Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1999.
In der Schweiz fanden 1999 auf Bundesebene zehn Volksabstimmungen statt, im Rahmen dreier Urnengänge am 7. Februar, 18. April und 13. Juni. Dabei handelte es sich um drei obligatorische Referenden, eine Volksinitiative und sechs fakultative Referenden.
Abstimmungen am 7. Februar 1999 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 449 Bundesbeschluss über die Änderung der Voraussetzungen für die Wählbarkeit in den Bundesrat OR 4'641'575 1'764'453 38,01 % 1'723'592 1'287'081 436'511 74,67 % 25,33 % 21:2 450 Bundesbeschluss betreffend die Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin OR 4'641'575 1'762'875 37,98 % 1'711'188 1'501'925 209'263 87,77 % 12,23 % 23:0 451 Eidgenössische Volksinitiative «Wohneigentum für alle» VI 4'641'575 1'771'969 38,18 % 1'746'742 721'717 1'025'025 41,32 % 58,68 % 3:20 452 Bundesgesetz über die Raumplanung, Änderung vom 20. März 1998 FR 4'641'575 1'762'026 37,96 % 1'702'612 952'482 750'130 55,94 % 44,06 % –
Wählbarkeit in den Bundesrat Die Umstände bei der Wahl von Ruth Dreifuss in den Bundesrat lösten mehrere parlamentarische Vorstösse zum Vorgehen bei Bundesratswahlen aus. So schlug die Staatspolitische Kommission des Nationalrates vor, die so genannte Kantonsklausel aus der Bundesverfassung zu streichen. Gemäss dieser Bestimmung durfte nicht mehr als ein Mitglied des Bundesrates aus dem gleichen Kanton stammen. Allerdings konnte diese Regel, die in den Anfangsjahren des Bundesstaates durchaus ihre Berechtigung gehabt hatte, mit einem Wechsel des Wohnsitzes in einen anderen Kanton leicht umgangen werden. Während sich der Nationalrat für den Vorschlag seiner Kommission aussprach, wollte der Ständerat die Änderung in der geplanten Totalrevision der Bundesverfassung unterbringen. Schliesslich entschieden sich beide Parlamentskammern im Oktober 1998 doch für die Streichung, wenn auch nicht ersatzlos. So sollte darauf geachtet werden, dass Sprachregionen und Landesgegenden angemessen in der Regierung vertreten sind. Nur zwei kleine Rechtsaussenparteien sowie einzelne CVP-, FDP- und SVP-Kantonalparteien sprachen sich dagegen aus. Sie sahen in der Vorlage einen ersten Schritt in Richtung Abbau der föderalistischen Garantien kleiner Kantone, ausserdem solle nicht am Regierungssystem experimentiert werden. Die Befürworter hoben die Notwendigkeit einer grösseren Flexibilität hervor, denn die «falsche» Kantonszugehörigkeit könne unter Umständen eine geeignete und qualifizierte Kandidatur verhindern. Fast drei Viertel der Abstimmenden nahmen die Verfassungsänderung an, einzig in den Kantonen Jura und Tessin resultierten Nein-Mehrheiten.
Transplantationsmedizin Für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Geweben und Zellen fehlten in der Schweiz im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten die gesetzlichen Grundlagen, da dem Bund bisher keine entsprechende verfassungsmässige Kompetenz erteilt worden war. Im April 1997 schlug der Bundesrat dem Parlament einen neuen Verfassungsartikel vor. Dieser sollte dem Bund gestatten, für die Transplantationsmedizin entsprechende Gesetze zu beschliessen. Dabei müsste er für den Schutz von Menschenwürde, Persönlichkeit und Gesundheit sorgen. Geregelt würden auch die umstrittene Xenotransplantation, die gerechte Zuteilung und Unentgeltlichkeit von Spenderorganen sowie das Verbot des Organhandels. Die Vorlage war im Parlament weitgehend unbestritten. Einzig die Grünen, die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie und Tierschutzorganisationen sprachen sich dagegen aus. Sie kritisierten die zu offene Formulierung des Verfassungsartikels, die viele ethisch heikle Fragen auf die künftige Gesetzgebung verschiebe. Die Befürworter betonten, dass dieses ethisch sensible Spezialgebiet der Medizin unbedingt klare und einheitliche Regelungen benötige. Mit der Verfassungsbestimmung würden erste Leitplanken gesetzt. Das Ergebnis fiel überaus deutlich aus: In sämtlichen Kantonen fand die Vorlage mehr als 80 Prozent Zustimmung.
Wohneigentumsinitiative Der Hauseigentümerverband war der Ansicht, dass der Bund dem seit 1972 bestehenden Verfassungsauftrag zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des verbilligten Wohnungsbaus nicht nachgekommen sei, weshalb er im Oktober 1993 eine Volksinitiative einreichte. Um das Ziel einer höheren Wohneigentumsquote zu erreichen, waren verschiedene Massnahmen vorgesehen: Dazu gehörten der Abzug der Spargelder für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vom steuerbaren Einkommen, die steuerliche Begünstigung von Mitteln der Altersvorsorge, welche für den Erwerb von Wohneigentum gedacht sind, sowie eine Reduktion des Eigenmietwerts. Der Bundesrat hielt die Initiative für eine Bedrohung der rechtlichen Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern und befürchtete hohe Steuerausfälle, weshalb er das Begehren zurückwies; das Parlament folgte dieser Einschätzung. Neben der SVP, der LPS und kleinen Rechtsaussenparteien setzte sich vor allem der Hauseigentümerverband für die Initiative ein und bezeichnete die Steueranreize als Möglichkeit, Wohneigentum für eine breite Bevölkerungsschicht realisierbar zu machen. Ein prognostizierter Investitionsschub im Baugewerbe sollte die Steuerausfälle wettmachen. Gegen die Initiative kämpften vor allem der Mieterverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Die FDP empfahl zwar knapp die Ablehnung, doch nicht weniger als 16 Kantonalparteien waren anderer Meinung. Grundsätzlich bezweifelten die Gegner die Effektivität der Massnahmen, denn sie würden wenig Anreize für Personen mit niedrigem Einkommen bieten und vor allem einkommensstarke Personen oder Eigenheimbesitzer bevorzugen. Ebenso würden die Mieter stark diskriminiert. Fast drei Fünftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab; Zustimmung fand sie nur in den Kantonen Aargau, Glarus und Schwyz.
Raumplanungsgesetz Am 3. Oktober 1990 reichte der Berner SVP-Ständerat Ulrich Zimmerli eine Motion mit dem Titel Revision des Raumplanungsgesetzes ein, die im März 1991 vom Ständerat und im Dezember 1991 vom Nationalrat angenommen wurde. Bäuerliche Kreise setzten sich für eine Lockerung des Raumplanungsgesetzes ein, um eine flexiblere Handhabung der in der Landwirtschaftszone geltenden Nutzungsvorschriften zu ermöglichen. Ein erster Entwurf einer Gesetzesänderung stiess auf Kritik, denn er sah vor, dass neu auch bodenunabhängige Produktionsmethoden wie Intensivmast, Hors-sol-Kulturen und Anlagen zur Aufbereitung oder zum Verkauf betriebseigener Erzeugnisse erlaubt sein sollten. Vor allem Gewerbetreibende wehrten sich dagegen, da sie darin eine Privilegierung der Landwirte sahen. Konsensfähig zu sein schien hingegen die Nutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten für Wohnzwecke. Ein zweiter Entwurf formulierte die Lockerungen der Bau- und Nutzungsvorschriften zurückhaltender. Allerdings sollten in Zukunft sämtliche Bauten, die mit landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produktion in unmittelbarem Zusammenhang stehen, bewilligt werden können. Noch während der Parlamentsdebatte kündigten die Grünen, die Kleinbauern-Vereinigung und Landschaftsschützer das Referendum an, worauf das Parlament einige Nachbesserungen vornahm. Dennoch wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Zu den Gegnern des Gesetzes gehörten linke Parteien und der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Sie kritisierten die Aufhebung der klaren Trennung von Bau- und Landwirtschaftszonen, da dies Zersiedelung und Bodenspekulation fördere, was wiederum das wirtschaftliche Überleben von Kleinbauern erschwere. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände betonten, die Liberalisierung der Nutzungsvorschriften ermögliche es den Bauern, sich am Markt besser zu behaupten. Allerdings war das Links-Rechts-Schema nicht starr, denn es gab etliche abweichende Parolen. Letztlich stimmte eine relativ knappe Mehrheit der Gesetzesänderung zu.
Abstimmung am 18. April 1999 Ergebnis Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 453 Bundesbeschluss über eine neue Bundesverfassung OR 4'643'521 1'666'869 35,89 % 1'638'468 969'310 669'158 59,16 % 40,84 % 13:10
Totalrevision der Bundesverfassung
Bestrebungen, die als unübersichtlich und veraltet empfundene Bundesverfassung zu erneuern, gab es seit Mitte der 1960er Jahre. Nachdem ein erster Entwurf 1977 bereits in der Vernehmlassung gescheitert war, rückte die Angelegenheit für fast zwei Jahrzehnte in den Hintergrund. Im Juni 1995 präsentierte der Bundesrat einen neuen Entwurf, der drei Ziele verfolgte: die Nachführung (also die formale Revision) des geltenden und teilweise ungeschriebenen Verfassungsrechts, die Reform der Volksrechte sowie Anpassungen bei der Justiz. Während das erste Ziel weitgehend unbestritten war, verzichtete das Parlament auf die Volksrechtsreform und die Verfassungsgerichtsbarkeit, um die Vorlage nicht zu gefährden. Die neue Verfassung enthielt unter anderem einen umfassenden Katalog der Grundrechte, Sozialziele, Grundsätze staatlichen Handelns und die Unterordnung unter das Völkerrecht. Bestimmte Gesetze von grundlegender Bedeutung wurden zu Verfassungsartikeln heraufgestuft, während veraltete Rechtsnormen gestrichen und mehrere Verfassungsartikel zu Gesetzen herabgestuft wurden. Mit Ausnahme von Links- und Rechtsaussengruppierungen sprachen sich alle nationalen Parteien und Interessenverbände für die Vorlage aus (allerdings war der Widerstand innerhalb der SVP gross). Während die Befürworter auf den dringend notwendigen Revisionsbedarf hinwiesen, waren die Gegner der Ansicht, dass sich die Schweiz mit der neuen Verfassung internationalem Recht beuge und die Revision zu einem Ausbau des Sozialstaats führe. Bei einer unterdurchschnittlichen Beteiligung nahmen fast drei Fünftel der Abstimmenden die Vorlage an, während das Ständemehr eher knapp zu deren Gunsten ausfiel. Die neue Verfassung trat am 1. Januar 2000 in Kraft.
Abstimmungen am 13. Juni 1999 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 454 Asylgesetz FR 4'646'450 2'117'964 45,58 % 2'044'526 1'443'137 601'389 70,59 % 29,42 % – 455 Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich FR 4'646'450 2'119'712 45,62 % 2'043'892 1'447'984 595'908 70,84 % 29,16 % – 456 Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin FR 4'646'450 2'125'369 45,74 % 2'073'312 1'128'393 944'919 54,42 % 45,58 % – 457 Bundesgesetz über die Invalidenversicherung FR 4'646'450 2'120'659 45,64 % 2'049'783 620'797 1'428'986 30,29 % 69,71 % – 458 Bundesgesetz über die Mutterschaftsversicherung FR 4'646'450 2'134'884 45,94 % 2'109'282 822'458 1'286'824 38,99 % 61,01 % –
Asylgesetz