksinitiative «Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen zivilen Friedensdienst» VI 4'712'223 1'783'860 37,86 % 1'744'091 404'870 1'339'221 23,21 % 76,79 % 0:23 484 Eidgenössische Volksinitiative «für eine Kapitalgewinnsteuer» VI 4'712'223 1'783'571 37,85 % 1'744'109 594'927 1'149'182 34,11 % 65,89 % 0:23

Schuldenbremse