Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1996.
In der Schweiz fanden 1996 auf Bundesebene neun Volksabstimmungen statt, im Rahmen dreier Urnengänge am 10. März, 9. Juni und 1. Dezember. Dabei handelte es sich um fünf obligatorische Referenden, eine Volksinitiative, einen Gegenentwurf zu einer zurückgezogenen Volksinitiative und zwei fakultative Referenden.
Abstimmungen am 10. März 1996 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 425 Bundesbeschluss über die Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) OR 4'599'317 1'427'282 31,03 % 1'381'205 1'052'052 329'153 76,17 % 23,83 % 23:0 426 Bundesbeschluss über den Übertritt der bernischen Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura OR 4'599'317 1'425'539 30,98 % 1'364'833 1'250'728 114'105 91,64 % 8,36 % 23:0 427 Bundesbeschluss über die Aufhebung der kantonalen Zuständigkeit im Bereich der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen OR 4'599'317 1'426'568 31,02 % 1'376'700 601'613 775'087 43,70 % 56,30 % 3:20 428 Bundesbeschluss über die Aufhebung der Pflicht zum Ankauf von Brennapparaten und zur Übernahme von Branntwein OR 4'599'317 1'422'265 30,92 % 1'349'998 1'090'783 259'215 80,80 % 19,20 % 23:0 429 Bundesbeschluss über die Aufhebung der Bundesbeiträge an Bahnhofparkplatzanlagen OR 4'599'317 1'425'049 30,97 % 1'374'011 741'219 632'792 53,95 % 46,05 % 14:9
Sprachenartikel 1991 stellte der Bundesrat in einem Bericht «eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der Viersprachigkeit der Schweiz fest, die besonders die sprachlichen Minderheiten betrifft, letztlich aber das gesamte Land in seiner Nationalität bedroht». Eine von ihm beauftragte Expertenkommission schlug daraufhin einen neuen Sprachenartikel in der Bundesverfassung vor. Die parlamentarischen Beratungen zogen sich über vier Jahre hin, weil sich weder die Anhänger eines strikten Territorialitätsprinzips (vor allem in der Romandie) noch der vollständigen Sprachenfreiheit durchsetzen konnten. Schliesslich einigte man sich auf einen Kompromiss. Künftig sollte die Verfassung Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch als Landessprachen nennen, die drei Erstgenannten als Amtssprache und das Rätoromanische als Teilamtssprache. Bund und Kantone sollten die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften fördern. Ebenso sollte der Bund Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Förderung des Rätoromanischen und des Italienischen fördern. Nur die Freiheitspartei und die Schweizer Demokraten sprachen sich gegen die Verfassungsänderung aus, da sie eine klare Festschreibung des Territorialitätsprinzips vermissten. Alle anderen Parteien gaben die Ja-Parole heraus; ihr Hauptanliegen war der Schutz der kulturellen Vielfalt im Allgemeinen und der rätoromanischen Sprache im Speziellen. Bei einer sehr tiefen Beteiligung (der viertschlechtesten der Geschichte) nahmen über drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone die Vorlage an.
Kantonswechsel der Gemeinde Vellerat
Im Rahmen des Verfahrens für die Gründung des Kantons Jura stimmte die im Amtsbezirk Moutier gelegene Gemeinde Vellerat in den Juraplebisziten der 1970er Jahre jeweils für einen Kantonswechsel. Dies blieb ihr jedoch verwehrt, weil sie nicht direkt an den jurassischen Bezirk Delémont grenzt. Somit verblieb Vellerat als einzige Gemeinde gegen ihren Willen beim Kanton Bern. 1993 gab die Berner Kantonsregierung dem politischen Druck nach und leitete das Verfahren für den Kantonswechsel ein. Nachdem die Regierungen und das Volk beider betroffenen Kantone ihre Zustimmung gegeben hatten, hiessen auch National- und Ständerat den Übertritt gut. Da der Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum unterworfen war, stand am Ende des Verfahrens eine eidgenössische Volksabstimmung. Die Vorlage stiess allgemein auf sehr geringes Interesse, auch wenn in den Medien ausführliche Reportagen über Vellerat erschienen. Keine einzige Partei sprach sich für eine Ablehnung aus. Mehr als neun Zehntel der Abstimmenden nahmen die völlig unumstrittene Vorlage an, in Vellerat selbst lautete das Ergebnis 42:0. Seit der Totalrevision der Bundesverfassung 1999 ist bei Kantonswechseln kein obligatorisches Referendum mehr erforderlich. 2019 fusionierte Vellerat mit der Gemeinde Courrendlin.
Persönliche militärische Ausrüstung Zur Sanierung des defizitären Bundeshaushalts schlug der Bundesrat im Oktober 1994 insgesamt 21 Sparmassnahmen vor. Eine davon betraf die Zuständigkeit bei der Beschaffung von Bekleidung und Ausrüstung der Armeeangehörigen. Seit 1874 wies die Bundesverfassung diese Aufgabe den Kantonen zu. Nach dem bisherigen System bestellte der Bund jedes Jahr die benötigten Gegenstände über die kantonalen Militärdirektionen, die ihrerseits die Fabrikationsaufträge im Sinne des regionalen Ausgleichs an zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen vergaben. Dieses aufwendige Verfahren sollte nun zentralisiert werden, wovon man sich jährlich Einsparungen in der Höhe von rund 15 Millionen Franken versprach. Im Parlament war der Systemwechsel unbestritten, nur eine kleine Minderheit stellte sich dagegen. Die Befürworter hielten die dezentrale Beschaffung für unwirtschaftlich und schwerfällig, ausserdem sei sie mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Zu den Gegnern gehörte neben verschiedenen kleinen Parteien auch die CVP. Sie argumentierten vor allem mit dem drohenden Abbau von Arbeitsplätzen in Randregionen. Die Mehrheit der Abstimmenden und der Kantone lehnten die Vorlage ab; Ja-Mehrheiten resultierten nur in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf und Zürich.
Brennapparate und Branntwein Gemäss der Bundesverfassung war die Eidgenössische Alkoholverwaltung bisher verpflichtet, ihr angebotene Brennanlagen zu kaufen, um so die Produktion und den Konsum von Branntweinen zu verringern. Da sich die Zahl der Brennapparate aber ohnehin jedes Jahr verringerte, sollte die Ankaufspflicht nun gestrichen werden. Ausserdem sollte die Alkoholverwaltung von der Pflicht befreit werden, in der Schweiz produzierten Branntwein zu einem garantierten Preis zu übernehmen (ausgenommen waren Spezialitätenbranntweine und der Eigenbedarf der Landwirte). Ursprünglich hatten diese Massnahmen eine gesundheitspolitische Bedeutung, doch über die Jahrzehnte war der Absatz von Kernobstbranntwein drastisch zurückgegangen, was erhebliche Verwertungskosten verursachte. Insgesamt erhoffte man sich durch diese Massnahmen jährliche Einsparungen in der Höhe von dreieinhalb Millionen Franken. Wie schon im Parlament war diese Vorlage auch vor der Abstimmung völlig unumstritten, sämtliche Parteien beschlossen die Ja-Parole, und es machte sich überhaupt keine Opposition bemerkbar. Über vier Fünftel der Abstimmenden und sämtliche Kantone sprachen sich für die Streichung der entsprechenden Verfassungsbestimmungen aus.
Beiträge an Bahnhofparkplätze Die 1983 von Volk und Ständen angenommene Neuregelung der Treibstoffzölle schrieb vor, dass mit den Einnahmen unter anderem der Bau von Parkplatzanlagen an Bahnhöfen mitfinanziert werden soll, um den Umstieg vom privaten auf den öffentlichen Verkehr zu fördern. Im Rahmen des Sanierungspakets schlug der Bundesrat vor, diese Finanzhilfe wieder aufzuheben und den entsprechenden Passus aus der Bundesverfassung zu streichen, denn die Anstrengungen der letzten Jahre hätten zum gewünschten Ergebnis geführt. Das Parlament gab seine Zustimmung, ebenso sämtliche bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände. Die Befürworter betonten, Parkplätze an Bahnhöfen seien keine prioritären Aufgaben des Bundes und deren Finanzierung sei angesichts der prekären Finanzlage ohnehin nicht mehr zu rechtfertigen. Gegen die Vorlage stellten sich die PdA und Teile der SP. Sie waren vor allem verärgert darüber, dass das Parlament die Lockerung der Zweckbindung bei den Treibstoffzöllen zurückgewiesen hatte. Dadurch wäre es nämlich möglich gewesen, diese Einnahmen künftig auch für Bahninfrastrukturprojekte einzusetzen. Entgegen den Erwartungen befürwortete nur eine knappe Mehrheit der Abstimmenden die Vorlage, während das Ständemehr etwas deutlicher ausfiel.
Abstimmungen am 9. Juni 1996 Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 430 Gegenentwurf der Bundesversammlung vom 21. Dezember 1995 zur Volksinitiative «Bauern und Konsumenten – für eine naturnahe Landwirtschaft» GE 4'602'577 1'445'996 31,42 % 1'400'408 1'086'534 313'874 77,59 % 22,41 % 23:0 431 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Oktober 1995 FR 4'602'577 1'442'422 31,34 % 1'382'620 544'630 837'990 39,39 % 60,61 % –
Landwirtschaftsartikel Eine 1991 von Bauern- und Konsumentenorganisationen eingereichte Volksinitiative, die in direkter Konkurrenz zu einer Initiative des Bauernverbands stand, verfolgte die Absicht, die Aufgaben der Landwirtschaft und die entsprechenden Massnahmen in der Verfassung festzuhalten. Ausserdem verlangte sie die umfassende Förderung umweltfreundlicher Betriebe. Bauernhöfe, die schädliche Techniken anwenden, sowie Tierfabriken sollten nicht mehr von direkter Bundeshilfe profitieren können. 1992 wies der Bundesrat das Begehren zurück, weil die meisten Forderungen bereits mit dem Gegenentwurf zur Initiative des Bauernverbands erfüllt würden. Der Ständerat war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden und arbeitete einen weiteren Gegenentwurf aus. Unter dem Eindruck des negativen Volksentscheids zum Landwirtschaftsgesetz vom 12. März 1995 setzte sich der Nationalrat mit seiner Haltung durch, dass im Gegenentwurf auch die Forderungen der Abstimmungssieger einfliessen müssten. Der neue Entwurf ging hinsichtlich ökologischer Standards und Deklarationspflichten weiter, worauf die Initianten ihr Begehren zurückzogen. Der Gegenentwurf sollte den Bund dazu verpflichten, mit Direktzahlungen die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft zu fördern und mit wirtschaftlichen Anreizen besonders natur- und tierfreundliche Produktionsformen zu unterstützen. Fast alle Parteien und Interessenverbände unterstützten die Vorlage. Allgemein war man sich einig, dass der Artikel überfällig und die vorgeschlagene Fassung eine gute Basis für eine markt-, umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft sei. Einzig die Freiheitspartei und kleinere Bauernorganisationen sprachen sich dagegen aus. Sie warnten vor einer unnötigen Bevormundung der Konsumenten und hohen Investitionskosten für die Landwirte. Mehr als drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Verfassungsänderung an.
Regierungs- und Verwaltungsorganisation