Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1994.
In der Schweiz fanden auf Bundesebene 13 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 20. Februar, 12. Juni, 25. September und 4. Dezember. Dabei handelte es sich um sechs obligatorische Referenden, zwei Volksinitiativen und fünf fakultative Referenden.
Abstimmungen am 20. Februar 1994
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 405 Bundesbeschluss über die Weiterführung der Nationalstrassenabgabe OR 4'563'421 1'863'398 40,83 % 1'839'486 1'259'609 579'877 68,48 % 31,52 % 21:2 406 Bundesbeschluss über die Weiterführung der Schwerverkehrsabgabe OR 4'563'421 1'862'531 40,81 % 1'833'464 1'324'242 509'222 72,23 % 27,77 % 23:0 407 Bundesbeschluss über die Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe OR 4'563'421 1'861'208 40,79 % 1'819'541 1'221'630 597'911 67,14 % 32,86 % 21:2 408 Eidgenössische Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» VI 4'563'421 1'865'111 40,86 % 1'838'853 954'491 884'361 51,91 % 48,09 % 16:7 409 Luftfahrtgesetz, Änderung vom 18. Juni 1993 FR 4'563'421 1'856'045 40,66 % 1'771'559 1'081'844 689'715 61,07 % 38,93 % –
Weiterführung der Autobahnvignette Der Verfassungsartikel, der 1984 die Grundlage für die Einführung der Autobahnvignette gebildet hatte, war auf zehn Jahre befristet. Aus diesem Grund führte der Bundesrat bereits 1989/90 eine Vernehmlassung über deren unbefristete Weiterführung durch. Als einzige Änderung schlug er eine Preiserhöhung von 30 auf 40 Franken jährlich vor. Die Reaktionen fielen überwiegend positiv aus, Kritik äusserten einzig die Automobilverbände. Im Januar 1992 stellte dann der Bundesrat dem Parlament den entsprechenden Antrag. Dieses hatte zeitgleich auch über die Volksinitiative «zur Abschaffung der Autobahnvignette» zu befinden, die von Automobilisten eingereicht worden war und einzig von der LPS unterstützt wurde. Nach der deutlichen Ablehnung in beiden Parlamentskammern zogen die Initianten ihr Begehren zurück, da sie angesichts der mangelnden Unterstützung keine Chance bei einer Volksabstimmung gehabt hätte. Daraufhin nahmen sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat die Weiterführung der Autobahnvignette und die dafür erforderliche Verfassungsänderung an. Alle Parteien ausser der LPS, der Auto-Partei und der Lega dei Ticinesi befürworteten die Vorlage. Sie argumentieren, dass der Strassenverkehr die von ihm verursachten Kosten nicht decke und deshalb die Erhebung einer Benutzungsgebühr für Autobahnen gerechtfertigt sei. Die Interessenverbände der Automobilisten wandten ein, die Vignette sei für die Finanzierung der Nationalstrassen nicht nötig, ihr Ertrag sei niedriger als erwartet und die Autofahrer würden schon genug zur Kasse gebeten. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an, Nein-Mehrheiten gab es nur in den Kantonen Neuenburg und Waadt.
Weiterführung der Schwerverkehrsabgabe Wie die Autobahnvignette war auch die 1984 angenommene Schwerverkehrsabgabe auf zehn Jahre befristet. Zwar beabsichtigte die Landesregierung, in Abstimmung mit der Europäischen Gemeinschaft so bald wie möglich vom bisherigen pauschalen zu einem leistungsabhängigen System zu wechseln, dennoch musste für die Übergangszeit die Verfassungsgrundlage der pauschalen Schwerverkehrsabgabe verlängert werden. Längst fällige teuerungsbedingte Tariferhöhungen sollten bei dieser Gelegenheit ebenfalls vorgenommen werden. Auch hier rief die 1989/90 durchgeführte Vernehmlassung überwiegend positive Reaktionen hervor. Autofreundliche Kreise hatten in der Zwischenzeit die Volksinitiative «zur Abschaffung der Schwerverkehrsabgabe» eingereicht. Doch die Initianten zogen diese wieder zurück, als sich abzeichnete, dass sie in einer Volksabstimmung wohl chancenlos sein würde. Beide Parlamentskammern verabschiedeten mit grossen Mehrheiten die erforderliche Verfassungsänderung. Der Antrag der Grünen, einen Teil der Einnahmen für andere Zwecke als den Strassenbau zu verwenden, blieb erfolglos. Das Parlament kam der Schwerverkehrslobby entgegen, indem es den Verfassungsartikel erneut auf zehn Jahre begrenzte. Die Interessenverbände der Transportunternehmen setzten sich gegen die Abgabe mit der Begründung zur Wehr, der Schwerverkehr bezahle durch die Erhöhung der Treibstoffzölle schon genug und werde im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz noch mehr geschwächt. Unterstützung erhielten sie nur von der LPS und mehreren Rechtsaussenparteien. Alle übrigen Parteien argumentierten, dass mit der Abgabe insbesondere auch der ausländische Transitverkehr zur Kasse gebeten werde und so mithelfe, die hohen Kosten des Schwerverkehrs zu decken. Angesichts der Teuerung sei auch die Anpassung der Tarife gerechtfertigt. Fast drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe Im Rahmen der Vernehmlassung von 1989/90 ersuchte der Bundesrat auch um Stellungnahmen zur Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), für die ebenfalls eine Ergänzung der Bundesverfassung erforderlich war. Dabei beschränkte sich der Bundesrat vorerst auf eine reine Kompetenznorm, um später in der eigentlichen Gesetzgebung eine bestmögliche Koordination mit der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu erreichen. Der angestrebte Grundsatz der Kostenwahrheit im Güterverkehr stiess überwiegend auf positives Echo. Nach Auffassung weiter Kreise sollte die LSVA aber erst eingeführt werden, wenn die EG ähnliche Massnahmen beschliesst; ausserdem sollten die Einnahmen zweckgebunden für den Strassenverkehr eingesetzt werden. Schliesslich überwiesen beide Parlamentskammern die Vorlage mit grosser Mehrheit. Neben der LPS und den Rechtsaussenparteien bekämpfte auch die SVP den Systemwechsel. Diese «Verfassungsgebung auf Vorrat» stelle nicht nur eine neuerliche finanzielle Belastung des Schwerverkehrs dar, sondern komme auch zu früh, da sie der EG-Gesetzgebung vorgreife. Die Neugestaltung bringe lediglich mehr Bürokratie und ermuntere den Bund zu weiteren Ausgaben. Die Befürworter waren der Meinung, dass die LSVA die Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene fördere und eine gerechtere Belastung nach dem Verursacherprinzip ermögliche. Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden und alle Kantone mit Ausnahme von Waadt und Wallis stimmten der Vorlage zu.
Alpen-Initiative
Im Zuge der Diskussionen um die allfällige Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von Lastwagen von 28 auf 40 Tonnen reichte der Verein Alpen-Initiative, in dem Umweltschützer aus verschiedenen Bergregionen zusammengeschlossen waren, im Mai 1990 eine Volksinitiative ein. Mit ihr sollte der Bund verpflichtet werden, das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs zu schützen. Dessen Belastungen sollten auf ein Mass begrenzt werden, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist. Zu diesem Zweck sollte der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze innerhalb von zehn Jahren auf die Schiene verlagert werden. Ausserdem sollte die Kapazität der Transitstrassen im Alpengebiet nicht erhöht werden dürfen (mit Ausnahme von Ortsumfahrungsstrassen). Bundesrat und Parlament wiesen die Initiative zurück, da sie im Widerspruch zu mehreren internationalen Abkommen stehe. Unterstützung fand sie bei linken Parteien und Umweltschutzverbänden, aber auch bei einzelnen FDP- und CVP-Kantonalparteien. Sie sei die ideale Ergänzung zur NEAT, weil sie den Bund zu einer Verlagerungspolitik zwinge und so die langfristige Rentabilität der Infrastruktur garantiere. Die Mehrheit der bürgerlichen Parteien, die Automobilverbände und die Vereinigungen der Transportunternehmer hielten die Vorlage für europafeindlich und zu einschränkend. Der Abstimmung ging vor allem in der Deutschschweiz eine intensive Kampagne voraus. In einer Fernsehdebatte liess sich der zuständige Verkehrsminister Adolf Ogi zur Aussage hinreissen, der zu hundert Prozent subventionierte Kanton Uri dürfe sich eigentlich nicht über den Durchgangsverkehr beschweren. Viele Zuschauer hielten dies für arrogant, was zum überraschenden Ergebnis beitrug. Eine knappe Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an, während alle Deutschschweizer Kantone mit Ausnahme des Aargaus zum deutlichen Ständemehr beitrugen. Am höchsten war die Zustimmung in Uri mit 87,8 Prozent.
Luftfahrtgesetz Das Luftfahrtrecht war über die Jahrzehnte sehr umfangreich und unübersichtlich geworden, sodass sich eine Überarbeitung aufdrängte. Da sich der Gesetzgebungsprozess aufgrund der komplexen Materie in die Länge zog, schlug der Bundesrat im November 1992 zunächst eine Teilrevision vor, mit der die Kompetenz zur Inkraftsetzung von Luftverkehrsabkommen mit anderen Staaten vom Parlament auf den Bundesrat übertragen werden sollte. Ausserdem sollte der Bund in bestimmten Fällen zinsgünstige Darlehen für die zeitgemässe Anpassung bestimmter Anlagen gewähren können. Vor allem Umweltschutzverbände kritisierten Letzteres als Subvention der Luftfahrt, während die linken Parteien zudem mehr demokratische Mitspracherechte für die Anwohner von Flughäfen forderten. Trotz dieser Bedenken verabschiedete das Parlament die Vorlage, worauf der Verkehrs-Club der Schweiz zusammen mit der SP, den Grünen und verschiedenen Organisationen das Referendum ergriff. Die Gegner bezeichneten das neue Gesetz als widersprüchlich zu den Verpflichtungen des Bundesrates gegenüber der Umwelt und einschränkend bezüglich der demokratischen Rechte der Gemeinden und Kantone. Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände wiesen darauf hin, dass das bis ins Jahr 1948 zurückreichende Gesetz nicht mehr ausreichend für die zeitgerechte Entwicklung der schweizerischen Luftfahrt sei. Ausserdem sei es im öffentlichen Interesse, dass sich der Bund finanziell an Modernisierungen beteilige. Etwas mehr als drei Fünftel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an.
Abstimmungen am 12. Juni 1994
Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 410 Bundesbeschluss über einen Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies BV) OR 4'572'713 2'131'789 46,61 % 2'077'213 1'059'025 1'018'188 50,98 % 49,02 % 11:12 411 Bundesbeschluss über die Revision der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung (Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer) OR 4'572'713 2'137'944 46,75 % 2'108'615 1'114'158 994'457 52,84 % 47,16 % 10:13 412 Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen FR 4'572'713 2'138'973 46,77 % 2'103'362 899'626 1'203'736 42,77 % 57,23 % –
Kulturförderungsartikel