Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2000.

In der Schweiz fanden 2000 auf Bundesebene 15 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 12. März, 21. Mai, 24. September und 26. November. Dabei handelte es sich um ein obligatorisches Referendum, zehn Volksinitiativen, eine Volksinitiative mit Gegenentwurf und Stichfrage, einen Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative und zwei fakultative Referenden.

Abstimmungen am 12. März 2000 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 459 Bundesbeschluss über die Reform der Justiz OR 4'659'113 1'953'228 41,92 % 1'864'462 1'610'107 254'355 86,36 % 13,64 % 23:0 460 Eidgenössische Volksinitiative «für die Beschleunigung der direkten Demokratie (Behandlungsfristen für Volksinitiativen in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs)» VI 4'659'113 1'961'705 42,10 % 1'909'954 573'038 1'336'916 30,00 % 70,00 % 0:23 461 Eidgenössische Volksinitiative «für eine gerechte Vertretung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)» VI 4'659'113 1'965'541 42,18 % 1'927'173 346'314 1'580'859 17,97 % 82,03 % 0:23 462 Eidgenössische Volksinitiative «zum Schutze des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung)» VI 4'659'113 1'966'168 42,20 % 1'911'167 539'795 1'371'372 28,24 % 71,76 % 0:23 463 Eidgenössische Volksinitiative «für die Halbierung des motorisierten Strassenverkehrs zur Erhaltung und Verbesserung von Lebensräumen (Verkehrshalbierungs-Initiative)» VI 4'659'113 1'974'530 42,37 % 1'948'123 415'605 1'532'518 21,33 % 78,67 % 0:23

Justizreform Im November 1996 präsentierte der Bundesrat eine Justizreform, deren Ziel es war, den Rechtsschutz zu verbessern, die Funktionsfähigkeit der Bundesgerichte zu stärken und die Grundlagen für ein einheitlicheres Prozessrecht zu schaffen. Die Reform hätte ursprünglich Teil der Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung 1999 sein sollen, wurde dann aber ausgelagert. In der Debatte strich das Parlament die geplante Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit und schwächte die vorgeschlagene Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht ab. Der Verfassungsartikel umfasste damit neu unter anderem die Garantie des Zugangs zu einem unabhängigen Gericht und der richterlichen Unabhängigkeit, die Schaffung richterlicher Vorinstanzen für nahezu alle Rechtsfälle, die Bundeskompetenz zur Einführung eines einheitlichen Zivil- und Strafprozessrechts, die Einführung der Stimmrechtsbeschwerde auf Bundesebene sowie die Möglichkeit interkantonaler richterlicher Behörden. Die Vorlage war weitgehend unumstritten; einzig drei Kantonalsektionen der SVP und der LPS sprachen sich dagegen aus. In der massvollen Reform sahen die Befürworter eine deutliche Verbesserung des Rechtsstaats. Wenig überraschend fiel die Zustimmung bei Volk und Ständen sehr deutlich aus.

Beschleunigung der direkten Demokratie Karl Schweri, der Chef der Detailhandelskette Denner, lancierte im August 1996 eine Volksinitiative. Sie verlangte, dass die Volksabstimmung über eine ausformulierte Volksinitiative künftig spätestens ein Jahr nach der Einreichung stattfinden müsse. Diese Frist sollte um ein weiteres Jahr verlängert werden können, falls die Bundesversammlung einen Gegenvorschlag dazu ausarbeitet. In nur vier Monaten gelang es, die dafür notwendigen Unterschriften zu sammeln. Im November 1998 nahm der Bundesrat dazu Stellung und empfahl die Ablehnung, denn die verlangte Frist sei für eine gründliche Beurteilung durch Regierung und Parlament sowie für eine seriöse Meinungsbildung in der Bevölkerung schlicht zu kurz. Ausserdem seien die Behandlungsfristen mit einer Gesetzesänderung im April 1997 bereits wesentlich verkürzt worden. Das Parlament folgte dieser Einschätzung. In der Abstimmungskampagne fand das Begehren nur bei Rechtsaussen­parteien und Teilen der SVP Unterstützung, wobei die Befürworter hauptsächlich Stimmung gegen angeblich faule Bundesbeamte machten, die Volksbegehren aus taktischen Gründen bewusst verschleppen würden. Alle anderen Parteien machten auf die kürzlich erfolgten Vereinfachungen der Verfahren aufmerksam und betonten, dass weitere Verkürzungen kontraproduktiv seien, da da direkte Demokratie eine gewisse Zeit zur Diskussion benötige. Sieben Zehntel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.

Frauen in den Bundesbehörden Die Nichtwahl von Christiane Brunner in den Bundesrat löste 1993 eine vorübergehende Protestwelle aus (Brunner-Effekt) und führte zu einer Neubelebung der Schweizer Frauenbewegung. Das vor allem von Parlamentarierinnen der Grünen Partei getragene Komitee «Frauen in den Bundesrat» reichte im März 1995 eine Volksinitiative ein. Sie forderte eine Frauenquote für Wahlen in verschiedene Bundesbehörden. Im Nationalrat sollte die Differenz zwischen der in einem Kanton gewählten Anzahl Männer und Frauen nicht grösser sein als eins; in den Ständerat sollten jene Kantone mit zwei Sitzen je einen Mann und eine Frau wählen, im Bundesrat sollten mindestens drei der sieben Mitglieder Frauen sein, und der Frauenanteil im Bundesgericht sollte mindestens 40 Prozent betragen. Bundesrat und Parlament wiesen die Quoten-Initiative zurück, da sie die Wahlfreiheit einschränke und unverhältnismässig in andere Grundrechte eingreife. Sieben Jahre nach dem auslösenden Ereignis war die Empörung verflogen, und das Begehren fand nur bei der politischen Linken sowie dem katholischen Frauenbund Unterstützung. Entsprechend flau verlief die Abstimmungskampagne, zumal selbst die Befürworterinnen die Initiative für chancenlos hielten; so beschloss der Bund Schweizerischer Frauenorganisationen die Stimmfreigabe. Die Gegner wiesen auch darauf hin, dass sich die Gleichstellung der Geschlechter nicht durch starre Quoten erreichen lasse. Mehr als vier Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab.

Menschenwürdige Fortpflanzung Zwei Jahre nach der Zustimmung von Volk und Ständen zu einem Verfassungsartikel gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie im Mai 1992 reichte ein christlich-konservatives Komitee eine Volksinitiative ein, mit der die In-vitro-Fertilisation und die Samenspende durch Drittpersonen verboten werden sollte. Als indirekten Gegenvorschlag verabschiedete das Parlament ein Ausführungsgesetz zum bestehenden Verfassungsartikel. Obwohl es insbesondere bei der Eizellspende und der Präimplantationsdiagnostik restriktiv ausfiel, hielten die Initianten an ihrem Begehren fest. Zu den Befürwortern gehörten die EDU und die Schweizer Demokraten, während die Grünen und die EVP gespalten waren. Die Rechtskonservativen setzten sich aufgrund kreationistischer Überlegungen gegen jeglichen künstlichen Eingriff in die Fortpflanzung zur Wehr, andererseits befürchteten linke Kreise mögliche Auswüchse der Eugenik. Die meisten Parteien lehnten die Vorlage ab und argumentierten, der Verfassungsartikel und das neue Gesetz über die Fortpflanzungsmedizin würden genügend Schutz vor Missbrauch bieten. Fast drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Vorlage ab.

Verkehrshalbierungs-Initiative Im März 1996 reichte die Umweltschutzorganisation umverkehR eine Volksinitiative ein. Bund, Kantone und Gemeinden sollten dazu verpflichtet werden, den motorisierten Verkehr auf Schweizer Strassen innerhalb von zehn Jahren auf die Hälfte zu reduzieren. Ebenso sollten sie dafür sorgen, dass der neue Stand nicht mehr überschritten wird. Massgebend sollte die in der Schweiz insgesamt erbrachte Fahrleistung sein, wobei der öffentliche Verkehr nicht mitgerechnet würde. Bundesrat und Parlament empfahlen die Initiative zur Ablehnung. Der Vorschlag sei nicht nur unverhältnismässig, sondern auch problematisch für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungslage. Zudem würde das gesamte System der Verkehrsfìnanzierung infrage gestellt, und die Beziehungen der Schweiz zum Ausland würden einer neuerlichen Belastungsprobe ausgesetzt. Die Gegner rechneten im Falle einer Annahme mit dem Verlust von 130'000 Arbeitsplätzen, ebenso seien die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung immens und würden den Staat allein schon aus finanziellen Gründen überfordern. Unterstützung erhielt die Initiative bei der SP, der EVP, der CSP und den Grünen. Sie argumentierten mit einer Erhöhung der Lebensqualität und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Der vorgeschlagene Zeitplan sei realistisch und bringe mehr Sicherheit und Gesundheit für alle. Knapp vier Fünftel der Abstimmenden und alle Kantone lehnten die Initiative ab.

Abstimmungen am 21. Mai 2000 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 464 Bundesbeschluss über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft sowie gegebenenfalls ihren Mitgliedstaaten oder der Europäischen Atomgemeinschaft andererseits FR 4'664'565 2'253'284 48,30 % 2'228'073 1'497'093 730'980 67,19 % 32,81 % –

Bilaterale Abkommen mit der EU

Bereits vor der Ablehnung des EWR-Beitritts am 6. Dezember 1992 hatte der Bundesrat beschlossen, auf bilateralem Weg die Beziehungen zur Europäischen Union (EU) zu verbessern. Entsprechende Verhandlungen begannen Ende 1994, dauerten rund vier Jahre und betrafen die Bereiche öffentliches Beschaffungswesen, Forschung, Landwirtschaft, Land-, Luft- und Personenverkehr sowie technische Handelshemmnisse. Die zwei politisch bedeutendsten Abkommen sollten für die Schweiz eine schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit sowie die Aufhebung der 28-Tonnen-Limite für Lastwagen bringen. Auf Gesetzesstufe waren zudem eine Reihe flankierender Massnahmen vorgesehen, um mögliche negative Folgen abzufedern. Diese führten zu langwierigen Debatten und schliesslich zu einem Kompromiss, dem das Parlament im Oktober 1999 deutlich zustimmte. Gegen den Beschluss ergriffen elf Komitees rechtsnationaler und linksalternativ-grüner Ausprägung das Referendum. Bereits kurz nach dem Parlamentsentscheid lancierte der Bundesrat eine breit angelegte Abstimmungskampagne, die von allen grösseren Verbänden und Parteien Unterstützung erhielt. Ausnahmen waren die Schweizer Demokraten, die EDU, die FPS, die Lega dei Ticinesi, 14 SVP-Kantonalparteien und die AUNS. Sie machten geltend, die Verträge seien unnötig und hätten hohe Kosten sowie schwerwiegende Nachteile zur Folge, beispielsweise eine stärkere Einwanderung und eine deutliche Zunahme des Schwerverkehrs. Die Befürworter argumentierten, die bilateralen Abkommen seien eine grosse Chance, die die Schweiz auf keinen Fall verpassen dürfe. Die Öffnung des EU-Marktes und des Forschungsplatzes würden den Werk- und Denkplatz Schweiz stärken und dazu beitragen, Wohlstand und Wachstum zu sichern. Ausserdem hätten die Abkommen nichts mit einem EU-Beitritt zu tun. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an, Nein-Mehrheiten gab es nur in den Kantonen Schwyz und Tessin.

Abstimmungen am 24. September 2000 Ergebnisse