Dieser Artikel bietet eine Übersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1993.

In der Schweiz fanden auf Bundesebene 16 Volksabstimmungen statt, im Rahmen von vier Urnengängen am 7. März, 6. Juni, 26. September und 28. November. Dabei handelte es sich um drei fakultative Referenden, sieben obligatorische Referenden und sechs Volksinitiativen.

Abstimmungen am 7. März 1993

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 389 Bundesgesetz über die Erhöhung des Treibstoffzolles vom 9. Oktober 1992 FR 4'551'501 2'333'833 51,27 % 2'310'440 1'259'373 1'051'067 54,51 % 45,49 % – 390 Bundesbeschluss über die Aufhebung des Spielbankenverbots OR 4'551'501 2'332'502 51,25 % 2'298'450 1'665'247 633'203 72,45 % 27,55 % 23:0 391 Eidgenössische Volksinitiative «zur Abschaffung der Tierversuche» VI 4'551'501 2'331'753 51,22 % 2'286'091 634'758 1'651'333 27,77 % 72,23 % 0:23

Erhöhung des Treibstoffzolls Im Rahmen eines Sanierungsprogramms für den Bundeshaushalt unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im März 1992 eine Vorlage, welche die Erhöhung des Treibstoffzolls um 25 Rappen pro Liter vorsah. Seit der Einführung im Jahr 1936 war die aufgelaufene Teuerung von rund 600 Prozent nie ausgeglichen worden, ausserdem erforderte die rasche Fertigstellung des Nationalstrassennetzes zusätzliche Einnahmen. Diese wurden auf etwa 1,3 Milliarden Franken jährlich geschätzt und sollten je zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse und in den Strassenfonds fliessen. Während eine Erhöhung an sich unbestritten war, gab es im Nationalrat und im Ständerat unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Höhe des Aufschlags. Schliesslich setzte sich der Nationalrat mit einer Erhöhung um 20 Rappen durch. Gegen diesen Beschluss ergriffen die Auto-Partei, verschiedene bürgerliche Parlamentarier und der Wirtschaftsverband Centre patronal das Referendum. Unterstützung erhielten sie von mehreren FDP-Kantonalsektionen, vom Automobil Club der Schweiz und vom Nutzfahrzeugverband Astag. Sie argumentierten, dass die Automobilisten schon genug abliefern würden und der Bund seinen Haushalt mit wirksameren Sparmassnahmen in Ordnung bringen müsse. Die meisten anderen Parteien und auch der Touring Club Schweiz unterstützten die Vorlage. Ihrer Meinung nach sei eine Erhöhung des Benzinpreises unerlässlich für die Sanierung der Bundesfinanzen und selbst mit dem Aufschlag wäre das Benzin billiger als in den Nachbarländern. Eine relativ knappe Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an, bei teilweise deutlicher Ablehnung in der Romandie und im Kanton Tessin.

Aufhebung des Spielbankenverbots Seit 1928 verbot die Bundesverfassung die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken. Erlaubt waren nur Glücksspiele mit einem Einsatz von maximal fünf Franken. Nachdem Tourismuskreise jahrelang vergeblich die Aufhebung des Verbots angestrebt hatten, erhielt die Idee der Liberalisierung zu Beginn der 1990er Jahre neuen Auftrieb, als für die defizitäre Bundeskasse zusätzliche Einnahmequellen gesucht wurden. Nachdem der Nationalrat im Januar 1993 eine entsprechende Motion überwiesen hatte, sprach sich der Bundesrat im Rahmen der geplanten Sanierungsmassnahmen ebenfalls für die Zulassung der Spielbanken aus. Er erhoffte sich dadurch jährliche Einnahmen von 150 Millionen Franken, die im vollen Umfang zur Finanzierung der AHV dienen sollten. Das Parlament beschloss, dass das Verbot und der Maximaleinsatz aus der Verfassung gestrichen werden sollen. Gegen die Vorlage sprachen sich die EDU, die EVP, die Schweizer Demokraten und verschiedene Vertreter linker Parteien aus. Sie hielten es für bedenklich, dass der Staat aus dem moralisch verwerflichen Glücksspiel Profit ziehen wolle. Die Gefahr der Spielsucht und der Förderung von Kriminalität sei hoch. Hingegen unterstützte die grosse Mehrheit der Parteien die Aufhebung des Verbots. Es sei veraltet und ohnehin heuchlerisch, da ausländische Casinos knapp jenseits der Grenze jährlich hunderte Millionen Franken abschöpfen würden. Die zusätzlichen Einnahmen seien nicht zu unterschätzen und andere Glücksspiele wie Lotterien und Sportwetten seien ja auch nicht verboten. Fast drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone stimmten der Vorlage zu.

Abschaffung der Tierversuche Zwei Volksinitiativen, die eine starke Einschränkung der Tierversuche forderten, wurden 1985 und 1992 deutlich abgelehnt. Im Oktober 1990, also noch vor der zweiten Abstimmung, reichte die internationale Vereinigung «Ärzte für die Abschaffung der Tierversuche» eine noch radikalere Initiative ein. Sie forderte ein totales Verbot von Tierversuchen in der gesamten Schweiz und für sämtliche Forschungsbereiche. Im Gegensatz zu den zwei anderen Volksbegehren ging es den Initianten diesmal nicht nur um einen verbesserten Tierschutz, sondern auch um grundsätzliche Kritik an der medizinischen Forschung, denn in Tierversuchen entwickelte Medikamente seien für den Menschen ein Gesundheitsrisiko. Ausserdem würde sich die Forschung zu sehr an den wirtschaftlichen Interessen der Pharmaindustrie orientieren und auf diese Weise zur Kostenexplosion im Gesundheitswesen beitragen. Das Anliegen ging sogar den Umwelt- und Tierschutz­organisationen zu weit, einzig die Grünen unterstützten die Initiative. Die meisten anderen Parteien bekämpften die Vorlage aktiv oder beschlossen Stimmfreigabe. Tierversuche seien ein notwendiges Übel, das insbesondere für die Entwicklung neuer Impfstoffe und zur Toxizitätsbestimmung gewisser Substanzen unabdingbar sei. Ausserdem seien Tierversuche mit dem revidierten Tierschutzgesetz von 1991 bereits auf das absolut notwendige Mass beschränkt worden. Fast drei Viertel der Abstimmenden und sämtliche Kantone wiesen das Begehren zurück.

Abstimmungen am 6. Juni 1993

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 392 Eidgenössische Volksinitiative «40 Waffenplätze sind genug – Umweltschutz auch beim Militär» VI 4'559'258 2'534'004 55,58 % 2'515'705 1'124'893 1'390'812 44,71 % 55,29 % 7:16 393 Eidgenössische Volksinitiative «für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» VI 4'559'258 2'534'220 55,58 % 1'074'661 1'435'744 1'195'550 42,81 % 57,19 % 4:19

40 Waffenplätze sind genug Um Ostern 1990 versuchten einige hundert Umweltaktivisten mit einer Blockade den Bau des Waffenplatzes Neuchlen-Anschwilen bei Gossau SG zu verhindern (diese sollte die aufgehobene Kaserne in St. Gallen ersetzen). Innerhalb eines halben Jahres reichte die «Aktionsgemeinschaft zur Rettung von Neuchlen-Anschwilen» (ARNA) eine Volksinitiative ein, mit der sowohl der Bau als auch die Erweiterung von militärischen Übungs-, Schiess-, Waffen- und Flugplätzen untersagt werden sollte. Ausserdem sollte das umstrittene Gelände in den Zustand vom 1. April 1990 zurückversetzt werden. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten im September 1991 führte erneut zu heftigen Protesten, worauf die Umsetzung des Projekts bis zur Abstimmung gestoppt wurde und das Militärdepartement ein Umweltschutzkonzept für das 240 Hektar grosse Gelände ausarbeiten liess. Dennoch wiesen Bundesrat und Parlament das Begehren zurück. Die Schweiz besitze zwar tatsächlich genügend Waffenplätze, doch hier handle es sich um einen Ersatzbau und die Forderungen der Initianten seien zu radikal und unflexibel. Den bürgerlichen Gegnern gelang es, einen inhaltlichen Zusammenhang zur Kampfflugzeug-Initiative herzustellen (siehe unten), obwohl die Urheberschaft eine andere war. So machten sie die Abstimmung zu einem Plebiszit für oder gegen die «Armeeabschaffung auf Raten». Federführend war dabei die «Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee», der rund zwei Dutzend armeefreundliche Organisationen angehörten. Verteidigungsminister Kaspar Villiger setzte sich sowohl für eine starke Armee als auch für mehr Umweltschutz ein, wodurch es den linken Befürwortern schwerfiel, ihr Anliegen überzeugend darzustellen. Die Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab, die jedoch in der lateinischen Schweiz zum Teil grosse Zustimmung fand.

Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge Ende 1991 kündigte der Bundesrat an, für insgesamt fast 3,5 Milliarden Franken 34 Kampfflugzeuge des Typs F/A-18 kaufen zu wollen. Noch während der parlamentarischen Beratungen reichte die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) eine Volksinitiative ein. Mit dieser sollte dem Bund die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge bis zum Jahr 2000 untersagt werden, wobei als «neu» jene Kampfflugzeuge gelten sollten, deren Beschaffung die Bundesversammlung zwischen dem 1. Juni 1992 und dem 31. Dezember 1999 beschliesst. Die Meldung, wonach Finnland sich für den Kauf von 64 Flugzeugen desselben Typs entschieden habe, befeuerte die Diskussion weiter. Angesichts der erfolgreichen Unterschriften­sammlung nahm das Parlament den Antrag der CVP an, mit dem Kaufentscheid bis zur Volksabstimmung zuzuwarten. Neben den linken Parteien unterstützten auch der LdU und die Lega dei Ticinesi die GSoA. Aus ihrer Sicht war der Kauf neuer Kampfflugzeuge weder notwendig noch bezahlbar. Ausserdem sei aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage nach dem Ende des Kalten Kriegs eine «Denkpause» notwendig. Da am selben Tag auch über die Waffenplatzinitiative abgestimmt wurde, gelang es den überwiegend bürgerlichen Gegnern, das Begehren als eine Art «Armeeabschaffung auf Raten» darzustellen. Beide Initiativen zusammen würden eine zeitgemässe Landesverteidigung verhindern und die vom Initiativkomitee gewünschte Denkpause käme einer Selbstentwaffnung gleich. Die Vorlage verpasste das Volks- und Ständemehr deutlich; Ja-Mehrheiten resultierten in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Jura und Tessin.

Abstimmungen am 26. September 1993

Ergebnisse Nr. Vorlage Art Stimm-berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gültige Stimmen Ja Nein Stände Ergebnis 394 Bundesbeschluss gegen den Waffenmissbrauch OR 4'553'754 1'814'663 39,84 % 1'784'808 1'539'782 245'026 86,27 % 13,73 % 23:0 395 Bundesbeschluss über den Anschluss des bernischen Amtsbezirks Laufen an den Kanton Basel-Landschaft OR 4'553'754 1'798'547 39,50 % 1'581'834 1'188'941 392'893 75,16 % 24,84 % 23:0 396 Eidgenössische Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1. August-Initiative)» VI 4'553'754 1'816'428 39,88 % 1'781'407 1'492'285 289'122 83,77 % 16,23 % 23:0 397 Bundesbeschluss über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung FR 4'553'754 1'811'582 39,77 % 1'758'211 1'416'209 342'002 80,55 % 19,45 % – 398 Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung FR 4'553'754 1'809'748 39,74 % 1'740'182 1'225'069 515'113 70,40 % 29,60 % –

Waffenmissbrauch